Argumente
Wir erhalten immer wieder Anfragen
und Stellungnahmen von Besuchern unserer Website, die sich kritisch
oder abfällig zu unserer Arbeit und zustimmend zur Todesstrafe
äußern.
Da die Ansichten und Behauptungen in diesen Zuschriften im wesentlichen
immer die gleichen sind, wollen wir uns an dieser Stelle ausführlich
mit ihnen auseinander setzen.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich: Vieles, das scheinbar direkt
dem gesunden Menschenverstand und dem gerechten Zorn auf Verbrecher
entsprungen ist, hält einer empirischen Überprüfung nicht
stand. Oft werden Argumente vertreten, denen historisch längst
überlebte inhumane Weltbilder zugrunde liegen.
Natürlich freuen wir uns weiterhin über jede Zuschrift
und bitten jeden, der zu diesem Thema etwas sagen möchte, uns
seine Meinung zu schreiben.
Ernstgemeinte Zuschriften werden auf jeden Fall beantwortet.
Vorbemerkung
Aus den Zuschriften und vielen Diskussionen geht hervor, dass die
Todesstrafemit Abstand am häufigsten im Zusammenhang mit Fällen
von sexuellem Missbrauch von Kindern mit Todesfolge als notwendige
Abschreckung verlangt wird.
Hierzu ist folgendes anzumerken:
1. Natürlich sind solche Taten schrecklich und die Täter
müsssen bestraft bzw. therapiert werden
2. Es ist sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit wirksam
geschützt wird und gefährliche Straftäter nicht leichtfertig
auf freien Fuss gesetzt werrden.
3. Den Zuschriften und der öffentlichen Diskussionen liegt
allerdings häufig die völlig unzutreffende Auffassung zugrunde,
dass solche Straftaten immer häufiger vorkommen. Daraus wird
dann der Schluss gezogen, dass der Grund hierfür zu lasche
Strafen seien und die Todesstrafe ein unverzichtbares Mittel des
Abschreckung.
Hiezu ein längeres Zitat aus dem Sicherheisbericht des Innenministeriums
2.2 Sonstige Delikte gegen
die sexuelle Selbstbestimmung
2.2.1 Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt gegen Kinder
Kernpunkte
. Die Daten der polizeilichen Statistik weisen langfristig auf
Rückgänge im Bereich der gegen Kinder gerichteten Sexualdelinquenz
hin. Die Opferziffern sind in den letzten Jahren relativ
konstant und lassen für die jüngste Zeit leichte Rückgänge
erkennen. (Statistik zurlangfristigen Entwicklung)
. Die polizeilich registrierten Täter sexuellen Kindesmissbrauchs
haben zwar in den neunziger Jahren
bis 1997 zugenommen. Dies ist jedoch zum einen auf gestiegene
Aufklärungsquoten und zum anderen auf eine im Zuge der öffentlichen
Sensibilisierung vermutlich gestiegene Anzeigebereitschaft zurückzuführen.
Seit 1997 sind wieder Rückgänge der Tatverdächtigenbelastungszahlen
zu konstatieren,
obschon die Aufklärungsquoten weiter gestiegen sind.
. Die wenigen vorliegenden Daten aus Opferbefragungen weisen
darauf hin, dass auch im Dunkelfeld
langfristig ein Rückgang sexueller Gewaltdelikte gegen Kinder
anzunehmen ist. Der weit überwiegendeTeil sexueller Missbrauchsfälle
wird nicht angezeigt. Dies zeigen sowohl retrospektive Opferbefragungen
als auch Studien an registrierten Sexualstraftätern.
. Nach den Resultaten von Dunkelfeldstudien stammen die meisten
Täter sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Bekanntenkreis der
Kinder und ihrer Familien. Inzestdelikte sowie Taten völlig
fremder Täter machen einen geringeren Anteil aus. Die Tathandlungen
bestehen oftmals in exhibitionistischen Verhaltensweisen. Vorfälle
mit Penetrationen sind deutlich seltener.
. Die Einschätzung der Rückfallgefährdung von
Sexualstraftätern ist wegen der hohen Dunkelfeldanteile sehr
schwierig. Einschlägige, gerichtlich sanktionierte Rückfälligkeit
ist mit einer Quote zwischen 13% und 20% deutlich seltener, als
in der Öffentlichkeit vermutet. Werden Dunkelfelddelikteeinbezogen,
so zeigen sich über einen sehr langen Zeitraum betrachtet
jedoch deutlich höhere Rückfallwahrscheinlichkeiten,
die allerdings - je nach Art des Sexualdeliktes - sehr unterschiedlich
sind.
Seit Mitte der achtziger
Jahre wird in der Bundesrepublik die Problematik des sexuellen
Kindesmissbrauchs ausführlich in Wissenschaft und Öffentlichkeit
debattiert. In den letzten Jahren haben einige sehr spektakuläre
Fälle sexuell motivierter Tötungsdelikte an Kindern die
bundesdeutsche Öffentlichkeitin hohem Maße bewegt und
teilweise auch verunsichert. Aber auch die Fachdebatten waren oft
stark emotionalisiert und entsprachen nicht immer dem kriminologischen
sowie sexualwissenschaftlichen Kenntnisstand.
So lässt sich bezüglich
der sexuell motivierten Tötung von Kindern, entgegen massenmedial
vermittelten Eindrücken, ein deutlicher Rückgang konstatieren.
(Erster Periodischer Sicherheitsbericht Hrsg. 2001 vom Bundesministerium
des Innern und vom Bundesministreium der Justiz)
Hierzu ist auch sehr aufschlussreich eine Studie des
Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover aus dem Jahre 2004: Einer repräsentativen Stichprobe von 2000 Bundesbürgern wurden Zahlen zu den polizeilichregistrierten Straftaten des Jahres 1993 vorgelegt. Danach lautete die Frage, wie viel Taten es wohl jeweils im Jahr 2002 gewesen sind. Die allermeisten Befragten gingen fälschlicherweise von einer erheblichen Zunahme der Straftaten aus. Besonders krass die Fehleinschätzung in Bezug auf Sexualmorde.
Die Bürger unterstellen eine explosionsartige Vermehrung von 32 auf 208 Fälle. Die Polizei dokumentiertjedoch seit 1993 eine stetige Abnahme auf 11 solcher Morde im Jahr 2002. Und auch zur Gesamtzahl der vollendeten Morde liegen die Schätzungen der Bürger weit neben derWirklichkeit: Statt dem vermuteten Anstieg von 666 auf rund 1000 hat es bis 2002 einen Rückgang auf 421 gegeben.
(ausführliche Darstellung der Studie von
von Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover,Dämonisierung des Bösen (PDF))
1. Die Todesstrafe ist die gerechte Vergeltung für Mord
Zitate aus Zuschriften
.............Wer Mordet oder Kinder und Frauen vergewaltigt hat
es nicht anders
verdient!!............
................Die Todesstrafe ist die einzig richtige Strafe
für Mörder, Vergewaltigter
und Kinderschänder...
............. Die Todesstrafe soll bleiben die Mörder sollen
Schmoren und Qualvolle Schmerzen leiden wie sie es ihren Opfern
angetan haben........
Hinter dieser Auffassung steht ein archaisches Strafrechtsverständnis,
das den Sinn der Strafe vor allem in Rache und Vergeltung sieht.
Das alttestamentarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn" wird in
diesem Zusammenhang gern zitiert.
Diese Verständnis vom Sinn der Strafe stammt aus voraufklärerischen
Zeiten und hat in einer zivilisierten humanen Gesellschaft nichts
verloren.
Bereits im 18. Jahrhundert gab es in Europa und vor allem auch in
den neu gegründeten USA Ansätze zu einem neuen Strafrechtsverständnis
und einer völlig anderen Auffassung vom Sinn der Strafe. (nachzulesen
z. B. in Beccaria, Über Verbrechen und Strafen, nach der Ausgabe
von 1766)
Strafe sollte natürlich die Gesellschaft schützen, vor
Straftaten abschrecken aber vor allem auch zur Besserung des Straffälligen
führen.
Der Sinn der Todesstrafe wurde erstmals (von Beccaria) in Frage
gestellt und im 19.Jahrhundert wurde in einigen amerikanischen Staaten
die Todesstrafe abgeschafft.
Es setzte eine Entwicklung ein, in dem die grausamen Strafen nach
und nach abgeschafft wurden.
Auf dem Hintergrund der Erfahrungen des Naziterrors und des 2.
Weltkriegs, um einen Rückfall in die Barbrei vorzubeugen,und
um jedem Menschen ein Mindestmaß an Schutzrechten gegenüber
dem Staat zu sichern, verkündeten die Vereinten Nationen 1948
die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte als das "von allen
Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal."
In Artikel 3. heißt es Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
der Person.
In Artikel 5: Niemand
darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe unterworfen werden.
Wie in zahlreichen Beiträgen auf unserer Seite zu sehen ist,
verstößt die Todesstrafe eindeutig gegen beide Artikel.
Albert Camus hat es folgendermaßen formuliert:
Die Todesstrafe ist "der vorsätzlichste
Mord, mit dem kein geplantes Verbrechen verglichen werden kann. Um
einen Vergleich zu ziehen: Die Todesstrafe müßte einen
Verbrecher bestrafen, der sein Opfer vorher genau über den Zeitpunkt
seines Todes informieren würde und es von diesem Zeitpunkt
an auf Gnade und Ungnade ausgeliefert wäre. Im gewöhnlichen
Leben aber findet man eine solche Bestie nicht."
Im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat in allen
Demokratien einschließlich der USA eine Entwicklung eingesetzt,
die die Todesstrafe immer weiter zurückgedrängt hat.
Im Laufe der 70 ger Jahre wurde sie im Raum der EG völlig
abgeschafft,. Inzwischen ist Weißrussland das einzige europäische
Land, dass die Todesstrafe noch praktiziert.
Für die Aufnahme in die EU ist die Abschaffung der Todesstrafe
Voraussetzung.
Auch in den USA wurde die Todesstrafe 1972 für verfassungswidrig
erklärt.
Im Laufe der 80ger Jahre setzte in den USA aber eine Entwicklung
ein, die sich völlig von der Europas unterschied.
Schon Nixon stand für eine konservative Wende und die Todesstrafe
wurde 1976 wieder für verfassungskonform erklärt.
Aber die eigentliche Wende setzte mit der konservativen Revolution
unter Ronald Reagan ein.
Der Sozialstaat wurde massiv zurückgefahren, der Neoliberalismus
vertiefte die gesellschaftliche Spaltung erheblich und einhergehend
mit einem ungebremsten Waffenkult führte diese Entwicklung auch
zu einem Anstieg der Verbrechen.
Gleichzeitig gerieten liberale Strafrechtsauffassung immer mehr
in Misskredit und die Forderung nach harten Strafen wurde immer lauter.
Die Fragen nach den Ursachen von Verbrechen gerieten völlig
aus dem Blick, der Erklärungsansatz den Menschen auch als Produkt
seiner sozialen Umstände zu begreifen war verpönt..
Stattdessen erlebten historisch überlebte, religiös-fundamentalistisch
gefärbte Weltbilder eine gewaltige Renaissance.
Der Mensch als Straftäter wurde jetzt grundsätzlich als
voll für seine Taten verantwortlich betrachtet. Er ist grundsätzlich
immer in der Lage zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Wenn
er sich für das Böse entscheidet muss er mit äußerster
Härte bestraft werden- auch mit der Todesstrafe.
In Folge dieses Strafrechtsverständnisse füllten sich
die Gefängnisse und Todestrakte schnell mit Angehörigen
der sozialen Unterschicht
Kein Land der Welt hält einen so großen Anteil
seiner eigenen Bevölkerung hinter Gittern wie die USA - über
zwei Millionen.
Mit der Bush Regierung hat diese Wende zum religiösen Fundamentalismus
einen neuen Höhepunkt erreicht.
Anhänger fundamentalistischer Sekten sind in höchste
Staatsämter aufgestiegen (z. B. Justizminister Ashcroft).
Jeder, der auch hierzulande lautstark
für harte Strafen als einzig wahres Mittel zur Verbrechensbekämpfung
eintritt, sollte sich gut überlegen, ob er wirklich in einer Gesellschaft
leben möchte, in der man versucht, die soziale Frage dadurch zu
lösen, dass Menschen massenhaft sozial benachteiligt, diskriminiert,
ausgegrenzt, eingesperrt und umgebracht werden, anstatt die eigentlichen
Ursachen von Armut und Gewalt anzugehen.
2. Die Angehörigen der Mordopfer haben ein Recht auf die Hinrichtung
des Täters
Zitate aus Zuschriften:
......Die Todesstrafe ist die einzig richtige Strafe für
Mörder, Vergewaltiger
und Kinderschänder...
...alles andere wäre eine Strafe für die Hinterbliebenen
und Angehörigen.....
In den USA ist die Vorstellung weit verbreitet, es wäre für
die Angehörigen von Mordopfern eine große Hilfe bei der
Bewältigung ihres Schmerzes, wenn der Mörder getötet
wird. In vielen US Staaten haben die Angehörigen das Recht,
Zeugen der Hinrichtung zu sein.
Die praktischen Erfahrungen zeigen aber, dass das keinesfalls eine
geeignete Form der Bewältigung ist und von denen, die Zeugen
einer Hinrichtung geworden sind, in den seltensten Fällen so
erlebt wird.
Zunächst einmal bedeutet es ja für denjenigen, der sich
Genugtuung und Bewältigung seines Schmerzes verspricht, dass
er jahrelang auf die Hinrichtung des Mörders wartet (10 Jahre
oder noch erheblich länger).
In dieser Zeit wird ein produktiver Umgang mit dem Schmerz und
ein innerliches Abschließen eher verhindert, weil der Betroffene
sich ganz auf das Rachegefühl fixiert.
Die Hinrichtung selbst wird unterschiedlich erlebt.
Viele sind enttäuscht und behaupten, der Verurteilte habe
viel zu wenig gelitten.
Andere sind schockiert oder traumatisiert, Zeuge davon geworden
zu sein, wie ein Mensch planvoll getötet wird.
Manche werden aufgrund dieser Erfahrung aktive Todesstrafengegner
.
Es gibt aber auch immer wieder Angehörige, die es ablehnen,
Zeugen der Hinrichtung zu werden, weil sie nicht glauben können,
dass ihr Schmerz dadurch geringer würde, dass den Angehörigen
des Todeskandidaten derselbe Schmerz zugefügt wird.
Ein eindrucksvolles Beispiel für eine solche Haltung ist Anne
Coleman.
Sie ist Koordinatorin für die Abschaffung der Todesstrafe
bei Amnesty International im Bundesstaat Delaware und hat eine Tochter
durch Mord verloren.
Eine Perspektive...
(Anne Coleman)
3. Die Todesstrafe ist für den Staat kostengünstiger
als eine Haftstrafe
Zitate aus Zuschriften:
...wollt Ihr Sie ein Leben lang durchfüttern....
....Ich bezahle bestimmt keine Steuern damit einer der o.g. sein
restlichen Leben ein Dach über den Kopf hat und täglich
3 Mahlzeiten
kriegt...
Mal abgesehen davon, dass das Kostenargument per se menschenverachtend
ist, ist es auch sachlich falsch.
Die Kosten für eine
Hinrichtung sind wesentlich höher, als die Kosten für lebenslange
Haft.
(in Texas $2,3 Mio. - mehr als dreimal so hoch wie in dem Fall,
wo der Angeklagte 40 Jahre in Einzelhaft auf höchster Sicherheitsstufe
untergebracht würde.
(Genaue Zahlen gibt es unter http://www.deathpenaltyinfo.org/costs2.html)
Der Grund sind u.a. die aufwändigen Berufungsverfahren, die
verhindern sollen, dass ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird.
4.Die Todesstrafe wirkt abschreckend
Die Todesstrafe hat niemals eine abschreckende Wirkung gezeigt. Statistische
Untersuchungen und deren wissenschaftliche Auswertung konnten keine
Beweise über die abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen.
Es gibt auch keine Beweise dafür, dass durch die Abschaffung
der Todesstrafe die Zahl der Gewaltverbrechen und Morde ansteigen
würden. Aus einer Untersuchung der Vereinten Nationen, die 1980
veröffentlicht wurde, ergibt sich kein stichhaltiger Beweis,
der für die Beibehaltung der Todesstrafe gesprochen hätte.
Albert Pierrepoint, der in Großbritannien 25 Jahre lang 1.
Henker war, sagte: "All die Männer und Frauen, denen ich in
ihrem letzten Augenblick gegenüberstand, haben mich davon überzeugt,
daß ich mit meiner Tätigkeit keinen einzigen Mord verhindern
konnte."
In Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, konnte
man keinen Anstieg von Gewaltverbrechen feststellen. Im Gegenteil:
In einer Studie aus dem Jahr 1983 wird die Anzahl der Morde in 14
Ländern nach der Abschaffung der Todesstrafe untersucht. Dabei
stellte sich heraus, daß nach der Abschaffung die Morde um
die Hälfte abnahmen. Eine New Yorker Studie über Morde
aus dem Jahr 1980 zeigt auf, daß zwischen 1903 und 1963 nach
nach jeder Hinrichtung eine Zunahme um zwei Morde pro Monat erfolgte.
In Kanada war die Anzahl der Morde 2001 mit 554 23% niedriger als
1975 (721), ein Jahr bevor die Todesstrafe abgeschafft wurde.
Die Todesstrafe schreckt auch potentielle Terroristen von ihrem Vorhaben
nicht ab. Psychiater, die eine Studie über Flugzeugentführungen
gemacht haben, empfehlen dringend, die Todesstrafe in solchen Fällen
nicht anzuwenden, da dadurch das Verbrechen noch spektakulärer
erscheint. In einer auswegslosen Situation wird ein Terrorist eher
alles blindlings zerstören, wenn er weiß, dass ihm
die Todesstrafe droht. Die Todesstrafe kann sogar zu solchen Verbrechen
ermutigen, die sie zu verhindern versucht. So wurden 1975 in Spanien
5 Terroristen hingerichtet, woraufhin in den 2 folgenden Wochen 9
Polizisten erschossen wurden.
Die Todesstrafe wirkt tendenziell also
eher verrohend als abschreckend, da sie das deutliche Signal an die
Gesellschaft aussendet, dass der Staat die Tötung eines Menschen
unter bestimmten Umständen als gerechtfertigtes Mittel betrachtet.
5. Das deutsche und europäische Strafrecht
ist zu lasch, Verbrecher kommen zu schnell weder auf freien Fuß
und werden zu Wiederholungstätern
Zitate aus Zuschriften:
.........Nur weil die EU ein totales Weichkeksrechtsystem hat und
die
Todesstrafe abgeschafft hat, ist das noch lange keine Lösung................
....Sie werden auch anders denken
wenn einer Ihrer Verwandten auf bestialische Weise ermordet wurde,
und der Mörder nach ein paar Jahren wegen „guter Führung“
Entlassen wird......
Es gab in Deutschland einige spektakuläre Fälle, in denen psychisch
gestörte Straftäter aufgrund unzutreffender psychologischer
Einschätzungen auf freien Fuß kamen und wieder straffällig
geworden sind.
Daraus sollte man allerdings nicht den populistischen Schluss ziehen:
Todessstrafe oder "wegschließen und zwar für immer."
(Bundeskanzler Schröder)
Der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern
ist zweifellos ein hohes Gut und solange eine Gefährdung von einem
Straftäter ausgeht, sollte dieser natürlich nicht in Freiheit
kommen.
Auf der anderen Seite ist es ein Gebot der Humanität, jedem Menschen
die Chance auf Veränderung zuzugestehen und keinen Menschen endgültig
aus der menschlichen Gemeinschaft auszustoßen, wie das durch die
Todesstrafe geschieht.
So tragisch die Morde durch Wiederholungstäter im einzelnen auch
sein mögen, hat die oft reisserische Darstellung in der Presse
doch ein völlig verzerrtes Bild von der Wirksamkeit des deutschen
Strafrechts gezeichnet,
eine völlig übertriebene Angst vor Verbrechen geschürt
und dem lautstarken Ruf nach harten Strafen Vorschub geleistet.
Vergleicht man die Situation in Deutschland und den USA bezüglich
Kriminalitätsrate und Strafrecht, kommt man zu dem Ergebnis, dass
in den USA
trotz drakonischer Strafen schon bei Bagatelldelikten,
trotz Todesstrafe und
trotz über 2 Millionen Inhaftierter ,
die Verbrechensrate und auch die Mordrate erheblich höher liegt
als in Deutschland mit seinem vergleichsweise milden
Strafrecht.
Einen ausführlichen Vergleich zwischen amerikanischem und deutschem
Strafverfolgungssystem liefert das Diskussionspapier von Floyd Feeney
University of California at Davis School of Law Davis, California(1998)
im Auftrag des U.S. Department of Justice
German and American Prosecutions
Ein Vergleich der Mordrate in den USA mit den Mordraten in europäischen
Ländern spricht für sich.
Das Argument harte Strafen = weniger Verbrechen
hält einer empirischen Überprüfung also offensichtlich
nicht stand.
6. Die Todesstrafe ist im Prinzip gut. Sie muss
nur gerecht angewendet werden und es muss sichergestellt werden,
dass keine Unschuldigen hingerichtet werden
Zitate
aus Zuschriften:
............Ich plädiere das sie in Deutschland wieder eingeführt
wird (klar nur
wenn der tatbestand 100% bewiesen ist)!!!!................
Wir sind -wie schon dargelegt- unabhängig
von der Frage der Schuld gegen die Todesstrafe, weil wir sie für
eine grausame und menschenrechtswidrige Strafe halten.
Aber selbst wenn man der obenstehenden Meinung anhängt und sich
die Situation in den USA daraufhin anschaut, sollte man sich für
ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium aussprechen.
Seit der Wiedereinführung der Todessrafe 1976 sind in den USA bereits
102 Gefangene aus den Todestrakten entlassen worden, weil ihre Unschuld
bewiesen werden konnte.
Statistisch bedeutet das, dass mit jeder 7. Hinrichtung ein Unschuldiger
freigelassen wurde.
Von Polizei oder Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes, entlastendes
Beweismaterial, gefälschte Beweismittel, Belastungszeugen, die
vor Gericht logen oder Meineid leisteten und zum Teil sogar selbst die
Täter waren, Falschaussagen von Gerichtsmedizinern oder anderen
Experten, rassische Vorurteile oder unfähige, uninteressiert Pflichtverteidiger,
die teilweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss beim Gericht erschienen,
während der Gerichtsverhandlung einschliefen oder ihre Mandanten
gar nicht persönlich kannten, sind nur einige der Gründe,
die dazu führten und noch führen, dass immer wieder Unschuldige
zum Tode verurteilt wurden bzw. werden. Zahlreiche Menschen hatten leider
nicht mehr die Zeit oder das Glück, ihre Unschuld beweisen zu können,
bevor sie hingerichtet wurden.
Es gibt in den USA keine reichen Todestraktinsassen. 99 % sind arm und
auf zugewiesene Pflichtverteidiger angewiesen, die zum Teil mit solchen
Fällen völlig überfordert sind.
Ein eindrucksvolles Beispiel, für die Differenz von Anspruch und
Wirklichkeit im System Todesstrafe ist Illinois.
Der dortige Gouverneur Ryan, durchaus ein Befürworter der Todesstrafe,
gelangte vor zwei Jahren zu der Erkenntnis, dass mit dem Todesstrafensystem
in seinem Staat irgend etwas nicht stimmen kann.
In Illinois waren seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1977
12 Menschen hingerichtet und 13 zum Tode Verurteilte aufgrund gravierender
Verfahrensmängel oder dem Auftauchen neuer Beweise aus den Todeszellen
entlassen worden. In mehr als 60 Fällen Verdächtige durch
Schläge der Polizei, Erstickungsversuche,
Elektroschocks oder Bedrohung mit Schusswaffen dazu gebracht wurden,
Taten zu gestehen, die sie nie begangen hatten
Der Gouverneur stoppte im Jahre 2000 die Hinrichtungen, erklärte
ein unbefristetes Moratorium und beauftragte eine Kommission, die die
Mängel im "System Todesstrafe" untersuchen und Vorschläge
erarbeiten sollte, wie man die Todesstrafe gerechter machen könne
und wie man ausschließen kann, dass Unschuldige zum Tode verurteilt
werden.
Am 15.04.02 legte die Kommission ihren Bericht vor: Sie fordert 85 Reformen
auf allen Ebenen des Verfahrens und formulierte folgende bemerkenswerte
Erkenntnis:
Kein von Menschen gemachtes System kann absolut perfekt arbeiten,
so dass es völlig auszuschließen ist, dass ein Unschuldiger
zum Tode verurteilt wird.
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