GEPLANTE HINRICHTUNGEN 

6 Hinrichtungen in den USA 2010:

 

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07.02.2010
Japan: Zustimmung zur Todesstrafe auf Rekord-Hoch



Die am Samstag veröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage der Regierung zum Thema Todesstrafe zeigen eine 85,6%ige Zustimmung zur Todesstrafe. Dies ist der höchste Prozentsatz seit Beginn der Umfragen im Jahr 1994. Gleichzeitig wird hierdurch deutlich, dass die japanische Öffentlichkeit strengste Bestrafungen fordert für grausame Taten wie z. B. der Amoklauf im Akihabara Distrikt von Tokio im Jahr 2008.

Ungefähr 55% der Befragten hielten die Verlängerung der möglichen Strafdauer für Kapitalverbrechen wie z. B. Mord von 15 Jahre auf 25 Jahre für „zu kurz“.

Es wurden zwischen November und Dezember im ganzen Land 3000 Männer und Frauen im Alter ab 20 Jahren befragt, hierbei waren 64,8% der Antworten gültig.

Die Zustimmung zur Todesstrafe stieg seit der letzten Umfrage im Jahr um 4,2%. Nur 5,7% der Befragten waren für eine Abschaffung der Todesstrafe. Diese Zahl fiel seit 2004 um 0,3%.

54,1% antworteten, dass die Gefühle der Opferangehörigen nicht befriedigt würden, würde die Todesstrafe abgeschafft, 53,2% sagten, die Täter abscheulicher Gewalttaten sollten hierfür mit ihrem Leben bezahlen. 51,5% glaubten, ohne die Todesstrafe würde die Anzahl der Kapitalverbrechen steigen.
(Quelle: The Japan Times)


04.02.2010
Ohio: Mark Brown, 37, hingerichtet


Mark Brown wurde um 10.49 Uhr für tot erklärt. Er sprach keine letzten Worte.

Brown war der dritte Mensch, der mit Ohios neuer Hinrichtungsmethode mit nur einem einzigen Medikament hingerichtet wurde. Die Giftinfusion begann um 10.40Uhr zu fließen, eine Minute später schloss Brown seine Augen und gähnte. Er war still und bewegte sich nach diesem Zeitpunkt noch ein Mal.

Am Abend des 28. Januar 1994 schauten sich Brown und ein jugendlicher Freund, Allen „Boonie“ Thomas, gemeinsam den Film Menace II Society an. Sie tranken mit Valium vermischten Wein und rauchten Zigaretten, die mit Marihuana gefüllt waren. Die jungen Männer sprachen über den Film und nach Thomas Aussage sagte Brown, dass er die Szene aus dem Film, in der zwei asiatische Angestellte eines Ladens erschossen wurden, gerne in live erleben würde.

Später fuhren Brown und Thomas zu einem von kleinen Lebensmittelgeschäft im Norden Youngtowns. Sie machten ihre Einkäufe und verließen das Geschäft. Danach ging Brown zurück in den Laden. Er trug nach Zeugenaussagen ein Halstuch über der unteren Gesichtshälfte. Laut den Gerichtsunterlagen beraubte Brown das Geschäft und erschoss den Angestellten Hayder Al-Turk und den Ladenbesitzer Salman, der versuchte, sich hinter der Theke zu verstecken.

Brown wurde beider Morde für schuldig befunden, erhielt aber nur wegen der Ermordung Salmans die Todesstrafe.
(Quelle: The Columbus Dispatch)

03.02.2010
Neues Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA tritt in Kraft



Am 1. Februar 2010 traten die Abkommen über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (7746/09 v. 11.9.09) in Kraft.

Das Auslieferungsabkommen stellt unter anderem klar, aufgrund welcher Straftatbestände eine Auslieferung erfolgen kann, außerdem den Informationsaustausch, die Weitergabe von Unterlagen sowie Transitregelungen. Des weiteren wird damit der Schutz vor der Todesstrafe gestärkt. So kann eine Auslieferung in die USA nur noch unter der Bedingung stattfinden, dass die Todesstrafe nicht verhängt bzw., falls dies aus Verfahrensgründen nicht gewährleistet werden kann, sie nicht vollstreckt wird. Anders als bisher wird die Nichtvollstreckung der Todesstrafe künftig nicht mehr davon abhängig sein, ob die USA im Einzelfall eine Garantie dafür abgeben.
(Quelle: Presseerklärung des Rates der Europäischen Union v. 23.10.09)


03.02.2010
JAPAN: Verjährung bei Todesstrafe soll abgeschafft werden



Das Beratungsgremium der Justizministerin Keiko Chiba schlug Donnerstag vor, bei Verbrechen, die mit der Todesstrafe bedroht sind, die Verjährung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, jedoch die Verjährungsfristen in Fällen zu verdoppeln, für die Haftstrafen - einschließlich lebenslänglich - in Frage kommen.

Der gesetzgebende Rat wird die Vorschläge voraussichtlich im Februar der Justizministerin unterbreiten, und eine Gesetzesvorlage für eine Änderung der Strafprozessordnung soll dem Parlament noch in dieser Periode vorgelegt werden.

Gemäß den Vorschlägen wird für Straftaten, die wie Mord die Todesstrafe nach sich ziehen können, die Verjährung abgeschafft; derzeit liegt sie bei 25 Jahren. Dagegen wird sie für Verbrechen, die im äußersten Fall mit lebenslanger Haft geahndet werden können wie etwa eine Vergewaltigung mit Todesfolge, von 15 auf 30 Jahre verlängert.

Wird die Gesetzesvorlage verabschiedet, findet die empfohlene Ausweitung auf Straftaten Anwendung, deren Verjährung läuft.

Seit der Revision der Strafprozessordnung im Jahr 2005 sind die Verjährungsfristen drastisch angehoben worden, doch unter Verbrechensopfern und ihren Angehörigen wurde der Ruf nach einer Abschaffung von Verjährungsfristen für schwere Straftaten laut.

Chiba forderte den Rat im vergangenen Oktober auf zu untersuchen, auf welche Weise das System der Verjährungsfristen überprüft werden kann.
(Quelle: Japan Today)


26.01.2010
Saudi-Arabien: Änderung der Todesstrafen-Gesetze



In Saudi-Arabien wurde eine Verfahrensänderung bei Todesstrafenfällen beschlossen. Danach kann die Todesstrafe künftig nur dann ausgesprochen werden, wenn sie von allen beteiligten Richtern einstimmig verhängt wird; derzeit genügt hierfür noch eine einfache Mehrheit.

Des weiteren sieht die Neuregelung vor, dass Urteile, die die Todesstrafe oder Körperstrafen nach sich ziehen - z.B. das Abschlagen einer Hand - der Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof bedürfen.

Nach der strengen Form der Scharia, die in Saudia-Arabien angewendet wird, kann die Todesstrafe für Vergewaltigung, Mord, bewaffneten Raubüberfall und Drogenhandel verhängt werden. Im Jahr 2009 wurden 67 Menschen im Königreich hingerichtet. Meist werden Hinrichtungen durch Köpfen durchgeführt.
(Quelle: kippreport)


26.01.2010
Irak: ‚Chemie-Ali’ hingerichtet



Der als ‚Chemie-Ali’ bekannte Cousin Saddam Husseins, Ali Hassan al-Madschid, wurde am Montag gehängt. Der 69-Jährige hatte bereits vier Todesurteile erhalten, nun hat die irakische Regierung diese vollstreckt. Al-Madschid soll als Schlüsselfigur Husseins Regimes für den Tod Tausender Menschen verantwortlich gewesen sein, u.a. soll er den Giftgasangriff im Nordirak angeordnet haben, bei dem im Jahr 1988 ungefähr 5000 Kurden ums Leben kamen.
(Quelle: Spiegel online)


20.01.2010
Angola: Todesstrafe aus der Verfassung gestrichen



Die verfassungsgebende Versammlung verabschiedet am 21. Januar die letzte Fassung der Verfassung, diese enthält 244 Artikel.

Artikel 59 Absatz 2 über die Zusicherung der Grundrechte und -freiheiten untersagt die Todesstrafe.

Auch Folter und erniedrigende Behandlung sind laut Artikel 60 nicht zulässig.

"Niemand darf der Folter, Zwangsarbeit und auch nicht grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden", heißt es im Entwurf.
(Quelle: Angola Press)


20.01.2010
Hinrichtungen in China



Das Mittlere Volksgericht von Chongquing ließ gestern Yang Tianqing und Liu Chenghu wegen Mordes, organisiertem Verbrechen, Wucher, vorsätzlicher Körperverletzung und weiteren Vergehen hinrichten.

Im Norden Chinas wurde der 44-jährige Jiang Yongsheng wegen mehrfacher Vergewaltigung hingerichtet. Innerhalb der letzten 10 Jahre hatte der Mann 14 Mädchen vergewaltigt, hiervon 12 jünger als 12 Jahre, die anderen unter 18 Jahre.
(Quellen: Shanghai Daily und China Daily)


15.01.2010
Berlin: Protestaktion gegen die Todesstrafe



Am Mittwoch stand ein Galgen vor dem Brandenburger Tor und an diesem hingen – symbolisch für alle Hingerichteten – vier lebensgroße Puppen. Eine Protestaktion gegen die Todesstrafe.

Und auch der Mittwoch wurde symbolisch gewählt, denn der Mittwoch ist im Iran der ‚schwarze Tag’, der Tag, an dem normalerweise Todesurteile vollstreckt werden.

Aufgerufen zur Demonstration gegen Hinrichtungen und politische Verfolgung im Iran hatte Sharam Roghani (B90/Die Grünen).

Die wenigen Teilnehmer an dieser Aktion waren für Mina Ahadi, Vorsitzende und Sprecherin des International Committee Against Executions, Bestätigung dafür, dass nur Wenige bereit sind, auch unter widrigen Umständen für das Leben von Todesurteilen bedrohter Menschen zu demonstrieren.
(Quelle: Humanistischer Pressedienst)


15.01.2010
Sudan: Sechs Männer gehängt



Wegen ihrer Rolle in einen Aufstand in einem Flüchtlingslager in Khartoum im Jahr 2005 wurden im Sudan sechs Männer exekutiert. Den Hingerichteten wurde die Verantwortung für die Tötung von 13 Polizisten zugesprochen. Bei dem Aufstand kamen auch fünf Zivilisten ums Leben.

Amnesty International verurteilte die Hinrichtungen und sagte, die Männer zum Geständnis gefoltert. Yasir Arman der Partei SPLM vermutet politische Motive hinter den Hinrichtungen und sagte, es habe während der Gerichtsverhandlungen viele Unregelmäßigkeiten gegeben.

Nach Aussage von Amnesty International wurden 2009 im Sudan 60 Menschen hingerichtet, viele davon nach unfairen Verfahren.
(Quelle: BBC News)


12.01.2010
Oklahoma: Julius Young, 60, hingerichtet


Julius Ricardo Young wurde für die Morde an Tochter und Enkel seiner Ex-Freundin für schuldig befunden und in McAlester hingerichtet.

Die Leichen von Joyland Morgen und deren Sohn Kewan wurden am 1. Oktober 1993 in deren Wohnung in Tulsa gefunden. Die Staatsanwaltschaft sagte, Young sei wütend gewesen, weil seine Freundin die Beziehung beendet hatte. Er brach in deren Wohnung ein und erschlug die beiden Opfer dort mit einem Baseballschläger. Young wurde wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilt.

Noch bei der Gnadenanhörung im Dezember beteuerte Young seine Unschuld, doch der Gnadenausschuss glaubte ihm nicht.

Julius Young wurde um 18.27 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: NewsOK)

14.01.2010
Todesstrafen-Moratorium in der Mongolei!



Elbegdorj Tsakhia, der Präsident der Mongolei, gab heute ein Moratorium der Todesstrafe im Land bekannt. Ein Schritt, der von Menschenrechtsorganisationen willkommen geheißen wurde als Schritt in Richtung endgültiger Abschaffung der Todesstrafe.

Nach der Rede applaudierten jedoch viele Parlamentarier nicht. Dies ist ein Zeichen dafür, dass eine andauernde Änderung schwierig sein könnte.

Der Präsident hat das Recht Todesurteile umzuwandeln, doch zu einer Gesetzesänderung bedürfte er der Hilfe des Parlamentes, das von der Opposition geführt wird. Das Rechtssystem der Mongolei ist dem der ehemaligen Systems der Sowjetunion angelehnt und viele Anwälte und Gesetzgeber sind für eine harte Bestrafung von Straftätern.

‘Die Mehrheit der Länder dieser Welt hat sich entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen. Wir sollten diesem Beispiel folgen’, sagte Elbegdorj. ‘Ab morgen werde ich den Menschen im Todestrakt Gnade gewähren und ihre Todesstrafe in eine 30-jährige schwere Freiheitsstrafe umwandeln.’

Der Justiz- und Innenminister der Mongolei, das Oppositionsmitglied Nyamdorj Tsend, nannte die Rede ein riskantes politisches Manöver. Er sagte, der Präsident hätte seit Amtsantritt im Mai mindestens drei Todesurteile umgewandelt, doch sollte er nach seiner vierjährigen Amtszeit nicht wiedergewählt werden, könnte sich die Haltung der Mongolei zu Hinrichtungen in kürzester Zeit wieder ändern.

Informationen zur Todesstrafe werden in der Mongolei als Staatsgeheimnis betrachtet und es ist unklar, wie viele Menschen hingerichtete wurden oder wann die letzte Hinrichtung stattfand. Das Büro von Amnesty International Mongolei spricht von mindestens fünf Hinrichtungen im Jahr 2008 und man glaubte, dass im letzten Juli neun Menschen im Todestrakt waren.

Hinrichtungsmethode im Land ist ein Gewehrschuss in den Hinterkopf. Die Todesstrafe kann für Frauen nicht angewandt werden und auch Männer, die jünger als 18 oder älter als 60 Jahre sind, können nicht zum Tode verurteilt werden.
(Quelle: Guardian)


13.01.2010
Hinrichtung in Saudi Arabien



Nach Aussage des saudischen Innenministeriums wurde heute Redha bin Abid bin Abdullah Almabadi wegen Mordes in Mekka geköpft. Almabadi hatte Ajmed bin Mohammad al-Harbi während eines Streites erstochen. Es wurden keine weiteren Einzelheiten bekannt gegeben.
(Quelle: www.iol.co.za)


12.01.2010
Texas: Gary Johnson, 59, hingerichtet


Am Dienstag wurde Gary Johnson für die im April 1986 begangenen Morde an James Hazelton, 28, und dessen Schwager, Peter Sparagana, 23, hingerichtet. Die beiden Männer wurden erschossen als sie nach einem Anruf ihres Nachbarn, jemand sei durch das Tor ihrer Ranch gefahren, nach dem Rechten sehen wollten.

Im Hinrichtungsraum verneinte Johnson die Frage des Gefängnisdirektors, ob er letzte Worte sprechen wolle. „Sagen Sie nur meiner Familie Auf-Wiedersehen“, sagte er. Doch dann bat er mit brechender Stimme seine Angehörigen, die der Hinrichtung beiwohnten, anderen Familienangehörigen zu sagen, sie hätten falsch gehandelt, ihn ausbaden zu lassen, was sie getan hätten. „Ich habe in meinem ganzen Leben nie jemandem etwas getan.“, sprach er weiter.

Elf Minuten später, um 18.26 Uhr, wurde Gary Johnson für tot erklärt.
(Quelle: New York Times)

11.01.2010
Saudi-Arabien: Erste Hinrichtung des Jahres 2010



Das saudische Innenministerium teilte mit, dass am heutigen Montag der Taxifahrer Salah al-Jihni in Medina mit dem Schwert geköpft wurde. Der Hingerichtete wurde für schuldig befunden, vier weibliche Fahrgäste in die Wüste gefahren, sie dort vergewaltigt, ausgeraubt und ausgesetzt zu haben.

Im Jahr 2009 wurden im Königreich 67 Hinrichtungen ausgeführt, 2008 waren es 102 Hinrichtungen und im Jahr 2007 noch 153.

In Saudi-Arabien gilt eine strenge Form der Sharia. Diese sieht die Todesstrafe für Vergewaltigung, Mord, Abfall vom Glauben, gewaffneten Raubüberfall und Drogenhandel vor.
(Quelle: Khaleei Times)


11.01.2010
Iran: Sechs Männer hingerichtet



Das staatliche iranische Fernsehen berichtet, dass am Samstag sechs Männer in der Stadt Isfahan gehängt wurden. Die Männer hatten wegen Drogenhandels ein Todesurteil erhalten.

Die Hingerichteten, deren Namen nicht genannt wurden, waren laut dem Bericht Teil einer Bande, die Uniformen der Revolutionsgarden und gefälschte Befehle für ihren Drogenhandel verwendeten. Im Bericht hieß es, es seien mehr als eine Tonne von Narkosemittel, Waffen und gefälschte Ausweise sichergestellt worden.

Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden in diesem Jahr bereits mindestens neun Menschen im Iran hingerichtet, im Jahr 2009 lag die Hinrichtungszahl bei mindestens 270, 2008 bei 246. Hiermit hat der Iran – nach China – die zweithöchste Zahl von Hinrichtungen weltweit.
(Quelle: AFP)


08.01.2010
71-jähriger Deutschen droht in Florida die Todesstrafe



Die 71-jährige Marianne B. aus dem Kreis Böblingen wurde in Florida unter Mordverdacht verhaftet. Sollte sie des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr die Todesstrafe.

Marianne B. flog mit ihrem Mann nach Florida um über Weihnachten ihre dort lebende Tochter und ihren 5-jährigen Enkelsohn zu besuchen. Am Mittwoch fuhr der Mann zum Einkaufen. Bei seiner Rückkehr sah er seine Frau in durchnässter Kleidung. Sie sagte ihm, dass sie ihren Enkel ertränkt und danach versucht habe, sich selbst das Leben zu nehmen. Der Mann rannte ins Haus und fand den Jungen leblos in der Badewanne. Sofort fuhr er mit ihm in die Notaufnahme, doch das Leben des Jungen konnte nicht gerettet werden.

Die Tochter des hatte sich im Jahr 2006 von ihrem Mann scheiden lassen. Laut der Aussage von Frau B. ertränkte sie ihren Enkel, um ihm ein Leben als Scheidungskind zu ersparen. Nun droht ihr die Todesstrafe.

Da das deutsche Strafrecht auch für im Ausland begangene Straftaten gilt, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies dient zunächst v.a. dazu, von den amerikanischen Behörden Informationen zum Fall zu bekommen. Der Prozess gegen Frau B. wird aber wahrscheinlich in Florida abgehalten werden.
(Quelle: The local)


07.01.2010
Louisiana: Gerald Bordelon, 47, hingerichtet


Vor seinem Tod entschuldigte sich Gerald J. Bordelon bei der Familie seines Opfers und zeigte Reue für seine Tat.

Der zweifach verurteilte Sexualstraftäter Bordelon war auf Bewährung in Freiheit als er im November 2002 seine 12-jährige Stieftochter Courtney LeBlanc entführte, vergewaltigte und danach erwürgte.

Eine der ursprünglichen Bewährungsauflagen war, dass Bordelon sich von Kindern fern hielt, doch nachdem die Mutter Courtneys, Jennifer Kocke, den Mann 2001 heiratete, urteilte der Bewährungsausschuss, er dürfe Kontakt zu Kindern haben, so deren Eltern über seine Vorstrafen Bescheid wüssten.

Nachdem Courtney und ihre Schwester ihrer Mutter erzählten, Bordelon habe sie angefasst, trennte sich das Paar. Jennifer Kocke erhielt den Kontakt zu Bordelon jedoch aufrecht. Nach dem Tod Courtneys wurde ihre Mutter wegen Kindesmisshandlung zu 5 Jahren Haft plus 5 Jahre Bewährung verurteilt, da sie Bordelon nicht von ihren Kindern ferngehalten hatte.

Bordelon hatte im letzten Jahr seine Berufungen aufgegeben und damit den Weg zu seiner Hinrichtung freigemacht.

Courtneys Mutter, Schwester und Onkel wohnten der Hinrichtung Bordelons als Zeugen bei. In seinen letzten Worten sagte dieser zu ihnen: 'Es tut mir Leid. Ich weiss nicht, ob dies einen Abschluss oder Frieden bringt. Es hätte nie passieren sollen, aber ich habe es getan und es tut mir Leid.'

Gerald J. Bordelon wurde um 18.32 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: 2theadvocate.com)

07.01.2010
Texas: Kenneth Mosley, 51, hingerichtet


Kenneth Mosley wurde wegen der Erschießung eines Polizisten während eines versuchten Banküberfalls im Februar 1997 zum Tode verurteilt.

Mosley sprach keine letzten Worte im Hinrichtungsraum. Er wurde um 18.16 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: Chronicle)


07.01.2010
Ohio: Vernon Smith, 37, hingerichtet


Vernon Smith wurde heute zum zweiten Menschen, der in den Vereinigten Staaten mit nur einem Medikament hingerichtet wurde.

Smith wurde für schuldig befunden, im Jahr 1993 Sohail Darwish, den Inhaber eines Mini-Marktes, erschossen zu haben. Hierfür erhielt er ein Todesurteil.

Smith, der im Gefängnis zum Islam übergetreten war und seinen Namen in Abdullah Sharif Kaazim Mahdi geändert hatte, wiederholte auf der Hinrichtungsliege vier Mal die Worte „Es gibt keinen Gott als Allah und Mohammed ist sein Prophet.“ auf Arabisch.

Vernon Smith wurde um 10.28 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: The Columbus Dispatch)

07.01.2010
China: Sieben Männer hingerichtet



Am heutigen Donnerstag wurden in China sieben Anführer einer Gang in Shijiazhuang, Provinz Hebei, hingerichtet. Ihre Verurteilung erfolgte wegen Mordes, Waffenverkauf, Glückspiel und anderen Verbrechen, die von den staatlichen Medien als schlimmste Gangverbrechen der Provinz seit Gründung des kommunistischen China vor 60 Jahren bezeichnet wurden.
(Quelle: Baltimore Sun)


07.01.2010
Iran: Drei Männer hingerichtet



Die iranische staatliche Nachrichtenagentur Fars berichtet, dass drei Männer mit Namen Alireza, Amir und Dolatkhan am Morgen des 4. Januar im Gefängnis von Varamin gehängt wurden. Die Männer wurden wegen insgesamt 12 Vergewaltigungen und 7 Morden zum Tode verurteilt. Weitere Angaben zu den Hingerichteten, wie Nachname und Alter, wurden nicht gemacht.
(Quelle: Iran Human Rights)


07.01.2010
Irak: Hinrichtungszahlen 2009 bekannt gegeben



Der Oberste Gerichtshof des Irak gab am Dienstag bekannt, dass 77 Menschen m Laufe des Jahres 2009 wegen dem Terrorismus zugeordneten Verbrechen hingerichtet wurden. Im Dezember gab Amnesty International bekannt, dass im Irak insgesamt mindestens 120 Hinrichtungen während des Jahres 2009 stattfanden.
(Quelle: AFP)


07.01.2010
USA: Kehrtwende des American Law Institute



Das American Law Institute (A.L.I.) , bestehend aus etwa 4000 Richtern, Anwälten und Juraprofessoren, das vor knapp 50 Jahren dem modernen Kapitalstrafrecht in den USA den Boden bereitete und zur Wiedereinführung der Todesstrafe beigetragen hat, erklärte im vergangenen Herbst sein eigenes Projekt für gescheitert und zog sich davon zurück.

Dies kommt einer 180-Grad-Wende gleich, weder der anhaltende Rückgang der Todesurteile im letzten Jahr, der geänderte Hinrichtungsablauf in Ohio mit nur noch einem Gift noch die Abschaffung der Todesstrafe in New Mexico ist wohl derart bedeutsam gewesen wie diese juristische Neuausrichtung.

Laut Franklin E. Zimring, Juraprofessor an der University of California in Berkeley, stand das A.L.I. neben seiner Bedeutung bei anderen Themen bislang für fundiert begründete Befürwortung des Todesstrafensystems in den USA.

Das Institut strebt nach möglichst ähnlich gestalteten Neuformulierungen von Gesetzen, die Modellcharakter haben, nach Kohärenz und Struktur, damit nicht jeder Bundesstaat einen eigenen Weg für sein juristisches Regelwerk einschlägt.

1962 legte das Institut den Grundstein für die Todesstrafe der heutigen Zeit, Bestandteil eines neuen Strafgesetzes, welches der Oberste Gerichtshof weitgehend übernahm, als er 1976 im Zusammenhang mit der Strafsache 'Gregg v. Georgia' die Todesstrafe wieder in Kraft setzte. Einige der Obersten Richter beriefen sich auf die vom American Law Institute entwickelten Richtlinien als für die gesamten USA nachahmenswerte Maßstäbe.

Die jüngst getroffene Entscheidung, sich aus der Thematik zurückzuziehen, ist als Kompromiss zu deuten. Einige Mitglieder hatten das A.L.I. erfolglos aufgefordert, die Todesstrafe insgesamt zu verwerfen. Im Oktober stimmte das Institut immerhin dafür, vom Gefüge des gescheiterten Kapitalstrafrechts abzurücken, zu dem es selbst beigetragen hatte.

(...)

Roger S. Clark, der an der juristischen Fakultät von Rutgers in Camden lehrt und einer der größten Verfechter war, dass das A.L.I. die Todesstrafe komplett verwirft, zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. Damit werde dem Thema der gesamte geistige Unterbau entzogen.

Die Bedeutung der 1962 gelegten Basis wurde von Obersten Richtern – darunter Harry A. Blackmun und Antonin Scalia – sowie Befürwortern wie Gegnern der Todesstrafe im Laufe der Jahre immer wieder unterschiedlich bewertet.
(Quelle: NY Times)


15.12.2009
Vereinte Nationen: Hohe Kommissarin für Menschenrechte ruft zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auf



Die oberste Menschenrechtsbeauftragte der Vereinten Nationen rief heute zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auf und führte eine Reihe von Argumenten an, vom Grundrecht auf Leben bis zur Möglichkeit von Fehlurteilen.

“Ich wende mich in jedem Fall gegen die Todesstrafe”, sagte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay in einer Mitteilung anlässlich des 20. Jahrestags des Fakultativprotokolls über die Abschaffung der Todesstrafe, das dem UN-Zivilpakt 1989 hinzugefügt wurde, um letztendlich die Todesstrafe abzuschaffen.

“Ich bekleide dieses Amt aus unterschiedlichen Gründen, darunter der absolute Grundsatz des Rechts auf Leben, die nicht hinnehmbare Gefahr, versehentlich Unschuldige hinzurichten, das Fehlen eines Beweises für eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe sowie die meines Erachtens vom Rachegedanken geleitete unangebrachte Natur der Strafe.”

Frau Pillay wies darauf hin, dass diese Form der Strafe in 140 Ländern nicht mehr angewendet wird. Die 72 Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, verpflichten sich, keine Hinrichtungen durchzuführen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die Todesstrafe endgültig abzuschaffen und niemanden in ein Land abzuschieben, in welchem ihm die Todesstrafe droht.

“Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls und ähnlichen regional begrenzten Menschenrechtsinstrumenten in Europa und in Amerika zieht man eine scharfe Grenze, weg von der Anwendung der Todesstrafe”, sagte sie und fügte hinzu, dieses Mittel stelle für die Länder im Abschaffungsprozess eine wesentliche Maßnahme dar.

“In vielen Gesellschaften ist die Abschaffung der Todesstrafe ein schwieriger Prozess und häufig kommt es erst nach langwierigen Auseinandersetzungen in einem Land zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls. Länder, die noch nicht an diesem Punkt angekommen sind und die Todesstrafe noch anwenden, bitte ich dringend, formell ein Moratorium zu verhängen und langfristig auf die Ratifizierung des Fakultativprotokolls hinzusteuern, damit die Todesstrafe überall vollständig abgeschafft wird.”
(Quelle: UN News Center)


15.12.2009
Vatikan verurteilt Todesstrafe und andere unmenschliche Repressionen gegenüber Homosexuellen



Der Vatikan verurteilt alle Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Homosexuellen. Das hat ein Sprecher des Ständigen Beobachters des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen an diesem Montag in einem Brief betont. Besonders verurteile der Vatikan Folter, die Todesstrafe und andere grausame und unmenschliche Repressionen, denen Homosexuelle weltweit ausgesetzt seien. Der Vatikan rufe trotz seiner bekannten Haltung zur sexuellen Orientierung alle Staaten dazu auf, die Würde und den Wert aller Menschen anzuerkennen und die Menschenrechte Homosexueller zu achten.

Am Montagnachmittag hatten verschiedene internationale Regierungsvertreter in New York den Umgang mit Homosexuellen diskutiert.
(Quelle: Radio Vatikan)


15.12.2009
Somalia: Ein Mann gesteinigt, ein Mann erschossen



Behörden und Zeugen berichten, dass die kompromisslose somalische Rebellengruppe Hezb al-Islam im Distrikt Afgoye am Sonntag zwei Männer vor den Augen hunderter Anwohner hingerichtet hat.

Mohammed Abukar Ibrahim, 48, der des Ehebruchs angeklagt war, wurde von Duzenden militanten Mitgliedern der Regellengruppe gesteinigt.

Der 61-jährige Mohamoud Awale wurde wegen Mordes von einem Erschießungskommando hingerichtet.

Dies ist das erste Mal, dass Hinrichtungen von der Rebellengruppe Hazb al-Islam durchgeführt wurden. Normalerweise werden Amputationen, Hinrichtungen und Steinigungen von der mit Hazb al-Islam alliierten und von al-Qaida inspirierten Gruppe Shebab im Namen der Sharia angeordnet.

Einer der Augenzeugen der Steinigung, Adan Nurkey, sagte gegenüber AFP: „Er schrie, Blut kam aus seinem Kopf und seinem Körper.“ Ein anderer Zeuge, Mohamud Ashur, sagte: „Er starb schnell nachdem er von einem großen Stein getroffen wurde.“

Das 15-jährige Mädchen mit dem der Mann angeblich Geschlechtsverkehr hatte, erhielt 100 Hiebe. Sie entging der Todesstrafe weil zu zur Tatzeit nicht verheiratet war.

Ahmed Mohamoud Awale wurde von einem engen Verwandten des Mannes erschossen, den er erstochen haben soll, sagte ein anderer Zeuge, Abdulkarim Yusuf Bile.

Sowohl Hezb al-Islam als auch deren Alliierte Shebab führen seit Mai einen erbarmungslosen Guerillakrieg gegen die somalische Übergangsregierung.
(Quelle: news24.com)


15.12.2009
Neue Hinrichtungen im Iran



Berichten zufolge wurden in den letzten sechs Tagen vier Menschen im Iran hingerichtet.

Die staatliche iranische Nachrichtenagentur Fars berichtete, dass ein 27-jähriger Mann, Mohammad Sadegh A., in der Stadt Shahr-e-Nour öffentlich gehängt wurde. Er wurde des Mordes für schuldig befunden und zu 10 Jahren Gefängnis, 72 Hieben und öffentlicher Hinrichtung verurteilt.

Fars berichtete weiterhin, dass zwei Männer, die des bewaffneten Raubüberfalls für schuldig befunden wurden, in der Provinz Khuzestan hingerichtet wurden. Laut diesem Bericht hieß einer der Männer Hamd. Kh.. Er wurde am 13. Dezember gehängt. Der zweite wegen bewaffneten Raubüberfalls hingerichtete Mann wurde bereits am 9. Dezember hingerichtet. Sein Name wurde nicht bekannt gegeben.

Am 9. Dezember wurde in der gleichen Provinz noch ein Mann hingerichtet, dessen Name nicht bekannt ist. Er wurde des Mordes für schuldig befunden.

Für den 15. Dezember ist die Hinrichtung eines weiteren Mannes in der gleichen Provinz angesetzt. Auch dieser wurde des bewaffneten Raubüberfalls für schuldig befunden. Weitere Informationen zu dieser geplanten Hinrichtung sind bisher noch nicht bekannt.
(Quelle: Iran Human Rights)


14.12.2009
China: Lehrerin als Anführerin eines Prostitutionsrings hingerichtet



Die Hilfslehrerin Zhao Quingmei wurde für schuldig befunden, 22 Grundschul- und Mittelstufenschülerinnen zur Prostitution gezwungen zu haben. Sie wurde 2007 zum Tode verurteilt und jetzt in der Provinz Guizhou hingerichtet.

Die Mädchen aus dem Landkreis Weining wurden zwischen März und Juni 2006 von mehreren Lehrern, darunter Zhao und deren Ehemann, in Hotels in einem anderen Landkreis gebracht. Den Mädchen wurde erzählt, sie sollten auf dem Land arbeiten oder in die Ferien fahren. Zhao wurde für schuldig befunden, ihrem Mann bei der Vergewaltigung eines der Mädchen geholfen zu haben.

Der Ehemann Zhaos, Chi, erhielt ein Todesurteil mit Aufschub, die anderen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und lebenslänglich verurteilt.
(Quelle: Shanghai Daily)


13.12.2009
Ohio: Debakel in der Hinrichtungskammer führt zu völlig neuem Protokoll



Nachdem am 15. September ein Team von Gefängnisangestellten zwei Stunden und 23 Minuten lang vergeblich versucht hatte, einem Häftling einen Venenzugang zu legen, um ihn per Giftinjektion zu töten, hatte Gouverneur Ted Strickland die Exekution Romell Brooms abbrechen lassen. Mindestens 18-mal hatten die Angestellten die Nadel an unterschiedlichen Stellen angesetzt, sie trafen dabei u.a. auch in Muskeln und Knochen. Trotz eingelegter Pause und sogar Mithilfe des Verurteilten konnte die Hinrichtung nicht vollstreckt werden, da Brooms Venen sich als ungeeignet erwiesen. Gerade bei früheren Drogenkonsumenten sind schlecht auffindbare Venen immer wieder ein Thema. Da das Hinrichtungsteam i.d.R. nicht aus Ärzten besteht, muss es nicht verwundern, wenn die Vorbereitungen von Komplikationen begleitet sind. Die Ärztekammer untersagt Medizinern, sich an Exekutionen zu beteiligen.

Ein zunächst einwöchiger Aufschub wurde um mindestens zehn Tage verlängert, da Brooms Anwälten zufolge weitere Versuche einer grausamen und ungewöhnlichen Behandlung gleichkämen, was die amerikanische Verfassung nicht gestattet. Sämtliche anderen angesetzten Hinrichtungen wurden vor dem Hintergrund dieses Falles ebenfalls verschoben. Am 9. Dezember wurde Brooms Verteidigern eine Frist bis 8. Januar eingeräumt, ihren Antrag einzureichen, wonach ein weiterer Versuch, ihren Mandanten legal zu töten, als nicht zulässig abzuweisen sei.

Erst einmal zuvor war eine Exekution komplett fehlgeschlagen. 1946 überlebte der damals 17-jährige Willie Francis einen Stromschlag von 2500 Volt. Nachdem der US Supreme Court befunden hatte, es sei rechtens, einen weiteren Hinrichtungsversuch durchzuführen, wurde Francis ein Jahr später auf dem elektrischen Stuhl getötet.

Um in Zukunft besser gewappnet zu sein, als dies bei der Hinrichtung Brooms der Fall war, kündigte Ohio am 13. November an, eine neue Methode einzuführen, bei der hochdosiert nur das Barbiturat Natriumpentothal verabreicht wird. Dieses Mittel wird in den USA z.B. für das Einschläfern von Tieren verwendet. Falls eine intravenöse Gabe nicht durchführbar sein sollte, werde das Hinrichtungsteam auf eine Kombination aus zwei anderen Mitteln ausweichen, die per Injektion in Muskelgewebe zum Tode führen – dem Vernehmen nach handelt es sich hierbei um Midazolam und Hydromorphon.

Am 8. Dezember fand diese Methode erstmals bei der Exekution von Kenneth Biros Anwendung, nachdem alle Bedenken abgewiesen worden waren, es handle sich um eine unerprobte Methode und damit um einen Menschenversuch. Biros hatte in der Vergangenheit die Vorgehensweise bei Hinrichtungen per Giftinjektion juristisch angefochten. Das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Hinrichtung Brooms hatte darin bestanden, eine geeignete Vene zu finden – ob nun für ein tödliches Präparat oder für die in den USA üblichen drei, spielte dabei keine Rolle. Quasi in einem Nebensatz gab Ohio nun an, künftig bei ähnlichen Problemfällen zwei andere Mittel in tödlicher Dosis per Spritze in einen Muskel zu verabreichen.

Die erste Exekution mit nur einem Mittel ging nicht ohne Probleme vonstatten. Biros' Anwalt zufolge dauerte es eine halbe Stunde, bis das Hinrichtungsteam einen Venenzugang gelegt hatte, neun Versuche schlugen fehl, obschon Biros von sich aus mit erhöhter Flüssigkeitsaufnahme die Suche nach einer Vene erleichtern wollte. Wie bekannt wurde, sprachen Beamte anwesenden Journalisten gegenüber die Warnung aus, Biros könne auf eine etwaige intramuskuläre Injektion mit den genannten Präparaten mit Erbrechen und Krämpfen reagieren. Biros wurde etwa 10 Minuten nach Verabreichen des Mittels für tot erklärt.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Ohio mit der Einführung des neuen Hinrichtungsprotokolls zwei Ziele erreichen wollte. Zum einen wird der Übergang von drei auf nurmehr eine Substanz als Antwort gesehen auf das oft vorgebrachte Argument, die Methode mit drei Mitteln könne nicht gewährleisten, dass der Delinquent keine grauenvolle Qualen erleide. Die Wirkung des Anästhetikums Natriumpentothal könne rasch verfliegen, das zweite verabreichte Mittel Pancuroniumbromid lähmt die Muskeln und könne dadurch maskieren, dass die letztlich zum Tode führende Gabe von Kaliumchlorid den Häftling furchtbare Schmerzen erleiden lässt, was die amerikanische Verfassung als Folter verbietet. Pancuroniumbromid dient so gesehen mehr der Befindlichkeit der Ausführenden und der Hinrichtungszeugen und weniger dem technischen Vorgang der Exekution; abgesehen davon dauert es mit nur einem Anästhetikum in Überdosis länger bis zum Eintreten des Todes. Zum anderen liefert Ohio mit der Ersatzmethode der intramuskulären Injektion nun einen Plan B, der als Beruhigung für die mit einer Hinrichtung Beauftragten in der Schublade parat liegt.
Karin Krauß


11.12.2009
Indiana: Matthew Eric Wrinkles, 49, hingerichtet


Vor mehr als 15 Jahren brach Eric Wrinkles in das Haus seines Schwagers ein und erschoss ihn, die Frau des Schwagers und seine eigene Ex-Frau, die dort Zuflucht vor ihm gesucht hatte. Hierfür erhielt er die Todesstrafe.

In einem letzten, schriftlichen Statement sagte Wrinkles, er habe zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden und er sei nun nicht er der gleiche Mann, der damals die schreckliche Tat begangen habe. Er habe drei Menschen getötet, die er liebe.

Die Hinrichtung Wrinkles hatte für großes Medieninteresse gesorgt, v.a., da einige der Opferangehörige sich gegen die Hinrichtung aussprachen. Hierzu gehörten u.a. die Mutter und eine Tochter von Wrinkles Schwägerin und eine Nichte, die zur Tatzeit im Haus war und selbst nur knapp dem Tod entkam. Die Eltern von Wrinkes Ex-Frau waren für die Hinrichtung.

Eric Wrinkles wurde um 0.39 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: AFP)

11.12.2009
Taiwan überführt internationale Menschenrechtskonventionen in Landesrecht



Obwohl Taiwan kein Mitglied der Vereinten Nationen ist, hat das Land zwei Konventionen der UNO in Landesrecht überführt. Mit dieser Maßnahme soll die Menschenrechtssituation Taiwans verbessert werden.

Am Mittwoch gab Präsident Ma Ying-jeou bekannt, sowohl der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte als auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht wurden in nationales Recht umgewandelt. Taiwans Justizministerium erklärte, man überprüfe die derzeitigen Abläufe daraufhin, ob sie den Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen entsprechen.

Justizminister Wang Ching-feng sagte am Mittwoch, ihr Ministerium sei besonders wegen der Frage der Todesstrafe besorgt. Sie sagte, seit vier Jahren seien in Taiwan keine Hinrichtungen durchgeführt worden.

"Wir haben eine Projektgruppe gebildet, um die schrittweise Abschaffung der Todesstrafe voranzutreiben", sagte Wang. "[Die Abschaffung der Todesstrafe] ist beschlossen. Es gibt immer noch Widerstand, aber unsere Erhebungen haben gezeigt, dass lebenslängliche Haft als Alternative [zur Todesstrafe] angewendet wird und mehr als die Hälfte der Befragten würden den Schritt unterstützen."

Wang sagte, dass heutzutage nur noch 25 Länder regelmäßig Hinrichtungen durchführen. Eine Gruppe von über 20 Nichtregierungsorganisationen gab am Mittwoch bekannt, man habe sich zusammengeschlossen, um die Fortschritte der Regierung bei der Umsetzung der beiden Menschenrechtspakte zu beobachten. Das Bündnis forderte die Regierung auf, regelmäßige Berichte über seine Leistungen zu veröffentlichen um sicherzustellen, dass die Pakte nicht in Vergessenheit geraten. Außerdem forderte es die Regierung auf, ihre Behörden anzuweisen, deren Angestellte über die Pakte zu unterrichten.
(Quelle: Radio Taiwan)


9.12.2009
China: Wertpapierhändler hingerichtet



Wie eine staatliche chinesische Zeitung berichtete, wurde am Dienstag ein ehemaliger Wertpapierhändler wegen Unterschlagung hingerichtet. Yang Yanming war vom 1997 bis 2003 Geschäftsführer des mit Wertpapieren handelnden Unternehmens China Great Wall Trust and Investment Corp. Dies war die erste Hinrichtung wegen Veruntreuung von Geldern im Wertpapierhandel in China.

Ende des Jahres 2005 wurde Yang Yanming zum Tode verurteilt. Über den Verbleib der veruntreuten 65 Millionen Yang (ca. 6,45 Millionen Euro) gab er bis zu seinem Tod keine Informationen.
(Quelle: Reuters)


8.12.2009
Ohio: Kenneth Biros, 51, hingerichtet


Kenneth Biros wurde zum ersten Menschen, der in den Vereinigten Staaten mittels nur einer Droge hingerichtet wurde. Bisher wurde diese Methode nur für das Einschläfern von Tieren verwendet.

Biros wurde wegen Mordes an der 22-jährigen Tami Engstrom zum Tode verurteilt. Der Mord geschah im Jahr 1991. Biros hatte der Frau angeboten, sie von einer Bar heimzufahren, später wurden Teile ihres Körpers sowohl in Ohio als auch in Pennsylvania gefunden. Biros gestand den Mord, sagte aber, er sei aus einer volltrunkenen Wut heraus geschehen.

Nachdem Ohio im September den Versuch, einen anderen Gefangenen, Romell Broom, hinzurichten abbrechen musste, suchte der Staat nach einer neuen, sichereren Hinrichtungsmethode. Im September wurde nach fast 20 fehlgeschlagenen Versuchen, eine Injektionsnadel in eine passende Vene zu stechen, die Hinrichtung von Broom nach über 2 Stunden verschoben.

Biros ist der erste Mensch, der nach dem neuen Hinrichtungsprotokoll Ohios hingerichtet wurde. Nach diesem Protokoll hat das Hinrichtungsteam 3 Versuche, die Injektionsnadel in eine passende Vene des Gefangenen zu stechen. Dann wird dieser mit nur einer Droge, einer Überdosis des Anästhesie-Mittels Thiopental, hingerichtet. Kann keine passende Vene gefunden werden, kann mittels einer intramuskulären Injektion von 2 verschiedenen Drogen, einen Beruhigungsmittel und einem Schmerzmittel, hingerichtet werden.

Der Staat verwendet nun nur noch ein Mittel zu Hinrichtung, da es massive Kritik an der in allen anderen Staaten (wie bisher auch Ohio) vorherrschenden Methode, mit drei verschiedenen Drogen hinzurichten, gab. Es sind hierzu einige Gerichtsverfahren anhängig, da nach Ansicht einiger Experten nicht sichergestellt werden kann, dass der Hinzurichtenden tatsächlich ohne Bewusstsein ist, wenn das muskellähmende und das das Herz zum Stillstand bringende Medikament gegeben werden und der Gefangene tatsächlich extremste Schmerzen erleiden könnte ohne die Möglichkeit zu haben, sich auszudrücken.

Die Anwälte Biros hatten vergeblich versucht, dessen Hinrichtung aufzuhalten. Ihr Argument war, der Staat Ohio verwende Biros als lebendes Versuchskaninchen, da die neue Hinrichtungsmethode noch nie erprobt worden sei.

Kenneth Biros wurde um 11.47 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: New York Times)

8.12.2009
Nordkorea räumt öffentliche Hinrichtungen ein



Nordkoreanische Abgesandte erschienen am Montag in Genf vor dem UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) anlässlich des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR), wo sie Beschuldigungen zurückwiesen, ihr Land habe schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.

Die Funktionäre dementierten zwar Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung von Folter oder die in ihrem Hoheitsbereich weitverbreitete Unterernährung, Vorfälle öffentlicher Hinrichtungen bestätigten sie jedoch.

In der britischen Tageszeitung The Independent wurde am 8. gemeldet, die nordkoreanische Delegation habe angegeben, öffentliche Hinrichtungen erfolgten aufgrund "sehr grausamer und gewalttätiger Straftaten", sie würden nur in "seltenen Ausnahmefällen" verhängt, wenn Angehörige der Opfer dies forderten. [...]

Einem Artikel der Financial Times vom 7. zufolge gingen die nordkoreanischen Abgesandten sogar so weit zu behaupten, die Vorwürfe schwerer Misshandlungen entsprächen nicht der Wahrheit, sie seien "Teil eines von den USA und Europa geschmiedeten Komplotts, um das Regime zu destabilisieren".

Darüber hinaus heißt es dort, Nordkorea weigere sich, erneut vorgebrachten Gesuchen stattzugeben und UN-Menschenrechtinspektoren ins Land zu lassen, und es werde "auch keine neuen internationalen Verträge unterzeichnen, solange die UN nicht die Resolutionen zurückzieht, in denen Kritik an der Menschenrechtslage in Nordkorea geübt wird". [...]

Es wird erwartet, dass der UNHRC sein Ergebnis bis Ende der Woche bekannt gibt, allerdings hat er im Grunde keinerlei Handhabe, seine Empfehlungen auch durchzusetzen.
(Quelle: Daily NK)


8.12.2009
Fast 80% der Russen sind für die Todesstrafe



Wie eine Umfrage des russischen Meinungsforschungsinstituts ergab, hält 79% der russischen Bevölkerung die Todesstrafe, v.a. bei Verbrechen wie sexuellem Missbrauch von Kindern, für eine akzeptable Strafe. 17% sprechen sich gegen die Todesstrafe aus und 5% enthielten sich der Stimme.

65% der Befragten antworteten, dass die Todesstrafe auch für Terroristen verwendet werden sollte, 27% stimmten dagegen und 7% waren sich unsicher.

61% der Befragten waren der Ansicht, dass Drogenhändler mit dem Tode bestraft werden sollten, 30% waren dagegen und 8% enthielten sich der Stimme.

Die Studie zeigte, dass 60% der Bevölkerung für die Todesstrafe bei vorsätzlichem Mord ist, 31% sind dagegen und 9% unsicher.

Die Mehrheit der Befragten (66%) sprach sich gegen die Todesstrafe für Korruption aus, 65% sind gegen die Todesstrafe für Landesverrat oder Spionage, 62% gegen die Todesstrafe für bewaffneten Raubüberfall, 59% dagegen für die Organisation einer militärischen Gruppe und 54% sind gegen die Todesstrafe bei Versuchtem Mord an Staatsoberhäuptern.

Es wurden ungefähr 1600 Menschen in 140 Orten und 42 Regionen befragt, der statistische Fehler liegt bei 3,4%.

In Russland ist ein Moratorium der Todesstrafe in Kraft, das erst kürzlich vom Verfassungsgericht des Landes bestätigt wurde. Ziel des Moratoriums ist die Abschaffung der Todesstrafe, die Russland bereits vor 13 Jahren beim Beitritt zum Europarat zugesichert hatte.
(Quelle: RIA Novosti)


7.12.2009
Japan: Regierung möchte Todesstrafe abschaffen



Die Regierung von Japan hat sich die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel gesetzt, so Shizuka Kamei, Staatsminister für den Finanzsektor und Reform des Postsektors. Er fügte hinzu, "das wird kein Spaziergang, der Weg ist sehr steinig", schon da die Todesstrafe von etwa 80% der Bevölkerung befürwortet werde.

Kamei, Mitglied im Kabinett Yukio Hatoyamas von der Demokratischen Partei, war als Ehrengast auf einer Konferenz über die Todesstrafe aus der Perspektive von Europa und Asien. Die Konferenz in Tokio wurde vorangetrieben von der EU-Delegation in Japan, der schwedischen Botschaft und der Universität Waseda.

"Das ist das erste Mal, dass ein Minister das öffentlich so formuliert hat", so Hirotami Murakashi, Sekretär der 'Parlamentarischen Liga für die Abschaffung der Todesstrafe', gegenüber ANSA. Diese Organisation hat Hunderte von Mitgliedern, darunter Politiker und Senatoren aus sämtlichen politischen Lagern.

Der Minister, der Vorsitzender der Liga ist, erklärte, die Bedingungen seien gegeben "für eine neue und außergewöhnliche Ära, es kann ein neues Kapitel zu Menschenrechten in Japan geschrieben werden".

Kamei übte Kritik an der Linie des ehemaligen Premiers Junichiro Koizumi von den Demokraten: "Wir müssen uns höhere Ziele setzen und nach einem besseren Leben streben." Hatoyama rief das Leitbild der 'Brüderlichkeit' ins Leben. Außerdem ist da noch die neue Justizministerin Keiko Chiba zu nennen, die sich aus der Liga offiziell zurückzog, als sie ins Kabinett berufen wurde.

All dies sind die Voraussetzungen für ein de-facto-Moratorium; ein erster Schritt sollte darin bestehen, ein Gesetz zu verabschieden, mit dem lebenslange Haft ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung gefordert werden kann.

"Das wäre ein echter Meilenstein, denn unter diesen Umständen würde lebenslange Haft die Todesstrafe überflüssig machen. Ich werde mich auch weiterhin nach Kräften für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, ganz im internationalen Trend."
(Quelle: ANSA, 2.12.2009)


7.12.2009
Saudi-Arabien: Kinderschänder enthauptet



Wegen des sexuellen Missbrauchs an fünf Jungen zwischen drei und sieben Jahren wurde ein 21-jähriger Mann vor einigen Wochen zum Tode verurteilt. Eines der Opfer, einen 3-jährigen Jungen, hatte der Täter nach dem Missbrauch in der Wüste ausgesetzt, wo das Kind verdurstete.

Das Innenministerium des Landes meldete, dass der Täter hingerichtet und dessen Leiche auf dem zentralen Platz der Stadt Hail öffentlich gekreuzigt wurde. Der Leichnam des Mannes hing über mehrere Stunden am Kreuz.
(Quelle: n-tv)


7.12.2009
USA: Ohios neue Hinrichtungsmethode



Falls kein formaljuristischer Aufschub mehr erfolgt, wird Kenneth Biros als erster Verurteilter in den USA am Dienstag nur mit dem Mittel Natriumpentothal hingerichtet.

Biros, 51, hält es für grausam und ungewöhnlich, dass der Ohio ihn einer Art Menschenversuch auszusetzen beabsichtigt; seine Anwälte geben zu bedenken, diese Methode sei weder in den USA noch "sonst einem zivilisierten Land" je angewendet worden.

Ohio hat entschieden, nurmehr ein Gift für Exekutionen zu verwenden, nachdem am 15. September die Hinrichtung von Romell Broom fehlschlug. Als die Vollstreckungsbeamten keine Vene fanden, durch die man die Gifte hätte injizieren können, ließ Gouverneur Ted Strickland die Hinrichtung abbrechen.

Biros soll eine Überdosis Natriumpentothal verabreicht werden, sollte sich dafür kein Venenzugang legen lassen, wird eine tödliche Dosis wie bei einer Grippeimpfung in einen Muskel injiziiert.

Natriumpentothal ist durchaus keine unbekannte Größe. Es handelt sich um ein in der Anästhesie häufig verwendetes Barbiturat, mit dem ein Koma herbeigeführt werden kann, und es dient gelegentlich als Modedroge für risikofreudige Jugendliche.

Seine tödliche und besonders schnelle Wirkung ist allgemein bekannt; in den USA wird das Mittel eingesetzt, um Tiere einzuschläfern und in Europa wird damit auch schon mal legal Hilfe zur Selbsttötung geleistet.

In den USA findet Natriumpentothal nur selten bei ärztlich begleitetem Suizid Anwendung, legal darf dieser in Belgien, den Niederlanden sowie in den Bundesstaaten Oregon und Washington durchgeführt werden.

Katrina Hedberg, Epidemiologin aus Oregon, sagte, Natrium-Secobarbital und Pentobarbital seien die gebräuchlichsten Präparate, bei beiden handele es sich um von Ärzten hochdosiert verschriebene Beruhigungsmittel.

Auch für Experimente wird Natriumpentothal gerne verwendet. Niedrig dosiert besitzt es Eigenschaften eines Wahrheitsserums, das den Willen eines Menschen weit genug ausschaltet, um ihm im Zuge einer Therapie oder strafrechtlichen Befragung Angaben entlocken zu können.

„Es ist wie bei allen Beruhigungsmitteln, wählt man eine sehr niedrige Dosierung, führt dies lediglich dazu, dass eine Person sich ein wenig benebelt fühlt", so der Mediziner Mark Heath während einer vor Gericht gemachten Aussage im Ohio-Fall.

"Bei einer mittleren Dosis (...) schläft die Person ein, gelangt jedoch auch recht schnell wieder zu Bewußtsein. Bei einer sehr hohen Gabe, wie sie etwa bei Hinrichtungen verabreicht wird, bleibt die Person sehr lange bewußtlos, damit meine ich einen Zeitraum von Stunden."

Heath führte aus, dass die Person stirbt, da mit dem Mittel der Antrieb zu atmen gestört wird, und der Mensch erstickt.
(Quelle: Dayton Daily News)


7.12.2009
Irak: Mindestens 120 Hinrichtungen in diesem Jahr



Amnesty International erklärte am Freitag, dass in diesem Jahr mindesten 120 Gefangene im Irak hingerichtet wurden, weitere 900 Gefangene, die all ihre Berufungen durchlaufen haben und jederzeit hingerichtet werden könnten, sind noch im Todestrakt. Die Todesurteile dieser Gefangenen, unter denen auch 17 Frauen sind, sollen bereits durch den Präsidentschaftsrat ratifiziert worden sein. Im Irak ist dies der letzte Schritt vor einer Hinrichtung.

Die Menschenrechtsorganisation forderte das Land auf alle Hinrichtungen zu stoppen und fügte hinzu, dass „einige wahrscheinlich nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt“ wurden.

Nach einem kurzen Hinrichtungsmoratorium direkt nach der von den USA geführten Invasion in das Land im Jahr 2003, führte der Irak im Jahr 2004 die Todesstrafe wieder ein. Todesurteile werden normalerweise mittels Hängen vollstreckt.

Der irakische Premierminister Nuri al-Maliki ist ein starker Befürworter der Todesstrafe, der Präsident des Landes ist gegen die Todesstrafe.
(Quelle: Amnesty International)


4.12.2009
Naher Osten: Todesstrafe möglich unter neuem Drogengesetz der Hamas



Die im Gazastreifen herrschende Hamas-Organisation hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem für Drogenhandel die Todesstrafe verhängt werden kann. Dies wurde am Montag entschieden, als die Hamas die israelischen Militärgesetze über Drogen durch ägyptische ersetzte.

In einer Erklärung sagte Mohammed Abed, der Justizminister von Gaza: "Die Regierung genehmigte die Entscheidung, das zionistische (israelische) Militärgesetz zu Drogen aufzuheben und statt dessen das ägyptische Gesetz Nr. 19 von 1962 in Kraft zu setzen. Letzteres ist im Hinblick auf Straftat und Straftäter umfassender und der Strafkatalog ist weitreichender, er enthält auch lebenslängliche Haft und die Todesstrafe. Das zionistische Gesetz sah derart geringe Strafen vor, dass dies eher als Ansporn denn als Abschreckung für Konsumenten oder Drogendealer wirkte; es gibt keine objektive, staatliche oder moralische Rechtfertigung, es weiterhin anzuwenden", so Abed.

Das ägyptische Drogengesetz bleibt so lange in Kraft, bis das palästinensische Parlament ein neues verabschiedet. Allerdings hat das Parlament seit den Wahlen 2006 nur selten getagt.

Der Gazastreifen stand von 1948 bis 1967 unter ägyptischer Verwaltung, danach wurden er und weitere Gebiete während des Sechstagekriegs von Israel erobert.
(Quelle: Drug War Chronicle)


3.12.2009
Texas: Bobby Woods, 44, hingerichtet


Im April 1997 wurde Bobby Wayne Woods der Vergewaltigung und Ermordung von Sarah Patterson für schuldig befunden und hierfür zum Tode verurteilt. Woods hatte die damals 11-jährige Tochter seiner Ex-Freundin und deren 9-jährigen Bruder aus deren Haus entführt. Sarahs Kehle wurde mit einem Messer aufgeschlitzt, ihr Bruder wurde geschlagen und als tot liegen gelassen, überlebte jedoch und sagte gegen Woods aus.

In den vergangenen Wochen hatten die Anwälte Woods noch gegen dessen Hinrichtung Klage eingelegt. Tests zeigen, dass der Woods IQ zwischen 60 und 80; der Grenzwert, ab dem man in den USA als geistig kompetent im rechtlichen Sinne angesehen wird, liegt bei 70. Hinrichtung von Menschen, die geistig nicht fähig sind, ihrem Verfahren zu folgen und zu verstehen, dass und warum sie hingerichtet werden, sind nicht zulässig. Doch die Gerichte gaben der Klage nicht statt und so wurde Woods am Abend des 4. Dezember exekutiert.

Bobby Wayne Woods wurde um 18.40 Uhr Ortszeit, acht Minuten nachdem die tödlichen Drogen begannen zu fließen, für tot erklärt.
(Quelle: AP)

2.12.2009
Tennessee: Cecil Johnson Jr., 53, hingerichtet


Cecil Johnson Jr. wurde für schuldig befunden, im Jahr 1980 nach einem Raubüberfall Bobby Bell Jr., James Moore und Charles House erschossen zu haben. Eines der Opfer war ein 12-jähriger Junge. Hierfür erhielt er die Todesstrafe.

Bevor die tödlichen Drogen wirken konnten, formte er in Richtung seiner Familie noch mehrmals die Worte „Ich liebe Euch“ mit seinen Lippen.

Um ein Uhr morgens begann die tödliche Injektion. Cecil Johnson Jr. wurde um 1.34 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: tennessean.com)


1.12.2009
Nordkorea: Todesstrafe für Mundraub?



Die Regierung Nordkoreas hat das Strafrecht des Landes radikal verschärft: Da der Hunger unter der Bevölkerung zu höheren Raten von Lebensmitteldiebstahl führte, kann Diebstahl, selbst der eines halben Sacks Reis, nun mit dem Tode bestraft werden. Bekannt wurde dies durch Berichte von Landesflüchtlingen.

Das Strafrecht selbst wurde nicht wirklich verändert, jedoch wurde ein Zusatz hierzu veröffentlicht, der zusätzliche Strafen für Delikte, bis bereits strafbar waren, zulässt. So führt heute zum Beispiel Schmuggeln oder Geldfälschung auf direktem Wege zum Schafott. Bis zum letzten Jahr wurden diese Delikte mit einer ein- bis zehnjährigen Haftstrafe bestraft. Der Zusatz ist bereits aus dem Jahr 2007, wurde allerdings erst in den letzten Tagen veröffentlicht.

Wie die Landesflüchtlinge sagen, war die Regierung bisher nicht überzeugt, dass man diesen Zusatz tatsächlich erlassen müsse. Nach der Hungersnot im letzten Jahr und besonders durch die Einstellung der internationalen humanitären Hilfe wegen der durchgeführten Nukleartests, ist ein dramatischer Anstieg von Straftaten zu verzeichnen. Wie eine ungenannte Quelle sagte, spreche die Statistik von einem 40%-igen Anstieg, „berücksichtige aber nicht die Tatsache, dass der Diebstahl von auch nur einer Schüssel Reis nun als schwerwiegendes Verbrechen gesehen werde.“

Als weitere Abschreckungsmaßnahme entschied die nordkoreanische Regierung, die Anzahl öffentlicher Hinrichtungen zu erhöhen und die Bevölkerung wird von Sicherheitskräften dazu gezwungen, hierbei zuzusehen. Weiterhin können nach dem neuen Zusatz zum Strafgesetz bei empörenden Straftaten Hinrichtungen ohne ordentliches Gerichtsverfahren durchgeführt werden.
(Quelle: Spero News)



30. November 2009:
Shujaa Graham spricht in Würzburg

Auf Einladung der Organisation „Community of Sant'Egidio“ spricht Shujaa Graham am 30. November im Audimax der Universität Würzburg (Sanderring 2). Beginn 20 Uhr.

Shujaa, ein Gruppenleiter der Black Panther Bewegung wurde 1973 fälschlich für die Ermordung eines Gefängnisbeamten zum Tode verurteilt. Nach seiner zweiten Verhandlung wurde er 1976 in den Todestrakt von San Quentin geschickt, der Staatsanwalt hatte systematisch alle afroamerikanischen Geschworenen ausgeschlossen. Als schwarzer Gefangener, der einen Gefängnisbeamten ermordet haben soll, war er im Gefängnis unter ständigem Druck durch die Beamten und bekam Morddrohungen. 1979 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof des Staates aufgehoben. Erst nach einer vierten Verhandlung kam Shujaa Graham im März 1981 frei. Seither setzt er sich gegen Polizeigewalt und Todesstrafe ein. Nun erzählt er seine Geschichte in Würzburg.

Der 30. November ist gleichzeitig Aktionstag der „Cities for Life“ (Städte für das Leben), an dem über 1150 Städte weltweit dem Aufruf Sant'Egidios folgen und ein Bauwerk in ungewöhnlicher Art anstrahlen, um hiermit ihre Ablehnung der Todesstrafe zum Ausdruck zu bringen.

29.11.2009
China: Zwei Männer wegen Kinderhandel hingerichtet



Der chinesische Volksgerichtshof gab bekannt, dass die Männer Hu Minghua, 55, und Su Binde, 27, am Donnerstag Morgen hingerichtet wurden.

Die Männer waren wegen Entführung und Verkauf von Kindern zum Tode verurteilt worden.

Menschenhandel kann in China mit dem Tode bestraft werden, doch die Entführer werden nur selten zum Tode verurteilt, obwohl der Handel mit Kindern in den letzten Jahren anstieg. Die Hinrichtung am Donnerstag ist als Zeichen zu sehen, dass die Behörden nun stärker versuchen, gegen den Kinderhandel anzugehen.

Herr Hu wurde für schuldig befunden, vom April 1999 bis Oktober 2005 neun Kinder entführt und verkauft zu haben. Fünf der Kinder, alles Jungen im Alter von 3 bis 6 Jahren, wurden ihren Familien zurückgegeben, die Eltern der anderen Kinder konnten nicht gefunden werden.

Herr Su hatte zwischen September 2005 und Juli 2006 sechs Kinder entführt. Fünf der Kinder konnten von der Polizei gefunden werden, eines jedoch bisher noch nicht.

Der Handel mit Kindern ist ein lukratives Geschäft in China, einem Land, in dem traditionell männliche Erben bevorzugt werden und eine restriktive ein-Kind-Politik betrieben wird. Männliche Säuglinge werden auf dem Schwarzmarkt zu einem höheren Preis, ca. 2900 Euro. Mädchen und Frauen werden auch entführt und oft als Arbeiterinnen oder Bräute für unverheiratete Söhne missbraucht.

Die Zahl der Opfer kann nur schwer geschätzt werden; laut Aussage der Polizei werden jährlich 30.000 bis 60.000 Kinder vermisst, aber es ist nicht bekannt, wie viele dieser Kinder gekidnappt wurden. Der chinesische Volksgerichtshof sagte, dass in den ersten 10 Monaten dieses Jahres 1714 Menschen wegen Entführung und Handel mit Kindern verurteilt wurden. Seit April rettete die Polizei 2008 entführte Kinder. Sie errichtete eine erste Webseite mit den Photos von 60 Kindern deren Eltern bisher nicht gefunden wurden. Ein paar der Kinder auf dieser Seite konnten bereits wieder mit ihren Familien zusammengeführt werden.
(Quelle: Times Online)


29.11.2009
Afghanischer Staatsbürger im Iran hingerichtet



Die offizielle iranische Nachrichtenagentur IRNA gab bekannt, dass Anfang der Woche der Afghane Mohammad S. Im Gefängnis von Amol gehängt wurde. Mohammad S. Wurde des Besitzes von 472 Gramm Heroin für schuldig befunden. Weder das Alter des Gefangenen noch das genaue Hinrichtungsdatum wurden im Bericht erwähnt.
(Quelle: Iran Human Rights)


25.11.2009
Oberster Gerichtshof von Kentucky stoppt alle Hinrichtungen bis Vorschriften befolgt sind



Die Todestraktinsassen Thomas C. Bowling, Ralph Baze und Brian Keith Moore klagten vor dem Obersten Gerichtshof von Kentucky gegen das Hinrichtungsprotokoll des Staates.

Heute entschied das Gericht, dass der Staat den staatlich vorgeschriebenen administrativen Prozeduren folgen muss bevor das momentane Hinrichtungsprotokoll angewendet werden kann. Außerdem müsse Kentucky öffentliche Anhörungen zur Hinrichtung mit dem aus drei Drogen bestehenden Cocktail halten. Die Gefängnisbehörde müsse laut dem Gesetz von Kentucky eine Vorschrift öffentlich bekannt machen, die alle Teile des Hinrichtungsablaufs der Exekutionen mittels Giftinjektion beschreibt. Ausgenommen hiervon seien nur Dinge, die rein interne Dinge betreffen, wie die Identitäten der Mitglieder des Hinrichtungsteams, der Aufbewahrungsort der Drogen und andere sicherheitsrelevante Dinge.
(Quelle: Kentucky.com)


25.11.2009
Libyen: Todesstrafe wird eingeschränkt



In Libyen steht eine Gesetzesänderung bevor, mit der die Gründung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zulässig sein wird, des weiteren wird die Anzahl der Straftatbestände verringert, die die Todesstrafe nach sich ziehen können, so ein Magistrat.

"Sollte die neue Gesetzesregelung angenommen werden, berechtigt sie libysche Staatsbürger, zivile Vereinigungen zu gründen, vorausgesetzt, diese sind unpolitisch", sagte Abdelrahman Boutouta, Vorsitzender des Justizausschusses, welcher mit der Änderung des libyschen Strafgesetzes beauftragt wurde.

Laut dem Magistrat wurden sämtliche Klauseln, die die Gründung und Mitgliedschaft in NGOs verbieten, aus dem Strafgesetz gestrichen, gleichzeitig sei jedoch ein Gesetz über Vereinigungen in Arbeit.

Das Strafgesetz sanktioniert die Todesstrafe für jeden, der eine gesetzlich verbotene Organisation unterstützt, gründet, finanziert oder ihr beitritt.

Die Statuten und Satzungen ziviler Vereinigungen gelten als den Idealen der am 1. September 1969 von Oberst Muammar Gaddafi angeführten libyschen Revolution abträglich und sind daher illegal.

Boutouta sagte, das abgeänderte Strafgesetz werde die Todesstrafe für diejenigen vorsehen, die vorsätzlich einen Mord oder terroristische Gewalttaten begehen.

Das seit 1953 gültige Strafgesetz sieht die Todesstrafe für 21 Straftatbestände vor, darunter für Drogenhandel und Angriffe auf die Sicherheit des Landes.

Sobald die fertige Fassung vorliege, müsse das Strafgesetz noch von Volkskongressen gebilligt werden - ganz im Einklang mit Gaddafis Philosophie der "Macht des Volkes", so Boutouta. Wann dies sein werde, ließ er offen.
(Quelle: Times LIVE)


24.11.2009
USA: American Bar Association kündigt Überprüfung der Anwendung der Todesstrafe in Kentucky an



Ein 10-köpfiges Gremium der American Bar Association* (ABA), bestehend aus Juraprofessoren, ehemaligen Richtern des Obersten Gerichtshofs, einem Staatsanwalt sowie einigen Anwälten, wird die Vorgehensweise des Bundesstaats bei Hinrichtungen untersuchen, um zu gewährleisten, dass diese ordentlich durchgeführt werden. Diese Untersuchung soll in zwölf bis 18 Monaten abgeschlossen sein.

Die ABA hat derartige Prüfungen schon in acht anderen Bundesstaaten vorgenommen. Nachdem diese Ergebnisse 2007 veröffentlicht wurden, rief die ABA dazu auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, da in allen acht Staaten Mängel nachgewiesen wurden, wie etwa Ungleichbehandlung aufgrund von Rassezugehörigkeit, unzulängliche anwaltliche Vertretung sowie Unregelmäßigkeiten bei der Bewilligung von Gnadengesuchen.
(Quelle: Kentucky.com)
*US-Rechtsanwaltskammer


24.11.2009
Iran verweigert die Annahme von fast 100.000 Unterschriften gegen die Hinrichtung jugendlicher Straftäter



Am 20. November 2009, dem 20. Jahrestag der Kinderrechtskonvention, brachten Delegierte der World Coalition Against the Death Penalty Petitionslisten mit 90.708 Unterschriften gegen die Hinrichtung Jugendlicher zu den Botschaften der vier Länder, in denen noch immer jugendliche Straftäter hingerichtet werden.

Während die Unterschriftenlisten in den Botschaften des Sudan und Jemen persönlich abgegeben werden konnten, akzeptierte die Botschaft von Saudi-Arabien diese zwar, weigerte sich aber, die Delegierten zu empfangen.

Die Botschaft des Iran verweigerte den Delegierten einen Besuch und damit die Annahme der Petitionslisten. Diese werden den iranischen Behörden nun auf dem Postweg übersandt.

Die World Coalition Against the Death Penalty ist alarmiert über den Bericht des UN Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, dass sudanesische Behörden Todesurteile gegen sechs Kinder bekannt gegeben haben.
(Quelle: World Coalition Against the Death Penalty)


24.11.2009
China: Zwei Verantwortliche des Milchskandals hingerichtet



Im letzten Jahr erkrankten in China mehr als 300000 Kinder wegen mit Melamin-verseuchter Milch. 21 Menschen wurden im Januar wegen des Babymilchskandals vor Gericht gestellt und verurteilt. Es wurden Haftstrafen zwischen 2 und 15 Jahren, drei lebenslange Freiheitsstrafen, aber auch drei Todesurteile ausgesprochen, darunter eines, das für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Dieses letzte Todesurteil wird wahrscheinlich nach Ablauf der zwei Jahre in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt werden.

Zwei der Todesurteile wurden am heutigen Dienstag vollstreckt. Einer der beiden Hingerichteten, ein Proteinpulverproduzent, wurde wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verurteilt, der andere wurde für schuldig befunden, 900 Tonnen mit Melamin versuchte Milch an den Babynahrungshersteller verkauft zu haben.
(Quelle: Spiegel-online)


24.11.2009
Ohio: Gouverneur Strickland begnadigt 78 Häftlinge



Nach gründlicher Prüfung von in drei Jahren eingegangenen Anträgen gab Gouverneur Ted Strickland am Montag den Gesuchen von 78 Häftlingen statt. 68 der Begnadigten haben bereits eine Haftstrafe abgesessen. Die Urteile von weiteren zehn Personen wurden umgewandelt, von denen neun jetzt aufgrund der Entscheidung des Gouverneurs einen Antrag auf Bewährung oder vorzeitige Entlassung stellen können. Die Umwandlung der Haftstrafe von Willie Knighten Jr., 37, hatte zur Folge, dass er am Dienstag bereits auf freien Fuß gesetzt werden konnte.

Knighten hatte über in über 100 Schreiben an die Behörden seine Unschuld beteuert. Man hatte ihm zur Last gelegt, 1996 Irving Turner erschossen und einen weiteren Mann verwundet zu haben. Zwölf der 18 Jahre hat er bereits verbüßt. Schuldig gesprochen wurde er nicht von Geschworenen, sondern von William Skow, dem Richter in erster Instanz. Wenige Monate vor seinem Tod im Juni hatte Richter Skow einen außergewöhnlichen Brief an den Berufungsausschuss von Ohio geschrieben, in dem er sein Urteil als nicht richtig bezeichnete; Mr Knighten habe das Verbrechen vermutlich gar nicht begangen.

Strickland, der früher als Gefängnispsychologe arbeitete, ein Demokrat und Befürworter der Todesstrafe, hat seit seinem Amtsantritt im Januar 2007 kaum von seiner Entscheidungsfreiheit Gebrauch gemacht, Straftäter zu begnadigen und ihre Hafturteile umzuwandeln. Allein in jenem Jahr hat er die Gnadengesuche von drei Todestraktinsassen abgelehnt, zwei von ihnen wurden inzwischen hingerichtet. Der dritte, Kenneth Biros, erhielt zunächst vom Obersten Gerichtshof der USA einen Aufschub, hat jedoch im kommenden Monat einen neuen Exekutionstermin.

Strickland sagte, er habe persönlich sämtliche 296 Anträge aus den Jahren 2005 bis 2007 überprüft. Nach seiner Schätzung haben er, sein juristischer Berater Kent Markus und weitere Mitarbeiter 1000 Stunden in diese Überprüfung investiert.

Als nächstes stehen für ihn 177 Fälle auf dem Programm, die der Berufungsausschuss ihm 2008 zur Begnadigung empfohlen hat, und anschließend die 226 Gesuche des laufenden Jahres.

Im Jahr 2009 wurden in Ohio bisher vier Todesurteile vollstreckt.
(Quelle: AP)


23.11.2009
Berlin will Beobachter zum 9/11-Prozess senden



Wie das Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel’ berichtet, plant die Bundesregierung Prozessbeobachter New York zu senden. In New York werden sich Chalid Scheich Mohammed und vier weitere mutmaßliche Verschwörer der Anschläge vom 11. September 2001 wegen ihrer Taten vor Gericht verantworten müssen.

Die Bundesregierung hatten den Vereinigten Staaten im Rahmen der Rechtshilfe umfangreiche Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestellt. Mit der Entsendung der Prozessbeobachter solle sichergestellt werden, dass ‚mögliche Todesurteile nicht auf deutschen Beweismitteln beruhen’, berichtete ‚der Spiegel’.
(Quelle: spiegel-online.de)


21.11.2009
PACE-Präsident begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts von Russland zur Todesstrafe



“Das ist eine gute Nachricht – und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung”, sagte der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Lluis Maria de Puig, auf die Bekanntgabe des Verfassungsgerichts Russlands zum Thema Todesstrafe.

“Russland hatte allerdings bei seinem Beitritt zum Europarat vor 13 Jahren zugesichert, die Todesstrafe per Gesetz abzuschaffen und das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren. Es ist der einzige Mitgliedsstaat des Europarates, der dies noch nicht vollzogen hat.”

“Ich appelliere an das russische Parlament, auf die Entscheidung des Gerichts zu reagieren und die Todesstrafe ein für alle mal aus dem Gesetz zu streichen.”
(Quelle: Preseerklärung des Europarat)


19.11.2009
Texas: Robert Thompson, 34, trotz Gnadenempfehlung unter Komplizenhaftung hingerichtet


Robert Lee Thompson hat selbst niemanden umgebracht. Dennoch wurde er wegen des Mordes an einem Angestellten eines Lebensmittelgeschäfts zum Tode verurteilt. Dies geschah unter dem Recht der Komplizenhaftung, das in einigen Staaten der USA gilt. Unter der Komplizenhaftung können Menschen, die an einem Verbrechen beteiligt sind, bei dem jemand zu Tode kommt, die Todesstrafe erhalten, auch wenn sie nicht selbst den Tod des Opfers verursacht haben.

1996 überfielen Robert Lee Thompson und Sammy Butler ein Lebensmittelgeschäft. Hierbei erschoss Butler den Angestellten Mansoor Rahim. Die Staatsanwaltschaft konnte Rahim während der Verhandlung keinen Vorsatz nachweisen, daher erhielt er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. In der Strafzumessungsphase von Thompsons Verhandlung führte die Staatsanwaltschaft aus, dass Thompson und Butler mindestens acht weitere Überfälle begangen hatte, in denen einige Angestellte ums Leben gekommen waren. Thompson erhielt die Todesstrafe.

Thompsons Fall war einer der sehr seltenen Fälle, in denen der texanische Gnadenausschuss vor der Hinrichtung eine Umwandlung des Urteils in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe empfahl. Dies ist bisher erst drei mal geschehen. Doch Gouverneur Perry entschied sich, der Empfehlung nicht zu folgen und ließ die Hinrichtung Thompsons zu. Erst in einem Fall begnadigte Perry einen Gefangenen.

„Nach Durchsicht aller Fakten im Fall Robert Lee Thompson, der eine blutdurstige Geschichte hat und an der Ermordung von (Rahim) Teil hatte, habe ich mich entschieden den Schuldspruch der Geschworenen wegen schweren Mordes und die Todesstrafe für dies schreckliche Verbrechen aufrecht zu halten,“ sagte Perry in einer schriftlichen Stellungnahme.

Thompson, der im Gefängnis zum Islam übergetreten war, begann seine letzten Worte mit „Ich bin Zeuge, dass es keinen Gott, sondern Allah gibt. Wir kommen von Allah und wir kehren zu Allah zurück.“ Er dankte seiner Mutter und seinen Freunden für die Unterstützung. „Wir alle müssen diesen Weg gehen,“ sagte er. „Lächelt, seid glücklich, weint nicht.“

Thompson entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen des Opfers für sein Verbrechen: „Ich wollte nie Eurer Familie Schmerz zufügen,“ sagte er in Richtung der leeren Kammer, die für die Opferangehörigen reserviert ist.

Robert Lee Thompson wurde um 18.19 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: Houston Chronicle)

19.11.2009
Australien: Todesstrafe soll nach Willen der Regierung nie wieder möglich sein



Die Bundesregierung möchte sicherstellen, dass die Todesstrafe in ganz Australien für immer abgeschafft bleibt.

Am Donnerstag sagte Justizminister Robert McClelland im Parlament, in sämtlichen Gerichtsinstanzen Australiens sei die Todesstrafe formell außer Kraft gesetzt worden, es liege auch kein Antrag auf Wiedereinführung vor.

Durch die von ihm eingebrachte Gesetzesregelung wäre es dann unmöglich, sie je wieder einzuführen.

Die Gesetzentwürfe unterstreichen den Willen Australiens, seinen Verpflichtungen aus dem Zweiten Fakultativprotokoll des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen und sie gewährleisten, dass Australien auch weiterhin daran festhalte, so Mr. McClelland.

"Eine solche Gründlichkeit bei der Abweisung der Todesstrafe wird auch Australiens Bekenntnis zur weltweiten Bewegung gegen die Todesstrafe demonstrieren sowie unsere Lobbyarbeit auf internationaler Ebene ergänzen."

Mr. McClellands Ergänzungen ändern ebenfalls die gesetzliche Grundlage, mit der Folter gesetzlich verboten werden kann.(...)
(Quelle: AAP)


19.11.2009
Hinrichtung in Saudi-Arabien



Das saudische Innenministerium gab bekannt, dass heute Mourif al-Ribai wegen Mordes an seiner Schwester in der Nähe von Riyadh mit dem Schwert hingerichtet wurde.

Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden in diesem Jahr 64 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet. Nach der strengen Version der Scharia, die in Saudi-Arabien angewendet wird, können Todesurteile für Vergewaltigung, Mord, Abfall vom Glauben, bewaffnetem Raubüberfall und Drogenschmuggel ausgesprochen werden.
(Quelle: Maktoob News)


19.11.2009
Verfassungsgericht Russlands verlängert Todesstrafen-Moratorium



Am heutigen Donnerstag entschied das Verfassungsgericht Russlands, das am ersten Januar 2010 ablaufende Moratorium der Todesstrafe zu verlängern bis Russland das Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Abschaffung der Todesstrafe der EU ratifiziert und damit die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft hat.

„Diese Entscheidung ist endgültig und gegen sie kann keine Berufung eingelegt werden,“ sagte der vorsitzende Richter Valery Zorkin als er die Entscheidung verlas. Er sagte, in Russland laufe ein „unumkehrbarer Prozess der Abschaffung der Todesstrafe“. Dies sei in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen des Landes und dem globalen Trend.

Der Sprecher der Volkskammer des russischen Parlaments sagte am Donnerstag, es sei unwahrscheinlich, dass die Konvention in diesem Jahr ratifiziert würde.
(Quelle: Ria Novosti)


18.11.2009
Texas: Danielle Simpson, 30, hingerichtet


Danielle Simpson wurde für den Mord an der 84-jährigen Geraldine Davidson zum Tode verurteilt. Das Opfer wurde ausgeraubt, entführt und mit einem Betonblock beschwert in einen Fluss geworfen.

Simpson hatte seine Berufungen aufgegeben, doch vor einigen Wochen seine Meinung geändert und seinen Anwälten erlaubt zu versuchen, sein Leben zu retten. Die Anwälte hatten Zweifel an seiner geistigen Kompetenz, dies wurde von den Berufungsgerichten jedoch nicht anerkannt.

In seinen letzten Worten sagte Simpson, er liebe seine Familie und werde sie vermissen. Danach sagte er: „Ich bin bereit, bereit.“. Als die tödlichen Drogen anfingen zu fließen, schüttelte er den Kopf, hob ihn ein wenig an , er keuchte ein paar Mal und sein Körper zitterte für einige Sekunden bevor er das Bewusstsein verlor.

Danielle Simpson wurde um 18.32 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: Houston Chronicle)

18.11.2009
Iran: Todesurteile gegen Oppositionelle



In Iran sind fünf Regierungsgegner zum Tode verurteilt worden. Sie hatten sich an den Wahlprotesten im vergangenen Sommer beteiligt. Das Revolutionsgericht warf ihnen Mitgliedschaft in terroristischen Gruppen vor. [...]
(Quelle: Spiegel.de)


18.11.2009
Hinrichtungen im Iran



Am Morgen des 17. November wurden im Gefängnis von Isfahan drei Menschen gehängt:

Vahid Sh., 35, wurde für schuldig befunden, 143 Gramm Crack (eine Droge) gekauft und besessen zu haben, Rasoul T. wurde des Besitzes von 2 kg Crack für schuldig befunden und Begam P., eine Frau, wurde wegen der Verwendung und Schmuggels von 500 Gramm Crack in ihrem Magen zum Tode verurteilt.

Informationen zufolge, die die Gruppe Iran Human Rights sammelte, wurden in den letzten zwei Wochen mindestens 12 Menschen im Iran hingerichtet.
(Quelle: Iran Human Rights)


17.11.2009
Virginia: Hinrichtung auf dem Elektrischen Stuhl


Der ehemalige Spionageabwehrangestellte der US Army Larry Bill Elliot, 60, wurde am Dienstag Abend wegen Mordes an einem Liebespaar aus Virginia auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet.

Gefangene in Virginia können einige Wochen vor ihrer Hinrichtung wählen, ob sie per Giftspritze oder elektrischen Stuhl hingerichtet werden. Elliot entschied sich für den elektrischen Stuhl.

Elliot wurde für schuldig befunden, im Januar 2001 das Liebespaar Dana Thrall, 25, und Robert Finch, 30, erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, er habe die Tat begangen, um die Liebe der ehemaligen Stripperin Rebecca Gragg zu gewinnen, die in einen Sorgerechtsstreit mit Robert Finch verwickelt war.

In der Todeskammer sagte Elliot, er habe letzte Worte vorbereitet, die seine Anwälte nach seiner Hinrichtung verlesen sollten. In dieser schriftlichen Erklärung beteuerte Elliot seine Unschuld.

Larry Bill Elliot wurde um 21.08 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

Von den 35 Bundesstaaten mit Todesstrafe ist in sieben eine Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl möglich, allerdings in zweien dieser Staaten nur dann, wenn die Giftspritze als nicht verfassungskonform erklärt werden sollte.
(Quelle: The Modesto Bee)

17.11.2009
Texas: Hinrichtungsaufschub für Gerald Eldridge



Gerald Eldridge wurde wegen Mordes an seiner Freundin Cynthia Bogany, 28, und deren 9-jähriger Tochter Chirrisa zum Tode verurteilt. Der 48-Jährige sollte hierfür am 17. November per Giftinjektion hingerichtet werden.

Zwei Stunden vor dem geplanten Hinrichtungszeitpunkt erhielt Eldridge einen 90-tätigen Hinrichtungsaufschub von einem Bundesgericht. Seine Anwälte hatten Klage eingereicht, Eldridge sei geisteskrank und könne daher nicht hingerichtet werden. Nach amerikanischen Recht muss ein Gefangener in der Lage sein zu verstehen, dass er hingerichtet wird und warum dies geschieht. Eldridges Anwälte argumentierten, dies sei nicht der Fall und Eldridge habe im bisherigen Berufungsverfahren keine angemessene psychiatrische Untersuchung erhalten, die Gerichte seien der Ansicht der Staatsanwaltschaft, Eldridge sei gesund genug, gefolgt. Nun hat das Bundesgericht 7500 Dollar und einen 90-tätigen Hinrichtungsaufschub gewährt, damit diese Untersuchung nachgeholt werden kann.
(Quelle: Houston Chronicle)


13.11.2009
Zwei Hinrichtungen im Iran



Die iranische, staatliche Nachrichtenagentur ISCA berichtete am Samstag, dass zwei junge Männer, Habib (21) und Mohammad (ohne Altersangabe), im Gefängnis von Hamedan gehängt wurden. Die Männer waren für schuldig befunden worden, die 9-jährige Zinat im Jahr 2008 vergewaltigt und ermordet zu haben.
(Quelle: Iran Human Rights)


15.11.2009
Neue Hinrichtungsmethode in Ohio



Nach den Problemen bei der versuchten Hinrichtung von Romell Broom, gab die Gefängnisbehörde von Ohio am Freitag bekannt, dass Hinrichtungen zukünftig nur noch mit einer Droge, einem Anästhetikum, durchgeführt werden sollen. Ähnliche Methoden werden in der Tiermediziner zum Einschlägern von Tieren verwendet. Man verspricht sich von dieser Methode, dass das Risiko, einen Hinzurichtenden unnötigen Schmerzen auszusetzen, kleiner wird.

Als Absicherung sollen noch zwei weitere Drogen bereitstehen: Falls das Hinrichtungsteam die Venen des Gefangenen nicht finden kann, soll dieser zukünftig mit zwei Injektionen in den Muskel hingerichtet werden.

Beide Methoden wurden bisher noch nie eingesetzt. Der erste Gefangene, der nach der neuen Richtlinie hingerichtet werden soll, ist Kenneth Biros. Dessen Hinrichtung, ursprünglich auf den 15. September angesetzt und nach dem verpfuschten Hinrichtungsversuch von Romell Broom aufgeschoben, soll nun am 30. November stattfinden.
Auch in anderen Staaten gibt es juristische Probleme mit der momentan überall gebräuchlichen Methode des 3-Drogen-Mixes für Hinrichtungen:

Kalifornien: Ein Richter hat alle Hinrichtungen ausgesetzt bis die Gefängnisbehörde die im Hinrichtungsablauf mit der Giftinjektion entdeckten Mängel ausgeräumt hat.

Maryland: Im Juni wurden alle Hinrichtungen gestoppt, um von Gouverneur Martin O’Malley eingereichte, neue Hinrichtungsabläufe von einem Ausschuss des Gesetzgebers überprüfen zu lassen. O’Malley, ein Todesstrafengegner, mit dem späten Einreichen des Vorschlags versucht, den Gesetzgebern im Staat Zeit zu geben, die Todesstrafe abzuschaffen.

Missouri: Hinrichtungen wurden in diesem Jahr zum ersten Mal seit vier Jahren wieder aufgenommen, doch im Juni wieder ausgesetzt. Der Oberste Richter sagte, dass das Gericht wahrscheinlich keine Hinrichtungstermine mehr ansetzen würde bis juristische Klagen wegen des Trainings und der Qualifikation des Hinrichtungsteams entschieden wären.

Arizona: Seit der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahr 2007 die Hinrichtungsmethode von Kentucky überprüfte, sind Hinrichtungen in Arizona ausgesetzt. Die Methode aus Kentucky wurde für verfassungsmäßig eingestuft, doch der Oberste Gerichtshof urteilte nicht über die Hinrichtungsmethoden anderer Staaten. Bundespflichtverteidiger aus Phönix klagten wegen der Hinrichtungsmethode aus Arizona in Staats- und Bundesgerichten.

Tennessee: Im Juli machte ein Bundesgericht den Weg für neue Hinrichtungen wieder frei. Wegen der Klage eines Gefangenen, die Hinrichtungsmethode des Staates setze den Gefangenen unnötigen Schmerzen aus, waren Hinrichtungen in Tennessee jahrelang ausgesetzt.
(Quelle: AP)


13.11.2009
Iran: Hinrichtung eines kurdischen Aktivisten



Der 28-jährige, kurdische Ex-Muslime Ehsan Fattahian wurde am frühen Morgen des 11. November hingerichtet. Fattahian war Mitglied der „Party of Free Life in Kurdistan“ (Partei des freien Lebens in Kurdistan), einer militanten Gruppe, die in Iran verboten ist.

Ehsan Fattahian wurde vor mehr als einem Jahr verhaftet und erhielt zunächst eine 10-jährige Gefängnisstrafe wegen „Krieg gegen Gott und den Staat.“ Die Generalstaatsanwaltschaft forderte in der Berufungsverhandlung eine härtere Strafe und das Gericht stimmte zu: Das Urteil wurde wegen in ein Todesurteil umgewandelt. Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten sich vergeblich für das Leben des jungen Mannes eingesetzt.
(Quelle: Human Rights Watch)


11.11.2009
USA: Führende Rechtsorganisation entfernt Todesstrafe aus Modellrecht, da nicht mehr reparabel



Der Rat des American Law Institute (ALI) entschied vor Kurzem, den Teil ihres Modell-Strafrechts, der sich um die Todesstrafe dreht, zu entfernen. Grund hierfür waren „momentan unlösbare und strukturbedingte Hindernisse zur Sicherung eines angemessenen Systems der Anwendung der Todesstrafe, das Minimalanforderungen entspricht“.

Der Rat gründete seine Entscheidung auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, die die Anwendung der Todesstrafe seit Empfehlungen im Modell-Strafrecht gemacht wurden untersuchte. Diese Empfehlungen, wie man die Todesstrafe weniger willkürlich gestalten könne, wurden 1962 angenommen und in der Entscheidung des US-Supreme Court von 1976 zitiert. Damals ließ der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine reformierte Anwendung der Todesstrafe wieder zu.

Der aus dem Modell-Strafrecht entnommene § 210.6 definiert Straftaten, für die die Todesstrafe angemessen ist, erschwerende und mildernde Umstände und besondere Abläufe in der Verurteilung. Hiermit sollten erhebliche Bedenken in der Ausübung der Todesstrafe ausgeräumt werden.

Hiermit zieht sich das ALI im Grunde von jedem Versuch zurück, ein akzeptables Todesstrafensystem zu schaffen, da das System bewiesen hat, dass dies nicht möglich ist.
Obwohl Formulierungen des ALI nicht bindend sind, wird ihnen gewöhnlicherweise doch im Gerichtssystem der Vereinigten Staaten ein hoher Stellenwert zugewiesen, da diese über Jahre hinweg mit extensivem Einsatz von Juraprofessoren, praktizierenden Anwälten und Richtern gemacht wurden.
(Quelle: Death Penalty Information Center)


11.11.2009
Saudi-Arabien: Zwei Männer wegen Mordes hingerichtet



Das saudische Innenministerium gab bekannt, dass am Dienstag zwei Männer in der Stadt Taif geköpft wurden.

Khalid al-Harthy war für schuldig befunden worden, einen Mann nach einem Streit erschossen zu haben. Auch Fayez al-Subaie wurde für schuldig befunden, einen Mann erschossen zu haben. Die Morde standen in keinem Zusammenhang zueinander.

Hiermit stieg laut Zählung der Nachrichtenagentur AFP die Anzahl der Hinrichtungen in Saudi-Arabien in diesem Jahr auf 62.
(Quelle: iol.co.za)


10.11.2009
Texas: Yosvanis Valle, 34, hingerichtet


Der Kubaner Yosvanis "El Cubano" Valle wurde wegen des Raubmordes an einem Drogendealer in Houston zu Tode verurteilt. Valle, im Gefängnis Leiter einer Gefangengang, bestritt immer, den damals 28-jährigen Jose Martin Junco im Juni 1999 ermordet zu haben.

Vor seiner Hinrichtung entschuldigte sich Valle auf englisch und spanisch. „Ich werde niemanden die Schuld geben, ich gebe mir selbst die Schuld,“ sagte Valle auf der Hinrichtungsliege. „Es tut mir von ganzem Herzen leid. Das ist das Leben. Es tut mir leid. Ich muss dafür zahlen.“

Yosvanis Valle wurde um 18.21 Uhr Ortszeit für tot erklärt.


10.11.2009
Virginia: John Allen Muhammad, 48, hingerichtet


Der als ‚Washington Sniper’ (Heckenschütze von Washington) bekannt gewordene John Allen Muhammad wurde im Gefängnis von Greensville, Virginia, hingerichtet.

Muhammad hat vor ziemlich genau sieben Jahren, im Oktober 2002, gemeinsam mit dem erst 17 Jahre alten Lee Boyd Malvo zehn Menschen in Washington und Umgebung wahllos erschossen. Der Schütze, Lee Malvo, erhielt als jugendlicher Straftäter eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung, Muhammad, dem die Hauptschuld für die Anschläge zugewiesen wurde, wurde zum Tode verurteilt.

Muhammad verzichtete auf letzte Worte. Um 21.06 Uhr begannen die tödlichen Drogen zu fließen. John Allen Muhammad wurde um 21.11 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

9.11.2009
China: Erste Hinrichtungen wegen Unruhen in Xinjiang



Behörden der Provinz Xinjiang gaben heute bekannt, dass die erste Gruppe von neun Menschen hingerichtet wurde, die wegen der blutigen Unruhen vom Juli im Oktober zum Tode verurteilt wurden. Acht der Hingerichteten waren Uiguren, einer ein Han Chinese.

Es ist nicht bekannt, wann die Hinrichtungen stattfanden.

Bei den Unruhen in der Provinz Xinjiang kamen nach offizieller Zählung 197 Menschen ums Leben, mehr als 1600 Menschen wurden verletzt.

Dilxat Raxit, Sprecher des World Uighur Congress, verurteilte die Hinrichtungen und sagte, die exekutierten Uiguren hätten keine Gelegenheit erhalten, ihre Familien zu sehen. Gegenüber der Nachrichtenagentur ARP sagte er: „Wir bedauern, dass die Vereinigten Staaten und Europa keine effektiven Maßnahmen gegenüber China in Bezug auf die Todesstrafe ergriffen haben.[...]Wenn sie weiterhin keinen Druck auf China ausüben werden, dann werden definitiv mehr Uiguren hingerichtet werden.“
(Quelle: AFP)


8.11.2009
Erste permanente Einrichtung zur Verabreichung einer tödlichen Injektion in Peking fertig gestellt



Der erste Hinrichtungsraum zur Verabreichung einer Giftspritze wurde im Gefängnis Nr. 1 von Peking fertig gestellt. Es gibt Pläne, Hinrichtungen durch Erschießungskommando im nächsten Jahr abzuschaffen und durch die Giftspritze zu ersetzen.

Gerichtsangestellte von drei mittleren Volksgerichten, die für Hinrichtungen zuständig sind, haben bereits Training erhalten, wie die Hinrichtungsliegen, Injektionspumpen und andere Ausrüstungsgegenstände funktionieren.

Die Gerichtsbehörde Pekings gab keine Details über die neue Einrichtung heraus und es ist nicht bekannt, wie viele Hinrichtungsliegen dort aufgestellt werden.

In diesem Jahr wurden die meisten Hinrichtungen durch Erschießungskommandos an verschiedenen Stellen in Vororten Pekings durchgeführt, gab die Behörde bekannt. Den Gefangenen werden die Augen verbunden und sie werden von den Menschen weggedreht, die die Hinrichtungen durchführen.

Eine kleine Anzahl Gefangener wurde durch tödliche Injektion hingerichtet.

Die Regierung von Peking gibt keine Zahlen heraus, wie viele Hinrichtungen per Jahr durchgeführt werden.
(Quelle: China daily)


8.11.2009
Saudi-Arabien: Drei Menschen geköpft



Am Mittwoch wurden in Jeddah zwei Menschen aus Sri Lanka und ein Inder wegen Diebstahl und Mord mit dem Schwert hingerichtet.

Der Inder Mohammed Barmil und der Sri Lanke Bandar Nikar brachen in das Haus der saudischen Frau Mariam Hessein ein, erstickten sie und stahlen ihr Geld und ihren Schmuck, berichtete die Nachrichtenagentur SPA. Die Hausangestellte Halima Abdelkader aus Sri Lanka half beim Einbruch.

In diesem Jahr wurden bisher 59 Hinrichtungen in Saudi-Arabien durchgeführt. Letztes Jahr richtete das Land 102 Menschen hin.

Die Todesstrafe kann für Vergewaltigung, Mord, Abfall vom Glauben, bewaffneten Raubüberfall und Drogenschmuggel ausgesprochen werden.
(Quelle: Times of India)


8.11.2009
Iran: Fünf Hinrichtungen in dieser Woche



Am 2. November laut dem Nachrichtenzentrum der iranischen Polizei Abdolhamid Rigi, ein Mitglied der militanten Gruppe „Jondollah“, im Gefängnis von Zahedan gehängt. Dem Bericht zufolge wurde er wegen „Moharebeh“ (Feindschaft zu Gott) zum Tode verurteilt. (Quelle: handsoffcain)

Am frühen Morgen des 7. November wurden vier Männer im Gefängnis von Kerman gehängt. Dies berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Fars. Dem Bericht nach handelte es sich bei den Männern um Morteza Y., Akbar J., Mehdi B. und Alireza S.; alle Männer hatten wegen Drogenschmuggels ein Todesurteil erhalten. Weitere Informationen über die Hingerichteten wurden nicht bekannt gegeben. (Quelle: Iran Human Rights)


5.11.2009
Texas: Khristian Oliver, 32, hingerichtet


Khristian Oliver wurde für schuldig befunden, im Jahr 1998 einen Mann aus dem Osten Texas’ mit dem Gewehr erschossen zu haben. Hierfür erhielt er die Todesstrafe und wurde am 5. November hingerichtet.

In den ersten Berufungsverhandlungen argumentierten die Anwälte Olivers, dass die Geschworenen im ursprünglichen Verfahren ordnungswidrig und ohne Wissen des vorsitzenden Richters eine Bibel zu Urteilsfindung zu Hilfe genommen hatten. Sie brachten das Gewehr, das Oliver für den Mord benutzt hatte, mit einem biblischen Objekt in Verbindung: In 4. Mose 35,16 steht: „Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.“

Olivers Berufungsanwalt, David Dow, sagte, es sei nichts Falsches daran, dass jemand seine religiösen Werte mit in den Geschworenenraum nehme, doch müssten Geschworene sehr darauf achten, dass sie bei der Verurteilung eines Mörders dem Gesetz von Texas folgen und nicht religiösen Gesetzen.

Doch sowohl staatliche als auch Bundesgerichte lehnten es ab, aufgrund der Tatsache, dass bei der Urteilsfindung die Bibel zu Hilfe genommen wurde, Oliver ein neues Verfahren zuzusprechen.

In seinen letzten Worte sagte Oliver zu Kindern seines Opfers: „Ich weiss, dass Ihr nicht den Abschluss bekommen werdet, den Ihr sucht.“ „Ich wünsche Euch das Beste.“ Er sagte, er habe für sie jeden Tag und jede Nacht gebetet. Danach sagte er zu seinen Eltern, er liebe sie und begann den Psalm 23, „Der Herr ist mein Hirte“ zu rezitieren.

Während er sprach begannen die tödlichen Drogen zu fließen. Khristian Oliver wurde um 18.18 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

31.10.2009
Russlands Verfassungsgericht wird über Todesstrafe entscheiden



Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation bat das Verfassungsgericht des Lands zu entscheiden, ob das Verbot der Todesstrafe am 1. Januar 2010 aufgehoben werden solle. Die Petition, die am Donnerstag in der Plenarsitzung des Obersten Gerichtshofs genehmigt wurde, sagt, das Moratorium wurde durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vom Februar 1999 in Kraft gesetzt. In dieser Entscheidung ist vorgeschrieben, dass die Anwendung der Todesstrafe verboten ist bis im ganzen Land Geschworenengerichte eingeführt sind. Am 1. Januar wird die nordkaukasische Republik Tschetschenien als letzter Staat Russlands Geschorenengerichte einführen.

Noch ist nicht klar, ob die Gerichte ab dem nächsten Jahr die Todesstrafe verhängen können oder nicht. Es muss auch geklärt werden, ob die Wiedereinführung der Todesstrafe internationales Recht verletzt.

Der Presseservice des russischen Verfassungsgerichts gab bekannt, dass das Gericht bereits in der Plenarsitzung vom 9. November über die Angelegenheit entscheiden könnte, da sie als extrem wichtig und dringend eingestuft wird.

Einer unbekannten Quelle zufolge, wird der Kreml versuchen, einen Weg zu finden, die Aufhebung des Moratoriums zu verhindern.

Hintergrund:

1994 rief die Parlamentarische Versammlung des Europarats die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Todesstrafe abzuschaffen oder sie in ihrer Gesetzgebung auszuschließen.

Russland trat dem Europarat am 28. Februar 1996 bei und verpflichtete sich, ein Moratorium der Todesstrafe einzuführen und diese abzuschaffen. Das Land stimmte auch zu, innerhalb von drei Jahren nach Eintritt in den Europarat das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren.

Artikel 1 dieses Protokolls lautet:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet wer¬den.“

Russland unterschrieb das Dokument, hat es aber als einziger der 47 Mitgliedesstaaten des Europarats noch nicht ratifiziert.

Nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge aus dem Jahr 1969 ist ein Land verpflichtet, nichts zu tun, das einen internationalen Vertrag verletzt. Russland ist Vertragsstaat dieses Übereinkommens.

Laut dem Obersten Gerichtshof Russlands ist es unklar, ob Richter ein Todesurteil aussprechen dürfen oder nicht, da Russland Protokoll 6 unterschrieben, aber nicht ratifiziert hat.
(Quelle: russiatoday.com)


28.10.2009
Texas: Anklage gegen Robert Springsteen und Michael Scott fallengelassen



Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die Anklage gegen Robert Springsteen und Michael Scott im sog. Jughurtshop-Mord heute fallengelassen. Staatanwältin Rosemary Lehmberg sagte in einer Erklärung, dass dies der einzige gangbare Weg sei, da es im Fall unbekannte DNA gäbe. Sie glaube, es sei unbedacht und unfair, weiterhin auf einer Anklage zu bestehen. Beide Männer waren bereits seit Juni auf Kaution frei. (siehe unser Bericht vom 24.6.09).

Die Männer hatten mehr als sechs Jahre der Ermordung von vier Teenagern in einem Joghurtshop im Gefängnis verbracht, Springsteen, der ursprünglich die Todesstrafe erhalten hatte, hiervon fünf Jahre im Todestrakt.
(Quelle: Statesman.com)


28.10.2009
Kalifornischer Gefangener beantragt Todesstrafe wegen angeblich besserer Haftbedingungen



Billy Joe Johnson, Mitglied einer weißen Rassistenbande, der wegen Mordes eine 45-jährige Haftstrafe in Kalifornien verbüßt, beantragte die Todesstrafe, da die Gefängnisausstattung im Todestrakt besser sei. Er sagte am Dienstag vor Geschworenen aus, er habe gehört, die Haftbedingungen im Todestrakt seien nicht so schlecht, besonders im Vergleich zu seinen momentanen Lebensbedingungen: Johnson ist den größten Teil des Tages in seiner Zelle eingesperrt. Der Anwalt des Gefangenen sagte, der momentan 46-jährige rechne sich aus, dass bis zu dem Zeitpunkt, da all seine Berufungen durchlaufen seien, er ca. 65 bis 70 Jahre alt sei und er sowieso nicht länger leben wolle. Um die Geschworenen davon zu überzeugen, ihm die Todesstrafe zu geben, sagte Johnson aus, er habe noch zwei weitere Menschen ermordet, sei aber nie geschnappt worden.
(Quelle: Mercury News)

Nachtrag 30.10.09:
Die Geschworenen haben dem Wunsch Billy Joe Johnsons erfüllt und die Todesstrafe für ihn empfohlen.


28.10.2009
Saudi-Arabien: Mann wegen Mordes hingerichtet



Das saudische Innenministerium teilte mit, dass Eid bin Mifrih al-Zahrani am Montag in Al-Laith, einer Stadt in der Nähe von Mekka, mit dem Schwert geköpft wurde. Al-Zahrani wurde wegen Mordes an seinem Cousin zum Tode verurteilt, nähere Details wurden nicht bekannt gegeben.

Dies war die 56. Hinrichtung in Saudi-Arabien in diesem Jahr. Im Jahr 2008 hatte Saudi-Arabien 102 Menschen hingerichtet.

In Saudi-Arabien kann die Todesstrafe für Vergewaltigung, Mord, Abfall vom Glauben, bewaffneten Raubüberfall und Drogenschmuggel ausgesprochen werden.
(Quelle: Arab Times)


27.10.2009
Texas: Reginald Blanton, 28, hingerichtet


Reginald Blanton wurde für den im April 2000 stattgefundenen Mord an dem damals 22-jährigen Carlos Garza zum Tode verurteilt. Garza wurde damals von Nachbarn angeschossen in seiner Wohnung gefunden und starb im Krankenhaus. Blantons Bruder Robert sagte der Polizei, Reginald sei in die Wohnung Garzas eingebrochen, da er dachte, es sei niemand zu Hause. Als er von Garza überrascht wurde, erschoss er ihn. Sicherheitsvideos zeigten Blanton als er 20 Minuten nach den Schüssen auf Garza versuchte, einen Teil von Garzas Schmuck im Pfandhaus zu versetzten.

Blanton selbst beteuerte immer seine Unschuld. Auf der Hinrichtungsliege sagte er, er sei fälschlich verurteilt und dies sei ungerecht. „Carlos war mein Freund,“ sagte er. „Ich habe ihn nicht ermordet. Was jetzt passiert ist eine Ungerechtigkeit. Es löst gar nichts. Es wird Carlos nicht zurückbringen.“ Er beschwerte sich auch, dass die tödlichen Drogen, die für seine Hinrichtung benutzt würden, beim Einschläfern von Hunden nicht erlaubt seien. Er sagte seinen Freunden, dass er sie liebe und sie weiter kämpfen sollen.

Blanton wurde um 18.21 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: WFAA.com)

25.10.2009
Auslieferungsabkommen zwischen EU und USA



Am Freitag schloss die EU ein Auslieferungsabkommen mit den Vereinigen Staaten ab. In diesem Abkommen ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass Menschen, denen in den USA die Todesstrafe droht, ausgeliefert werden. Eine Auslieferung in die USA aus einem der Staaten der Europäischen Gemeinschaft ist nur noch dann möglich, wenn die Todesstrafe nicht angewandt wird oder, so dies aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht möglich ist, nicht ausgeführt werden wird.

Nach der momentan noch herrschenden Praxis muss die USA bei jeder Auslieferung Garantien geben, die Todesstrafe nicht auszuführen.

Das Abkommen wird am 1. Februar 2010 in Kraft treten. Es ist eine eher formale Sache, da alle 27 Mitgliedsstaaten bereits eigenständige Auslieferungsabkommen mit den USA getroffen haben.
(Quelle m&c)


25.10.2009
Resolution des Europaparlaments zur Menschenrechtslage im Iran



In einer am Donnerstag angenommenen Resolution fordert das europäische Parlament die Freilassung der im Zusammenhang mit den Unruhen nach den Wahlen im Juni 2009 festgenommenen Menschen. Weiterhin fordert die Resolution die Abschaffung der Todesstrafe im Iran und die Respektierung der Pressefreiheit.

Die Parlamentsmitglieder wiederholten ihre Aufforderung, die Todesstrafe im Iran abzuschaffen. Sie verurteilten die Todesurteile und Hinrichtungen im Iran, insbesondere von jugendlichen Straftätern. Die Parlamentsmitglieder protestierten gegen die am 11. Oktober vollzogene Hinrichtung des jugendlichen Straftäters Behnood Shojaee. Die Hinrichtung sei eine Verletzung der vom Iran anerkannten internationaler Rechtsgarantien.
(Quelle: Pressedienst des europäischen Parlaments)


25.10.2009
China lässt vier Tibeter in Lhasa wegen der Protestaktionen vom Frühjahr 2008 hinrichten



Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie verurteilt auf das Schärfste die Hinrichtung von vier Tibetern.

Das TCHRD erhielt eine bestätigte Mitteilung aus zuverlässigen Quellen, daß Lobsang Gyaltsen, Loyak, Penkyi (aus dem Kreis Sakya) und ein weiterer Tibeter, dessen Name unbekannt ist, am Dienstag, den 20. Oktober 2009 unter der Aufsicht des Mittleren Volksgerichts des Bezirks Lhasa wegen ihrer angeblichen Verwicklung in die Massenproteste letzten Jahres in der tibetischen Hauptstadt hingerichtet wurden. Wir erwarten noch genauere Informationen. Diese Hinrichtungen wurden in den chinesischen Staatsmedien nirgendwo erwähnt.

[…]Nichts wurde bekannt darüber, ob die Angeklagten Berufung gegen die Urteile beim Obersten Volksgericht einreichten, nachdem das Mittlere Volksgericht von Lhasa Lobsang Gyaltsen und Loyak am 8. April 2009 zum Tode verurteilt hatte.

Einer offiziellen chinesischen Mitteilung vom 8. April 2009 zufolge sprach das Mittlere Volksgericht von Lhasa unter der Anklage der Brandstiftung mit tödlichem Ausgang das Todesurteil über zwei Personen (Lobsang Gyaltsen und Loyak), zwei Personen wurden zum Tode mit Vollstreckungsaufschub verurteilt (Tenzin Phuntsok und Kangtsuk) und ein weiterer Tibeter (Dawa Sangpo) zu lebenslanger Haft. Die fünf Tibeter wurden für schuldig befunden, während der Ausschreitungen am 14. März 2008 Geschäfte in Lhasa in Brand gesteckt zu haben, wobei sieben Personen ums Leben kamen.

Am 21. April 2009 verurteilte, den staatlichen Medien zufolge, dasselbe Gericht drei Tibeterinnen (Penkyi aus dem Kreis Sakya, Penkyi aus dem Kreis Nyemo und Chime aus dem Kreis Namling) zum Tode mit Aufschub, bzw. zu lebenslänglicher Haft und zu zehn Jahren Gefängnis wegen Brandstiftung in Lhasa, die angeblich zum Tod von sechs Personen geführt habe.** Das TCHRD ist in größter Sorge um jene Tibeter, gegen die ein aufgeschobenes Todesurteil gefällt wurde.[…]
(Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Gruppe München)


21.10.2009
Fünf Hinrichtungen in Teheran



Nach Angaben der Gruppe Iran Human Rights wurden heute in der iranischen Hauptstadt fünf Menschen hingerichtet.

Unter den Hingerichteten ist Soheila Ghadiri, 30, die für schuldig befunden wurde, vor drei Jahren ihr fünf Monate altes Baby getötet zu haben. Im Gericht sagte sie aus: „Ich floh mit 16 Jahren von zu Hause und heiratete den Jungen, den ich liebte. Er starb in einem Umfall und danach begann ich mit der Prostitution und wurde drogenabhängig. Ich bekam HIV und hatte Hepatitis. Als mein Baby geboren wurde, habe ich sie getötet, weil ich nicht wollte, dass sie das gleiche Schicksal hat wie ich.“

Die anderen vier Hingerichteten waren Männer, über die bisher keine weitere Informationen vorliegen.

Die angesetzte Hinrichtung des jugendlichen Straftäters Safar Angooti wurde verschoben, doch er ist weiterhin in Gefahr, hingerichtet zu werden.
(Quelle: Iran Human Rights)


20.10.2009
Georgia: Mark McClain, 42, hingerichtet


Während eines Raubüberfalls im Jahr 1994 hatte Mark Howard McClain den Besitzer einer Pizzaria, erschossen. Er erbeutete 130$.

Für dieses Verbrechen musste McClain am Dienstag sterben. Er sprach keine letzten Worte, doch die Frage des Gefängnisdirektors, ob ein Gebet für ihn gesprochen werden solle, verneinte er. Sekunden später fingen die tödlichen Drogen an zu fließen und nach 15 Minuten, um 19.24 Uhr Ortszeit, wurde McClain für tot erklärt.

In den Todestrakten von Georgia sitzen noch 106 Frauen und Männer.
(Quelle: Augusta Chronicle)


16.10.2009
Uganda: „Schwere Homosexualität“ zukünftig mit dem Tode bestrafbar?



David Bahati, Parlamentsmitglied der ugandischen Regierungspartei, hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Todesstrafe für homosexuellen Geschlechtsverkehr mit behinderten Menschen, unter 18-Jährigen oder für Menschen, die HIV-positiv sind, fordert.

Homosexualität selbst ist in Uganda nicht strafbar, homosexuelle Handlungen sind jedoch jetzt bereits strafbar. Der neue Anti-Homosexualitäts-Entwurf stellt nun weitere Handlungen unter Strafe und fordert, bereits existierende Strafen zu verschärfen.

Im Gesetzesentwurf heisst es, er sei zum „Schutz der traditionellen Familie durch Verbot von jeglicher Form der sexuellen Beziehung zwischen Personen gleichen Geschlechts“ gedacht.

Ältere Versionen des Gesetzesentwurfs wurden von Menschenrechtsgruppen kritisiert, doch John Otekat Emile, ein unabhängiges Parlamentsmitglied, sagte, der Entwurf hätte eine „99%ige Chance“ angenommen zu werden. Gegenüber der BBC sagte er: „Parlamentsmitglieder unterstützen den Gesetzesentwurf überwältigend, da Homosexualität in Uganda illegal ist und wir diese Klarheit im Strafrecht haben.“
(Quelle: BBC News)


16.10.2009
Gambia: Wiederaufnahme von Hinrichtungen geplant



Der Leiter der Staatsanwaltschaft von Gambia, Richard Chenge, gab am Donnerstag bekannt, dass Gambia die Hinrichtungen der Gefangenen, die zum Tode verurteilt sind, vorantreiben wird. „All diejenigen, die für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden, werden so bald wie möglich durch Hängen hingerichtet werden,“ sagte er. Er fügte hinzu, dass im Moment alle Galgen im staatlichen Zentralgefängnis überprüft werden, um deren Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.

In den letzten Septembertagen hatte Staatspräsident Yahya Jammeh gegenüber dem staatlichen Fernsehsender GRTS gesagt, der Staat plane wegen der steigenden Kriminalitätsrate die Wiederaufnahme von Hinrichtungen.

Die letzte bekannte Hinrichtung in dem westafrikanischen Land fand laut Menschenrechtsorganisationen in den 80er Jahren statt. Im Jahresbericht 2009 listete Amnesty International Gambia als Land, das die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft hat, da seit mehr als 10 Jahren keine Hinrichtung durchgeführt wurde. Laut Amnesty befanden sich Ende 2008 15 Menschen in gambischen Todestrakten.

Beobachter berichteten AFP, dass es tatsächlich seit den 80er Jahren gegeben hatte, Das Regime von Jammeh habe diese aber geheim gehalten, um einen öffentlichen Aufschrei zu verhindern. Jammeh regiert Gambia seit seiner unblutigen Machtübernahme 1994. Das Land wird unter seiner Regierung regelmäßig wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert.
(Quelle: iol.co.za)


15.10.2009
Drohende Hinrichtung in Weissrussland



Am Dienstag lief die Frist für eine Begnadigung des zum Tode verurteilten Roma Vasily Yusepchuk ab, doch Präsident Lukashenko ließ diese verstreichen ohne eine Begnadigung auszusprechen. Damit steht der Hinrichtung des Analphabeten Yusepchuk nichts mehr im Wege.

Vasily Yusepchuk wurde im Juni schuldig gesprochen, im Laufe der letzten zwei Jahre sechs ältere Damen beraubt und ermordet zu haben. Er erhielt hierfür die Todesstrafe. Der Oberste Gerichtshof Weissrusslands hat die Berufung gegen das Urteil bereits abgelehnt.

Yusepchuk selbst sagt, er sei an den Verbrechen nicht schuldig. Amnesty International sagt, der Gefangene sei während seiner Zeit in Untersuchungshaft zwei mal geschlagen worden. Valentin Stefanovich, ein Menschenrechtler aus Weissrussland stellt fest, dass Yusepchuk des Lesens nicht kundig ist und noch nicht einmal die Monate des Jahres kennt. Es sei gut vorstellbar, dass er unter Folter die Verbrechen gestanden habe ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.
In einer Erklärung schrieb der Europarat am Montag, die Europäische Union sei sehr beunruhigt, dass Vasily Yusepchuk bald hingerichtet würde. Er rief Präsident Lukashenko auf, Herrn Yusepchuk Gnade zu gewähren, ein Moratorium gegen die Todesstrafe im Land auszurufen und die Strafen aller in Weissrussland zum Tode verurteilten Gefangenen in Haftstrafen umzuwandeln.

In Weissrussland werden Hinrichtungen durch einen Schuss in den Hinterkopf durchgeführt. Ort und Zeitpunkt der Hinrichtung werden geheim gehalten und die Familien der Gefangenen weder über den Todeszeitpunkt noch über den Ort, an dem der Hingerichtete beerdigt wird, informiert.

Weissrussland ist das einzige europäische Land, das noch an der Todesstrafe festhält. Seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1991 hat es mehr als 400 Menschen hingerichtet.
(Quelle: Mirror.co.uk)


15.10.2009
Zwei Drittel der Amerikaner befürworten die Todesstrafe



Laut dem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Gallup-Instituts über die Ergebnisse seiner Umfrage unter 1013 erwachsenen US-Bürgern befürworten 65% die Anwendung der Todesstrafe bei schweren Verbrechen. 31% sprechen sich gegen die Todesstrafe aus.

Fast 50% der Amerikaner meinen, die Todesstrafe würde nicht genügend angewendet, obwohl 59% vermuten, dass in den letzten Jahren mindestens ein Mensch unschuldig hingerichtet wurde.

Die Zustimmung zur Todesstrafe liegt bei Republikanern bei ca. 80%, bei Demokraten bei 48%.
(Quelle: Spiegel Online)


15.10.2009
Bereits 12 Todesurteile nach Unruhen in China



In der überwiegend von muslimischen Uiguren bewohnten nordwestchinesischen Provinz Xinjiang sind im Zusammenhang mit den blutigen Unruhen vom Juli mittlerweile mindestens 12 Menschen wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Bei den Unruhen waren nach offiziellen Angaben 197 Menschen ums Leben gekommen. (Quelle: Deutsche Welle)


11.10.2009
Texas: Gouverneur ersetzt viertes Mitglied des kriminaltechnischen Ausschusses



Gouverneur Perry hat das Recht, vier der insgesamt neun Mitglieder des kriminaltechnischen Ausschusses zu ernennen, der u.a. den Fall von Todd Willingham erneut untersuchen sollte. Nun hat er das vierte Mitglied dieses Ausschusses innerhalb weniger Tage ersetzt.

Kritiker werfen ihm vor, diese personellen Veränderungen seien politisch motiviert – der Ausschuss hätte seinen Bericht zum Fall Willingham wahrscheinlich kurz vor den anstehenden Neuwahlen im nächsten Jahr herausgegeben. Durch Perrys Aktion wird dies nun, wenn überhaupt, dann wahrscheinlich erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Perry bestreitet, dass die Ernennung neuer Mitglieder zum Ausschuss aus politischen Gründen geschah. Er verweist darauf, dass die Amtszeit der bisherigen Mitglieder abgelaufen war und es mehr Sinn macht, die Untersuchung nun neu mit komplett neuen Ausschussmitgliedern zu beginnen als diese durch Personalwechsel zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu stören.
(Quelle: CNN.com)


11.10.2009
Zwei Hinrichtungen im Iran, darunter ein jugendlicher Straftäter



Nach einem Bericht der Gruppe Iran Human Rights wurde am heutigen Sonntag der jugendliche Straftäter Behnoud Shojaee im Evin-Gefängnis von Teheran gehängt.

Shojaee wurde für schuldig befunden vor vier Jahren einen anderen Jungen namens Omid ermordet zu haben. Damals war Shojaee 17 Jahre alt.

Die Hinrichtung Shojaees wurde aufgrund von internationalem Druck und Bemühungen von Menschenrechtsorganisationen und seines Anwalts bereits fünf mal aufgehalten. In der Nacht hatten sich Hunderte von Menschen vor dem Gefängnis versammelt in der Hoffnung, die Behörden überzeugen zu können, die Hinrichtung erneut aufzuhalten. Doch in den frühen Morgenstunden wurde Behnoud Shojaee gehängt.

Die Hinrichtung wurde durch die staatliche Nachrichtenagentur Fars bestätigt.

Am Dienstag wurde Rahim Mohammadi im Gefängnis von Tabiz gehängt. Weder Mohammadis Anwalt noch die Familie des Verurteilten wurden von der geplanten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

In einem offenen Brief schrieb Mohammadis Anwalt, Mohammad Mostafaei, dass sein Klient der „analen Vergewaltigung“ und Ehebruchs für schuldig befunden worden sei und zum Tode durch Hängen und Steinigung verurteilt wurde. Auch die Frau des Verurteilten wurde zum Tode durch Steinigung verurteilt.

Nach Aussage des Anwalts gab es nicht genügend Beweise für die Anklage gegen seine Klienten und die Richter hatten den Fehlern im Verfahren nicht genügend Aufmerksamkeit gezollt.

Herr Mostafaei befürchtet, dass die Steinigung der Ehefrau in der nahen Zukunft durchgeführt werden könne.
(Quelle: Iran Human Rights)



10. Oktober 2009:
Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

Der 10. Oktober dieses Jahres ist der sechste „Internationale Tag gegen die Todesstrafe“.

Mit diesem Tag, der von der im Jahre 2002 gegründeten „World coalition against Death Penalty“ ins Leben gerufen wurde, wird an alle Regierungen dieser Welt appelliert, die Todesstrafe abzuschaffen. Neben Menschenrechtsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen sind Anwaltskammern, Gewerkschaften, lokale und regionale Behörden Mitglieder der internationalen Koalition. Ebenso wird der Internationale Tag gegen die Todesstrafe von der EU-Kommission und dem EU-Parlament unterstützt.

Im Jahre 2009 haben 139 Staaten weltweit die Todesstrafe abgeschafft oder vollstrecken sie nicht mehr. 25 Staaten haben im Jahr 2008 die Todesstrafe noch angewendet.

Nach Angaben von Amnesty International haben 93 % aller Hinrichtungen in fünf Ländern stattgefunden: China, Iran, Pakistan, Saudi Arabien und den USA.

Die Würde des Menschen und das Recht auf Leben eines jeden einzelnen Menschen verpflichten uns alle und alle Regierungen weiter an der Erreichung des Ziels der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zu arbeiten.

Ein Staat, der von seinen Bürgern Menschlichkeit fordert, muss mit gutem Beispiel vorangehen. Die Eliminierung der Todesstrafe ist somit die konsequenteste und notwendige Anerkennung der Menschenrechte.

Die vom Staat verordnete Tötung ist zudem als Mittel zur Kriminalprävention untauglich und kann in den Gesellschaften, die diese Strafe verhängen, zu vermehrter Brutalität führen.

Die Aufklärung der Bevölkerung und insbesondere junger Menschen ist ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste, Schritt hin zu diesem Ziel.

Mit vielfältigen Kampagnen, Aktionen und vor allem unermüdlicher Aufklärungsarbeit werden wir weiter dafür kämpfen, dass eines Tages kein Menschenleben mehr legal ausgelöscht wird.

Susanne Cardona
Vorsitzende
Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

8.10.2009
Alabama: Max Payne, 38, hingerichtet


Max Payne wurde im Jahr 1994 zum Tode verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, 1992 Braxton Brown, einen Ladenbesitzer, beraubt, entführt und mit zwei Gewehrschüssen ins Gesicht getötet zu haben.

Payne reichte keine letzten Berufungen ein. Er wollte seine Organe nach der Hinrichtung spenden, doch dies wurde ihm nicht erlaubt.

Von der Opferseite waren keine Zeugen bei der Hinrichtung anwesend. Zwei von Paynes Schwestern, zwei seiner Freunde und ein Prediger wohnten der Hinrichtung bei. Nach letzten Worten gefragt, bat Payne, man möge seiner Familie ausrichten, dass er sie liebe.

Max Payne wurde um 18.25 Uhr Ortszeit für tot erklärt.


7.10.2009
Syrien: Öffentliche Hinrichtung zweier Männer



Wie der Organisation Hands off Cain bekannt wurde, wurden in der Stadt Aleppo, Syrien, Anfang September zwei Männer öffentlich gehängt. Die Männer wurden wegen Raubes und Mord an einem älteren Ehepaar zum Tode verurteilt. Ein Zeuge berichtete der Organisation, dass die Leichen der Hingerichteten noch einen Tag oder länger als Warnung für andere am Galgen blieben.

Syrien hält Hinrichtungen geheim, es erscheinen weder Nachrichten in lokalen Tageszeitungen noch werden Angehörige benachrichtigt. Wenn Leichen den Angehörigen übergeben werden, dann wissen diese laut Hands off Cain nicht, ob die Toten an Folter oder durch Hinrichtung starben.

Im Jahr 2008 gab es mindestens eine Hinrichtung in Syrien, 2007 mindestens sieben.
(Quelle: Hands off Cain)


7.10.2009
USA: Drei ursprünglich zum Tode verurteilte Männer entlastet



Michael Toney (Nr. 136), Texas
Verurteilung 1999, Verfahren eingestellt 2009

Toney wurde am 2. September auf freien Fuß gesetzt, nachdem der Bundesstaat die Anklage gegen ihn fallen gelassen hatte; Toney soll 1985 drei Menschen mit einer Bombe getötet haben.

Seine Verurteilung wurde am 17. Dezember 2008 vom Berufungsgericht für Strafsachen in Texas aufgehoben, da die Anklage Beweise zur Glaubwürdigkeit der einzigen beiden Belastungszeugen zurückgehalten hatte. Aufgrund der Feststellung dieses Amtsmissbrauchs erklärte sich das Büro des Staatsanwalts von Tarrant County für befangen. Das Büro des Justizministers, das in Folge des Ausscheidens der Staatsanwaltschaft in dieser Sache eingeschaltet worden war, ließ die Anklage gegen Toney im September 2009 fallen.

Toney hatte stets seine Unschuld beteuert.

Der Fall konnte 14 Jahre lang nicht aufgeklärt werden, bis ein Gefängnisinsasse den Behörden gegenüber aussagte, Toney habe die Tat gestanden. Dieser Häftling widerrief später seine Aussage, er habe dadurch nur seine eigene vorzeitige Entlassung erreichen wollen.

Der Bundesstaat meldete, er werde seine Ermittlungen der Morde weiterführen.

Michael Toney starb einen Monat nach seiner Freilassung am 3. Oktober 2009 in Texas bei einem Autounfall.

Yancy Douglas (Nr. 137) und Paris Powell (Nr. 138), Oklahoma
Verurteilung 1997, Verfahren eingestellt 2009

Staatsanwalt David Prater ließ die Anklage fallen gegen Yancy Douglas, 35 Jahre, und Paris Powell, 36, nachdem der Hauptbelastungszeuge für unglaubwürdig befunden wurde. „Moralisch betrachtet und auch von Amts wegen hätte ich diesen Fall nicht weiter verfolgen können, ich musste ihn abweisen“, sagte Prater.

Vermutlich war eine der eigentlichen Zielpersonen bei der Schießerei Derrick Smith, Mitglied einer gegnerischen Straßengang und Hauptbelastungszeuge. Ein Bundesberufungsgericht stellte 2006 fest, die Anklageseite habe mit Smith einen Deal vereinbart, was den Verteidigern jedoch nicht mitgeteilt wurde und nun die Aufhebung der Verurteilung zur Folge hatte. Im erstinstanzlichen Prozess hatte Smith gegen Powell und Douglas ausgesagt, später jedoch eingeräumt, er habe nicht gesehen, wer tatsächlich auf ihn geschossen hat, dass er in jener Nacht betrunken war und unter Drogen stand und nur deswegen eine Zeugenaussage gemacht habe, weil die Ankläger ihm eine höhere Haftstrafe angedroht hätten.

Der Staatsanwalt fügte hinzu: „Wir gelangten alle zur Überzeugung, dass wir ohne Derrick Smith nichts in der Hand hätten, die Tat ohne berechtigten Zweifel nachweisen zu können.“

Powells Verteidiger Jack Fisher sagte, sein Mandant habe stets seine Unschuld beteuert und seine Freilassung nun sehe er „mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Sie hätte schon vor langer Zeit erfolgen müssen. Es ist bedauerlich, dass er 16 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbringen musste. Unter dem Strich lässt sich sagen, dass es keinerlei Beweise für seine Schuld gab. Die Aussage, die zu seiner Verurteilung führte, war falsch.“

Yancy Douglas und Paris Powell wurden am Freitag aus dem Gefängnis entlassen.
(Quelle: Death Penalty Information Center)


6.10.2009
Mehr als die Hälfte der Engländer für Wiedereinführung der Todesstrafe



Eine Umfrage durch Harris Interactive ergab, dass 54% der Engländer für die Todesstrafe, 30% dagegen sind. Von den Todesstrafenbefürwortern möchten diese 94% für Mord, 68% für Kriegsverbrechen und 62% für Kindesmisshandlung. 29% sagen, die Todesstrafe sollte auch für große Drogenhändler eingeführt werden und 45% möchten sie für Vergewaltiger und Menschen, die Verbrechen mit Schusswaffen begehen, sehen. Harris befragte 1100 Menschen zwischen 16 und 64 Jahren.

Trotzdem sagen Menschenrechtsaktivisten, dass die Zustimmung zur Todesstrafe in England tatsächlich abnimmt. Als 1994 das Parlament das letzte Mal abstimmte, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollte, waren noch 75% der Bevölkerung für die Todesstrafe.

Die Abschaffung der Todesstrafe ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und Protokoll 6 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten schafft die Todesstrafe endgültig ab. England ist diesem Protokoll 1999 beigetreten.
(Quelle: Metro)


6.10.2009
Ohio: Gouverneur gewährt Hinrichtungsaufschübe damit Probleme im Exekutionsablauf geklärt werden können



Am Montag verschob Gouverneur Ted Strickland die für diesen bzw. nächsten Monat geplanten Hinrichtungen von Lawrence Reynolds und Darryl Durr.

Der Aufschub Zeit für eine komplette Untersuchung des Hinrichtungsablaufs in Ohio schaffen. Erst am 15. September gab es Probleme während der geplanten Hinrichtung von Romell Broom. Sie wurde nach über zwei Stunden durch den Gouverneur abgebrochen.

Neuer Hinrichtungstermin für Reynolds ist nun der 9. März 2010, für Durr der 20. April des nächsten Jahres.
(Quelle: Washington Post)


2.10.2009
Austin, Texas: Resolution fordert vom Stadtrat Abschaffung der Todesstrafe



Am Montag verabschiedete die Austin Menschenrechtskommission einstimmig eine Resolution für ein Moratorium über die Todesstrafe. Dieser Vorschlag wird binnen einer Woche dem Stadtrat zugestellt.

Mit der Resolution wird an den Stadtrat appelliert, "eine Resolution zu verabschieden, der Bundesstaat Texas möge ein Hinrichtungsmoratorium verhängen, außerdem eine 'Kommission zur Todesstrafe in Texas' schaffen, die die Anwendung dieser Strafe in Texas untersucht und des weiteren in diesem Zusammenhang aufgedecktes Unrecht und unfaire Gerichtsverfahren korrigiert". Diese neue Resolution ist angesichts des unabhängig erstellten Berichts im August in Gang gekommen, der am Freitag vom Kriminaltechnischen Ausschuss von Texas geprüft werden soll und in dem es darum geht, dass Cameron Todd Willingham aus Corsicana aufgrund nicht korrekter Deutung der Gegebenheiten am Tatort wegen Brandstiftung und Mordes an drei Kindern 2004 zu Unrecht hingerichtet wurde.

Delia Perez Meyer sagte als Mitglied der Kommission, falls das Moratorium im Stadtrat durchkomme, würde Austin damit zu einer "todesstrafenfreien Stadt" und sei einen Schritt weiter auf dem Weg zu einem texasweiten Moratorium.
(...)
Die Kommission hat bereits 2005 eine ähnliche Resolution für ein Moratorium verabschiedet, seinerzeit befasste sich der Stadtrat jedoch nicht damit.
(Quelle: Daily Texan)


2.10.2009
Verpfuschter Hinrichtungsversuch kein Grund für Exekutionsaufschub



Nachdem es dem Hinrichtungsteam von Ohio vor ca. 2 Wochen innerhalb von zwei Stunden nicht gelang, die für eine tödliche Injektion benötigte Injektionsnadel zu setzen und Gouverneur Strickland die Hinrichtung von Romell Broom daraufhin verschob, reichten die Anwälte von Lawrence Reynolds einen Antrag beim Obersten Gerichtshof von Ohio ein, auch Reynolds Hinrichtung auszusetzen, da es nicht sicher sei, ob es nicht auch hier Probleme geben würde.

Der Gerichtshof entschied, dass Probleme mit einer kürzlich versuchten Hinrichtung kein Grund seien, die für nächste Woche angesetzte Hinrichtung Reynolds zu verschieben. (Quelle: Cincinnati.com)



Rick Halperin spricht in Deutschland

Auf Einladung von verschiedenen Amnesty International Gruppen wird Rick Halperin vier Vorträge in Deutschland halten.

Rick Halperin, Dozent für Menschenrechte an der Southern Methodist University von Dallas, ist sicherlich einer DER Experten weltweit, wenn es um das Thema Todesstrafe geht.

Seit Halperin 1971 der amerikanischen Sektion von Amnesty International beitrat, war er stets ganz vorne mit dabei, bemühte sich um die Abschaffung der Todesstrafe weltweit, setzte sich ein für die Rechte von Frauen, Homosexuellen, politischen Gefangenen, Journalisten und Angehörigen anderer Berufsgruppen, die ständig unter Druck von herrschenden Regierungen geraten. Heute ist Halperin u.a. Mitglied in einem Beratungsausschuss zur Todesstrafe, dem National Death Penalty Advisory Committee, sowie der US-Organisation zur Abschaffung der Todesstrafe (National Coalition to Abolish the Death Penalty). Weitere Informationen zu Rick Halperin finden Sie auch hier.

Rick Halperin ist ein ausgezeichneter Redner, des es jedes Mal wieder versteht, die Zuschauer in seinen Bann zu ziehen. Diese Veranstaltungen sind ein absoluter Tip für jeden, der sich in irgend einer Weise für das Thema Todesstrafe interessiert!

Termine der Amnesty-Veranstaltungen:

Freitag, 9.10.2009, 20 Uhr
IBZ, Kaiserallee 12d, 76135 Karlsruhe

Samstag, 10.10.2009, 20 Uhr
Haus der Diakonie, Raum 035, Büchsenstr. 34, 70134 Stuttgart

Dienstag, 13.10.2009, 18 Uhr
Studierendenhaus (Campus Bockenheim) der Goethe-Uni Frankfurt

Mittwoch, 14.10.2009, 19.30 Uhr
Dominikanerkirche, Salzstraße, 48143 Münster

1.10.2009
Texas: Perry setzt Leiter des kriminaltechnischen Ausschusses ab



Zwei Tage vor einer für den morgigen Freitag angesetzten öffentlichen Anhörung des Brandsachverständigen Beyler setzte Gouverneur Perry überraschend den Leiter des texanischen kriminaltechnischen Ausschusses sowie zwei weitere Ausschussmitglieder ab.

In seinem Bericht zu der vom Ausschuss angeordneten Untersuchung zu dem Feuer, für das Todd Willingham wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, kam Beyler zu dem Ergebnis, es habe keine Beweise gegeben, wonach der Brand im Dezember 1991 überhaupt vorsätzlich gelegt wurde, und es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass das Feuer, bei dem drei Kinder ums Leben kamen, ein Unglücksfall gewesen sei und überhaupt keine Straftat vorgelegen habe. Beyler schrieb in seinem Bericht, Feststellungen des Branddirektors seien "nichts als eine Sammlung persönlicher Meinungen, die überhaupt nichts mit wissenschaftlich fundierten Branduntersuchungen zu tun haben".

Morgen sollte die öffentliche Anhörung zu diesem Bericht erfolgen, doch durch die Absetzung des Ausschussleiters, Sam Bassett, wurde auch die Anhörung abgesagt. Die Begründung von Bradleys Nachfolger John Bradley hierzu war, er habe nicht genügend Zeit, sich vorher mit dem Fall vertraut zu machen.

Abgesehen von der Absetzung Sam Bassetts verlängerte Gouverneur Perry auch die Amtszeiten von Alan Levy, Leiter der Strafkammer der Staatsanwaltschaft des Tarrant County, und Aliece Watts, Qualitätsbeauftragte der Integrated Forensic Laboratories, nicht.

Bassett sagte gegenüber der Presse, er sei enttäuscht über das Timinig des Gouverneurs, „Wir haben einige gute Arbeit geleistet. Dies hat es unterbrochen,“ sagte er. „Ich habe Bedenken, dass die gute Arbeit durch den Wechsel gestoppt wird.“ Bassett fügte jedoch hinzu, er sei optimistisch, dass die neu zusammengestellte Kommission die Untersuchung des Fall Willingham weiterführen würde.

Perrys Entscheidung, die seit 4 Wochen abgelaufenen Amtszeiten der 3 Kommissionsmitglieder gerade jetzt zu beenden, führte bereits zu einigen Vermutungen in der amerikanischen Presse. So wird hier auch der Vergleich gezogen mit dem Versuch Nixons, einen Staatsanwalt, der die Watergate-Affaire untersuchte, zu verdrängen.
(Quelle: chron.com)


30.9.2009
Brasilien tritt internationalem Pakt zur Abschaffung der Todesstrafe bei



Am 25. September trat Brasilien als 72. Land dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe bei.

Da man aus diesem Vertrag nicht zurücktreten kann, ist die Abschaffung der Todesstrafe im Land endgültig und eindeutig.

Im Protokoll heisst es:

"Artikel 1
1. Niemand, der der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats dieses Fakultativprotokolls untersteht, darf hingerichtet werden.
2. Jeder Vertragsstaat ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Todesstrafe in seinem Hoheitsbereich abzuschaffen."

Brasilien machte jedoch von seinem in Artikel 2 festgelegten Recht, zum Zeitpunkt der Ratifikation oder des Beitritts angebrachter Vorbehalt, Gebrauch, die Anwendung der Todesstrafe in Kriegszeiten aufgrund einer Verurteilung wegen eines in Kriegszeiten begangenen besonders schweren Verbrechens militärischer Art vorzusehen.
(Quelle: World Coalition Against the Death Penalty)


30.9.2009
Ägypten: Todesstrafe für Handel mit falscher Jungfräulichkeit?



Ein führender islamischer Gelehrter fordert in Ägypten die Todesstrafe für Personen, die beim Schmuggel von Gegenständen erwischt werden, mit denen Frauen Jungfräulichkeit vorspiegeln können.

Professor Abdul-mouti Bayoumi, Gelehrter an der angesehenen Al-Azhar-Universität, stellte diese Forderung auf nach dem Bekanntwerden von Berichten, wonach die in China hergestellten Gegenstände in verschiedenen Regionen in der arabischen Welt für 15 US-Dollar zum Kauf angeboten werden.

Er ist der Ansicht, dass der Verkauf dieser Vorrichtungen der Verbreitung von Lasterhaftigkeit in der Gesellschaft gleichkomme, was gemäß dem islamischen Gesetz der Scharia mit dem Tod bestraft werden kann.

Die Vorrichtung soll eine blutähnliche Flüssigkeit abgeben, was einer Frau in der Hochzeitsnacht helfen soll, ihre Jungfräulichkeit vorzuspiegeln. Diese Methode gilt als deutlich günstiger und simpler als eine Operation zur Hymenwiederherstellung, wie sie insgeheim in einigen Kliniken im Nahen Osten durchgeführt wird.

Laut BBC-Berichten betrachten eher konservative Araber vorehelichen Geschlechtsverkehr als Schande.

Professor Bayoumis Auffassung nach untergräbt dieser die moralische Abschreckung vor Unzucht, die er als Verbrechen und eine der Hauptsünden im Islam bezeichnete.

Auch Angehörige des ägyptischen Parlaments haben sich für ein Importverbot dieses Artikels ausgesprochen.
(Quelle: Radio New Zealand)


30.9.2009
Vorschlag zu neuer Hinrichtungsvorschrift in Nebraska vorgestellt



Am Montag veröffentlichten die Behörden in Nebraska eine geplante Vorschrift zur Durchführung des neuen Gesetzes über die Anwendung der Todesspritze. „Dies steht für das, was wir als den besten Ablauf einer tödlichen Injektion halten,“ sagte Robert Houston, Direktor der Gefängnisbehörde von Nebraska. „Wie die Behörde dies während des letzten Jahrhunderts getan hat, werden wir Jedermanns Würde wahren.“

Im Mai hatten die Gesetzgeber von Nebraska ein neues Gesetz zur Hinrichtung mittels Giftspritze angenommen. Diese ersetzt die Hinrichtung per elektrischem Stuhl, die der Oberste Gerichtshof des Staates im Februar 2008 als grausame und unübliche Strafe eingestuft hatte.

Das Gesetz trat am 1. September in Kraft, doch bevor irgend jemand hingerichtet werden kann, muss eine Vorschrift zum Hinrichtungsablauf festgesetzt werden. Wie Houston sagte, haben Gefängnisangestellte und die Behörde an dem Vorschlag zur Vorschrift eng zusammengearbeitet.

Um diesen Vorschlag zu erstellen, haben Beamte sich die Hinrichtungsabläufe anderer Staaten, einschließlich Kentucky und Texas, angesehen. Der Hinrichtungsablauf von Kentucky wurde vom Supreme Court der Vereinigten Staaten im letzten Jahr als verfassungsmäßig bestätigt.

Zur Hinrichtung sollen drei verschiedene Drogen verwendet werden: Natrium-Thiopental soll den Gefangenen in Bewusstlosigkeit setzen, Pancuroniumbromid paralysiert die Atmung des Gefangenen und Kaliumchlorid stoppt das Herz.

Laut dem Vorschlag zum Hinrichtungsprotokoll soll jeder Angestellte, der mit der Hinrichtung zu tun hat, bestimmte Verantwortlichkeiten bekommen. Zum Beispiel wäre der Gefängnisdirektor dafür verantwortlich, dass der Gefangene tatsächlich bewusstlos ist, bevor die zweite Droge gegeben wird.

Das Hinrichtungsteam soll alle sechs Monate trainieren. Wenn ein Hinrichtungstermin angesetzt wird, soll das Team mindestens wöchentlich eine Probe abhalten.

Für den 16. November ist eine öffentliche Anhörung zu diesem Vorschlag angesetzt. Eine endgültige Hinrichtungsvorschrift könnte innerhalb von Wochen nach der Anhörung geschrieben werden. Wenn man das benötigte Training und andere angedachte Veränderungen bedenkt, dann könnte eine erste Hinrichtung vermutlich im nächsten Frühjahr bis Sommer erfolgen. Experten erwarten allerdings auch in den nächsten Jahren keine Hinrichtung in Nebraska, wo die letzte Exekution im Jahr 1997 ausgeführt wurde.
(Quelle: Columbus Telegram)


30.9.2009
Texas: Hinrichtungsaufschub für John Balentine



Das fünfte Berufungsgericht gewährte John Balentine am Dienstag einen Aufschub für seine für den 30. September angesetzte Hinrichtung. Der Aufschub gilt, bis der Gerichtshof einen weiteren Beschluss fasst. Balentines Anwälte hatten Beschwerde eingelegt, dass niedrigere Gerichte seine Berufungen nicht ordnungsgemäß behandelt hätten.
(Quelle: chron.com)


30.9.2009
Iran: Fünf Menschen gehängt



Die Nachrichtenseite der iranischen Polizei berichtet, dass am 28. September, um 9 Uhr morgens, fünf Menschen im Gefängnis von Taybad gehängt wurden. Die Hinrichteten waren des Drogenschmuggels für schuldig befunden worden. Es wurden weder Namen noch weitere Detail bekannt gegeben.
(Quelle: Iran Human Rights)


28.9.2009
Afrika: AU fordert Mitgliedstaaten auf, in Sachen Todesstrafe dem Beispiel Ruandas zu folgen



50 Teilnehmer, die verschiedene Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) und Menschenrechtskommissionen der Länder repräsentieren, haben an die afrikanischen Staaten appelliert, Ruanda nachzufolgen und die Todesstrafe aus den Gesetzbüchern zu streichen.

Bei einer zum ersten Mal in dieser Art in Afrika stattfindenden Konferenz wurde letzte Woche in Kigali die Frage der Todesstrafe in Afrika aufgeworfen.

Die Konferenz wurde organisiert von der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker für Mittel-, Ost- und Südafrika.

Die Teilnehmer der Konferenz, zu denen auch Akademiker und Vertreter verschiedener Nichtregierungsorganisationen gehörten, lobten Ruandas mutigen Schritt, die Todesstrafe abzuschaffen, trotz der hohen Verluste an Menschenleben und des großen Leids, das der Völkermord an den Tutsi 1994 hervorgerufen hat.

Ruanda war das erste Land aus der ostafrikanischen Region um die großen Seen, das 2007 die Todesstrafe außer Kraft gesetzt hat. Es wurde der 100. Staat, der diese Form der Höchststrafe aufgehoben hat.

Inzwischen sind es damit 14 afrikanische Länder, die diese Strafe für alle Verbrechen abgeschafft haben, weitere 18 wenden sie in der Praxis ebenfalls nicht mehr an.

Gegen Ende der Konferenz einigten sich die Mitglieder darauf, die Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen, indem man ein formelles Moratorium anstrebe.

Die Teilnehmer sprachen auch die Empfehlung aus, ein Protokoll über die Abschaffung der Todesstrafe in Afrika für die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker aufzusetzen, um die dort enthaltenen Lücken in Bezug auf die Unverletzlichkeit von Menschenleben zu schließen.

"Wir bitten dringend alle diejenigen Mitgliedstaaten der AU, die dies noch nicht getan haben, sich den Menschenrechtsinstrumenten inhaltlich anzuschließen, die die Todesstrafe untersagen, insbesondere das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie das Rom-Statut, und ihre jeweiligen Gesetze entsprechend anzupassen", so ein Auszug aus dem Dokument.

Zuletzt wurde die Todesstrafe in Mali, Burundi und Togo abgeschafft.

(Quelle: allAfrica.com)


28.9.2009
Frau im Iran hingerichtet



Die iranische Nachrichtenagentur ISNA berichtete, dass am Donnerstag eine Frau im Gefängnis von Sarakh gehängt wurde. Laut dem Bericht wurde die Frau für schuldig befunden, vor 10 Jahren ihren Mann ermordet zu haben. Von der Frau wurden weder Name noch Alter bekannt gegeben.
(Quelle: Iran Human Rights)


24.9.2009
Texas: Hinrichtungsaufschub für Kenneth Mosley



Der US Supreme Court stoppte die für heute in Texas geplante Hinrichtung von Kenneth Mosley.

Der Gerichtshof stimmte einem Hinrichtungsaufschub für Mosley zu, bis er den Fall eines Todestraktinsassen aus Alabama entschieden hat, von dem Mosleys Anwalt sagt, dass dieser Auswirkungen haben könne auf den Fall seines Mandanten.

Der Fall aus Alabama soll im November zur Anhörung kommen. Darin geht es um die Frage, ob der Verteidiger in der ersten Instanz unzulänglich gewesen sei, da er es unterlassen hatte, in der Phase der Urteilsfindung Einwendungen zu machen.

Auch Mosleys Verteidiger berufen sich auf ähnliche Aspekte; ihrem Antrag zufolge hatten die Prozessanwälte seinerzeit keinen Einspruch erhoben, als die Ehefrau des Beamten über die Auswirkungen des Verlusts auf die Opferangehörigen eine Aussage machte, und es auch unterließen, Zeugen aufzurufen, die über Mosleys Drogen- und Alkoholsucht hätten Auskunft geben können.
(Quelle: Houston Chronicle)


23.9.2009
Kirgisiens Geheimdienstchef wirbt für öffentliche Hinrichtungen



Um Ordnung zu schaffen sollte Kirgisien laut dem Vorsitzenden des Staatskomitees für Nationale Sicherheit, Murat Sutalinow, die vor zwei Jahren abgeschaffte Todesstrafe wieder einführen und möglicherweise sogar öffentlich hinrichten lassen.

"Man muss über eine Einführung der Todesstrafe und möglicherweise über öffentliche Hinrichtungen nachdenken. Dann kehrt binnen zwei bis drei Tagen Ordnung im Lande ein", sagte Sutalinow am Mittwoch auf einer Beratung über den Kampf gegen religiösen Extremismus. Nach seinen Worten sollte Kirgisien seinen eigenen Weg gehen und sich nicht an den Westen und die OSZE orientieren.

Der Sekretär des kirgisischen Sicherheitsrats, Adachan Madumarow, verwies seinerseits darauf, dass selbst in der Demokratie-Hochburg USA drei Hinrichtungsmethoden angewandt würden. "Warum soll eine Gesellschaft Menschen lebenslang unterhalten, die schwere Verbrechen gegen sie begangen haben?" Laut Madumarow wird der Sicherheitsrat auf diese Frage eingehen und seine Schlussfolgerungen an Staatspräsident Kurmanbek Bakijew herantragen.

Die Todesstrafe in Kirgisien war 2007 mit dem Inkrafttreten einer neuen Verfassung durch lebenslange Haft ersetzt worden.
(Quelle: Ria Novosti)


23.9.2009
Kein neues Gerichtsverfahren trotz Affäre zwischen Richterin und Staatsanwalt



Das höchste Gericht in Texas, das Court of Criminal Appeal (= Berufungsgericht in Strafsachen), beschloss am 16. September 2009, dass Charles D. Hood, der wegen Mordes zum Tode verurteilt ist, trotz einer Liebesaffäre zwischen Richterin und Staatsanwalt während seines Verfahrens kein neues Gerichtsverfahren bekommt. In einer 6-zu-3-Entscheidung sagten die Richter, dass Hood das Argument, die Liebesaffäre habe seine Gerichtsverfahren beeinflusst, in früheren Berufungsverfahren zu seiner Verurteilung aus dem Jahr 1990 hätte anbringen müssen. Diese Entscheidung hebt die gerichtliche Entscheidung eines Richters vom Bezirksgericht auf, der der Auffassung war, Hood solle eine Anhörung in einem neuen Gerichtsverfahren gewährt werden. Dieser Fall hat eine Kontroverse hervorgerufen, und einige frühere Richter, Staatsanwälte und Rechtsexperten sagten, dass es unmöglich sei zu wissen, ob Hood ein faires Gerichtsverfahren bekommen habe. „Es ist für den Bundesstaat Texas unerklärlich und stellt einen Verrat an der Gerechtigkeit dar, unbestrittene Beweismittel aus einer unangemessenen Beziehung zu ignorieren, die Mr Hood’s verfassungsmäßige Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren verletzten“, sagte Sam D. Millsap, früherer Bezirksstaatsanwalt in Bexar County, San Antonio, Texas. „Es ist unwiderruflich falsch, einen Mann zum Tode zu verurteilen, wenn sich darüber eine Wolke von Ungewissheit und Fehlverhalten auftut.“

Über die Affäre kursierten seit Jahren Gerüchte. Sie wurde jedoch erst letztes Jahr bestätigt, als Hood’s Anwälte die Richterin, Veria Sue Holland, und den Staatsanwalt, Thomas S. O’Connell, Jr, unter Eid aussagen ließen. Hood’s Anwälte antworteten auf die Entscheidung mit der Aussage, dass sie nicht in der Lage waren zu beweisen, dass die Gerüchte über die Affäre wahr waren, bis das Gericht die eidlichen Aussagen anordnete. Sie bemerkten auch, dass Richterin Holland weiterhin mit allen bis auf einen Richter, die in diesem Gericht saßen und die Entscheidung fällten, am Court of Criminal Affairs (= Strafgericht) bedienstet war. „Diese Entscheidung durch ein Gericht, in dem acht von neun Richtern einst den Richterstuhl mit Richterin Holland teilen, trägt nur zu der Auffassung bei, dass die Gerechtigkeit in Texas in eine Schräglage geraten ist“, sagte Andrea Keilen, leitende Direktorin des Texas Defender Service, der Mr Hood vertritt. Frau Keilen stellte fest, dass Hood eine Berufung der Entscheidung vor den Bundesgerichten in Erwägung zog. Eine weitere Berufung ist noch rechtshängig.
(Quelle: Death Penalty Information Center)


22.9.2009
Texas: Christopher Coleman, 37, hingerichtet


Christopher Coleman wurde wegen eines Hinterhaltes, in dem am 14. Dezember 1995 drei Menschen erschossen wurden, zum Tode verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte während des Prozesses, dass ein anderer Mann, Enrique Andrade Mosquera, den Mord wegen einer Drogenschuld in Auftrag gegeben hatte. Statt seine Schuld zu bezahlen, heuerte Mosquera Coleman und einen dritten Mann, Derrick Graham, als Schützen an und arrangierte ein Treffen mit den Opfern in einer ruhigen Houstoner Straße um 2 Uhr nachts. Die Opfer wurden in ihrem Auto erschossen.

Elsy „Daisy“ Prado wurde verletzt, aber überlebte die Schüsse. Sie identifizierte Coleman als den eigentlichen Schützen.

Die Todesopfer waren Elsys schlafender 3-jähriger Sohn Danny Giraldo, ihr Bruder Hurtado Heinar Prado und ihr Freund Jose Garcia.

Colemans Anwälte sind überzeugt, dass die Hauptbelastungszeugin, Prada, nicht glaubwürdig ist. Während der vergangenen Jahre und Tagen erhielten sie sowohl von ihr als auch von Mosquera eidesstattliche Erklärungen, dass sie früher eine Beziehung hatten. Beide sind aus der gleichen Stadt in Colombia. Während des Prozesses sagte Prada aus, dass ihr alle Männer fremd seien. Im Jahr 2007 gab sie jedoch zu, dass sie Mosquera kenne, sie seien jedoch nur Bekannte. Mosquera sagte, dass ihre Beziehung darüber hinaus ging und sie gemeinsam Drogengeschäfte getätigt hatten. Die Anwälte Colemans sind überzeugt, dass die Geschworenen die Aussage Pradas vielleicht mit Skepsis betrachtet hätten, wenn sie alle Tatsachen gekannt hätten.

Mosquera und Graham wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar auch gegen Mosquera die Todesstrafe gefordert, da sie überzeugt war, dass Mosquera für Colemans Taten verantwortlich war, doch die Geschworenen konnten sich nicht einigen. Daher erhielt Mosquera lebenslänglich.

Die ehemalige Staatsanwältin Luci Davidson sagt, dass es andere unwesentlichere Beweise für Coleman als Schützen gab. Der Staat hätte die Todesstrafe nicht gefordert, wären sie davon überzeugt gewesen, dass er der Schütze war.

Bei der Hinrichtung waren keine Zeugen, weder von Opfer- noch von Täterseite, zugegen. Coleman wurde um 18.22 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

21.9.2009
New Mexiko: Trotz Abschaffung der Todesstrafe neue Todesurteile möglich



Michael Paul Astorga ist des Mordes an dem Polizisten James McGrane Jr. angeklagt – er ist verdächtig, diesen im Jahr 2006 während einer Verkehrskontrolle erschossen zu haben. Wenn sein Prozess in einem halben bis einem Jahr beginnt, könnte ihm die Todesstrafe drohen.

Die Anwälte Astorgas hatten im Mai den Obersten Gerichtshof New Mexikos gebeten, die Todesstrafe für verfassungswidrig zu erklären. Obwohl der Gerichtshof hierzu Argumente anhörte, erklärte er am Donnerstag, dass er keine Entscheidung hierzu fällen werde.

Da die Abschaffung der Todesstrafe im Staat New Mexico nicht retroaktiv ist, können in Fällen, in denen die Straftat vor März diesen Jahres liegt, noch immer die Todesstrafe gefordert werden. Dies betrifft nicht nur Astorga, sondern auch drei weitere Männer: ein Mann, der angeklagt ist, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben und die beiden Männer, die bereits im Todestrakt des Staates sitzen, Timothy Allen und Robert Fry.
(Quelle: KOB.com)



21.9.2009
Weiterer Hinrichtungsaufschub für Romell Broom



Am letzten Dienstag hatte der Staat Ohio vergeblich versucht, Romell Broom mit der Giftspritze hinzurichten: Nachdem das Hinrichtungsteam über zwei Stunden lang vergeblich versucht hatte, eine Infusion zu legen, verschob der Gouverneur des Staates die geplante Hinrichtung um eine Woche.

Am Freitag reichte einer der Anwälte Brooms sowohl beim staatlichen als auch beim Bundesgericht Klage gegen diese Hinrichtung ein mit Begründung, ein erneuter Hinrichtungsversuch verstoße gegen den achten Verfassungszusatz, der grausame und unübliche Strafen verbietet. Bundesrichter Gregory L. Frost gewährte daraufhin Broom einen weiteren, mindestens 10 Tage andauernden, Hinrichtungsaufschub. Der Anwalt, Tim Sweeney, hat auch beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Berufung eingelegt.

Rechtsexperten sagen, dass in der Geschichte der USA nur ein Mann zwei Mal hingerichtet wurde. 1946 stand der 17-jährige Willie Frances von Louisianas „Grausamer Gertie“ nachdem einen Stromschlag von 2500 Volt durch seinen Körper gegangen war, auf. Auch damals stellte sich die Frage, ob man ihn nochmals hinrichten könnte oder, ob dies eine grausame und unübliche Strafe oder Doppelbestrafung sei. Der Oberste Gerichtshof entschied damals, dass man ihn rechtmäßig nochmals hinrichten könne und eine zweite Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl tötete ihn drei Tage nach dem ersten Versuch.
(Quelle: Los Angeles Times)


21.9.2009
Gouverneur Perry verteidigt Hinrichtung von Todd Willingham



Der texanische Gouverneur Rick Perry verteidigte am Freitag die Hinrichtung eines Mannes aufs Heftigste, der wegen Mordes an seinen Töchtern mittels Brandstiftung zum Tode verurteilt wurde, aber Top-Experten sagen, dass damalige Ermittlungen „Schrott“ gewesen seien und das Feuer durch einen Unfall ausgebrochen sein konnte.

„Ich kenne die neuzeitlichen Brandstiftungsexperten“, sagte Perry und machte mit seinen Fingern Anführungszeichen, um seine Skepsis zu unterstreichen. Er sagte weiter, dass selbst ohne Beweis, dass es sich bei dem Feuer um Brandstiftung gehandelt habe, hätten die Gerichtsunterlagen, die er vor der Hinrichtung von Cameron Todd Willingham im Jahr 2004 durchgesehen habe, „klare und unwiderstehliche, überwältigende Beweise , dass er tatsächlich der Mörder seiner Kinder war“, enthalten.

Die waren die ersten Kommentare des Gouverneurs zu dem Fall, der vernichtende Kritik von Top-Brandexperten erhalten hatte.

Todesstrafengegner sehen den Willingham-Fall als Studie für schlampige – oder zumindest veraltete – Wissenschaft und sie sehen ihn als ersten bewiesenen Fall eines hingerichteten Mannes, dessen Unschuld nach seinem Tode bewiesen wurde.

„Gouverneur Perry weigert sich, die Tatsache, dass Texas einen unschuldigen Mann während seiner Wache hingerichtet hat, ins Auge zu sehen. Buchstäblich alle Beweise, die verwendet wurden, um Willingham schuldig zu sprechen, wurden widerlegt – alle“, sagte Barry Scheck, Kodirektor des Innocence Projects, einer Organisation, die der juristischen Fakultät New Yorks angegliedert ist und den Fall begleitet hat. „Er weigert sich eindeutig, sich der Realität zu stellen.“

Drei von einander unabhängige Untersuchungen in den letzten fünf Jahren, bei denen sieben der führenden Brandstiftungsexperten Amerikas beteiligt waren, hatten keine Beweise dafür gefunden, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde. Der neueste Bericht wurde von der texanischen Forensikkommission in Auftrag gegeben.

Der Autor, der angesehene Brandstiftungsexperte Craig Beyler, zerreisst die Ermittler im Willingham-Fall in der Luft. Er schreibt, sie hätten die Beweise falsch ausgelegt und ihren Schlussfolgerungen würde ein „armseliges Verständnis der Feuerwissenschaft“ zugrunde liegen.

Die Kommission sagt, sie würde den Bericht Beylers und andere Beweise durchsehen und in nächsten Jahr ein Ergebnis vorlegen.

Das Feuer brach in Jahr 1991 zwei Tage vor Weihnachten aus und forderte die Leben von Willingshams drei Töchtern: der 2-jährigen Amber und den 1-jährigen Zwillingen Karmon und Kameron.

Sowohl staatliche als auch städtische Feuerwehrleute behaupteten, dass die Brandmuster, gesprungenen Fenster und andere Zeichen auf Brandstiftung hindeuteten.

Willingham, ein damals 24-jähriger arbeitsloser Automechaniker, hatte nur oberflächliche Brandverletzungen. Er sagte aus, er sei nach außen gerannt nachdem Amber ihn auf das Feuer aufmerksam machte, weil er nach den anderen suchte und hätte danach nicht wieder in das Haus gekonnt, weil die Feuersbrust sich so schnell ausbreitete.

Er hatte Vorstrafen wegen Einbruchs und schwerem Diebstahl. Er hatte seine schwangere Frau ein Mal geschlagen und ein Gefängnisspitzel sagte aus, Willingham hätte ihm gegenüber das Verbrechen gestanden.

Während des Prozesses sagten die Staatsanwälte den Geschworen, Willingham hätte seine Töchter absichtlich im brennenden Haus sterben lassen.

Doch eine Vielzahl von Wissenschaftlern sagt, dass die Schlussfolgerung, das Feuer sei durch Brandstiftung entstanden, auf eine veralteten Ausbildung basiert, die zur Zeit des Prozesses vor 15 Jahren bereits durch wissenschaftliche Methoden ersetzt war, die auf Probleme mit einem Kabel oder Heizlüfter hingewiesen hätten.

Willingham bestand bis zu seinem Ende auf seiner Unschuld. Bereits festgeschnallt auf der Hinrichtungsliege am 17. Februar 2004 bestätigte er: „Ich bin ein unschuldiger Mann – verurteilt wegen eines Verbrechens, das ich nicht begangen habe.“

Der vom Gouverneur eingesetzte texanische Gnadenausschuss hatte die drei Tage vor dem angesetzten Hinrichtungstermin eingelegte Berufung von Willinghams Anwälten zurückgewiesen. Stunden vor der Hinrichtung wendeten sich die Anwälte direkt an Perry.

Die Berufung enthielt einen Bericht des respektierten Feuerexperten Gerald Hurst, der ernsthafte Zweifel an der Brandstiftungstheorie beinhaltete. Hurst, ein Chemiker mit Abschluss in Cambridge, war Chefwissenschaftler von Amerikas größtem Sprengstoffhersteller. Er sagte, dass die Zeichen, die als Beweis für ein Vorhandensein von Brandbeschleuniger angesehen worden waren, fast mit Sicherheit das Ergebnis eines „Flashover“, eines schlagartigen Ausbreiten des Brandes, waren, Die Auswirkungen eines Flashovers können den Anzeichen für Brandstiftung ähneln.

Im Jahr 2004 bat die Chicago Tribune drei Feuerexperten, den Fall zu untersuchen. Ihre Texts bestätigten Hursts Bericht. Der Fall wurde erst kürzlich in einem ausführlichen Artikels des New Yorker besprochen, der eine weitere Reihe von Fragen aufwirft.

Perry sagte am Freitag in einer einstündigen Pressekonferenz, dass er nicht glaube, dass der Staat einen unschuldigen Mann hingerichtet habe.

„Nein,“ sagte er. „Wir hatten ausführlich über den Fall gesprochen. Eines der ernstesten und düstersten Dinge, mit denen sich ein Gouverneur von Texas beschäftigt, ist die Hinrichtung eines Individuums….“ Ein Gouverneur würde hier eine beachtliche Menge an Durchsicht hineinstecken.

Im Jahr 2006 bekam das Innocence Project durch das staatliche Akteneinsichtsgesetz von Perrys Büro die Akten, die die Berufung in letzter Minute betrafen. Das Büro des Gouverneurs gab keine Dokumente weiter, die die Inhalte der Berufung oder deren Wichtigkeit einräumten. Das Büro Schecks sagte, dies sei ein „Mangel an Handlung“, der darauf hinweise, dass der Gouverneur ausschlaggebende Analysen ignoriert habe.

Perry, der als Gouverneur eine Hinrichtung maximal für 30 Tage aufschieben kann, sagte, dass er den Fall ausgiebig durchgesehen habe.

„Ich bekomme ein Dokument, das den kompletten Gerichtsprozess beinhaltet. Es beinhaltet seinen Hintergrund, alle Gerichtstätigkeiten der rechtlichen Seite und die Empfehlungen sowohl von meiner Rechtsseite als auch von den Gerichten. Es ist eine sehr ausführliche Menge an Informationen,“ sagte er. „Ich habe nichts gesehen, das mich dazu bewegen würde zu denken, dass die Entscheidung durch die Gerichte des Staates Texas nicht korrekt sei.“
(Quelle: Dalles News)


18.9.2009
Ohio: Häftling wird Aussage machen zu misslungener Hinrichtung



Zwei Tage, nachdem die medizinischen Assistenten nicht in der Lage waren, dem wegen Mord und Vergewaltigung verurteilten Romell Broom, 53, die todbringenden Medikamente zu verabreichen und die Hinrichtung abgebrochen werden musste, ordnete ein Bundesrichter am Donnerstag an, dass dem Häftling ermöglicht werden muss, auf Bundesebene die Verfassungsmäßigkeit der Vorgehensweise von Ohios Urteilsvollstreckungen per Giftinjektion mit einer eidesstattlichen Aussage anzufechten.

Die eidesstattliche Aussage Brooms wurde für Montag anberaumt, einen Tag vor seinem nächsten Hinrichtungstermin. Seine Anwälte kündigten an, sie werden am Freitag vor bundesstaatlichen und Bundesgerichten beantragen, seine Hinrichtung aufzuheben oder wenigstens zu verschieben.

Adele Shank, eine Anwältin Brooms, sagte, die Anträge werden sich auf drei Argumente stützen, wonach die Urteilsvollstreckung am Dienstag einer grausamen und ungewöhnlichen Bestrafung gleichkäme. Sie würden vorbringen, dass sieben Tage nicht ausreichend sind, sich von den Verletzungen und dem seelischen Schock der fehlgeschlagenen Hinrichtung zu erholen, dass die gegenwärtig übliche Vorgehensweise bei Hinrichtungen in Ohio wahrhaft unzulänglich sei und dass die Giftinjektion ganz allgemein eine grausame und ungewöhnliche Bestrafung sei.

Mr. Brooms Exekution wurde am Dienstag verschoben, nachdem die medizinischen Assistenten über zwei Stunden vergeblich versucht hatten, einen Venenzugang für die tödlichen Medikamente zu legen.

Am Donnerstag argumentierten öffentliche Verteidiger auf Bundesebene vor dem Richter Gregory L. Frost vom Federal District Court in Columbus, Ohio, mögliche Beweise für ihren Antrag gegen Hinrichtung per Giftinjektion könnten unwiederbringlich verloren gehen, sollte man ihnen die Gelegenheit vorenthalten, Mr. Broom vor seinem Tod zu der Sache zu befragen.

"Er kann entscheidende Angaben machen, die festgehalten werden müssen", so David C. Stebbins, stellvertretender öffentlicher Verteidiger auf Bundesebene in Columbus. "Natürlich kann Mr. Broom selbst die relevanteste Aussage darüber machen, was genau mit ihm gemacht wurde und auch das Ausmaß der Schmerzen, die er erleiden musste."

Stebbins sagte: "Der Kern der Beschwerde besteht darin, dass bei der Vorgehensweise in Ohio zu wenige Schutzmaßnahmen getroffen werden, welche eine schmerzfreie Hinrichtung zusichern, und dass das Protokoll nicht umfassend genug ist, vor auftretenden Fehlern zu schützen, und dass es wie im Fall von Mr. Broom Lücken aufweist."

Mr. Broom wurde 1984 schuldig gesprochen, die 14-jährige Tryna Middleton entführt, vergewaltigt und getötet zu haben. Das Mädchen befand sich mit zwei Freunden nach einem Fußballspiel in Cleveland zu Fuß auf dem Heimweg. Er beteuert, unschuldig zu sein.

Laut Richard C. Dieter, geschäftsführender Direktor des Death Penalty Information Center in Washington, ist Brooms Fall der erste in den USA, bei dem eine Hinrichtung per Giftinjektion fehlgeschlagen ist und dann ein neuer Termin angesetzt wurde.

Mr. Brooms Anwälte werden gleichzeitig mit den Anträgen an das Gericht an Gouverneur Ted Strickland die Bitte richten, die Vollstreckung weiter aufzuschieben oder das Todesurteil aufzuheben.
(Quelle: New York Times)


18.9.2009
Todesstrafengegnerin wird japanischer Justizminister



Die neue japanische Regierung hat durch Einsetzung der Todesstrafengegnerin Keiko Chiba als Justizministerin die Todesstrafe in Land faktisch abgeschafft.

Keiko Chiba, 61, eine Anwältin und früheres Mitglied der japanischen sozialistischen Partei wird in Zukunft das letzte Wort bei der Ausstellung von Hinrichtungsbefehlen für die 102 Todestrakthäftlingen haben.

Obwohl sie es ablehnte zu sagen, ob sie Hinrichtungsbefehle unterschreiben werde oder nicht, macht doch ihr 20-jähriges Engagement gegen die Todesstrafe deutlich, dass Hinrichtungen während ihrer Amtszeit aufgeschoben werden.

„Ein Moratorium ist wichtig, aber es ist auch wichtig, dass über die Sache öffentlich debattiert wird und sie hat dies auch gefordert.“ Sagte Makoto Teranaka, Geschäftsführer von Amnesty International Japan. „Wir sind [mit der Einsetzung von Frau Chiba] zufrieden und erwarten während ihrer Amtszeit einen Fortschritt.“
(Quelle: TimesOnline)


18.9.2009
Pakistan: Präsident bittet um Empfehlungen zur Abschaffung der Todesstrafe



Der pakistanische Staatspräsident Asif Ali Zardari möchte die Todesstrafe durch 24 bis 30-jährige Haftstrafen ersetzen. Wie ein privater Fernsehsender berichtete, rief er am Mittwoch die Provinzregierungen auf, ihre Empfehlungen in dieser Sache abzugeben. Minister Ayaz Soomro sagte hierzu, die Sindh Regierung sollte dies aus einem islamischen Standpunkt betrachten. Er sagte, die Begnadigung eines Kriminellen sei auch im Islam erlaubt.
(Quelle: Daily Times Monitor)


18.9.2009
Uganda: 17 jugendliche Straftäter im Todestrakt



Im Luzira Gefängnis sitzen 17 Gefangene ein, deren Todesurteile nicht ausgeführt werden können, da sie ihre Straftaten begangen hatten als sie unter 18 Jahren alt waren. Einige dieser Gefangenen haben bereits 12 Jahre im Gefängnis verbracht. Nur der Justizminister Ugandas kann entscheiden, was mit ihnen geschehen soll.

Die Hinrichtung eines unter 18-jährigen Gefangenen ist per Gesetz verboten. Diese Personen müssen in sicherem Gewahrsam gehalten werden bis der Justizminister über ihr Schicksal entscheidet. Es ist unklar, ob er die Hinrichtung der Gefangenen, die mittlerweile das 18. Lebensjahr vollendet haben, anordnen oder die Strafen der Gefangenen umwandeln wird.
(Quelle: AllAfrica.com)


16.9.2009
Texas: Stephen Moody, 52, hingerichtet


m Jahr 1991 brach Stephen Moody in das Haus des Drogenhändlers Joseph Hall ein um Geld zu stehlen, Joseph Hall wurde ermordet und Stephen Moody erhielt die Todesstrafe für seine Tat.

Im Frühjahr dieses Jahres bat er den Richter, seinen Hinrichtungstermin so bald wie möglich anzusetzen. Er sagte, das Leben im Todestrakt sei eine „grausame und unübliche Strafe“. Moody hatte seinen Anwälten verboten, seine Berufung beim texanischen Begnadigungsausschuss einzureichen.

In der letzten Woche erklärte Moody gegenüber der Presse, dass er niemandem anderen als sich selbst die Schuld an seiner Situation geben würde.

Er machte eine eidesstattliche Aussage, dass sein angeblicher Komplize, Calvin Doby, unschuldig sei. Doby hat bereits 17 Jahre der lebenslänglichen Freiheitsstrafe, der er für seine Rolle in dem Mord erhielt, im Gefängnis verbracht. Aufgrund von Moodys Aussage wurde nun eine erneute Berufung eingelegt.

In seinen letzten Worten richtete sich Moody an die Mutter und den Sohn des Opfers und sagte: „Ich kann nur bitten, dass Ihr den Frieden habt, den ich habe.“

Am Mittwoch Abend um 18.20 Uhr begannen die tödlichen Drogen zu fließen. Acht Minuten später wurde Stephen Moody für tot erklärt.

15.9.2009
Ohio: Hinrichtung nach vergeblichen Versuchen, eine passende Vene zu finden, verschoben



Die ursprünglich für heute morgen 10 Uhr angesetzte Hinrichtung des 53-jährigen Romell Broom wurde auf Anordnung von Gouverneur Strickland um eine Woche verschoben.

Romell Broom wurde für die Vergewaltigung und den Mord an der 14-jährigen Tryna Middleton zum Tode verurteilt. Die Tat geschah im Jahr 1984.

Heute früh um kurz vor 10 Uhr war Broom bereits in der Hinrichtungsvorbereitung als die Hinrichtung wegen einer noch laufenden Berufung in letzter Minute gestoppt wurde. Kurze Zeit später wurde die Berufung abgelehnt und die Hinrichtung auf 14 Uhr wieder angesetzt.

Angestellte des Gefängnisses begannen um kurz vor 14 Uhr damit, im Vorbereitungsraum eine passende Vene zu suchen. Broom versuchte, den Angestellten zu helfen, eine Injektionsnadel zu setzen. Nach einem gescheiterten Versuch bedeckte Broom sein Gesicht und schien zu schluchzen.

Während das Team mit seinen Venen kämpfte, bat Broom darum, seine Anwältin, Adele Shank, sehen zu dürfen, sie durfte jedoch nicht zu ihm, da eine Vorschrift sagt, dass Gefangene keinen Kontakt zu ihren Anwälten haben dürfen nachdem der Hinrichtungsprozess begonnen hat. Shank sagte, sie sei besorgt gewesen, da es den Anschein hatte, dass Broom vor Schmerzen zucken würde.

Erst um 16.30 Uhr endeten die Versuche, die für die tödliche Injektion benötigte Nadel zu setzen.

Ein Anwalt Brooms, Tim Sweeney, schrieb an Richter Thomas J. Moyer des Obersten Gerichtshofs von Ohio und bat ihn, die Prozedur zu beenden. „Jede weitere Versuche, die Hinrichtung von Herrn Broom heute auszuführen, wäre eine grausam und unübliche Strafe, ein Verstoß gegen ... die Verfassung der Vereinigten Staaten,“ schrieb Sweeney. „Sie würden außerdem Ohios gesetzlich festgelegte Auflage, dass eine Hinrichtung mittels tödlicher Injektion schnell und schmerzlos sein muss, verletzten.“

Um ca. 16 Uhr bat Gefängnisdirektor Terry Collins Gouverneur Stickland um einen Hinrichtungsaufschub.

Am Montag hatte eine medizinische Untersuchung ergeben, dass die Venen in Brooms rechtem Arm dem Anschein nach brauchbar seien, während die Venen im linken Arm nicht sichtbar waren.

Die heutige Situation erinnerte an die Probleme, die bei Hinrichtungen in den Jahren 2006 und 2007 auftraten und zu Änderungen im Hinrichtungsprotokoll Ohios führten. 2006 wurde die Hinrichtung von Joseph Clark für mehr als eine Stunde verschoben nachdem das Hinrichtungsteam die Injektion nicht ordnungsgemäß legen konnte. Seit Clarks Hinrichtung erlaubten die staatlichen Hinrichtungsregeln, dass Teammitglieder sich so viel Zeit nehmen konnten, die am Besten passende Vene zu finden, wie sie brauchten. Im Mai 2007 wurde die Hinrichtung von Christopher Newton aus gleichen Gründen um zwei Stunden verschoben.
(Quelle: Dayton Daily News)


15.9.2009
Hinrichtungen in China



Staatliche Medien Chinas berichten, dass am Dienstag einer der berüchtigsten Drogenbarone des Landes hingerichtet wurde. Zusätzlich wurden drei weitere Hersteller von Drogen exekutiert.

Der ehemalige Polizist Liu Zhaohua wurde zu einem der leitenden Produzenten von Methamphetaminen. Er wurde wegen Herstellung von mindestens 12,7 Tonnen der Droge am internationalen Anti-Drogen-Tag im Jahr 2007 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung fand in der Provinz Guangdong statt.

Der Drogenproduzent Liang Ruinan aus Beijing wurde wegen Besitzes von 166kg flüssigem Chrystal Meth im April 2006 festgenommen und am Dienstag dieser Woche hingerichtet.

Die Zeitung People’s Daily berichtet außerdem von zwei weiteren. Kürzlich erfolgten Hinrichtungen von Drogenproduzenten.
(Quelle: m+c Asia-Pacific)


15.9.2009
Indonesien: Provinz Aceh führt Todesstrafe für Ehebruch ein



Am Montag verabschiedete das Parlament der halbautonomen indonesischen Provinz Aceh einstimmig ein Gesetz, das unter anderem die Todesstrafe für Ehebruch vorsieht. Das neue Gesetz ersetzt Teile des Strafrechts durch die Scharia.

In diesem Gesetz sind auch schwere Strafen für Vergewaltigung, Homosexualität, Alkoholkonsum und Glückspiel vorgesehen. Die Strafe für außerehelichem Sexualverkehr für unverheiratete Menschen wird zukünftig 100 Peitschenhiebe sein. Verheiratete, die des Ehebruchs überführt werden, sollen zum Tod durch Steinigung verurteilt werden.

Der Gouverneur der Provinz, Irwandi Yusuf, ein ehemaliges Mitglied der Rebellengruppe Bewegung Freies Aceh, lehnt das Gesetz ab, kann jedoch dessen Inkrafttreten in 30 Tagen nicht verhindern.

Separatisten hatten von 1976 bis 2005 gegen die indonesische Regierung gekämpft. Die teilweise Einführung der Scharia im Jahr 2001 war Teil eines Friedensangebots der indonesischen Regierung. Es wurden damals muslimische Kleidungsvorschriften, obligatorische Gebete fünf Mal pro Tag, Fasten und das Geben von milden Gaben an die Armen zum Gesetz gemacht.

Fast 90% der 234 Millionen Einwohner Indonesiens sind Muslime. Der größte Teil dieser Menschen praktiziert eine moderate Form der Religion.
(Quelle: AsiaOne)


12.9.2009
25 Jahre DNA-Tests



Vor 25 Jahren machte Sir Alec Jeffreys eine Entdeckung, die die Strafjustiz und viele andere Bereiche von Wissenschaft und Gesellschaft revolutionieren sollte. Am 10. September 1984 zog Jeffreys einen Röntgenfilm aus dem Entwicklungsbehälter und stellte fest, dass anhand der Markierungen auf dem Röntgenbogen die drei Versuchspersonen des Experiments identifiziert werden konnten.

In einem Interview der BBC erklärte er kürzlich, dass ihm nicht sofort bewusst war, wie bedeutend seine Entdeckung sein würde. Erst als er 1986 das erste DNA-Profil für einen Kriminalfall erstellte, wurden die Auswirkungen dieses Durchbruchs deutlich.

"Wir übernahmen diese Analyse und waren vollkommen sicher, dass nichts dabei herauskommen würde", sagte Jeffreys. "Aber wir haben – Sie können sich mein Erstaunen kaum vorstellen – ein ganz eindeutiges Ergebnis erhalten, wonach einer der Verdächtigen, der die Morde gestanden hatte, das Verbrechen gar nicht begangen hatte."

Bis heute, nach mittlerweile 25 Jahren, wurde mit Hilfe dieser Technik die Unschuld von zahlreichen Verurteilten aufgedeckt, allein in den Vereinigten Staaten waren es 242 Personen. Die Technik hat neue Maßstäbe für forensische Beweise gesetzt und wird weltweit regelmäßig eingesetzt, um Straftätern auf die Spur zu kommen.
(Quelle: Innocence Project)


11.9.2009
Neues Kompensationsgesetz in Texas



Durch die vielen Entlassungen von Gefangenen, die mittels DNA – Untersuchungen ihre Unschuld beweisen konnten, haben die texanischen Gesetzgeber in diesem Jahr ein neues Gesetz geschaffen, das unschuldig Entlassenen eine wesentlich höhere Kompensationssumme und zusätzliche soziale Leistungen verspricht.

Unschuldig Entlassene werden von nun an 80.000 US-Dollar für jedes, im Gefängnis verbrachte Jahr als Kompensation erhalten. Zusätzlich bekommen sie 25.000 US-Dollar für jedes Jahr, das sie auf Bewährung in Freiheit oder ungerechtfertigter Weise als gelisteter Sexualstraftäter verbracht haben. Die meisten der fälschlich Verurteilten bekommen von nun an lebenslänglich eine zusätzliche jährliche Summe von 40.000 – 50.000 US-Dollar. Noch ist nicht klar, ob diese Kompensationszahlungen versteuert werden müssen oder nicht.

Besonders diese jährlichen Zahlungen sind für unschuldig Entlassene sehr wichtig, die zugeben, nach oft jahre- bis jahrzehntelangen Gefängnisaufenthalten, keinerlei Erfahrung im Umgang mit Geld zu haben. Ein Sozialarbeiter, der sich mit den Entlassenen trifft, bringt sie mit Finanzberatern zusammen und leitet Diskussionen, die sie auf Schwindler aufmerksam machen sollen. Zusätzlich zu diesen Zahlungen erhalten unschuldig Entlassene eine Reihe von Sozialleistungen, wie Jobtraining, Bildungsangebote und Zugang zu medizinischer und zahnärztlicher Behandlung.

Voraussetzung zum Erhalt dieser Kompensationsleistungen ist – zusätzlich zur Entlassung – eine Verfügung des texanischen Berufungsgerichts oder eine Begnadigung des Gouverneurs.

Insgesamt 28 der 50 amerikanischen Staaten haben Gesetze, die Kompensationszahlungen für unschuldig Verurteilte regeln. Allerdings kommt keines dieser Gesetze den sozialen und finanziellen Leistungen dieses neuen texanischen Gesetzes auch nur nahe.
(Quelle: ABC News)


11.9.2009
Todestrakt in Japan „brütet Wahnsinn aus“



Laut Amnesty International werden die Gefangenen im Todesstrakt von Japan werden durch brutale Haftbedingungen in den Wahnsinn getrieben. Die Organisation fordert ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium und eine Reform der Befragungstaktiken der Polizei.

99% aller Strafverfahren in Japan enden mit einem Schuldspruch.

Insgesamt 102 Gefangene sehen in Japan einer Hinrichtung ins Auge. Viele dieser Gefangenen sind bereits älter und haben Jahrzehnte in einer Beinahe – Isolation verbracht.

Die Leiterin von Amnesty England, Kate Allen, nannte das japanische Todesstrafensystem ein „Regime des Schweigens, der Isolation und purer Nicht-Existenz“. Sie sagte, die japanische Praxis, Gefangene nur wenige Stunden vor ihrer Hinrichtung von dieser zu unterrichten „absolut grausam“ sei.

Nach dem Bericht von Amnesty International sind die Haftbedingungen im Todestrakt derart, dass sie Gefangene geistig krank machen. Todestraktinsassen dürfen laut Amnesty nicht mit anderen Gefangenen sprechen und werden in Isolationshaft gehalten. Abgesehen von zwei bis drei Mal pro Woche stattfindenden Übungszeiten ist es ihnen nicht einmal erlaubt, sich in ihrer Zelle zu bewegen, die Gefangenen müssen die ganze Zeit sitzen. Als Folge dieser Haftbedingungen haben viele Gefangene nun Geisteskrankheiten und Wahnvorstellungen.

Japans Strafgesetz schreibt vor, dass bei Personen, die geisteskrank sind, der Justizminister die Hinrichtung aufschieben muss. Aber nach Angaben von Amnesty werden Gefangene, die Zeichen von Geisteskrankheit, die durch die extremen Haftbedingungen und die Haftdauer verursacht wurde, zeigen, noch immer hingerichtet.

Zwischen Januar 2006 und Januar 2009 wurden laut Amnesty 32 Männer hingerichtet, darunter 12 Männer, die älter als 60 Jahre und fünf, die älter als 70 Jahre waren.
(Quelle: BBC)


3.9.2009
Südkoreas Regierung sichert zu, die Todesstrafe nicht anzuwenden



Das Justizministerium bestätigte, die Regierung Südkoreas stimme der Nichtanwendung der Todesstrafe zu. Damit reagiert Südkorea auf das Ersuchen des Europarats, der mit einem Schreiben an das südkoreanische Verfassungsgericht einfordert, dies als Bestandteil des Protokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen auch zu implementieren.

Nichtanwendung der Todesstrafe bedeutet, dass Südkorea weder heute noch künftig Straftäter hinrichtet, die zum Tode verurteilt wurden.

Das Schreiben verfasste Terry Davis, der Generalsekretär des Europarats, auf Bitte von Kim Hysung-tae hin, einem Juristen, der im Zusammenhang mit der Todesstrafe verfassungsrechtliche Bedenken anmeldete und Davis' Schreiben dann beim Verfassungsgericht einreichte, welches sich nun mit einem konkreten Todesstrafenfall befassen wird, in dem das Urteil als nicht verfassungskonform angefochten wurde.

(Quelle: The Hankyoreh)


3.9.2009
Texas: Ehemaliger Todestraktinsasse auf freien Fuß gesetzt



Der Justizminister vom Bundesstaat Texas ordnete an, Michael Toney auf freien Fuß zu setzen, neun Monate nachdem dessen Todesurteil für ungültig erklärt wurde. Er soll 1985 in Fort Worth drei Menschen in einem Trailer mit einer Bombe getötet haben. Toney musste eine Kaution von $25.000 hinterlegen.

Es besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft nach weiteren Ermittlungen den Fall erneut zur Anklage bringt.

Die Sache landete auf dem Schreibtisch des Justizministers, nachdem das Büro des Staatsanwalts von Tarrant County sich für befangen erklärte; im Verfahren gegen Toney im Jahr 1999 hatte man der Verteidigung entlastende Beweise vorenthalten.
(Quelle: Star-Telegram)


27.8.2009
China: 65% aller Spenderorgane von Hingerichteten



Zwei Drittel aller Spenderorgane in China stammen von hingerichteten Straftätern. Um die Abhängigkeit von Exekutionen sowie Missbrauch und Korruption einzudämmen, will die Regierung in Peking nun ein landesweites System für Organtransplantationen aufbauen.

Das berichtete die Tageszeitung «China Daily» am Mittwoch. In seltener Offenheit räumte Vizegesundheitsminister Huang Jiefu ein, dass schätzungsweise 65 Prozent der Organe von Hingerichteten stammen, «die ganz bestimmt keine angemessene Quelle für Organtransplantationen sind».

Der Vizeminister versicherte, dass die Rechte der Todeskandidaten respektiert würden. So sei eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Doch deutete der oberste Chirurg für Transplantationen im Shanghaier Huashan Krankenhaus, Qian Jianmin, auch Missbrauch an. Im gegenwärtigen Zuteilungsprozess mit den verschiedenen Behördenebenen «kann Korruption aufkommen», zitierte ihn das Blatt. «Einige ignorieren rechtliche Verfahren hinsichtlich Organspenden von hingerichteten Gefangenen und machen satte Gewinne.»[…]

Internationale Menschenrechtsorganisationen werfen China schon lange Missbrauch mit Organen von Hingerichteten vor. In China werden jedes Jahr mehr Straftäter hingerichtet als im Rest der Welt zusammen. Die Zahl wird als Staatsgeheimnis behandelt, doch schätzt die amerikanische Dui Hua Stiftung, die sich für politische Gefangene in China einsetzt, dass heute jährlich rund 5000 Verurteilte exekutiert werden. Die Anwendung der Todesstrafe in China ist in den vergangenen Jahren verringert worden, gilt aber weiter für 68 Tatbestände, darunter auch nicht gewalttätige Verbrechen.
(Quelle: Süddeutsche.de)


26.8.2009
Texas: Wurde 2004 ein Unschuldiger hingerichtet?



Sachverständiger geht heute nicht von Brandstiftung aus – Ausschuss in Texas überprüft Exekution eines Vaters, der ein tödliches Feuer gelegt haben soll

Ein amerikaweit bekannter Brandsachverständiger berichtete mit schneidender Kritik vor dem Kriminaltechnischen Ausschuss von Texas, dass die Ermittler eines Hausbrands in Corsicana seinerzeit keinerlei Grundlage dafür besaßen, bei dem tödlichen Feuer von Brandstiftung auszugehen. Deren Darstellung hatte das Todesurteil und 2004 die Hinrichtung von Cameron Todd Willingham zur Folge.

Diese Feststellung findet sich in einem Bericht für die erste von Texas zugelassene Überprüfung einer erfolgten Hinrichtung. Sollte der Ausschuss zum gleichen Schluss gelangen, könnte es zum allerersten Mal dazu kommen, dass eine offizielle bundesstaatliche Stelle erklärt, ein Häftling sei zu Unrecht hingerichtet worden.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, es habe keine Beweise gegeben, wonach der Brand im Dezember 1991 überhaupt vorsätzlich gelegt wurde, und es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass das Feuer, bei dem drei Kinder ums Leben kamen, ein Unglücksfall gewesen sei und überhaupt keine Straftat vorgelegen habe. Zu dieser Feststellung gelangte auch die Chicago Tribune in ihrer bereits im Dezember 2004 veröffentlichten Recherche.

Willingham, der Vater der drei Kinder, wurde im Februar 2004 exekutiert; er hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert.

Die Chicago Tribune erhielt eine Kopie der Überprüfung durch Craig Beyler, durchgeführt im Auftrag des Kriminaltechnischen Ausschusses von Texas, der geschaffen wurde, Vorwürfe irrtümlicher oder falscher kriminaltechnischer Beweise zu untersuchen. Diese neue Prüfung des Falls Willingham findet statt, da unter anderem durch verbesserte DNA-Tests Fehlurteile aufgedeckt wurden und nunmehr die Zuverlässigkeit mehrerer forensischer Disziplinen genau unter die Lupe genommen wird.

Beylers Untersuchungen ergaben beispielsweise, dass die Ermittler es versäumt hatten, sämtliche Steckdosen und elektrischen Geräte in Willinghams Haus zu prüfen, dass sie keine anderen möglichen Ursachen für den Brand in Erwägung gezogen hatten, dass sie zu Schlüssen kamen, die im Widerspruch zu Zeugen vor Ort standen, und dass sie fälschlich davon ausgingen, Willingham könne sich seine Verletzungen gar nicht so zugezogen haben, wie von ihm selbst dargestellt.

Der damals verantwortliche Branddirektor habe laut Beyler nur über "begrenzte" wissenschaftliche Kenntnisse zu Bränden verfügt. Der Branddirektor "scheint keinerlei realistisches Verständnis für Brände zu haben oder davon, wie Brandverletzungen entstehen", schrieb er.

Er fügte hinzu, die Feststellungen des Branddirektors seien "nichts als eine Sammlung persönlicher Meinungen, die überhaupt nichts mit wissenschaftlich fundierten Branduntersuchungen zu tun haben".

Der Fall Willingham wurde in den vergangenen fünf Jahren von neun der namhaftesten Brandexperten geprüft – erst für die Chicago Tribune, dann für das Innocence Project und nun für diesen Ausschuss. Jeder kam zu dem Ergebnis, die Ermittler hätten sich seinerzeit auf veraltete Theorien und landläufige Ansichten verlassen, als sie sich auf Brandstiftung festlegten.

Der einzige andere ausschlaggebende Beweis gegen Willingham bestand in der Aussage eines Häftlings, der angab, Willingham habe ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt. Im Gerichtswesen ist man Spitzeln aus dem Gefängnis gegenüber durchaus skeptisch eingestellt; mittlerweile haben daher einige Gerichtsbezirke schon Beschränkungen zu deren Einsatz verhängt.

Der Vorsitzende des Ausschusses Samuel Bassett, ein Anwalt, sagte, das Gremium werde noch eine Stellungnahme des Branddirektors des Bundesstaates einholen, bevor es seinen Bericht verfasst.

Eine Cousine von Willingham sagte am Montag, sie freue sich über den Bericht, sei jedoch noch skeptisch, dass die Behörden Willinghams Unschuld tatsächlich anerkennen werden.

"Sie müssen sich wirklich damit auseinandersetzen", sagte Pat Cox. "Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Bundesstaat Texas oder der Gouverneur die Verantwortung übernimmt und zugibt, dass sie Todd tatsächlich zu Unrecht hingerichtet haben. Sie werden versuchen, sich davor zu drücken."
(Quelle: Chicago Tribune)


26.8.2009
USA: Verhandlung gegen Richterin in Texas



Sharon Keller, die vorsitzende Richterin vom Berufungsgericht für Strafsachen in Texas, die am 25. September 2007 abgelehnt hatte, das Büro der Geschäftsstelle nur wenig länger geöffnet zu halten, damit ein letzter kurzfristiger Antrag eines zum Tode Verurteilen noch hätte eingereicht werden können, erklärte vor einem voll besetzten Gerichtssaal am letzten Mittwoch, in einer gleichartigen Situation würde sie sich heute nicht anders verhalten.

Am Tag der Vollstreckung von Michael Richards Todesurteil hatte der Oberste Gerichtshof der USA um 9 Uhr vormittags bekannt gegeben, man werde die Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektionen überprüfen. Ein Mitarbeiter aus dem Büro von Richards Verteidigern hatte die Geschäftsstelle im Gericht kurz vor 17 Uhr angerufen und angegeben, man sei wegen Computerproblemen spät dran, ob man ihnen noch ein wenig Zeit geben könne. Der Beamte dort rief Ed Marty an, den damals zuständigen Juristen im Haus, der seinerseits Keller benachrichtigte.

Nach einem kurzen Gespräch gab Keller zur Antwort: "Wir schließen um 5."

Weltweit rief dieser Vorgang Proteste hervor. In Texas schlossen sich zahlreiche Juristen, Staatsanwälte und Richter zusammen und forderten, Richterin Keller wegen richterlichen Fehlverhaltens unter Anklage zu stellen. Am 17. August 2009 wurde ein Amtsenthebungsverfahren gegen Keller eröffnet; die Anhörungen dauerten bis zum 20.

Auch die Angehörigen von Richard reichten 2007 auf Bundesebene Klage gegen Richterin Keller ein. Gerichtsunterlagen zufolge erklärte sie, ihr Handeln an dem Tag sei aufgrund ihrer juristischen Immunität nicht gerichtlich anfechtbar. Ihre Anwälte in dieser Sache bezeichneten das Telefongespräch als "gewissermaßen eine mündliche Bitte um einen Hinrichtungsaufschub".

Im Gegensatz hierzu sagte Keller, die in der vergangenen Woche an zwei Tagen insgesamt etwa drei Stunden im Zeugenstand war, aus, nichts falsch gemacht zu haben, als sie den Beamten anwies, die Geschäftsstelle pünktlich zu schließen; diese Entscheidung sei für sie verwaltungstechnischer Art gewesen. Sie sagte, sie habe im Gespräch mit Marty die Funktion der Leiterin einer Behörde, nicht die einer Richterin ausgeübt.

Kellers Verteidiger Babcock sagte, der Texas Defender Service (TDS) habe ausgerechnet einer Anwältin in ihrem ersten Arbeitsjahr die Aufgabe übertragen, vier Schriftsätze aufzusetzen, wobei ihr niemand zur Seite gestanden habe, bis David Dow, der auf Prozessführung spezialisierte leitende Anwalt beim TDS, gegen 14:45 Uhr im Houstoner Büro eintraf; die Schriftsätze seien erst kurz vor 18 Uhr fertig gewesen. Es habe keine Computerprobleme gegeben, die das Verfassen eines Antrags für Richard verzögert hätten, so Babcock.

Staatsanwalt McKetta forderte den dem Amtsenthebungsverfahren vorsitzenden Richter Berchelmann auf, viele von Babcocks Behauptungen zu ignorieren, da diese überhaupt nichts mit den Anklagepunkten gegen Keller zu tun hätten.

Er hielt fest, Keller habe ihre Entscheidung gefällt, das Gericht schließen zu lassen, ohne Kenntnis davon zu haben, dass der TDS Computerprobleme angeführt habe oder auch dass er sie in den kommenden Monaten wegen ihrer Vorgehensweise im Fall Richard kritisieren würde.

Die Richterin vom Dienst, Cheryl Johnson, sagte aus, man habe sie selbst erst am folgenden Tag über den Antrag informiert. Nachdem Ed Marty mit Keller gesprochen hatte, teilte er den Verteidigern nicht mit, dass es eine andere Möglichkeit gebe, den Antrag einzureichen. Der Antrag wurde nicht mehr eingereicht, und drei Stunden später wurde Richard per Giftinjektion getötet.

McKetta sagte, Richterin Keller beschuldige ausschließlich den TDS in dieser Angelegenheit, es sei der einzige Verantwortliche für den Tadel aus der ganzen Welt und sonst niemand. Sie gehe überhaupt nicht darauf ein, dass sie für ihr Nichteinhalten der üblichen Vorgehensweise an einem Hinrichtungstag zur Rechenschaft gezogen werden müsste.

Es ist nun an David Berchelmann Jr., dem vorsitzenden Richter in dieser Sache, sich durch die Protokolle der vier Tage durchzuarbeiten, die Einsprüche beider Seiten dazu entgegen zu nehmen und schließlich die Tatsachenfeststellungen einer 13-köpfigen Kommission vorlegen.

Dieser Ausschuss, der aus sechs Richtern, zwei Anwälten und fünf vom Gouverneur benannten Bürgern dieses Bundesstaats besteht, wird darüber befinden, ob die Richterin einen offiziellen Tadel erhält oder ihres Amtes enthoben wird; eine Befristung gibt es für diesen Vorgang nicht.

Sollte diese Kommission für richterliches Fehlverhalten beschließen zu empfehlen, Keller des Amts zu entheben, ist diese Entscheidung von einem Gremium zu überprüfen, das sich aus sieben per Zufallsauswahl bestimmten Berufungsrichtern zusammen setzt. Gegen deren Entscheidung kann vor dem Obersten Gerichtshof von Texas Berufung eingelegt werden.

Für die Tatsachenfeststellung von Berchelmann gibt es keine andere Zeitvorgabe, außer der staatlichen Vorschrift, "prompt" vorzugehen. Seana Willing, Geschäftsführerin der Kommission für richterliches Fehlverhalten in Texas geht davon aus, dass eine Entscheidung kaum vor Dezember zu erwarten sein dürfte.


25.8.2009
Zwei Hinrichtungen in Thailand



Am Montag wurden in Bang Khwang Gefängnis, Bangkok, die Drogenhändler Bundit Jaroenwanit, 45, und Jirawat Poompreuk, 52, hingerichtet.

Seit Thailand im Jahr 2003 Hinrichtungen per tödlicher Injektion statt Erschießung durchführt, war dies die fünfte bzw. sechste Hinrichtung.

Als den Männern am Montag gesagt wurde, dass sie hingerichtet würden, war die Stimmung im Gefängnis kleinlaut. Den Männern wurden 60 Minuten Zeit gegeben, ihre Angehörigen anzurufen oder ihnen zu schreiben. Dann bekamen sie eine letzte Mahlzeit und die Möglichkeit, einer Predigt zuzuhören, die ein Mönch hielt.

Die Augen der Beiden wurden verbunden, sie bekamen Blumen, Kerzen und Räucherstäbchen bevor man sie in die Hinrichtungskammer brachte. Sie wurden mit gefesselten Beinen auf Betten gelegt und drehten dort ihre Gesichter in Richtung des Tempels.

Die Männer erhielten drei Spritzen. Die erste enthielt ein Beruhigungsmittel, die zweite ein Muskelentspannungsmittel und die dritte eine Droge, die ihr Herz stoppte.
(Quelle: Bangkok Post)


22.8.2009
Malaysia: Frau wegen Verkauf von Cannabis zum Tode verurteilt



Am Mittwoch verurteilte das Oberste Gericht in Koto Baru die Thailänderin Roseedah Cheubong, 41, wegen Verkaufs von 1,04 kg Cannabis zum Tode. Roseedah wurde am 3. Februar 2004 vor einer Tankstelle in Kampung Pedang beim Verkauf des Cannabis gefasst. Das Todesurteil erfolgte nach Paragraph 39B(1)(a) des Dangerous Drugs Act (Gesetz gegen gefährliche Drogen) von 1952.
(Quelle: New Straits Times)

Erst im letzten Monat wurde ein Mann wegen des Verkaufs von Drogen zum Tode verurteilt. Nach einem Bericht der Organisation Hands off Cain haben malaysische Gerichte in diesem Jahr 12 Todesurteile ausgesprochen, darunter zehn wegen Verkauf von Drogen, wobei es in acht der zehn Fälle um den Verkauf von Marihuana ging.

Malaysia hat mit dem Dangerous Drugs Act eines der strengsten Anti-Drogen-Gesetze weltweit. Unter Sektion 39B des Dangerous Drugs Act von 1952 kann man bei Besitz von 200 Gramm Cannabis zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt werden. Für den Verkauf von mehr als 200 Gramm gefährlicher Drogen ist die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.

Als Kapitalverbrechen werden in Malaysia Mord, terroristische Aktivitäten, Landesverrat, Vergewaltigung, Drogenhandel und der Besitz von Waffen gesehen. Diese Straftaten können mit dem Tode geahndet werden.

Da Malaysia Hinrichtungen nicht publik macht, ist unklar, wie viele der wegen Drogenvergehen zum Tode Verurteilten auch tatsächlich hingerichtet werden.


20.8.2009
Vier Hinrichtungen im Iran



Eine staatliche iranische Zeitung berichtet, dass vier Männer gehängt wurden. Dies seien die ersten Hinrichtungen seit der neue Leiter des Gerichtswesens sein Amt angetreten habe.

Am Dienstag berichtete die IRNA, dass zwei Männer im Evin Gefängnis von Teheran wegen Mordes gehängt wurden. Zwei andere Männer wurden in der Stadt Isfahan wegen Drogenschmuggels gehängt. Alle Hinrichtungen fanden am Mittwoch, zwei Tage nach Amtsantritt von Sedeq Larijani, statt.
(Quelle: Hindustan Times)

Die für Mittwoch angesetzte Hinrichtung von sieben weiteren Männern wurde von Larijani aufgehalten. Unter den sieben Männern soll sich auch ein Mann befinden, der zur Tatzeit unter 18 Jahren alt war.


19.8.2009
Florida: John Marek, 47, hingerichtet


John Richard Marek saß seit 26 Jahren wegen Vergewaltigung, Folter und Erdrosselung von Adela Marie Simmons im Todestrakt von Florida. Am Mittwoch, 21.8.09 wurde er mit der Giftspritze hingerichet.

Am 16. Juni 1983 blieb das Auto von Adela Simmons und ihrer Freundin Jean Trach auf dem Heimweg nach Miami liegen. Zwei Männer boten ihnen an, eine der Frauen zu einer Mautstelle mitzunehmen, wo sie telefonieren könne. Trotz Warnungen ihrer Freundin nahm Adela Simmons das Angebot der Männer an. Am nächsten Tag wurde sie nackt und tot aufgefunden.

Ein Polizist beobachtete John Richard Marek und Raymond Wigley beim Verlassen eines Stands der Rettungsschwimmer am Stand von Dania um 3.30 Uhr morgens. Vier Stunden später wurde die Leiche von Adela Simmons in diesem Stand gefunden. Der Truck, den die Männer fuhren, war gestohlen. Wigley wurde mit dem Truck gefasst, Marek später in einem Geschäft. Schmuck, der Adela Simmons gehörte, wurde im Truck gefunden.

Marek blieb 26 Jahre bei seiner Aussage, dass Wigley die Frau ermordet habe. Obwohl andere Gefangene aussagten, dass Wigley ihnen gesagt habe, er habe die Tat begangen, wurden Mareks Berufungen abgelehnt. Wigley, der zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde, wurde im Jahre 2000 im Gefängnis ermordet.

John Richard Marek wurde um 18.33 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

19.8.2009
Vier Männer in China hingerichtet



Ein Gericht der chinesischen Provinz Anhui gab am Dienstag die durchgeführte Hinrichtung von vier Männern bekannt.

Im Mai 2007 planten Shan Shuquan und sein Arbeitskollege Zhang Chengzheng einen Überfall auf Streife gehende Verkehrspolizisten. Sie dachten, sie könnten von diesen das „große Geld“ an Bußgeldern rauben und Verkehrspolizisten seien normalerweise nicht so gut bewacht. Shan fragte dann Wang Baoyu und Shi Jiyao, die er von einem früheren Gefängnisaufenthalt her kannte, ob sie bei diesen Überfall mitmachen wollten. Um drei Uhr morgens des 15. Mai überfielen die vier Männer zwei Angestellte der Verkehrpolizei und den sie begleitenden Polizisten mit Messern und Knüppeln.

Die Vier erbeuteten 7800 Yuan (ca. 812 Euro), beide Angestellten der Verkehrpolizei wurden beim Überfall getötet, der Polizist verletzt.

Das Mittlere Volksgericht der Stadt Suzhou verurteilte die Täter am 2. Februar 2008 zum Tode und die Strafe wurde bei einer Berufungsverhandlung aufrecht erhalten.
(Quelle: China Radio International)


19.8.2009
Saudi-Arabien: Mann wegen Doppelmordes hingerichtet



Ali Assiri erschoss nach Angaben des saudischen Innenministeriums zwei seiner Landsleute während eines Streites. Er wurde hierfür zum Tode verurteilt und am Montag in der Stadt Mekka mit dem Schwert enthauptet.

In Saudi-Arabien können Vergewaltigung, Mord, Abfall vom Glauben, bewaffnetem Raubüberfall und Drogenhandel mit dem Tode bestraft werden.

Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden in diesem Jahr bisher 51 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet, im Jahr 2008 fanden insgesamt 102 Hinrichtungen statt. (Quelle: Herald Sun)


18.8.2009
Ohio: Jason Getsy, 33, hingerichtet


Jason Getsy wurde wegen Mordes an der 66-jährigen Ann Serafino zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am Morgen des 18. August in Lucasville, Ohio, vollstreckt.

Im Jahr 1995 bekam der damals 20-jährige Getsy 5000 US$ von John Santine. Dieser gab Getsy den Auftrag, Charles Serafino, mit dem er einen Streit wegen geschäftlicher Dinge hatte, zu töten.

Getsy ging in Serafinos Haus, um seinen Vertrag zu erfüllen. Er schoss sieben mal auf Charles Serafino und eröffnete danach das Feuer auf die Mutter des Opfers, Ann Serafino, die die Tat beobachtet hatte. Charles Serafino überlebte schwer verletzt, die Mutter starb.

Charles Serafino wohnte laut Medienberichten der Hinrichtung Getsys bei.

Die Anwälte Getsys hatten mehrfach versucht, die Hinrichtung aufzuhalten. Sie argumentierten, das Urteil sei nicht angebracht und unfair, da der Auftraggeber Santine zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit der Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung nach frühestens 20 Jahren verurteilt wurde. Der Begnadigungsausschuss Ohios stimmte der Argumentation der Anwälte zu, doch Gouverneur Ted Strickland setzte sich über die Empfehlung des Gnadenausschusses hinweg und ließ die Hinrichtung zu.

Jason Getsy wurde um 10.29 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

18.8.2009
Historische Entscheidung: Oberster US-Gerichtshof ordnet neue Anhörung an im Fall Troy Davis



Am 17. August ordnete der Oberste Gerichtshof der USA aufgrund neuer Beweise für die mögliche Unschuld von Troy Davis eine neue Anhörung an. Davis, dessen Fall weltweit Aufmerksamkeit erregte, sitzt in Georgia im Todestrakt. Damit hat der Gerichtshof zum ersten Mal in fast 50 Jahren einen direkt an das Gericht gestellten Antrag positiv beschieden; i.d.R. werden derartige Anträge von anderen Gerichten eingereicht. Der Gerichtshof entschied, die Beweise von Davis seien von einem untergeordneten Bundesgericht anzuhören. Zwei der Richter verfassten eine abweichende Stellungnahme. Der Mehrheitsmeinung des Obersten Gerichtshofs gemäß müsse der zuständige District Court die Beweise würdigen und feststellen, ob Entlastungsmaterial, das zur Zeit des Prozesses nicht hätte beigebracht werden können, den einwandfreien Nachweis für die Unschuld des Antragstellers liefert.

Seit der ersten Verurteilung von Davis im Jahr 1991 haben sieben der neun Augenzeugen ihre belastende Aussage widerrufen. Der oberste Bundesrichter John Paul Stevens schrieb – in Übereinstimmung mit seinen Kollegen Breyer und Ginsburg: "Die erhebliche Gefahr, dass ein Unschuldiger hingerichtet wird, stellt zweifellos eine adäquate Rechtfertigung dar, ein Beweisanhörungsverfahren anzustrengen." Des weiteren ging er auf die abweichende Meinung von Richter Scalia ein, die mit schwachen juristischen Argumenten Davis' Antrag abwies. Stevens wies mit klaren Worten die Vorstellung zurück, das Gesetz lasse die Hinrichtung eines Unschuldigen zu: "[S]tellen Sie sich einen Antragsteller in Davis' Lage vor, der über Beweismittel verfügt, die schlüssig und ohne auch nur den geringsten Zweifel eindeutig die eigene Unschuld beweisen. Der abweichenden Meinung zufolge wäre es dennoch zulässig, diesen Antragsteller hinzurichten. Das Gericht weigert sich zu Recht, eine derartige Argumentation zu unterstützen." Zugunsten von Davis ist ein 'amicus'-Schriftsatz eingereicht worden, unterzeichnet von ehemaligen Mitgliedern von sowohl Judikative wie Exekutive, darunter dem früheren Kongressabgeordneten Bob Barr und dem ehemaligen Direktor des FBI William S. Sessions.

Richterin Sotomayor wirkte an dieser Entscheidung nicht aktiv mit. Richter Thomas schloss sich Scalias abweichender Meinung an. Troy Davis hatte direkt beim Obersten Gerichtshof einen 'writ of habeas corpus', einen Haftprüfungsantrag, eingereicht. Sollte diesem am Ende stattgegeben werden, könnte er einen neuen Prozess bekommen oder aber auf freien Fuß gesetzt werden.
(Quelle: J. Holland "Supreme Court says Georgia man should get hearing", Associated Press, 17. August 2009)


17.8.2009
China: Ehemaliger hoher Beamter hingerichtet



Wu Tianxi, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses von Zhenping der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes, wurde vergangene Woche hingerichtet. Ihm wurden sieben verschiedene Straftaten zur Last gelegt. Außerdem wurde er zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 500.000 Yuan (ca. 52.000 Euro) verurteilt.

Der 63-Jährige war u.a. für schuldig befunden worden, 24 Schülerinnen vergewaltigt zu haben, darunter sechs Mädchen zwischen 12 und 14 Jahren, die ihm von Mitgliedern seiner mafiaartigen kriminellen Vereinigung unter Einschüchterung und Androhung von Gewalt in sein Hotelzimmer oder sein Büro gebracht wurden.

Seit 1992 soll er sich mit Hilfe seiner Position an illegalen Übereignungen, Handel mit Landnutzungsrechten, Erpressung sowie Unterschlagung öffentlicher Mittel bereichert haben.
(Quelle: Xinhua)


14.8.2009
USA: Abweichende Richter



Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat gerade mal 80 Wörter für die Ablehnung der Berufung des zum Tode verurteilten Kevin Cooper aufgewendet. Ein einzelner Richter wich dabei von der Mehrheitsmeinung ab und verfasste ein 101 Seiten langes, engagiertes Schreiben, in dem er die Auffassung vertrat, mit der Hinrichtung Coopers würde Kalifornien wohl einen Unschuldigen treffen. Jahrzehntelang hätten Polizei und Staatsanwaltschaft Beweismittel zurückgehalten und manipuliert, seiner Einschätzung nach habe sich selbst der District Court schlichtweg regelwidrig verhalten.

Nicht selten leidenschaftlich formulierte abweichende Richtermeinungen in Todesstrafenfällen haben in den letzten zehn Jahren zahlenmäßig deutlich zugenommen, so bestätigten Sachverständige Angaben der New York Times. Immer häufiger monieren Berufungsrichter, die durchaus als Befürworter der Todesstrafe einzuschätzen sind, dass die laufend durch Kongress und Obersten Gerichtshof erschwerten Bedingungen die zum Tode Verurteilten abschrecke, ihr Urteil überhaupt noch anzufechten.

Mitverantwortlich für die Frustration vieler Berufungsrichter, die sich nicht der Mehrheitsmeinung anschließen, ist das Gesetz 'Antiterrorism and Effective Death Penalty Act' von 1996, das in den jährlich bis zu zwei Dutzend abweichenden Begründungen als Ursache angeführt wird. Dieses Gesetz hatte dazu dienen sollen, Anrufungen der Bundesgerichte durch zum Tode Verurteilte zu minimieren. Einer der Betroffenen ist z.B. Troy Davis in Georgia, dessen Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und dem verwehrt wird, mögliche Unschuldsbeweise vorzubringen.

Den Aufwand zu betreiben und eine abweichende Stellungnahme zu verfassen, ändert nichts daran, dass die Mehrheit der Richter ihre Auffassung durchsetzt; diese separaten Meinungen werden u.U. jedoch von kommenden Juristengenerationen bei der Auslegung von Gesetzen berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit sich häufenden abweichenden Richtermeinungen ist sicher der Aspekt zu sehen, dass durch neue DNA-Testverfahren eine nicht unerhebliche Zahl von Fehlurteilen ans Tageslicht kamen, darunter auch Todesurteile, was bei vielen Juristen das Vertrauen in das System erschüttert.
(Quelle: New York Times)


11.8.2009
Amnesty meldet außerordentlich viele Hinrichtungen im Iran



LONDON — Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach am Freitag von einer "Besorgnis erregenden Zunahme" bei der Zahl der seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Juni im Iran vollstreckten Hinrichtungen.

"In den knapp 50 Tagen verzeichneten wir nicht weniger als 115 Vollstreckungen, das sind durchschnittlich etwas über zwei pro Tag", sagte Irene Khan, die Generalsekretärin von Amnesty International, in einer Presseerklärung.

"Dies stellt eine erhebliche Steigerung dar, selbst angesichts der ohnehin erschreckend hohen Hinrichtungsrate, die seit langem die Menschenrechtslage im Iran kennzeichnet."

Laut der Presseerklärung hat Amnesty zwischen dem 1. Januar und der Wahl am 12. Juni mindestens 196 Hinrichtungen registriert, damit liegt der Iran an zweiter Stelle hinter China, was die Anzahl der weltweit vollstreckten Urteile betrifft.

"Zu diesen 115 Hinrichtungen, die seit der Präsidentschaftswahl am 12. Juni bekannt wurden, gehören u.a. 14 Vollstreckungen vom 2. Juli, 20 vom 4. Juli, 13 vom 14. Juli und weitere 24 Exekutionen vom 5. August, dem Tag der Amtseinführung", hieß es dort.

Laut den Daten von AFP, die von Angaben in Nachrichtenmeldungen stammen, wurden zwischen dem 1. Januar und dem 5. August mindestens 219 Menschen in der Islamischen Republik hingerichtet.

"In den vergangenen Wochen hat die Welt ihr Augenmerk verständlicherweise auf die brutalen Versuche der Regierungsbehörden in Teheran gerichtet, die vorwiegend friedlichen Massenproteste im Nachgang des umstrittenen offiziellen Ergebnisses der Präsidentschaftswahl zu unterdrücken", sagte Khan.

"Wie diese grotesken Zahlen zeigen, ist hinsichtlich anderer seit langem bestehender Muster von Menschenrechtsverletzungen kein Rückgang zu verzeichnen – ganz im Gegenteil."

Seit Ausbruch der Gewalt, die sich nach der Wahl am 12. Juni entlud, sind etwa 30 Menschen getötet worden. Hunderte weitere wurden verletzt und etwa 110 wird derzeit der Prozess gemacht.

Der Presseerklärung von Amnesty zufolge ist die Organisation der Auffassung, "dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar höher ist, als die Zahl, die sie registrieren konnte".

Ihr zufolge handelt es sich bei den Hingerichteten um Personen, die wegen Drogenschmuggel oder ähnlichen Vergehen verurteilt worden waren.

Im Jahr 2008 hat der Iran 246 Menschen hingerichtet und steht damit gleich an zweiter Stelle hinter China.

Teheran gibt an, die Todesstrafe sei ein notwendiges Mittel, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und sie werde nur nach umfassenden Rechtsverfahren angewendet.

Im Iran steht die Todesstrafe auf Mord, Vergewaltigung, bewaffnetem Raubüberfall, Drogenhandel und Ehebruch.
(Quelle: AFP)


11.8.2009
North Carolina: Neue Verordnung zu rassistischen Einflüssen auf Todesurteile



RALEIGH - Die Generalversammlung von North Carolina stimmte dafür, als zweiter US-Bundesstaat zuzulassen, dass Anwälte Statistiken heranziehen, um damit die Einflüsse aufzeigen zu können, dass rassistische Vorurteile der Staatsanwaltschaft bzw. der Geschworenen sich bei Verhängungen der Todesstrafe ausgewirkt haben.

Der Senat stimmte am Mittwoch mit 25 zu 18 Stimmen für eine Maßnahme, die die NAACP und andere Fürsprecher in diesem Bundesstaat für notwendig halten, wo drei Schwarze aus dem Todestrakt auf freien Fuß gesetzt werden mussten. Sofern Gouverneurin Beverly Perdue dieses Gesetz unterzeichnet, wären es die Staaten North Carolina und Kentucky, die über ein derartiges Gesetz – den Racial Justice Act – verfügen.

Staatsanwälte, Sheriffs und Anwälte von Opfern befürchten jedoch, diese Maßnahme könnte Todesstrafenprozesse kompliziert oder gar unmöglich machen.

In North Carolina fanden in den letzten drei Jahren keine Hinrichtungen statt.
(Quelle: AP)


10.8.2009
Hinrichtungen in Missouri auf Eis



Im Moment ist am 8. Circuit Court eine Klage wegen der tödlichen Injektion anhängig. Hierdurch sind alle geplanten Hinrichtungen in Missouri gestoppt. Kenneth Baumruk, dessen Hinrichtung für letzten Freitag angesetzt war, erhielt durch diese Regelung einen Hinrichtungsaufschub.


10.8.2009
China: Ehemaliger Flughafenchef wegen Veruntreuung hingerichtet



Li Peiying, der ehemalige Chef der "Capital Airports Holding Company" (CAH), wurde am Freitag in Jinan hingerichtet.

Die Verurteilung Lis erfolgte bereits vor 6 Monaten. Der 60-jährige wurde damals wegen Veruntreuung von mehr als 14,6 Millionen US-Dollar zum Tode verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen, dass Li 12,1 Millionen Dollar von der Gesellschaft, die 30 Flughäfen betreibt, veruntreut und 3,9 Millionen Bestechungsgelder angenommen hat.
(Quelle: The Seattle Times)


10.8.2009
Moskaus Oberbürgermeister fordert Todesstrafe für Drogendealer



Der Oberbürgermeister Moskaus, Juri Lushkow, erklärte in einer Sitzung am letzten Dienstag: ""In Singapur, wo es die Todesstrafe nicht nur für einheimische Drogendealer, sondern auch für Ausländer gibt, existiert das Rauschgiftproblem nicht. Wenn ein Verbrecher einem unserer Mitbürger bewusst das Leben genommen hat, soll die Gesellschaft auch ihm das Leben nehmen. Drogenhandel ist Massenmord, und wer Rauschgift verkauft, ist Mörder." Russland sei zu demokratisch und zu loyal gegenüber Rauschgifthändlern, meinte Lushkow. Es sei zu erinnern, dass das Land im Jahr 1996 Mitglied des Europarates geworden ist. Die russische Seite verpflichtete sich damals, das Protokoll Nr. 6 für die Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren, tat es jedoch bisher nicht. In Russland ist aber das Moratorium für die Todesstrafe wirksam.
(Quelle: Russland.ru)


6.8.2009
China: Zwei Menschen wegen Anlagebetrugs hingerichtet



Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete, wurden am Mittwoch die Inhaberin eines Schönheitssalons Du Yimin, und der Unternehmer Si Chaxian hingerichtet. Beide waren vom Volksgerichtshof der Stadt Hangzhou wegen Anlagebetrugs in Höhe von insgesamt mehr als 127 Millionen US$ zum Tode verurteilt worden. Das Gericht sagte, der Betrug habe die soziale Stabilität des Landes schwer geschädigt.
(Quelle: AP)


5.8.2009
Iran: Zweite Massenhinrichtung innerhalb eines Monats



Wie die Tageszeitung Etemad heute berichtete, wurden in der letzten Woche im Gefängnis von Karaj 24 Menschen wegen Drogenschmuggels gehängt. Die Namen der Hingerichteten wurden nicht bekannt gegeben.

„Am Donnerstag wurden im Gefängnis von Karaj 24 internationale Drogenschmuggler gehängt,“ zitierte die Zeitung Staatsanwalt Mahmoud Salarkia aus Teheran. „Ihre Hinrichtung wurde durch den Obersten Gerichtshof genehmigt.“

Dies ist die zweite Massenhinrichtung im Iran innerhalb eines Monats: erst am 4. Juli wurden im gleichen Gefängnis 20 Menschen wegen des gleichen Verbrechens hingerichtet. Im Juli des letzten Jahres hatte der Iran in einer Massenhinrichtung 29 Menschen gehängt. Dies war die größte Massenhinrichtung der letzten Jahre.
(Quelle: AFP)


4.8.2009
Weitere Hinrichtungen im Iran



Nach einem Bericht der Gruppe „Iran Human Rights“ wurden im Gefängnis von Hamedan drei Männer (vermutlich wegen Vergewaltigung) gehängt. Zwei weitere Männer seien laut einem Bericht der Tageszeitung Kayhan wegen Vergewaltigung am Montag im Gefängnis von Boroujerd hingerichtet worden.
(Quelle: Iran Human Rights)


4.8.2009
Kenia: 4000 Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt



Nachdem Kenia die Todesstrafe seit 22 Jahren nicht mehr vollstreckt hat, wandelte Präsident Mwai Kibaki am Montag die Todesurteile von allen ca. 4000 Todestraktinsassen in Haftstrafen um. In einer Erklärung heißt es, ein wichtiger Grund für die Entscheidung sei die Tatsache, dass Todestraktinsassen nicht zur Arbeit herangezogen werden dürfen. Hierdurch entstünden Probleme mit der Disziplin in Gefängnissen. Außerdem führten die langen Haftzeiten im Todestrakt zu Problemen der Psyche der Gefangenen.

Präsident Kibaki erklärte, die Entscheidung bedeutete nicht die Abschaffung der Todesstrafe in Kenia.
(Quelle: AP)


3.8.2009
Todesstrafe für Herstellung und Vertrieb von selbstgebranntem Fusel



Nach der Fuseltragödie von Ahmedabad* im indischen Bundesstaat Gujarat stimmte die Generalversammlung des Staates einem Gesetzesentwurf zu, der die Herstellung und den Handel mit illegalen Spirituosen unter strenge Strafen, bis zur Todesstrafe (falls der Genuss zum Tode führt), stellt. Der Gesetzesentwurf wurde, trotz sich der Kongress von der Abstimmung enthielt, mit großer Mehrheit angenommen.
(Quelle: Indian Express)
*Fuseltragödie: Anfang Juli waren in der Stadt Ahmedabad 26 Menschen am Genuss von selbst gebranntem Fusel gestorben.


3.8.2009
Erste Schwurgerichtsverhandlung in Japan seit dem 2. Weltkrieg



Am heutigen Montag begann in Japan die erste Verhandlung eines Gerichts mit Geschworenen. Die Umstrukturierung des Gerichtswesens in Japan erfolgte, nachdem dieses oft als unfair und mühsam bezeichnet wurde.

Sechs Juroren werden gemeinsam mit drei Richtern einen Schuldspruch über den 72 – jährigen Katsuyoshi Fujii sprechen, der angeklagt ist, seine 66 – jährige Nachbarin während eines Streits erstochen zu haben.

Japanische Gerichtsverhandlungen, die bisher alleine von Richtern geführt wurden, wurden lange Zeit als nicht transparent und Jahre zum Erreichen einer Verurteilung brauchend, kritisiert. Die Polizei verhörte Verdächtige in geschlossenen Räumen ohne die Anwesenheit eines Anwalts, eine Praxis, die zu erzwungenen Geständnissen und Verurteilung Unschuldiger führte. Strafverfahren in Japan haben eine 99%-ige Verurteilungsrate.

Die Klagen Angeklagter, dass ihre Geständnisse erzwungen waren, stießen in der Vergangenheit auf taube Ohren. Befürworter des Jurysystems hoffen, dass Juroren solche Klagen eher beachten und normale Bürger in der Jury im Allgemeinen mehr Mitgefühl zeigen werden als dies in der Vergangenheit geschah.

Justizminister Eisuke Sato sagte: „Mit der Änderung werden Gerichtsverfahren demokratischer. […] Wir hoffen eine Rechtssystem zu erlangen, das schneller, offener und verlässlicher ist.“

Eine Änderung ist bereits jetzt sicher: Der Urteilspruch und die Verurteilung sollen in nur vier Tagen erfolgen, damit die Juroren danach in ihr normales Leben zurückkehren können.

Japan hat sich auf ungefähr 2000 bis 3000 Schwurgerichtsverhandlungen pro Jahr eingestellt. In allen diesen Verhandlungen wird es um Kapitalverbrechen wie z.B. Mord und Entführung gehen. Seit Japan im Jahr 2004 entschied, auf ein Jurysystem umzustellen, haben Rechtsexperten Seminaren zum Thema gehalten und ungefähr 300 Probeverhandlungen abgehalten.
(Quelle: AP)


3.8.2009
Hinrichtung in Saudi – Arabien



Das saudische Innenministerium teilte mit, dass am Sonntag ein Nigerianer mit dem Schwert enthauptet wurde, der schuldig befunden wurde, einen saudischen Staatsbürger beraubt, gefesselt und zum Sterben liegen gelassen zu haben. Das Opfer Ibrahim Al Assiri erstickte.

Der Täter Qorbi bin Musa Adam wurde in der Hafenstadt Jeddah hingerichtet. Dies ist die 49. Hinrichtung in Saudi-Arabien im Jahr 2009.
(Quelle: Kaleej Times)


3.8.2009
Drei Hinrichtungen im Iran



Die iranische staatliche Zeitung berichtete am Sonntag, dass drei Männer in Isfahan gehängt wurden:

Ein Mann namens Babak wurde für schuldig befunden, im Jahr 2003 einen Mann ermordet zu haben. Ghorban-Ali, 22, erstach einen anderen jungen Mann und Hassan, 33, wurde für schuldig befunden, Heroin verkauft zu haben.

Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden im Iran in diesem Jahr bereits 192 Menschen hingerichtet.
(Quelle): Press Trust of India


3.8.2009
Erklärung im Namen der europäischen Union zu den Hinrichtungen von drei Personen in Japan am 28. Juli 2009



In einer Erklärung im Namen der Europäischen Union drückte die schwedische Ratspräsidentschaft am Donnerstag ihr Bedauern über die Hinrichtungen am 28. Juli 2009 von Yukio Yamaji, Chen Deton und Hiroshi Maeue durch Erhängen aus.

Die Ratspräsidentschaft erklärte weiter, die Europäische Union sei in jedem Fall und unter allen Umständen gegen die Todesstrafe und habe beständig auf deren weltweite Abschaffung gedrängt. Sie glaube, dass die Abschaffung der Todesstrafe sei unerlässlich, um die menschliche Würde und die zunehmende Entwicklung der Menschenrechte zu schützen. Die Europäische Union sehe diese Strafe als grausam und unmenschlich an. Sie sei als Abschreckung nicht geeignet und jeglicher Justizirrtum – der in jedem Justizsystem unvermeidbar sei – sei irreversibel. Dementsprechend sei die Todesstrafe in der gesamten Europäischen Union abgeschafft.

Die Europäische Union erinnert auch daran, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2008 eine Resolution gegen die Todesstrafe angenommen habe, die deren Resolution vom Dezember 2007 bestätige, In dieser Resolution wurden alle Länder, die noch immer an der Todesstrafe festhalten, aufgerufen, ein Hinrichtungsmoratorium im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe auszusprechen.

Die Europäische Union begrüße ihre Zusammenarbeit mit Japan in vielen Menschenrechtbelangen weltweit und nutze diese Gelegenheit, die japanischen Behörden erneut dazu aufzufordern, ein Hinrichtungsmoratorium auszusprechen und die Todesstrafe in Zukunft komplett abzuschaffen.

Die Europäische Union wolle nach den Wahlen der neuen Regierung Japans ihre Sicht zur Anwendung der Todesstrafe darstellen.
(Quelle: Erklärung 12502/09 (Presse 237 – P88) v. 30.7.09 der Europäischen Ratspräsidentschaft)


30.7.2009
Erstes öffentliches Büro zur Verteidigung von Kapitalverbrechern in Texas angekündigt



Texas, das mehr Verurteilte hinrichtet als jeder andere Staat der Vereinigten Staaten, wird im nächsten Jahr sein erstes Büro zur Verteidigung von Kapitalverbrechen eröffnen. Dieses Büro soll Berufungen der Todestraktinsassen in Texas übernehmen nachdem jahrelang Berufungen von zugewiesenen privaten Pflichtverteidigern verpfuscht wurden.

Senator Rodney Ellis, der das Gesetz zu diesem Büro einbrachte, sagte, der Status Quo sei eine internationale Peinlichkeit gewesen. Das Gesetz wurde von einem ungewöhnlichen Bündnis der texanischen Anwaltskammer, dem Berufungsgericht und den Pflichtverteidigern unterstützt.


30.7.2009
China verspricht, weniger Todesurteile auszusprechen



China, das mehr Menschen hinrichtet als jedes andere Land der Welt, sagt, es werde zukünftig mehr Milde gegenüber Menschen, die zum Tode verurteilt wurden, walten lassen. In einer Reihe von Interviews sagte der Vizepräsident des chinesischen Obersten Volksgericht, dass China noch nicht so weit sei, die Todesstrafe abzuschaffen, aber diese für eine kleine Anzahl von schweren Verbrechen aufgehoben werden sollte, insbesondere Verbrechen, die die soziale Stabilität bedrohen.
In China können mehr als 60 verschiedene Straftaten die Todesstrafe nach sich ziehen. Hierzu gehören u.a. Steuerhinterziehung, Unterschlagung und Drogenschmuggel. Die Regierung gibt jedoch keine Auskunft über die Anzahl der Hinrichtungen im Land, die normalerweise direkt nach dem Urteilsspruch ausgeführt werden. Experten sagen, Gerichtsverfahren in China seien unfair und nicht transparent.

Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International schätzen, dass im Jahr 2008 mehr als 1700 Menschen in China hingerichtet wurden, vor einem Jahrzehnt wurden noch ungefähr 15000 Menschen hingerichtet.

Im Jahr 2001, kurz nachdem Peking als Austragungsort der Sommerolympiade 2008 ausgewählt wurde, begann die Zahl der Hinrichtungen im Land zu sinken. 2006 berichtete die staatliche Presse über 8000 Hinrichtungen. 2007, nachdem der Oberste Gerichtshof des Landes das Recht erhielt, alle Todesurteile zu überprüfen, sank diese Zahl nochmals immens. Im letzten Jahr hob der Gerichtshof nach Angaben der Zeitung China Daily ca. 10% der ausgesprochenen Todesurteile auf.

Obwohl Herr Zhang, der Vizepräsident des Obersten Volksgerichts, nicht genau sagte, wie die Justiz die Anzahl der Hinrichtungen verringern wolle, deutete er an, dass die Anzahl der Verbrechen, die mit dem Tode bestraft werden können, durch die Gesetzgebung verringert werden würde und niedrigere Gerichte dazu angehalten würden, die „Todesstrafe mit Strafaufschub“ (statt der Todesstrafe) stärker auszusprechen.

Menschenrechtsgruppen begrüßten diese Entscheidung, sagten aber auch, dass die Regierung mehr Informationen über Hinrichtungen bekannt geben solle, denn noch immer werden Hinrichtungen in China als Staatsgeheimnis behandelt.


30.7.2009
Christin in Nord-Korea hingerichtet



Eine Christin wurde öffentlich hingerichtet, weil sie Bibeln verteilt hat. Des Weiteren hat das nordkoreanische Regime ihr vorgeworfen, eine Spionin der Vereinigten Staaten und Südkoreas zu sein. Dies berichtet die Agentur „Asianews“. Die Hinrichtung habe bereits im Juni in einer Stadt im Nordwesten des Landes stattgefunden. Der Ehemann und die drei Kinder der 33-jährigen Christin seien unterdessen in ein politisches Gefängnislager gebracht worden. Theoretisch ist Religionsausübung in Nordkorea erlaubt. Trotzdem gibt es Anzeichen dafür, dass die Regierung ihren „Krieg gegen Religionen“ weiter ausbaue. (Quelle: Radio Vatikan)


30.7.2009
Massenbegnadigung in Marokko



RABAT: Zum 10. Jahrestag seiner Krönung hat der marokkanische König Mohammed VI. fast 25.000 Gefangene begnadigt. Unter den Häftlingen seien Schwangere, Kinder, ältere Gefangene sowie mehr als 650 Ausländer, wie das Justizministerium in Rabat mitteilte. Die Todesstrafe wurde zudem in 32 Fällen in lebenslange Haft umgewandelt. Die Begnadigungen finden traditionell vor dem Thronjubiläum statt. Mohammed hatte den Thron nach dem Tod seines Vater Hassan II. im Jahr 1999 im Alter von 35 Jahren bestiegen. (Quelle: Deutsche Welle)


28.7.2009
Drei Hinrichtungen in Japan



Wie der Justizminister des Landes bekannt gab, wurden in Japan am Dienstag drei Männer gehängt.

Hiroshi Maeue, 40, wurde in Osaka hingerichtet. Er wurde für schuldig befunden, drei Menschen, darunter einen 14-Jährigen, getötet zu haben, die er einzeln auf einer Internetseite kennen lernte, auf der sich Menschen zusammenfinden, die Selbstmordpakts abschließen möchten. Maeue gab vor, sich gemeinsam mit seinen Opfern durch Kohlenmonoxidvergiftung töten zu wollen und lockte sie damit in einen Van auf einem Parkplatz. Dort fesselte er ihnen Hände und Füße und erwürgte dann seine Opfer. Er gab zu, sexuelles Vergnügen daran zu finden, Menschen beim Ersticken zuzusehen.

Yukio Yamaji, 25, wurde auch in Osaka hingerichtet. Er wurde für schuldig befunden, im Jahr 2005 zwei Schwestern vergewaltigt und danach erstochen zu haben. Dann stahl er das Geld der Opfer und setzte ihre Wohnung in Brand.

Der chinesische Staatsbürger Chen Detong, 41, wurde in Tokio hingerichtet. Er wurde für schuldig befunden, im Jahr 1999 in Kawasaki drei seiner Landsleute ermordet und drei weitere verletzt zu haben.

Japan ist, außer den Vereinigten Staaten, die einzige Industrienation, die an der Todesstrafe festhält. Die Zustimmung zur Todesstrafe im Land ist überwältigend.

Trotz internationaler Proteste, vor allem auch, da Japan Gefangene ohne Vorwarnung hängt, hat das Land die Zahl der Hinrichtungen in den letzten Monaten erhöht. Im letzten Jahr wurden in Japan 15 Menschen hingerichtet, die höchste Zahl seit 1975. Damals wurden 17 Menschen hingerichtet.

Die heutigen Hinrichtungen sind auch im Hinblick darauf zu sehen, dass die konservative Regierungspartei Liberal Democratic Party am 30. August zur Wiederwahl ansteht. Die Opposition hatte angekündigt, im Falle einer Machtübernahme „eine landesweite Debatte über die Todesstrafe anzuregen“.


24.7.2009
China: Hinrichtung von 196 Uiguren



Wie die aserbeidschanische Zeitung APA berichtet, wurden am 18. Juli 2009 196 Uiguren wegen Beteiligung an den Unruhen in der chinesischen Provinz Xinjiang zum Tode verurteilt. Die Urteile wurden sofort durch Erschießung vollstreckt. Es ist nicht bekannt, wo die Hinrichtungen durchgeführt wurden und, ob die Angehörigen der Verurteilten deren Leichen ausgehändigt bekommen haben oder nicht.


23.7.2009
Hinrichtung im Iran



Der 21-jährige Edris F. wurde laut einem Bericht der Tageszeitung „Iranian Daily“ im Gefängnis von Estahban gehängt. Der Mann soll sexuelle Übergriffe auf jüngere Mädchen begangen haben.

Nach Aussage der Gruppe „Iran Human Rights“ fanden im Iran im Juli 2009 mindestens 60 Hinrichtungen statt.


23.7..2009
Hinrichtungsaufschub für Roderick Newton, TX


Roderick Newston, dessen Hinrichtung für den 23. Juli angesetzt war, erhielt am Mittwoch einen Hinrichtungsaufschub vom texanischen Berufungsgericht (Texas Court of Criminal Appeals). Das Berufungsgericht wies ein untergeordnetes Gericht an herauszufinden, ob Newton ein neues Verfahren zusteht und, ob er geistig behindert ist.

Newton war schuldig befunden worden, in Jahr 1999 den 20-jährigen Jesus Montoya während eines Überfalls in Pleasant Grove entführt und ermordet zu haben.

Die Anwälte Newtons hatten geklagt, dass Newton kein faires Verfahren erhalten habe, da die Polizei Beweise, die die Glaubwürdigkeit des Mitangeklagten in Frage stellen würde, der Verteidigung vorenthalten hätte. Julian Williams, der Mitangeklagte, hatte in seiner ersten Aussage gesagt, er wisse nichts über das Verbrechen. Später machte Williams zwei völlig andere Aussagen und sagte, Newton habe Jesus Montoya erschossen als dieser um sein Leben bat. William bekannte sich nach seiner Aussage schuldig und wurde zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft unterstütze den Antrag der Verteidigung auf ein neues Verfahren und stimmte zu, dass die Polizei von Mesquite eine schriftliche Aussage Williams unterschlagen habe. Dennoch sagte Bezirksstaatsanwalt Craig Watkins, er glaube, dass Newton schuldig sei und würde ihn auch in einem neuen Verfahren wieder anklagen. Man müsse jedoch die Verantwortung übernehmen, Dinge auch beim Namen zu nennen.

Die Anwälte Newtons hatten außerdem geklagt, dass Newton wegen einer geistigen Behinderung nicht hinrichtungsfähig sei. Diesem stimmte die Staatsanwaltschaft nicht zu, doch das Gericht ordnete auch hier eine Untersuchung an.

Im Jahr 2002 entschied der US Supreme Court, dass geistig behinderte Menschen nicht hingerichtet werden dürfen, sie jedoch können wegen Kapitalverbrechen angeklagt und zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden, wenn sie die Anklage gegen sich verstehen und an ihrer Verteidigung mitarbeiten können. Es wurde aber keine Grenze festgelegt, ab welchem IQ ein Mensch so zu behandeln ist, in mehreren Fällen wurde jedoch Angeklagten mit einem IQ unter 70 die Todesstrafe erspart.

Gerichtsunterlagen zufolge liegt Newtons IQ bei 61.

22.7.2009
USA: Neues Gesetz zur Vorbeugung von Gewaltverbrechen?
Local Law Enforcement Hate Crimes Prevention Act



Was von Hassgefühlen motivierte Straftaten angeht, so ist in den Vereinigten Staaten immer noch kein Ende abzusehen. Es mag Gesetze geben, die aus Hass oder Vorurteilen begangene Verbrechen verhindern und etwaige Zielpersonen schützen sollen, doch weisen sie noch erhebliche Lücken auf.

Durch das Präventivgesetz "Local Law Enforcement Hate Crimes Prevention Act (LLEHCPA)/Matthew Shepard Hate Crimes Prevention Act" würden Verbrechen aus Hassgefühlen in Bundesstaaten mit derzeit lückenhafter Gesetzeslage in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen. Das Gesetz würde darüber hinaus Ermittlungen und Strafverfolgung durch Bundesbehörden erleichtern, falls die Instanzen vor Ort wenig ambitioniert oder ineffizient an einen Fall herangehen.

Am Freitag hat der Senat den Matthew Shepard Hate Crimes Prevention Act als Ergänzung zum Bevollmächtigungsgesetz für das Haushaltsjahr 2010 des Verteidigungsministeriums verabschiedet. Doch nun hat der Senat einen Zusatz zu diesem Gesetz in Kraft gesetzt, eingebracht von Jeff Sessions, republikanischer Senator aus Alabama, mit dem unter bestimmten Umständen bei Verbrechen aus Hass oder Vorurteilen auch die Todesstrafe verhängt werden kann.

Die Leadership Conference on Civil Rights (LCCR)* und weitere Menschenrechtsgruppen, die das Gesetz befürworten, unterstützen jedoch nicht den Zusatz von Sessions. In einem Schreiben an den Senat formulierten diese Gruppen: "Wir stellen uns eindeutig gegen diesen Zusatz. (...) Die Todesstrafe ist unumkehrbar und stark umstritten – an ihrer abschreckenden Wirkung bestehen erhebliche Zweifel und sie wird eindeutig unverhältnismäßig oft gegen Bedürftige verhängt. Außerdem bestehen gravierende, gut dokumentierte Bedenken wegen ungleicher und rassistischer Anwendung der Todesstrafe."

Der Sessions-Zusatz könnte durch einen Ausschuss von Senat und Repräsentantenhaus immer noch von der Gesetzesvorlage losgelöst werden, der Ausschuss soll im September tagen, um die beiden Fassungen des Gesetzes in Einklang zu bringen. Über die Endfassung des Gesetzes wird dann Repräsentantenhaus und Senat abstimmen bevor sie Präsident Obama zugeht.

* Die Leadership Conference on Civil Rights (LCCR) ist die älteste und größte Bürgerrechtskoalition der USA, sie setzt sich aus fast 200 US-Organisationen zusammen.


22.7.2009
Weitere Hinrichtungen im Iran



Nach einem Bericht der iranischen Tageszeitung Etemaad-e-melli wurde am 15. Juli eine Frau, deren Namen nicht genannt wurde, im Gefängnis von Qazvin gehängt. Sie wurde für schuldig befunden, ihren Schwiegervater ermordet zu haben und hatte vor ihrer Hinrichtung vier Jahre im Gefängnis verbracht. Dem Bericht zufolge konnte sie es sich nicht leisten, einen Anwalt zu engagieren, um ihre Unschuld zu beweisen.

Die beiden Männer Esmaeil (23) und Moslem (28), wurden am 21. Juli in Isfahan gehängt. Beide wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt.

Am Mittwoch, 22. Juli, wurde Mohammad Khalesipour wegen Mordes an seiner Frau im Gefängnis von Semnan gehängt
(Quelle für Alles: Iran Human Rights)


21.7.2009
Vier Hinrichtungen im Iran



Wie die staatliche Tageszeitung „Iran“ berichtete, wurden im Gefängnis von Qom vier Männer wegen sexueller Nötigung eines Mädchens namens „Narges“ gehängt. Der Bericht gibt nicht an, wann die Hinrichtungen stattfanden, man geht jedoch davon aus, dass die Männer am 20. Juli gehängt wurden. Von den Männern wurden die nur Vornamen Reza, Gholamhossein, Reza und Hossein bekannt gegeben.

Die Straftat soll bereits im Jahr 2007 geschehen sein. In Verbindung mit dem gleichen Verbrechen wurden im Mai 2008 bereits fünf andere Männer gehängt, ein weiterer Mann namens Ali wartet noch auf sein endgültiges Urteil.


21.7.2009
Ende der Todesstrafe in Kasachstan in Sicht



Die Online-Platform kazakhstanlive.com meldet, dass der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew ein Gestz unterzeichnet habe, das die Todesstrafe im Land weitgehend abschafft. Nach diesem Gesetz soll zukünftig die Todesstrafe nur noch für terroristische Akte mit Mord und schwere Kriegsverbrechen verhängt werden können. Auch ein Recht der Gefangenen, um Gnade zu ersuchen, ist im Gesetz verankert.


21.7.2009
Einer Zeitungsmeldung zufolge vergewaltigten iranische Gefängniswärter zum Tode verurteilte Jungfrauen



Mitglieder der iranischen Baij-Miliz vergewaltigen angeblich zum Tode verurteilte Jungfrauen vor ihrer Exekution. Das berichtet die israelische Zeitung "Jerusalem Post" nach einem Interview mit einem anonymen ehemaligen Gefängniswärter. Da es im Iran verboten sei, Frauen zu exekutieren, wenn sie noch Jungfrauen sind, seien "Hochzeiten" mit Wärtern in der Nacht vor der Exekution durchgeführt worden, so der Gefängniswärter. Die Mädchen sollen dann von ihrem "Ehemann" vergewaltigt worden sein, damit sie am nächsten Tag legal hingerichtet werden könnten. Der Wärter sagte, er bereue die Hochzeiten, auch wenn sie "legal" gewesen seien, da sich die Mädchen oft mehr vor der Vergewaltigung gefürchtet hätten als vor der Hinrichtung.[...]
(Quelle: FinanzNachrichten.de)


21.7..2009
Ohio: Marvallous Keene, 36, hingerichtet


Marvallous Keene wurde schuldig gesprochen, die Bande, die für die sogenannten „Weihnachtsmorde“ des Jahres 1992 verantwortlich war, angeführt und fünf der insgesamt sechs Opfer selbst ermordet zu haben.

Sieben Angehörige von Keenes Opfern wohnten seiner Hinrichtung am Morgen des 21. Juli in der Haftanstalt von Lucasville bei. Auf die Frage, ob er noch etwas sagen wolle, antwortete er: „Kein Kommentar, ich habe nichts zu sagen.“

Marvallous Keene wurde um 10.36 Uhr Ortszeit für tot erklärt. Er war der 1000. Mensch, der in den USA mit der Giftspritze hingerichtet wurde.


17.7.2009
Ägypten: 230 Todesurteile in sechs Monaten



Kairo. Ägyptische Gerichte haben in den ersten sechs Monaten dieses Jahres nach Medienangaben 230-mal die Todesstrafe verhängt. Gegner kritisieren die auch für Ägypten ungewöhnlich hohe Zahl der Todesurteile als einen verfehlten Versuch, Gewalt mit Gewalt zu bekämpfen.

"Dass die Kapitalstrafe in Ägypten ausgesprochen wird, ist an sich nicht ungewöhnlich", meint Azza Quraim, Wissenschaftlerin am Nationalen Zentrum für Sozialforschung und Kriminalistik in Kairo. Die Zahl der Todesurteile der jüngsten Zeit aber sei dennoch ohne Vergleich.

In Ägypten steht die Todesstrafe auf 90 Verbrechen so etwa auf vorsätzlichen Mord und Vergewaltigung, auf Drogendelikte und sogenannte politische Vergehen wie Putschversuche. Jedes Urteil muss vom Großmufti, der staatlich eingesetzten religiösen Instanz, abgesegnet werden.[...]
(Quelle: afrika.info)



Wie kommt es, dass die Todesstrafe so teuer ist?

Rechtskosten: So gut wie kein Angeklagter in einem Todesstrafenfall kann sich einen eigenen Anwalt leisten. Der jeweilige Bundesstaat ist verpflichtet, ihm zwei Pflichtverteidiger zuzuteilen, darüber hinaus muss der Staat auch die Kosten für die Anklageseite tragen.

Kosten vor Prozessbeginn: Kapitalstrafsachen sind weitaus komplexer als andere Fälle. Häufig müssen zu kriminaltechnischen Beweisen, zur Zurechnungsfähigkeit oder zum persönlichen Hintergrund des Angeklagten Sachverständige zu Rate gezogen werden.

Auswahl der Geschworenen: Aufgrund der im Raum stehenden Todesstrafe ist die Auswahl der Geschworenen für Kapitalstrafverfahren deutlich zeitaufwändiger und teurer.

Strafverfahren: Todesstrafenprozesse können mehr als viermal länger dauern, was sich über die Kosten für Gerichtsbedienstete sowie sonstige damit verbundene Kosten hinaus entsprechend auch auf die Aufwandsentschädigungen für Geschworene und Anwälte auswirkt.

Haft: In den meisten Fällen bedeutet Todestrakt Einzelhaft in einer speziellen Einrichtung. Dort bestehen höhere Anforderungen an Sicherheit u.ä.m., da die Häftlinge 23 Stunden des Tages weggesperrt in ihrer Zelle verbringen.

Berufungen: Jeder Häftling hat Anspruch auf eine Reihe von Berufungen, um die Gefahr von Fehlern möglichst gering zu halten. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Steuerzahler. Diese Berufungen sind unerlässlich, da im Falle einiger Häftlinge nur wenige Stunden vor der Urteilsvollstreckung Beweise auftauchten, die den Nachweis ihrer Unschuld erbrachten.

Konkrete Beispiele aus Studien

Kansas

Fälle, in denen die Todesstrafe nicht beantragt wurde, kosten $740.000, Fälle, in denen sie gefordert wird, können hingegen $1,26 Millionen kosten.

Kalifornien
Je Todestrakthäftling entstehen Mehrkosten von jährlich $175.000 gegenüber dem normalen Strafvollzug. In Kalifornien befinden sich 678 Verurteilte im Todestrakt.

Maryland
Die Kosten für einen Mordfall ohne beantragte Todesstrafe belaufen sich auf $1,1 Millionen (davon$870.000 für die Haft, $250.000 für den Prozess), während die Kosten für einen Todesstrafenfall $3 Millionen betragen (Haft $1,3 Millionen, Prozess $1,7 Millionen).
(Quelle: Death Penalty Information Center)

14.7..2009
Ohio: John Fautenberry, 45, hingerichtet


John Fautenberry wurde wegen Mordes an Joseph Daron jr., der ihn als Anhalter am 17. Februar 1991 mitgenommen hatte, zum Tode verurteilt und am Dienstag in Ohio hingerichtet.

Fautenberry gestand außerdem die Morde an vier weiteren Menschen, die er in drei anderen Staaten (Alaska, Oregon und New Jersey) während fünf Monaten 1990 bis 1991 verübt hatte.

John Fautenberry wurde um 10.37 Uhr Ortszeit für tot erklärt. Er verzichtete auf letzte Worte.


14.7.2009
Presseerklärung des Death Penalty Information Center vom 13.7.09
Illinois und Florida: Erneut zwei Häftlinge aus dem Todestrakt freigelassen
Allein im Jahr 2009 kamen fünf Todestraktinsassen frei



WASHINGTON, DC – Gegen Ronald Kitchen wurden sämtliche Anklagepunkte fallen gelassen und man setzte ihn auf freien Fuß, nachdem er fast 13 Jahre im Todestrakt verbracht hat für Morde, die die Staatsanwaltschaft ihm nach eigenen nun gemachten Angaben nicht nachweisen kann. Nur wenige Tage später kam Herman Lindsey aus der Todeszelle in Florida frei, nachdem der Oberste Gerichtshof dieses Bundesstaates einstimmig entschied, dass es in seinem Fall an hinreichenden Schuldbeweisen fehle. Im laufenden Jahr wurden bereits fünf Menschen entlastet und aus dem Todestrakt freigelassen, was die Gesamtzahl der seit 1973 aus dem Todestrakt Freigekommenen auf 135 erhöht. 51 dieser Entlastungen erfolgten seit Anfang 2000.

Am 7. Juli 2009 wurde Ronald Kitchen aus der Haft entlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft alle Anklagepunkte gegen ihn und seinen Mitangeklagten fallen gelassen hatte, da es nicht genügend Beweise gebe, sie erneut für fünf Morde im Jahr 1988 anzuklagen. "Es ist mir immer noch nicht richtig bewusst geworden", sagte Kitchen, als er das Gerichtsgebäude verließ, nachdem er mehr als zwei Jahrzehnte wegen der Morde hinter Gittern zugebracht hatte. "Es kommt mir ganz unwirklich vor."

Das Büro des Justizministers von Illinois ließ DNA-Tests durchführen, die zur Zeit der Tat so noch nicht zur Verfügung gestanden hatten, und die Ergebnisse belasteten weder Kitchen noch seinen Mitangeklagten Martin Reeves. Der Fall Kitchen wurde zusammen mit etwa 20 weiteren Fällen von Richter Paul Biebel dem Büro des Justizministers zur Prüfung übergeben, nachdem Foltervorwürfe bekannt wurden. Als die Gerichtsunterlagen und die Beweismittel neu überprüft wurden, kam das Büro zu dem Schluss, dass die Beweislage zu dürftig sei. Cara Smith, Stabschefin der Justizministerin von Illinois Lisa Madigan, sagte: "Wir haben eine sehr gründliche und unabhängige Untersuchung durchgeführt ... und entschieden, dass wir der Beweispflicht nicht nachkommen können."

Der Fall Kitchen bedeutet eine neuerliche Entlastung im Zusammenhang mit dem ehemaligen in Ungnade gefallenen Chicagoer Polizeichef Jon Burge. Kitchen hatte angegeben, unter Burge tätige Ermittler hätten ihn unter Folter dazu gezwungen, die Morde zu gestehen, sie hätten ihn unter anderem mit einem Telefon auf den Kopf geschlagen, Faustschläge ins Gesicht verpasst, in die Leiste geschlagen und ihn getreten. Erst Jahre nach Kitchens Verurteilung wurde Polizeichef Burge gefeuert, nachdem der Überprüfungsausschuss für die Polizeibehörde feststellte, Burge habe Folter angewandt. Derzeit wartet Burge auf den Beginn seines Prozesses wegen Behinderung der Justiz sowie wissentlicher Falschaussage im Zusammenhang mit einer Zivilklage hinsichtlich der gegen ihn vorgebrachten Foltervorwürfe.

Kitchen ist die 134. Person, die seit 1973 aus dem Todestrakt als unschuldig entlassen wurde, und in Illinois die 20. Person. "Die fünf Entlasteten aus diesem Jahr demonstrieren, dass Unschuldige in diesem Land immer noch Gefahr laufen, hingerichtet zu werden", sagte Richard Dieter, geschäftsführender Direktor des Death Penalty Information Center. "Die Risiken, die die Todesstrafe mit sich bringt, sind einfach zu groß, als dass man dieses Verfahren weiter zulassen dürfte. Eine derartig hohe Fehlerquote würde in keinem anderen Bereich der Gesellschaft geduldet, wo es um Menschenleben geht."

Im zweiten Fall entschied der Oberste Gerichtshof von Florida am 9. Juli 2009 einstimmig, Herman Lindsey sei freizusprechen und aus dem Todestrakt auf freien Fuß zu setzen, mit der Begründung, es lägen nicht genügend Beweise vor, ihn schuldig zu sprechen. Lindsey wurde 2006 schuldig gesprochen, zwölf Jahre vorher einen Mord begangen zu haben. Dem Gericht zufolge habe "der Bundesstaat keine Beweise vorlegen können, die Lindsey zur Tatzeit mit dem Tatort in Verbindung brächten", damit könne man die einbrachten Beweise "genausogut mit einer begründeten Unschuldsvermutung in Einklang bringen".

Laut der DPIC-Liste der Unschuldigenfälle ist Lindsey der 135., der seit Wiedereinführung der Todesstrafe aus dem Todestrakt als unschuldig freikam, und im Jahr 2009 bereits der fünfte. In Florida ist er der 23. Unschuldige; dieser Bundesstaat hat in den USA bislang die meisten Entlastungen dieser Art vorzuweisen.

In die DPIC-Liste werden ehemalige Todestraktinsassen aufgenommen, die von allen Anklagepunkten freigesprochen wurden, welche zu ihrem Todesurteil geführt hatten, deren Anklage von der Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde oder die aufgrund ihrer Unschuld vollständig begnadigt wurden.

CONTACT: Corinne Farrell
Communications Director
001 (202) 289-2275, cfarrell@deathpenaltyinfo.org


14.7.2009
13 Sunni Rebellen im Iran gehängt


Die offizielle Nachrichtenagentur IRNA berichtete, dass 13 Angehörige der Sunni – Gruppe in der Stadt Zahedan hingerichtet wurden. Zahedan gilt als Epizentrum der Sunni Muslemischen Rebellion gegen das Regime der Shiiten in Teheran.

Der Oberste Richter der Provinz, Ebrahim Hamidi, wurde mit den Worten zitiert: „Dreizehn Mitglieder dieser Gruppe wurden heute Morgen gehängt.“

Den Rebellen wurde vorgeworfen „Mohareb“ (Feinde Gottes) zu sein und „Ausländer entführt, Unschuldige getötet und terroristischen Aktionen für die Jundallah Gruppe ausgeführt“ zu haben.


13.7.2009
Hinrichtungsaufschub für Paul Powell, VA


Der US Supreme Court gewährte am Montag Paul Warner Powell einen Hinrichtungsaufschub. Die Hinrichtung von Powell war ursprünglich für den Dienstag Abend angesetzt.

Powell, der sich für die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl entschieden hatte, wurde im Jahr 2000 für schuldig befunden, die 16-jährige Stacie Reed erstochen zu haben, sich danach im Haus versteckt und die jüngere Schwester des Opfers zu vergewaltigen und töten versucht zu haben. Kristie Reed, die in den Bauch gestochen und deren Kehle durchschnitten war, überlebte und identifizierte Powell als den Angreifer.

Der Oberste Gerichtshof hob Powells ersten Schuldspruch auf, doch danach schrieb Powell einen prahlerischen Brief an die Staatanwaltschaft, in dem er weitere Details des Verbrechens beschrieb. Da er die versuchte Vergewaltigung an Stacie Reed zugab, wurde Powell ein zweites Mal vor Gericht gestellt und erhielt die Todesstrafe.

Der nun gewährte Hinrichtungsaufschub soll den Richtern Zeit geben zu entscheiden, ob die Klage Powells, dass das zweite Gerichtsverfahren sein verfassungsmäßiges Recht gegen Doppelbestrafung verletzt habe, angehört werden soll. Sollte das Gericht entscheiden, die Klage nicht zuzulassen, würde Virginia einen neuen Hinrichtungstermin festsetzen. Das Gericht wird sich Ende September wieder zusammensetzen.

Auch einem zweiten Gefangenen wurde ein Hinrichtungsaufschub gewährt: wie der Anwalt von Kenneth Mosley, TX, mitteilte, erhielt auch er einen Hinrichtungsaufschub. Wahrscheinlich wird hier ein neuer Hinrichtungstermin für frühestens Ende August festgesetzt. Das Gericht wartet auf eine Entscheidung des US Supreme Court in einem anderen Fall.


13.7.2009
Fast zwei Drittel der Tschechen für die Todesstrafe


Eine Umfrage des CVVM – Centers, kam zu dem Ergebnis, dass fast zwei Drittel der Tschechen die Todesstrafe wieder einführen würde. Die Todesstrafe wurde nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes 1990 abgeschafft.

Hauptargument der Befürworter der Todesstrafe ist, dass diese den Opfern und deren Familien das Gefühl der gerechtfertigten Genugtuung im Fall der gewalttätigsten Verbrechen geben würde.

26% der Befragten stimmen der Todesstrafe absolut zu und 36% stimmen ihr ziemlich zu. Andererseits sind 10% absolut gegen die Todesstrafe, 21% sind ziemlich gegen die Todesstrafe und 7% sind unentschieden.

In den letzten Jahren war immer eine absolute Mehrheit der tschechischen Bürger für die Todesstrafe. Trotzdem steigt die Zahl der Todesstrafengegner. Waren 1992 noch 13% gegen die Todesstrafe, so sind es nun ungefähr 18% mehr.

Die Todesstrafe wird von Menschen aus niedrigen Einkommensschichten und Wählern der Kommunistischen Partei stärker unterstützt als von anderen.


12.7.2009
Iran: Drei Drogenschmuggler gehängt


Die Nachrichtenagentur Fars berichtet, dass in der Stadt Arak am Sonntag drei Männer, die des Drogenschmuggels für schuldig befunden wurden, gehängt wurden. Ein Mann mit den Initialen Sh.N. soll mehr als 2,5 Tonnen Opium geschmuggelt haben, Behrouz K. wurde mit 583 kg Opium festgenommen und V. Gh. Wurde schuldig befunden, 1,5 kg Heroin zu besitzen.

Nach einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden somit in diesem Jahr mindestens 164 Menschen im Iran hingerichtet. Im Jahr 2008 richtete der Iran 246 Menschen hin.

„The Jawa Report“ berichtet, dass in dieser Woche außerdem noch 12 Sunni Muslime hingerichtet werden sollen, die als „mohareb“ (Feinde gegen Gott) verurteilt wurden.


09.7..2009
Oberster Gerichtshof von Florida ordnet Freilassung von Todestraktinsassen an


Im Jahr 2006 wurde Herman Lindsey, 36, wegen Mordes an Joanne Mazollo vom Pfandleihhaus Big Dollar verurteilt.

Am Donnerstag ordnete der Oberste Gerichtshof von Florida einstimmig an, diesen Häftling aus dem Todestrakt auf freien Fuß zu setzen, da die Beweise nicht ausreichten, ihn des Mordes an einer Mitarbeiterin eines Pfandleihhauses in Fort Lauderdale schuldig zu sprechen.

Drei der Obersten Richter gingen sogar noch einen Schritt weiter als ihre Kollegen; sie gaben eine Stellungnahme ab, worin sie die Auffassung vertreten, das Gericht in Broward County habe "einen Fehler gemacht", da es einem
Staatsanwalt nicht Einhalt gebot, als er die Geschworenen aufzupeitschen versuchte, als diese darüber zu befinden hatten, ob sie für Herman Lindsey die Todesstrafe fordern sollten.

2006 wurde Lindsey für den Mord an Joanne Mazollo vom Pfandleihhaus Big Dollar zum Tode verurteilt. Erst zwölf Jahre nach der Tat löste ein Polizeibeamter aus Fort Lauderdale den bis dahin ungeklärten Fall.

Während des Gerichtsverfahrens brachte die Staatsanwaltschaft zahllose Beweise ein, die nahelegten, Lindsey und ein weiterer Mann namens Ronnie LoRay hätten die Tat begangen. LoRay bekannte sich später schuldig. Eine vernichtende Aussage gegen Lindsey, der über ein langes Vorstrafenregister verfügte, kam von einem ehemaligen Häftling aus dem Gefängnis von Broward County. Er gab an, Lindsey habe zugegeben, eine Zeugin eines Überfalls getötet zu haben.

"Wir sind uns zwar einig, dass die vorliegenden Beweise in der Tat verdächtig erscheinen, doch selbst ein großer Zweifel, der Berufungskläger habe das ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen, reicht nicht aus, den Schuldspruch aufrecht zu erhalten", entschied das Gericht.

Nach dem Schuldspruch versuchte Lindsey, die Geschworenen dazu zu bringen, ihn vor der Todesstrafe zu verschonen. Der in der Gerichtsentscheidung nicht namentlich aufgeführte Staatsanwalt hätte Lindsey in der Phase der Strafbemessung über seine Kindheit befragen sollen.

Doch statt dessen befragte er Lindsey zu Einzelheiten der Tat.

"Weshalb haben Sie ihr eine Pistole an den Kopf gehalten und abgedrückt?" fragte der Staatsanwalt. "Das habe ich nicht", antwortete Lindsey.

Lindseys Verteidiger legte Einspruch ein, dem jedoch nicht stattgegeben wurde. Der Staatsanwalt fuhr fort und fragte Lindsey weiter: "...dann haben die Geschworenen also Unrecht?"

"Ich denke, die Geschworenen irren sich", sagte Lindsey.

All dies hätte nicht stattfinden dürfen, schrieb Peggy A. Quince, Richterin am Obersten Gerichtshof.

"Das erstinstanzliche Gericht hat seinen Ermessensspielraum missbraucht", schrieb Quince. "Das kann nicht als unerheblicher Fehler bezeichnet werden. Die Kommentare der Staatsanwaltschaft waren nicht nur unvorschriftsmäßig, sondern sie wirkten sich auch schädlich aus, sie hatten offenbar zum Ziel, die Geschworenen aufzupeitschen."

Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Verteidigung, noch Richterin Eileen M. O'Connor vom Gericht in Broward waren für Kommentare erreichbar.
(Quelle: Marc Caputo, Miami Herald)

09.7..2009
Oklahoma: Michael DeLozier, 32, hingerichtet


Michael P. DeLozier wurde am Donnerstag im Oklahoma State Penitentiary, McAlester, hingerichtet. Er wurde wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilt.

Gerichtsunterlagen zufolge hatten 1995 DeLozier und zwei Mittäter dem 60-jährigen Orville Lewis Bullard und dem 54-jährigen Paul Steven Morgen auf deren Campingplatz aufgelauert, sie erschossen und ihren Truck und Campingsachen gestohlen. Die Staatsanwaltschaft sagte, DeLozier hätte das Camp danach angezündet und die Leichen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Michael P. DeLozier wurde um 18.10 Uhr Ortszeit für tot erklärt.


7.7.2009
Illinois: Zwei Männer nach Jahrzehnten unschuldig aus der Haft entlassen


Vor 18 Jahren wurde Marlin Reeves für einen 5-fachen Mord zu viermal Lebenslänglich, Ronald Kitchen zum Tode verurteilt. Am Dienstag wurden beide Männer aus der Haft entlassen, nachdem ihnen ein neues Verfahren gewährt wurde, die Staatsanwaltschaft jedoch entschied, die Klage fallenzulassen, da nicht genügend Beweise für einen Schuldspruch vorliegen und danach gemeinsam mit der Verteidigung um Aufhebung des Urteils bat.

Die Verurteilung der beiden Männer erfolgte hauptsächlich aufgrund eines Geständnisses von Ronald Kitchen vor der Polizei, dass er im Jahr 1988 Deborah Sepulveda, 26, und Rose Marie Rodriguez, 30, sowie die drei im Haus befindlichen Kinder wegen einer Drogenschuld ermordet habe. Ronald Kitchen belastete in seinem Geständnis auch Marlin Reeves. Doch schon im Gerichtsverfahren sagte Kitchen, dass er von der Polizei zu dem Geständnis gezwungen wurde und während des Verhöres geschlagen. Auch sein ehemaliger Anwalt hatte gesehen, wie Kitchen von Polizisten geschlagen wurde, konnte jedoch nicht als Zeuge aussagen, da er Kitchen vertrat.

Ein Zeuge der Staatsanwaltschaft, Willie Williams, ein Gefängnisspitzel, sagte aus, dass Kitchen ihm in zwei Telefonaten die Morde gestanden habe, auch Reeves hätte ihm gegenüber Bemerkungen gemacht, die ihn mit der Tat in Verbindung brächten. Doch Telefonaufzeichnungen zeigten, dass es an den angegebenen Tagen keine Gespräche zwischen Williams und Kitchen gegeben hatte. Und die Staatsanwaltschaft sagte der Verteidigung nicht, dass Williams im Gegenzug für seine Aussage früher aus der Haft entlassen wurde.

Anwalt Michael Gill, der Reeves vertrat und Thomas Geraghty, Kitchens Anwalt beschwerten sich, dass es zwei Jahrzehnte gedauert hatte, bis ihre Klienten freikamen. Geraghty sagte, dass viele Leute, die die Beweislage im Fall angeschaut hätte, unabhängig von ihnen gesagte hätten, dass sie überrascht seien, dass es in diesem Fall überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen war.

Marlin Reeves und Ronald Kitchen wurden bereits im August 1988 festgenommen und haben daher fast 21 Jahre unschuldig im Gefängnis verbracht. Von diesen fast 21 Jahren verbrachte Kitchen 13 Jahre im Todestrakt.

Das Chicago Public Radio berichtete, dass Kitchen und Reves das Gericht bitten werden, ihnen ihre Unschuld in einem Zertifikat zu bestätigen. Eine Sprecherin des Justizministeriums von Illinois sagte, dass sie diese Bitte wahrscheinlich unterstützen werden. Nur mit einem solchen „Declaration of actual innocence” haben die Männer in Illinois ein Anrecht auf ca. 200.000 US$ an Kompensationszahlungen vom Staat.

Das Death Penalty Information Center prüft bereits, ob Ronald Kitchen die strengen Kriterien erfüllt, um als „exoneree“ (unschuldig aus dem Todestrakt Entlassener) zu gelten. Sollte dies der Fall sein, dann steigt die Zahl der in den USA seit Wiedereinführung der Todesstrafe unschuldig Entlassenen auf 134.

Ein Video (engl.), in dem Ronald Kitchen und seine Anwälte über den Fall sprechen, finden sie hier.




6.7.2009
Indien:
Oberster Gerichtshof: Hinrichtungen finden weiter durch den Strang statt


Der Oberste Gerichtshof verkündete am Montag, die bei Todesurteilen gängige Vollstreckungsmethode bleibe weiterhin das Erhängen, bis der Tod eintritt. Er sprach sich damit indirekt gegen ein Ersuchen im öffentlichen Interesse aus, die grausame und schmerzhafte Methode durch die z.B. in den USA angewendete Exekution per Giftinjektion zu ersetzen.

"Woher wollen Sie wissen, dass Erhängen schmerzhaft ist? Und woher wissen Sie, dass es nicht schmerzhaft wäre, wenn einem Verurteilten eine tödliche Injektion verabreicht wird?" fragte ein Richtergremium, dem auch der Oberste Richter K.G. Balakrishnan und Richter P. Sathasivam angehören.

Ashok Kumar Walia, der Antragsteller des öffentlichen Begehrens, war vermutlich davon ausgegangen, das Richtergremium habe sein Gesuch missverstanden und versuchte, dem Gericht klar darzulegen, dass er nicht die Abschaffung der Todesstrafe im Sinn habe, sondern lediglich eine andere Hinrichtungsmethode.

Doch allem Anschein nach war den Richtern die Bedeutung des Gesuchs durchaus klar, sie erklärten, es stehe die Meinung im Raum, dass Erhängen - bei dem Häftlingen mit der Schlinge um den Hals durch den Fall einige Fuß in die Tiefe Halswirbel ausgerenkt werden und das Rückenmark durchtrennt wird - ebenfalls zum sofortigen Tod führe.

Der Oberste Richter sagte: "Viele Länder, die die Todesstrafe noch anwenden, verfügen über mehrere Hinrichtungsmethoden - Erschießungskommandos, die auf kurze Distanz den Häftling erschießen, Erhängen, elektrischer Stuhl und durch Injizieren einer tödlichen Substanz."

"Bei uns in Indien gilt ein sehr, sehr liberales Strafwesen, das auf humanen Gesetzen beruht. Nur in äußerst seltenen Fällen verhängen die Gerichte überhaupt ein Todesurteil", so die Richter. Bevor das Gericht das Gesuch abwies, empfahl es dem Antragsteller, die Öffentlichkeit für die Abschaffung der Todesstrafe zu gewinnen.

Das letzte Todesurteil wurde 2004 vollstreckt. Damals wurde Dhananjoy Chatterjee gehängt wegen Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Schülerin Hetal Parekh im Jahre 1990.
(Quelle: The Times of India)



Unschuldigen-Fälle – "exonerees"

Immer wieder verweisen wir auf unserer Webseite auf Fälle von als unschuldig aus dem Todestrakt entlassenen Häftlingen. Und auch immer wieder lesen Sie hier eine konkrete Zahl, im Moment sprechen wir von 133 unschuldig Entlassenen.

Bei anderen Quellen finden Sie dazu ganz andere Zahlen. Diese Zahlen können je nach Ursprung abweichen, da oft recht unterschiedliche Bewertungsmerkmale zugrunde gelegt werden.

Die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. bezieht sich auf die Zahlen, die das Death Penalty Information Center (DPIC) herausgibt, da uns deren Kriterien am besten nachvollziehbar erscheinen. Zum besseren Verständnis dieser Kriterien veröffentlichen wir nachfolgend eine Stellungnahme von Richard Dieter, Geschäftsführer des DPIC:


Das Death Penalty Information Center ist eine gemeinnützige Organisation, die sich die Recherche und Bildungsarbeit zum Thema Todesstrafe in den USA zur Aufgabe macht. Wir vertreten keine Position hinsichtlich Moral oder Richtigkeit der Todesstrafe an sich, wenn eine Anzahl unserer Berichte sich auch mit den Problemen im Zusammenhang mit diesem Strafmaß befasst und sich von daher eher kritisch mit ihrer Anwendung auseinandersetzt.

Was Ihre Frage zu unserer Auflistung von Einzelpersonen betrifft, die nach einer rechtskräftigen Verurteilung entlastet wurden, so legen wir sehr strenge und objektive Maßstäbe an, welche Fälle überhaupt in die Liste aufgenommen werden. Grundsätzlich ergibt sich die Liste aus den Entscheidungen seitens der Gerichte und Staatsanwaltschaften, und nicht etwa aus unserem subjektiven Dafürhalten. Wie man mehreren Stellen auf unserer Webseite und unseren Berichten entnehmen kann, bestehen folgende Kriterien für eine Aufnahme in die Liste:

Ein Angeklagter wurde schuldig gesprochen, zum Tode verurteilt und nachfolgend wurde
1.) entweder seine Verurteilung aufgehoben UND
a) er wurde im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen oder
b) alle Anklagepunkte wurden fallen gelassen
2.) er vom Gouverneur aufgrund neu vorgebrachter Unschuldsbeweise vollständig begnadigt.


Die Liste umfasst Fälle von Personen, die 1973 oder später auf freien Fuß gesetzt wurden, also ab dem Jahr, in dem die Bundesstaaten wieder damit begannen, Todesurteile zu verhängen, nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Todesstrafe zuvor als Strafmaß gestrichen hatte. Die Liste entstand ursprünglich aus einer vom Kongress an uns herangetragenen Bitte, einmal aufzuzeigen, wie hoch das Risiko sei, dass Unschuldige hingerichtet werden könnten. Die erste von uns aufgestellte Liste wurde als Bericht des Unterausschusses im Repräsentantenhaus für Bürger- und Grundrechte veröffentlicht. Sie erfuhr von den Richtern des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten und weiterer Bundesgerichte, wie auch von vielen Beamten im ganzen Land positive Erwähnung.

Nach unserer Einschätzung ist der Begriff "exonerated" (nach erfolgter Verurteilung entlastet) im Zusammenhang mit den Personen auf der Liste – derzeit 133 – ganz und gar gerechtfertigt. "Exonerate" bedeutet soviel wie (von einer Anschuldigung) "freisprechen", und leitet sich wohl vom lateinischen "ex" und "onus" ab, also "entlasten". Und exakt darum geht es bei diesen Fällen. Die Angeklagten wurden verurteilt, man hat sie mit einer Schuld belastet und dann wurde diese Last von ihnen genommen, als sie in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder aber die Staatsanwaltschaft nach Aufhebung des Schuldspruchs sämtliche Anklagepunkte gegen sie hat fallen lassen. Es geht dabei weder um ein milderes Strafmaß noch um eine Abschwächung der Anklage. Vielmehr entlastet das gleiche System, das die Schuld zuvor festgestellt hatte, die Angeklagten wieder von dieser Schuld. Unser Rechtswesen ist die einzig objektive Quelle für solch eine Bestimmung.

Dieses Konzept der Unschuld, wonach eine Person unschuldig ist, solange ihr keine Schuld nachgewiesen wurde, gilt als eherne Säule unserer Verfassung und dient der Gesellschaft als Schutz gegen staatlichen Machtmissbrauch. Diesen Status der Unschuld verliert man nicht einfach dadurch, dass bei einem Staatsanwalt oder anderen Personen eine Schuldvermutung zurückbleibt. Natürlich kann diese Liste nicht gottgleich mit Bestimmtheit angeben, was sich seinerzeit tatsächlich bei den zugrunde liegenden Straftaten ereignete. Derart vollständige Kenntnis vergangener Geschehnisse ist nicht möglich, ebensowenig wie der absolute Beweis, dass jemand eine Tat begangen hat oder eben nicht. Es liegt uns fern, ein subjektives Urteil darüber abzugeben, was unserer Auffassung nach bei dem Verbrechen geschah. Wir berichten lediglich, dass in einer Vielzahl von Fällen das Justizwesen einen Menschen schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt hat, und als in Folge das Verfahren überprüft wurde, wurden Schuldspruch und Strafmaß aufgehoben. Der Betreffende, dessen Hinrichtung oft genug kurz bevor stand, hätte nicht einmal wegen eines Verkehrsdeliktes belangt werden können. Da sind Bedenken in Bezug auf die Anwendung der Todesstrafe doch sicher angebracht.

6.7.2009
Öffentliche Hinrichtung im Jemen


Die jemenitische Nachrichtenagentur berichtet, dass der Herrenfriseur Yehya Hussein am Montag öffentlich mit vier Kopfschüssen aus einem Maschinengewehr aus nächster Nähe hingerichtet wurde. Hunderte Schaulustige wohnten der Hinrichtung in der Hauptstadt San'a bei.

Laut dem Bericht der Nachrichtenagentur Saba wurde Yehya Hussein im Dezember verhaftet und gestand während der Gerichtsverhandlung im Januar, einen 11-jährigen Jungen, der in seinem Laden einen Haarschnitt wollte, zunächst vergewaltigt, dann getötet, seinen Körper zerteilt und außerhalb San'as abgelegt zu haben.


5.7.2009
Erklärungen der schwedischen Ratspräsidentschaft der EU


Seit dem 1. Juli 2009 hält Schweden die Präsidentschaft des Europarats. In diesen 5 Tagen gab die schwedische Ratspräsidentschaft bereits zwei Erklärungen zum Thema Todesstrafe ab:

Am 3. Juli 2009 begrüßte die Präsidentschaft im Namen der EU die einstimmige Entscheidung der togolesischen Nationalversammlung vom 23. Juni 2009, die Todesstrafe in Togo für alle Straftaten abzuschaffen und alle existierenden Todesurteile in lebenslängliche Freiheitsstrafen umzuwandeln.

In der Erklärung hob die Präsidentschaft nochmals hervor, dass die Mitgliedsstaaten der EU die Abschaffung der Todesstrafe als Steigerung des Wertes der Menschenwürde sehen. Die EU bestätigte nochmals ihr Ziel, auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hin zu arbeiten.

Am Sonntag, den 5. Juli 2009 verurteilte die schwedische Ratspräsidentschaft die Hinrichtungen der letzen Tage im Iran scharf, insbesondere die 20 am Samstag in Karaj durchgeführten Hinrichtungen. Die Ratspräsidentschaft rief die iranische Führung auf, die Todesstrafe abzuschaffen und in der Zwischenzeit das von der UN mit den Resolutionen 62/149 und 63/168 geforderte Moratorium für alle anstehenden Hinrichtungen zu erlassen.


4.7.2009
Iran: 22 Hinrichtungen alleine am Samstag


Einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA zufolge wurden am Samstag in der Stadt Karaj 20 Menschen hingerichtet, die wegen Kauf, Verkauf und Besitz von verschiedenen Drogen verurteilt worden waren.

IRNA berichtet, dass die Hingerichteten zwischen 35 und 48 Jahre alt waren und man insgesamt 700kg Heroin, Kokain und Opium bei ihnen gefunden hatte.

Iran hat ca. 900km gemeinsame Grenze mit Afghanistan und bewaffnete Gruppen schmuggeln Drogen, die aus Schlafmohn hergestellten wurden, trotz aller Bemühungen der iranischen Polizei in den Westen. Es wird geschätzt, dass ca. 2 Millionen der 70 Millionen Bürger Irans Narkotika benutzen.

Zusätzlich berichtete die Zeitung Etemad, dass in der Stadt Shiraz zwei Menschen wegen Mordes gehängt wurden.


2.7.2009
Todesstrafe für Homosexualität in fünf Ländern


In mindestens 80 Ländern weltweit steht Homosexualität unter Strafe, teilweise unter Todesstrafe. Am Donnerstag wurde Homosexualität in Indien legal.

In diesem Zusammenhang macht die Organisation ILGA (International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) darauf aufmerksam, dass Homosexualität noch in mindestens fünf Ländern – Iran, Mauretanien, Saudi Arabien, Sudan und Jemen - mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Außerdem wird in Teilen von Nigeria und Somalia Homosexualität mit dem Tod bestraft.


2.7.2009
Weitere Hinrichtungen im Iran


Nachdem erst am Mittwoch sechs Menschen in Teheran hingerichtet wurden, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Fars, dass am Donnerstag weitere sechs Drogenhändler in der den Schiiten Heiligen Stadt Kom gehenkt wurden.


1.7.2009
Pressemitteilung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte
Iran: Todesstrafe wegen "Abfall vom Islam" weiter möglich
IGFM: Rücknahme des Gesetzentwurfs rein kosmetisches Taktieren


Teheran – Frankfurt am Main (1. Juli 2009) – Die angekündigte Zurücknahme des Gesetzentwurfs gegen "Abfall vom Islam, Ketzerei und Zauberei" ist nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ein "rein kosmetischer Schachzug". Nach wie vor gäbe es im Iran rechtlich die Möglichkeit vom Islam Abgefallene hinzurichten. Die Hoffnungen, die rechtliche Situation von Konvertiten würde sich ohne das Gesetz bessern, seien unbegründet. Der Vorsitzende der juristischen Kommission des iranischen Parlaments hatte in der vergangenen Woche angekündigt, das Parlament plane, den Gesetzentwurf zum "Abfall vom Islam, Ketzerei und Zauberei" zurückzuziehen.

Die IGFM wies darauf hin, dass nach der iranischen Verfassung auch Delikte bestraft werden können, deren Ahndung durch die vorhandene Gesetzgebung überhaupt nicht geregelt ist (Art. 167 Verfassung). Dazu gehört zum Beispiel der "Abfall vom Islam" (Apostasie). In solchen Fällen gelten nach der iranischen Verfassung die sogenannten "authentischen islamischen Quellen" und die "gültigen religiösen Fatwas" (Rechtsgutachten) der im Iran dominierenden dschaf’aritisch-schiitischen Rechtsschule. Nach Angaben der IGFM bedeutet dies im Iran die Hinrichtung von Männern, die vom Islam abgefallen sind. Frauen müssten "nur" lebenslang inhaftiert und zu den fünf täglichen Gebetszeiten ausgepeitscht werden.

Willkür und inoffizielle Menschenrechtsverletzungen

Gegen Muslime, die tatsächlich oder vermeintlich vom Islam abgefallen waren, ist von iranischen Behörden schon bisher in einzelnen Fällen ganz offiziell Anklage erhoben worden. Nach Ansicht der IGFM ist das inoffizielle Vorgehen von staatlichen und halbstaatlichen Organen und Milizen gegen Andersdenkende das bei weitem größere Problem. Systematische Folter, Hinrichtungen wegen konstruierter Vorwürfe (wie z.B. Prostitution), staatliche Morde und das "Verschwinden" von Konvertiten und Bürgerrechtlern diene dazu, die Macht des Revolutionsführers und des Wächterrates in der Islamischen Republik zu sichern.

Tausende Hinrichtungen ohne formelles Gesetz

Die IGFM erinnerte daran, dass seit der Machtergreifung Ajatollah Khomeinis Ende März 1979 im Iran Andersdenkende und vom Islam abgefallene ehemalige Muslime verfolgt werden – auch ohne legale Grundlage. Das islamische Recht, inklusive des islamischen Strafrechts, ist bereits eingeführt worden, bevor am 15. November 1979 die Verfassung der Islamischen Republik Iran in Kraft trat. Unmittelbar nach der Machtergreifung wurde am 17. Juni 1979 das "Gesetz zur Gründung der Revolutionsgerichte" erlassen, die "nach islamischem Recht" (Art. 12) zu urteilen haben. Die bis heute bestehenden und berüchtigten Revolutionsgerichte ließen damals nach "islamischem Recht" Tausende hinrichten, obwohl zwischen 1979 und 1982 ein Strafrecht angewandt wurde, das nicht einmal in Teilen vom Parlament kodifiziert war.

Der Gesetzentwurf zum "Abfall vom Islam" war in der ersten Lesung am 9. September 2008 im iranischen Parlament mit großer Mehrheit gebilligt worden. Um rechtskräftig zu werden, müsste ihm noch der islamische Wächterrat zustimmen, der sich aber bisher mit dem Entwurf nicht befasst hatte. Die IGFM befürchtet, dass sich durch dieses Gesetz die Verfolgung von christlichen Konvertiten und islamischen Reformern noch weiter verschärfen wird.


1.7.2009
Sechs Hinrichtungen in Teheran


Wie die staatliche Nachrichtenagentur ISNA berichtet, wurden am Mittwoch im Evin Gefängnis von Teheran sechs Menschen wegen Mordes hingerichtet.

„Sechs Menschen, die zu Qisas* verurteilt wurden, von denen einige ihre Gatten getötet hatten, wurden heute früh hingerichtet“, sagte Qazi Esmatollah Jaberi, Staatanwalt aus Teheran.

Es wurden keine Namen der Hingerichteten bekannt gegeben.

ISNA berichtete weiterhin, dass der Leiter des Gerichtswesens, Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi, einen Hinrichtungsaufschub für einen jugendlichen Straftäter, der heute in Evin gehängt werden sollte, angeordnet hatte. Der junge Mann, identifiziert als „Hossein R.“, wurde schuldig befunden, im Alter von 16 Jahren einen Mord begangen zu haben.

Zwei weitere Männer, Omid M. und Gholamreza L., erhielten Gnade von der Familie ihrer Opfer und entgingen damit der auch für heute angesetzten Hinrichtung.

Iranische Gerichte sehen Fälle von Qisas als Privatsache zwischen dem Täter und der Opferfamilie an.
*Prinzip der Wiedervergeltung im islamischen Recht. Qisas kann sowohl bei Tötung als auch bei nichttödlicher Verwundung eines Menschen angewandt werden.


29.6.2009
Iran: Vorgeschriebene Todesstrafe für vom Glauben Abtrünnige vom Tisch?


Ein Mitglied des iranischen Parlaments sagte in der letzten Woche, dass der Parlamentsausschuss die vorgeschriebene Todesstrafe für Menschen, die vom muslimischen Glauben abfallen, aus den Vorschlägen für ein geändertes Strafgesetz gestrichen hätte.

Medienberichten zufolge soll Ali Shahrokhi, ein Mitglied des Gesetzes- und Justizausschuss des Parlamentsausschusses der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA mitgeteilt haben, dass der im September 2008 mit 196:7 Stimmen genehmigte Zusatz zum Strafgesetz, gestrichen sei. Dieser Zusatz, nach dem vom Glauben Abtrünnige zum Tode verurteilt werden müssen, hatte internationale Proteste hervorgerufen.

Die Gesetzesänderung muss nun noch durch den Wächterrat genehmigt werden.

26.6.2009
Menschenrechtskommission drängt auf Todesstrafe für Folterer


Die Menschenrechtskommission von Uganda befürwortet die Todesstrafe als höchstes Strafmaß für Anwender von Folter.

Diese Forderung wurde am Vorabend des Internationalen Tags gegen die Folter gestellt als Bestandteil der Humanity Campaign und der Kampagne zur Eliminierung von Folter.

Im Mittelpunkt der Aktionen steht im laufenden Jahr das Verfechten der Gesetzesvorlage zu Verbot und Vorbeugung der Folter. Diese Gesetzesvorlage wurde gemeinsam von der Menschenrechtskommission Ugandas und Mitgliedern der Antifolter-Koalition ausgearbeitet.

Sie soll einige der Lücken schließen, die gegenwärtig in den gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Folter in Uganda bestehen. Folter soll in Uganda mit Hilfe der Vorlage nun zu einem Straftatbestand erklärt werden. Der Begriff Folter soll umfassend definiert werden, und es werden Strafen gegen Folterer festgesetzt, so Gordon Mwesigye, Sekretär der Kommission.



26.6.2009
China: 20 Hinrichtungen zum Anti-Drogen-Tag


Wie die amtliche Presse am Freitag mitteilte, wurden mindestens 20 Menschen in den vorangegangen Tagen in China wegen Drogenschmuggels hingerichtet, die gleiche Anzahl von Menschen zum Tode verurteilt und Hunderte vor Gericht gestellt. Die Hinrichtungen und Gerichtsverfahren fanden in verschiedenen Teilen Chinas statt. Alleine in Peking wurden am Donnerstag sechs Drogenschmuggler hingerichtet.

25.6.2009
Zwei Hinrichtungen in China wegen Heroinschmuggels aus Myanmar


Ein Gericht im Nordosten von China sagte am Dienstag, dass es im letzten Monat Liu Fuying und Sun Yulong hinrichten ließ, die schuldig befunden worden waren, eine Drogenschmuggler Bande, die Heroin aus Myanmar nach China brachte, angeführt zu haben. Die Männer wurden im letzten August zum Tode verurteilt, doch die Hinrichtungen wurden erst nach Genehmigung durch den Supreme People’s Court durchgeführt.

China hält Informationen zur Todesstrafe und Hinrichtungen geheim, doch die in den USA ansässige Dui Hua Stiftung geht von mindestens 5000 Hinrichtungen jährlich aus. In den letzen Jahren hat China die Todesstrafe beschränkt auf 68 Straftaten. Vor 1997, als die Todesstrafe auch noch wegen Diebstahl ausgesprochen werden konnte, war die Zahl der vermuteten Hinrichtungen bei über 10000.

24.6.2009
Texas: Michael Scott und Robert Springsteen werden auf Kaution entlassen


Mike Lynch, Richter am District Court, verfügte am Mittwoch morgen, dass die Angeklagten im so genannten Joghurtshop-Mord, Michael Scott und Robert Springsteen zur nächsten Verhandlung auf Kaution auf freien Fuß zu setzen sind.

Die ursprünglich für den 6. Juli angesetzte Verhandlung für Michael Scott wurde auf Bitte der Staatsanwaltschaft verschoben. Die Staatsanwälte des Travis County hatten um mehr Zeit gebeten, damit sie herausfinden könnten, wessen DNA im März 2008 in Scheidenabstrichen des 13-jährigen Opfers Amy Ayers gefunden wurde. Die gleiche DNA wurde später auch in einem anderen Opfer im Teenageralter gefunden.

Die Anwälte Scotts waren gegen eine Verschiebung des Termins, da sie Befürchtungen haben, die Staatsanwaltschaft könne die Zeit nutzen, um zusätzliche Beweise gegen ihren Klienten zu finden.

Auf einer Pressekonferenz las Staatanwältin Rosemary Lehmberg aus einer Stellungnahme unter anderem folgendes vor: „ Der zuverlässige, wissenschaftliche Beweise im Fall zeigt einen, und nur einen, unbekannten männlichen Spender. Dies voraussetzend kann ich nicht mit gutem Gewissen diesen Fall vor Gericht bringen bevor die Identität dieses männlichen Spenders festgestellt und die ganze Wahrheit bekannt ist.“

Weiterhin sagte sie, sie sei weiterhin überzeugt, dass Robert Springsteen und Michael Scott beide verantwortlich für die Tode im Joghurtshop sind, aber es wäre nicht vernünftig, eine Gerichtsverhandlung zu riskieren bis sie zusätzlich wüssten, wie dieser unbekannte Mann mit der Sache zusammenhängt. Sicher sei sie besorgt darüber, dass die Männer sich in Freiheit befänden, sie glaube, dass sie schrecklicher Morde schuldig seien. Aber am Ende glaube sie, dass eine erfolgreiche Verurteilung der Männer an dieser Entscheidung hinge.

Nach der Pressekonferenz sagte Polizeichef Acevedo, seine Ermittler würden weiterhin am Fall arbeiten, mit Freunden und Bekannten der Angeklagten Scott und Springsteen reden, um herauszufinden, ob diese etwas über den Fall wüssten.

Anmerkung:

Der als „Joghurtshop – Mord“ bekannte Fall war die Ermordung von vier Teenagern in einem Joghurtgeschäft im Norden von Austin, TX. Die Morde fanden am 6. Dezember 1991 statt. Das Geschäft wurde angezündet und nach den Löscharbeiten fand man die Leichen von Amy Ayers (13), Jennifer Harbison (17), Sarah Harbison (15) und Eliza Thomas (17). Alle Leichen waren gefesselt und geknebelt, alle Mädchen mit einem Schuss in den Kopf getötet worden.

Zur Mordzeit hatte man den Serienmörder Kenneth Allen McDuff in der Gegend gesehen, der später wegen der Entführung und Ermordung von Colleen Reed, die am 29. Dezember des gleichen Jahres im Süden von Austin stattfand, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Die Polizei schloss ihn jedoch als Verdächtigen in den Joghurtshop – Morden aus.

Trotz ausführlicher Polizeiarbeit und Berichten in den Medien blieb der Fall acht Jahre lang ungelöst. Zur allgemeinen Verwirrung trug hierbei bei, dass die Polizei von Austin zugeben musste, dass mehr als 50 Menschen die Morde gestanden hatten. Einer dieser Geständigen war McDuff gewesen, der die Tat am Tag seiner Hinrichtung gestand. Auch der Ermittler Hector Polanco wurde später von der Polizei entlassen, da er angeblich Geständnisse erpresst hatte.

Am 6. Oktober 1999 verhaftete die Polizei vier Verdächtige im Fall: Robert Burns Springsteen Jr., 24, Michael James Scott, 25, Maurice Pierce, 24, und Forrest Wellborn, 23. Die Anklagen gegen Forrest Wellborn und Maurice Pierce wurden fallengelassen, nur Springsteen und Scott kamen vor Gericht. Im Jahr 2002 wurde Scott für schuldig befunden und zu lebenslänglicher Haft verurteilt, Springsteen erhielt 2001 die Todesstrafe. Da Springsteen zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, wurde sein Urteil nach der Entscheidung des US Supreme Court in Simmons v. Missouri im Jahr 2005 umgewandelt.

24.6.2009
Nigerianischer Präsident bekräftigt Zustimmung zur Todesstrafe


Auf die Frage eines Journalisten nach seinen Ansichten zur Todesstrafe, der in Begleitung des spanischen Premierministers Jose Luis Rodriguez Zapatero nach Nigeria kam, antwortete Präsident Yar’adua, die Todesstrafe sei ein wesentlicher Teil des Strafrechts des Landes und werde auch zukünftig nach den Gesetzen angewandt. Er sagte außerdem, die Todesstrafe sei nur eine der Strafen, die im Rechtssystem des Landes festgeschrieben seien und sagte, dass jede Gesellschaft durch ihr Recht regiert würde und jede Strafe, die im Recht festgelegt sei, endgültig wäre.

23.6.2009
Abschaffung der Todesstrafe in Togo nun offiziell


Am Dienstag entschied die togolesische Nationalversammlung einstimmig, die Todesstrafe im Land abzuschaffen. Hiermit ist diese nun offiziell und Togo wird zum 15. Mitglied der Afrikanischen Union und dem weltweit 94 Land, das die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft hat.

Togo hatte seit mehr als drei Jahrzehnten keine Hinrichtung mehr durchgeführt. Die letzte Hinrichtung fand im Jahr 1978 statt, das letzte Todesurteil wurde 2003 ausgesprochen.

23.6.2009
Hinrichtungen in Missouri liegen auf Eis


Der neue Oberste Staatsrichter Missouris sagte am Dienstag, dass ein Ansetzen von Hinrichtungsterminen im Staat unwahrscheinlich sei, während die Gerichte die Klage eines Gefangenen zum Hinrichtungsablauf evaluieren.

Bis zur Hinrichtung von Dennis Skillicorn im letzten Monat hatte Missouri für vier Jahre keine Hinrichtung. Die Hinrichtung für Reginald Clemons war die zweite angesetzte Hinrichtung seit die Gerichte urteilten, dass eine Hinrichtung mittels Giftspritze, insbesondere die Methode mit drei verschiedenen Drogen, die der Staat verwendet, verfassungskonform sei. Trotzdem hielt der 8. Circuit US Court of Appeals die für den 17. Juni angesetzte Hinrichtung Clemons auf, um einer Klage von dessen Anwälten zum Hinrichtungsablauf bei Hinrichtung mit der Giftspritze Zeit zu geben. In der Klage geht es um die Sicherstellung, dass Missouri ausgebildetes Personal verwendet, das dem Gefangenen nicht durch Gabe von nicht ausreichender Menge von Betäubungsmitteln unnötigen Schmerz während der Hinrichtung verursacht.

23.6.2009
PACE macht Sondergast-Status Weißrusslands von Abschaffung der Todesstrafe abhängig


In einer am Dienstag in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) verabschiedeten Resolution macht dieser die Rückgabe des Sondergast-Status an Weißrussland von der Abschaffung der Todesstrafe im Land abhängig.

PACE erkennt zwar an, dass in Weißrussland durchaus in der letzten Zeit Bewegungen zu beobachten sind, die darauf hindeuten, dass das Land demokratische Richtlinien und Menschenrechte nun stärker beachten will, sieht aber dennoch noch einen großen Arbeitsbedarf. So wurden bereits zuvor strenge Bedingungen an eine evtl. Rückgabe des Sondergast-Status geknüpft. Diesen Bedingungen hat PACE nun die Abschaffung der Todesstrafe hinzugefügt.

1993 gewährte PACE Weißrussland den Status als Sondergast, doch das Land verlor diesen wieder im Jahr 1997, nachdem der Europarat die damalige weißrussische Präsidentschaftswahl als undemokratisch sah.

23.6.2009
Enthauptung in Saudi-Arabien


Das saudi-arabische Innenministerium teilte mit, dass am Dienstag Ammed al-Shehri mit dem Schwert geköpft wurde. Al Shehri erhielt für die Erschießung eines Stammesmitglieds während eines Streits die Todesstrafe.

Dies war nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP die 43. Hinrichtung im Königreich Saudi-Arabien in diesem Jahr.

21.6.2009
Weitere Hinrichtung in Saudi-Arabien


Wie das Innenministerium am Sonntag mitteilte, wurde , Falih bin Miflih in der Stadt Unayzah geköpft. Der Mann war schuldig befunden worden, ein Kind sexuell belästigt und danach zum Sterben in der Wüste zurück gelassen zu haben.

Saudi-Arabien wendet eine sehr strenge Form der Scharia an. Die Todesstrafe kann für Mord, Drogenschmuggel, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall ausgesprochen werden. Hinrichtungen werden normalerweise mit dem Schwert durchgeführt.

Nach einer Zählung der Associated Press war dies die 42. Hinrichtung in Saudi-Arabien in diesem Jahr. Im letzten Jahr wurden dort 102 Menschen hingerichtet.

19.6.2009
Vietnam schafft Todesstrafe für acht Straftaten ab


Die vietnamesische Nationalversammlung gab bekannt, dass sie dafür gestimmt hat, bei acht verschiedenen Straftaten die Todesstrafe abzuschaffen. Drogenschmuggel kann aber weiterhin mit dem Tode bestraft werden. Die Gesetzesänderung wird ab dem 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Abgeschafft wurde die Todesstrafe für Vergewaltigung, betrügerische Inbesitznahme von Grundbesitz, Schmuggel, Herstellung und Verbreitung von Falschgeld, Verwendung von Drogen, das Zahlen von Bestechungsgeldern, Entführung oder Piraterie und die Zerstörung militärischer Waffen.

Die Strafen von Menschen, die wegen einer der oben genannten Straftaten bereits im Todestrakt sitzen, werden in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt.

18.6.2009
Mann in Saudi-Arabien wegen Mordes hingerichtet


Wie das saudi-arabische Innenministerium mitteilte, wurde am Donnerstag Ali bin Gheithan al-Harithi wegen der Ermordung von Abdullah bin Namshan al-Harithi geköpft. In einer Stellungnahme sagte das Innenministerium, Gheithan al-Harithi habe Namshan al-Harithi während eines Streits erstochen.

18.6.2009
USA:
Gerichtsentscheidung: Verurteilte haben keinen Anspruch auf DNA-Tests


Am Donnerstag entschied der Oberste Gerichtshof mit fünf zu vier Stimmen, rechtskräftig Verurteilte haben kein Anspruch darauf, DNA-Untersuchungen von Beweisgegenständen zum Nachweis ihrer Unschuld anzufordern.

Konkret ging es um William Osborne aus Alaska, der 1993 des tätlichen Angriffs, Kidnappings und sexuellen Übergriffs schuldig gesprochen wurde. Zwar hatte die Zeugin Osborne als eine der beiden Angreifer identifiziert, doch Gerichtsunterlagen zufolge war diese Identifizierung nur vage, da sie schlecht sah und der Übergriff nachts stattgefunden hatte.

Osborne beantragte 2001 beim zuständigen Gericht seines Bundesstaats Zugang zu den Beweismitteln, damit diese mit den neuesten DNA-Methoden untersucht werden können, welche seinerzeit noch nicht zur Verfügung standen. Er erhob schließlich Klage vor einem Bundesgericht, da der Staat Alaska über keinerlei Vorschriften verfüge, die nachträgliche DNA-Tests regeln.

John Roberts vom Obersten Gerichtshof formulierte in der von der Mehrheit getragenen Entscheidung, Osborne hätte zunächst sämtliche Rechtsmittel der Berufung in Alaska ausschöpfen müssen. Des weiteren begründe die Rechtsstaatlichkeits-Klausel in der Verfassung keinen eigenständigen Anspruch für Angeklagte auf Anforderung von DNA-Untersuchungen.

Roberts zufolge haben DNA-Beweise durchaus große Veränderungen im Strafjustizwesen zur Folge. Es sei jedoch die Frage, ob weitere Neuregelungen in erster Linie aufgrund von juristischer Überprüfung und Auslegung des derzeitigen Systems zustande kommen werden, oder ob die Justiz auf Bundesebene vorauseilen müsse - also das System zu überprüfen (und ggf. zu verwerfen), indem man ein neues verfassungsrechtliches Instrument schaffe und auch die Verantwortung für dessen Weiterentwicklung übernehme.

Darüber hinaus ermahnte er die Bundesgerichte, sie sollen den Bundesstaaten die Möglichkeit geben, sich mit technischen Innovationen auseinanderzusetzen. "Die Bundesgerichte sollten nicht davon ausgehen, dass die Vorgehensweise in bundesstaatlichen Strafprozessen nicht dafür ausreichen, mit technischen Neuerungen umzugehen."

Alaska ist einer der wenigen Bundesstaaten, in denen es kein juristisches Regelwerk für DNA-Untersuchungen nach einer Verurteilung gibt. Dem Innocence Project, das Fälle neu untersucht, bei denen DNA-Beweise eine Rolle spielten, ist in Alaska kein Häftling bekannt, dem das Justizwesen ermöglicht hätte, DNA-Untersuchungen anzufordern.

Peter Neufeld vom Innocence Project sagte, die Entscheidung des Gerichts sei enttäuschend, da sie "irrtümlich behauptet, dass Alaska durchaus über angemessene Verfahren für DNA-Untersuchungen nach einem Urteil verfüge". Die Entscheidung wird zwar nicht allzu sehr ins Gewicht fallen, da in den meisten Bundesstaaten bereits Zugang zu diesen Tests gewährt werde, sie wirke sich jedoch verheerend für Häftlinge in Staaten ohne solche Gesetze aus.

"Die meisten Personen, die DNA-Untersuchungen zur Beweisführung ihrer Unschuld benötigen, betrifft die heutige Entscheidung nicht; die kleine Anzahl der davon Betroffenen könnte jedoch stark darunter zu leiden haben. Aufgrund dieses Urteils werden noch mehr Unschuldige im Gefängnis schmachten, und einige werden dort vielleicht auch sterben, da man ihnen verwehrt, ihre Unschuld zu beweisen", sagte Neufeld.

Dem Innocence Project zufolge verfügen insgesamt 47 Bundesstaaten, der District of Columbia sowie der Kongress über Gesetze, die den Zugang zu DNA-Untersuchungen nach einer Verurteilung ermöglichen. Auf Bundesebene wurde diesbezüglich 2004 ein Gesetz verabschiedet.

Neufeld sagte, seine Organisation werde sich mehr denn je dafür einsetzen, dass Alaska, Massachusetts und Oklahoma Regelungen für DNA-Untersuchungen erlassen. Auch trete man für Verbesserung der Gesetze in Alabama und Kentucky ein, wo derartige Untersuchungen lediglich in Kapitalstrafsachen zulässig seien, sowie in Pennsylvania, das sie nur für Häftlinge genehmigt, die vor 1995 verurteilt wurden.

USA-weit wurden 240 Personen aufgrund von DNA-Untersuchungen nachträglich freigesprochen, so das Innocence Project. Sie haben durchschnittlich 12 Jahre in Haft verbracht und hätten sich in einzelnen Fällen sogar eines Verbrechens schuldig bekannt, das sie gar nicht begangen hatten.

17.6.2009
China: Hinrichtungen mit Giftspritze statt durch Erschießen


Exekutionen in Peking sollen ab Jahresende mit der Giftspritze ausgeführt werden. Die Justizbehörden hätten sich für diese Methode anstelle der bisherigen Erschießungen entschieden, berichtete die englischsprachige "China Daily". Sie gilt nur für die Hauptstadt, wenngleich auch in einigen anderen Regionen bereits die Giftspritze zur Anwendung kommt. Diese Methode "gilt als humaner, weil sie die Angst und den Schmerz des Kriminellen gegenüber einer Erschießung reduziert", wurde Hu Yunteng vom Obersten Volksgericht zitiert. Menschenrechtsgruppen rechnen allein für dieses Jahr mit rund 5000 Exekutionen.
(Quelle: Welt online)

16.6.2009
Studie der University of Colorado: Todesstrafe schreckt Mörder nicht ab


Laut einer dieser Tage im Journal of Criminal Law and Criminology der Juristischen Fakultät der Northwestern University veröffentlichten Untersuchung sind 88% der führenden Kriminologen des Landes nicht der Auffassung, dass die Todesstrafe Menschen davon abhält, einen Mord zu begehen. Verfasst wurde die Studie von Professor Michael Radelet, Leiter der Soziologischen Fakultät der University of Colorado in Boulder (CU-Boulder), sowie Traci Lacock, einer Anwältin und Studentin im Aufbaustudium Soziologie an der CU-Boulder.

Unter dem Titel "Verringern Hinrichtungen die Anzahl von Morden? Ansichten führender Kriminologen" bringt die Untersuchung die Begründung der abschreckenden Wirkung für eine Beibehaltung dieses Strafmaßes ins Wanken, sagte Radelet, einer der führenden Sachverständigen der USA zum Thema Todesstrafe

"Diese Angaben zeigen, dass die von sehr vielen als stärkstes Argument für die Todesstrafe ins Feld geführte abschreckende Wirkung sich bei näherer Betrachtung durch qualifizierte Sachverständige als haltlos erweist", sagte Radelet. "Vielleicht bestehende Rechtfertigungen für die Todesstrafe verlieren an Bedeutung gegenüber deren Kehrseite wie hohe Kosten, Willkür, Hinrichtung Unschuldiger und Abziehen von Finanzmitteln für wirksamere Methoden der Verbrechensvorbeugung und Opferunterstützung."

Die Untersuchung erfolgte durch Versenden von Fragebögen an die hervorragendstsen Kriminologen der Vereinigten Staaten, darunter Professoren der American Society of Criminology, Preisträgern des prestigeträchtigen Southerland Awards, den die American Society of Criminology verleiht sowie deren frühere Präsidenten. Dieser Verband ist die weltweit führende Organisation von Kriminologen.

Die 77 Befragten wurden nicht nach ihrer persönlichen Einstellung zu Sinn und Zweck der Todesstrafe gefragt, sie sollten die Fragen vielmehr auf der Grundlage ihrer Kenntnisse der diesbezüglichen statistischen Daten beantworten.

Radelet zufolge waren 87% der Sachverständigen außerdem überzeugt, die Todesstrafe abzuschaffen werde sich nicht signifikant auf die Zahl der Morde auswirken. 75% der Befragten stimmten darin überein, dass "Auseinandersetzungen über die Todesstrafe den Kongress und Justizausschüsse davon abhalten, sich auf echte Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung zu konzentrieren".

"Unsere Studie legt nahe, dass die große Mehrheit der weltweit führenden Kriminologen überzeugt sind, die Hypothese der Abschreckung werde durch statistische Forschungen widerlegt", so Radelet und Lacock. "Kriminologen stimmen darin überein, dass die abschreckende Wirkung der Todesstrafe im Vergleich zu der einer hohen Haftstrafe nicht wirklich höher ist."

Finanziert wurde die Untersuchung aus Sheilah's Fund der Tides Foundation in San Francisco, und in Auftrag gegeben wurde sie vom Death Penalty Information Center in Washington.
(Quelle: Univ. Colorado News)

15.6.2009
Europäische Union zutiefst beunruhigt über Hinrichtungen im Irak


Die tschechische Ratspräsidentschaft zeigte sich in einer Presseerklärung zutiefst besorgt über jüngste Berichte von Massenhinrichtungen im Irak. Im Irak seien in den letzten Tagen mindestens 20 Menschen hingerichtet worden und Berichten zufolge sollen weitere Hinrichtungen folgen.

Besonders besorgt sei die EU über die Art, wie die Todesstrafe im Irak gehandhabt wird, einem Land, in dem das Rechtswesen noch immer in der Entwicklung befinde. Die EU gab zu bedenken, dass jedes Fehlurteil oder Fehler im Rechtssystem bei Anwendung der Todesstrafe zu einem nicht wieder gut zu machenden oder umkehrbaren Verlust menschlichen Lebens führt.

Die EU fordert die Regierung des Irak dazu auf, das de-facto Moratorium für Hinrichtungen wieder einzusetzen, das vom Irak seit August 2007 mit Blick auf eine zukünftige Abschaffung der Todesstrafe eingehalten wurde.

In einer Zeit, in der sich ein positives Image vom Irak und dessen Erfolgen entwickele, würde die Wiederaufnahme von Hinrichtungen dieses Image beeinflussen und nicht dazu beitragen, ein Bewusstsein unter der internationalen Gemeinschaft für die positiven Entwicklungen im Irak aufzubauen.

15.6.2009
Homosexuellen - Organisationen empört über Aussage des iranischen Präsidenten


Verschiedene Homosexuellen - Organisationen zeigen sich empört über eine Aussage des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad hat bei einer Siegesfeier im Zentrum Teherans. Ahmadinejad rief seinen jubelnden Anhängern zu, im Iran gebe es "eine echte Demokratie", während die Politiker im Ausland "Homosexuelle und anderen Bodensatz umbuhlen, um ein paar Prozent mehr Stimmen zu bekommen". Hiermit habe der Päsident den Westen für die Gleichberechtigung Schwuler und Lesben verspottet. Im Iran droht Homosexuellen die Todesstrafe - diese wird auch an Minderjärhigen exekutiert. Um die Hinrichtungen international zu rechtfertigen, würden Homosexuelle dabei oft als Kinderschänder dargestellt.

15.6.2009
Kalifornien kann sich die Todesstrafe nicht leisten


Der ehemalige Justizminister Kaliforniens, John Van de Kamp, spricht sich in der Los Angeles Times für die Abschaffung der Todesstrafe aus Kostengründen aus. Er führt an, dass die Streichung der ohnehin selten vollsteckten Todesstrafe dem Staat jährlich 125 Millionen Dollar ersparen könnte.

Ein Auszug aus dem Artikel:

„[...]Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich in Kalifornien 678 Straftäter im Todestrakt - mehr als in jedem anderen Bundesstaat. In den vergangenen 30 Jahren gab es jedoch nur 13 Vollstreckungen. Da der Staat jedes Jahr etwa 20 weitere Personen zum Tode verurteilt - wobei die durchschnittliche Wartezeit zwischen Urteil und Vollstreckung 25 Jahre beträgt - steigt die Zahl der Todestraktinsassen ständig weiter an.

Blicken wir auf die Kosten der Todesstrafe. Laut dem Abschlussbericht der California Commission on the Fair Administration of Justice, deren Vorsitzender ich von 2006 bis 2008 war, erhöhen sich bei einem Mordprozess die Kosten um etwa eine halbe Million Dollar, wenn die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe fordert. Jährlich entstehen für die Haft im Todestrakt Mehrkosten von $ 90 000 pro Insasse gegenüber dem normalen Vollzug, schon aufgrund der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Berufungen und Habeas-Corpus-Verfahren schlagen mit weiteren mehreren Zehntausend Dollar zu Buche. Insgesamt dürfte es etwa 125 Millionen Dollar mehr kosten, in einem Kapitalfall die Todesstrafe anzustreben und Berufungen abzuwehren, als die Verurteilten bis an ihr Lebensende weg zu sperren, ohne dass sie auf Bewährung freikommen können.

Zusätzlich zu diesem Mehraufwand von jährlich 125 Millionen Dollar steht Kalifornien vor der Notwendigkeit, für geschätzte 400 Millionen Dollar eine neue Unterbringung für die Todestrakthäftlinge bereitzustellen.

Die Kommission, deren Mitglieder zu gleichen Teilen aus den Lagern der Befürworter und der Gegner der Todesstrafe stammten, kam zum Ergebnis, dass das gegenwärtige System "dysfunktional" sei, wie es schon Ronald M. George bezeichnete, Richter am Supreme Court von Kalifornien. Einstimmig empfahl die Kommission eine Reihe von Maßnahmen, um die schwerwiegendsten Mängel des Systems zu beheben. Dazu gehörte beispielsweise die Aufstockung des Mitarbeiterstabs der öffentlichen Strafverteidiger um ein Drittel für die automatischen Berufungsverfahren, sowie eine 500% Anhebung im Habeas Corpus Resources Center von Kalifornien, damit die Bearbeitung der Habeas-Corpus-Anträgen künftig deutlich schneller vonstatten gehen kann. Ebenso regten wir an, auch die Anzahl der Mitarbeiter im Büro des Justizministers für die steigende Zahl an Fällen entsprechend nach oben zu korrigieren.

Diese Aufstockungen würden jährlich weitere 95 Millionen Dollar bedeuten. Damit könnte man die Dauer bis zur Vollstreckung eines Todesurteils in Kalifornien auf ca. 12 1/2 Jahre verkürzen und sich dem Durchschnittswert in den gesamten USA annähern.

Unser Bericht erschien vor knapp einem Jahr, am 30. Juni 2008. Seither gab es aus Sacramento keinerlei Anzeichen, dass die Vorschläge auch umgesetzt werden sollen. Irgendwie scheint Sand im Getriebe zu sein. Und angesichts der ins Haus stehenden Finanzkrise in diesem Staat sind die Maßnahmen wohl komplett auf Eis.

Daher sei mir ein anderer Vorschlag gestattet. Meines Erachtens ist es an der Zeit, in Kalifornien die Todesstrafe abzuschaffen.[...]“

Bitte lesen Sie den komplett übersetzten Artikel hier

11.6..2009
Alabama: Jack Trawick, 62, hingerichtet


Jack Trawick wurde um 18.17 Uhr für tot erklärt.

Trawick wurde für schuldig befunden, am 9. Oktober 1992 die 21-jährige Stephanie Gach entführt, auf sie eingestochen und stranguliert zu haben. Hierfür wurde er zum Tode verurteilt. Für einen zweiten Mord erhielt er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Er behauptete drei weitere Morde begangen zu haben.

Nach seinem Schuldspruch im Jahre 1994 schrieb Trawick dem vorsitzenden Richter in einem Brief, dass er, sollte der Richter ihn nicht zum Tode, sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilen, einen Gefängnisangestellten umbringen würde. Richter James Hard verurteilte ihn zum Tode.

Während seiner Zeit im Todestrakt wurde Trawick dadurch bekannt, dass er Kurzgeschichten über den Mord und Zeichnungen einer ermordeten Frau im Internet versteigern ließ. Er hinterließ einen Teil seiner wenigen Besitztümer Tod Bohannon, der eine Webseite betreibt, auf der man „Erinnerungsstücke“ von Straftätern ersteigern kann.

Die Mutter des Opfers, die ursprünglich der Hinrichtung beiwohnen wollte, änderte ihre Meinung nachdem sie hiervon erfuhr. Eine Opferanwältin, die sich um die Familie kümmert, sagte, diese Nachricht habe sie aus der Bahn geworfen.

9.6.2009
Idaho schafft Erschießungskommandos ab


Fast unbemerkt von der Presse unterschrieb der Gouverneur von Idaho ein Gesetz, dass mit Inkrafttreten am 1. Juli 2009 Hinrichtungen mittels Erschießung abschafft. Bisher war diese Hinrichtungsmethode noch immer als Ausweichmethode im Gesetz verankert für den Fall, dass die tödliche Injektion unpraktisch sein sollte.

Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA gab es in Ideho eine Hinrichtung: Keith Wells wurde 1994 als „Freiwilliger“ mittels Giftinjektion hingerichtet. Momentan sitzen 18 Menschen im Todesstrakt des Staates.

6.6.2009
Fünf Hinrichtungen im Iran


Abdolhamid Rigi und Reza GhalandarZahi wurden der „Feindschaft mit Gott“ (moharebeh*) und Zugehörigkeit zur Baluchengruppe von Abdolmalek Rigi für schuldig befunden und hierfür zum Tode verurteilt. Die Todesurteile wurden am Samstag Morgen in der Stadt Zahedan durch den Strick vollstreckt.

Am 30. Mai wurden drei Männer öffentlich in Zahedan gehängt. Die Männer waren der Zugehörigkeit zu einer Gruppe für schuldig befunden worden, die den vor Kurzem ausgeführten Bombenanschlag in Zahedan geplant hatte. Diese Gruppe stritt ab, dass die Hingerichteten mit der Gruppe in Verbindung gestanden hätten.

*Der Strafbestand der „Moharebeh“ ist im iranischen Recht sehr vage formuliert. Diese Anklage wird oft gegen Personen erhoben, die man des bewaffneten Kampfes gegen den Iran, bewaffneten Raubes oder der Spionage beschuldigt.

5.6.2009
Abschaffung der Todesstrafe in Connecticut scheitert an der Gouverneurin


Wie sie es bereits angekündigt hatte, legte Gouverneurin Jodi Rell ihr Veto gegen einen Gesetzesentwurf ein, der die Todesstrafe im Staat durch lebenslängliche Haft ersetzt hätte. Gouverneurin Rell sagte, der Staat könne Menschen, die die gewalttätigsten Morde begehen, nicht tolerieren.

Der Gesetzesentwurf wurde zuvor mit 19:17 Stimmen vom Senat und mit 90:56 Stimmen vom Repräsentantenhaus angenommen. Nach Aussagen von Befürwortern des Gesetzesentwurfs fehlt ihnen die Zweidrittelmehrheit, die sie in der Generalversammlung bräuchten, um das Veto der Gouverneurin zu überstimmen.

Im Moment sitzen zehn Menschen im Todestrakt von Connecticut. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA wurde ein Mensch im Staat hingerichtet.

5.6.2009
Schweizer Bank macht Geldanlage u.a. von Todesstrafe abhängig


US-Staatsanleihen im Wert von mehreren zig Milliarden Dollar sind in den letzten Wochen überraschend problemlos bei Investoren weltweit platziert worden. Ein Schweizer Vermögensverwalter wollte und will auch künftig nichts von US-Staatspapieren wissen: Die Bank Sarasin.

Der Grund: Die USA vollstrecken noch immer Todesurteile. Dies hält die Privatbank mit ihrer nachhaltigen Investment-Strategie für unvereinbar. In den USA und in der EU wird darob die Nase gerümpft. Die Bank habe auch kein Problem, von Ausländern Vermögen zu verwalten, die ihren Ursprungsländern möglicherweise als Steuergelder entzogen worden sind. «Ethik wird nicht überall gleich gelebt», zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg Benedikt Gratzl. Gemäss dem Sarasin-Sprecher muss man schon zwischen Deutschland, den USA oder der Schweiz unterscheiden.

[...]Stephane Garelli, Professor an der IMD Business School in Lausanne, hält es für überzogen, die Todesstrafe zu einem Anlagekriterium zu machen. «Man findet immer einen Grund, nicht in ein Land zu investieren», so Garelli. Sarasin investiert auch nicht in China, Iran, Saudi Arabien und Pakistan, wo die Todesstrafe praktiziert wird.

Die Bank öffnete vor 15 Jahren ihren ersten nachhaltigen Fonds. Erst 2003 fiel der Entscheid gegen die Treasuries, so das Unternehmen. Teil der Sarasin-Strategie ist zudem der Verzicht auf Investments in Tabak- und Waffenkonzerne. Sarasin verwaltet Vermögen in Höhe von 70 Milliarden
(Quelle: www.cash.ch)

3.6.2009
UNO-Sonderberichterstatter:
Handhabung der Todesstrafe in den USA führt zu Fehlurteilen


UNO-Sonderberichterstatter Philip Alston hat die Anwendung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten kritisiert und sagte, es komme gelegentlich zu Fehlurteilen. Alston fordert die USA auf, striktere Schutzmaßnahmen zu erlassen, damit es keine Unschuldigen treffen kann. Sein Bericht ging an den UNO-Menschenrechtsrat in Genf.

Philip Alston fordert die USA nicht auf, die Todesstrafe abzuschaffen; er drängt die Regierung jedoch sicherzustellen, dass der Verhängung der Todesstrafe ein ordentliches Verfahren vorausgegangen ist.

"Es wird von vielen Seiten davon ausgegangen, dass in den USA vermutlich auch Unschuldige hingerichtet worden sind. In Alabama und Texas jedoch - zwei Staaten, die ich besucht habe - schlug mir ein schockierendes Desinteresse an der Dringlichkeit entgegen, Mängel im Strafjustizwesen zu beheben."

Alston zufolge müsste der Kongress der Vereinigten Staaten Gesetze erlassen, mit denen Todesstrafenfälle auf bundesstaatlicher wie auf Bundesebene überprüft werden können.

Des weiteren kritisierte der Sonderberichterstatter den Mangel an Transparenz und Verantwortlichkeit bei Operationen von Militär und Geheimdienst in Bezug auf zivile Opfer. Er sagte, zielgerichtete Kampfflugeinsätze auf ausländischem Hoheitsgebiet nehmen zahlenmäßig zu und seien nach wie vor sehr besorgniserregend.

"Die Regierung hat bei derartigen Todesfällen noch immer keine effektiven Ermittlungen gegen untere Dienstgrade durchgeführt und sie entsprechend bestraft, und höhere Dienstränge wurden nicht gemäß der Haftung von Weisungsbefugten zur Verantwortung gezogen", so Alston. "Schlimmer noch: Sie hat im Grunde eine Zone der Straflosigkeit für private und zivile Auftragnehmer geschaffen, indem sie nur selten gegen sie ermittelt bzw. sie strafrechtlich verfolgt."

Lawrence Richter, der amtierende stellvertretende Leiter der ständigen Vertretung der USA in Genf, sagte, er akzeptiere Alstons Bemerkungen, wonach für schwerwiegende Todesstrafenfälle Sicherheitsmaßnahmen vonnöten seien. Er fügte jedoch hinzu, das System in den USA verfüge bereits über bestehende, stabile Schutzvorkehrungen.

"Wäre die Todesstrafe z.B. der Schwere der betreffenden Straftat nicht angemessen, so könnte sie unter dem Achten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung als grausame und ungewöhnliche Bestrafung angefochten werden", sagte Lawrence Richter. "Wir teilen vollauf Professor Alstons Bedenken über die Notwendigkeit, das Thema von Fehlurteilen anzugehen, und die US Regierung misst ihm in der Tat hohe Priorität bei. Wir sind eines von weltweit lediglich fünf Ländern, das dem Innocence Network angehört, einer Gruppe von Ländern, die darauf hinwirkt, moderne Kriminaltechniken und Reformen einzusetzen, um Fehlurteilen vorzubeugen."

Richter meint jedoch, was die militärischen Aktionen betreffe, gehe Alstons Kritik an Washington zu weit. Die Vereinigten Staaten seien nicht der Auffassung, dass militärische oder geheimdienstliche Vorgänge bei bewaffneten Konflikten unter das Mandat des Sonderberichterstatters fallen.
(Quelle: Voice of America News)

3.6..2009
Ohio: Daniel Wilson, 39, hingerichtet


Daniel Wilson wurde für den Mord an Carol Lutz zum Tode verurteilt. Im Mai 1991 hatte Wilson Carol Lutz, die ihn am Abend angeboten hatte, ihn nach einem Trickgelage mit seinem Freunden nach Hause zu fahren, zunächst in den Kofferraum seines Wagens gesperrt, fuhr mit diesem Wagen über längere Zeit durch die Gegend und zündete ihn schließlich an. Carol Lutz starb an einer Kohlenmonoxidvergiftung und Verbrennungen dritten Grades im Kofferraum ihres Wagens.

Die Familie des Opfers wohnte der Hinrichtung bei. Carols Mutter sagte bei einer anschließenden Pressekonferenz, Wilson hätte auch ohne die Gewährung von Gnade (durch den Gouverneur) mehr Gnade erhalten als er verdiene, mehr Mitgefühl als er ihrer Tochter gegenüber gezeigt habe.

Der der Hinrichtung beiwohnende katholische Priester Neil Kookoothe sagte. „ Diese Situation begann mit Tod und sie endet mit Tod. Auf dem ganzen Spektrum ist der Tod. Es wurde nichts erreicht.“

Während einer Pressekonferenz nach der Hinrichtung betonte der Priester die Aufrichtigkeit von Wilsons Reue und sagte, der Gefangene sei seinem Tod mit Mut und Würde entgegen getreten. Der Priester kritisierte Gouverneur Stickland. Diese habe das Gnadengesuch Wilsons so hastig zurückgewiesen, dass die Gefangenennummer unter Wilsons Namen sei nicht richtig gewesen sei. Er verurteilte auch das Todesstrafensystem.

In seinen letzten Worten sagte Wilson: „Ich möchte der Lutz – Familie sagen, dass es mir leid tut, was ich Carol angetan habe. Ich möchte meiner Familie sagen, dass es mir leid tut, wie sich die Dinge entwickelt haben. Ich liebe Euch. Ich glaube an Jesus. Er ist mein Herr und Retter. Ich gehe heim.“

Daniel Wilson wurde um 10.33 Uhr für tot erklärt.

* * * * * * * * * * * * * *

James Dellinger, TN, erhielt am 29.5.09 einen Hinrichtungsaufschub für die ebenfalls für den 3. Juni angesetzte Hinrichtung. Weitere Informationen zum Aufschub wurden nicht bekannt.

2.6..2009
Texas: Terry Hankins, 34, hingerichtet


Terry Lee Hankins, der sich selbst ein „Monster, das sich nicht kümmert“ nannte, wurde am Dienstag wegen der Ermordung von zwei seiner Stiefkinder hingerichtet. Er selbst übernahm die Verantwortung für den Mord an fünf seiner Verwandten.

„Was ich getan habe und all der Schmerz und das Leiden, das meine Taten verursacht haben, tun mir leid,“ sagte Terry Lee Hankins mit wankender Stimme in der Hinrichtungskammer. „Jesus ist der Herr. Alle Herrlichkeit dem Herrn.“

Um 18.19 Uhr, elf Minuten nach Beginn der Hinrichtung, wurde Hankins für tot erklärt.

2001 wurde Hankins von der Polizei wegen Erschießung seiner Exfrau Tammy, 34, und deren Kinder Devin Galley, 12, und Ashley Mason, 11, festgenommen. Hankins sagte den Polizisten damals, er habe fast ein Jahr zuvor auch seinen Vater und seine Halbschwester getötet.

1.6.2009
Mann geköpft und gekreuzigt


Saudi Arabien: Am 1. Juni wurde Ahmed bin 'Adhaib bin 'Askar al-shamlani al-'Anzi auf einem Platz in Riyadh gesteinigt und seine Leiche danach gekreuzigt.

Al-Anzi wurde für schuldig befunden, seinen Vater und seinen Sohn entführt und ermordet zu haben. Außerdem wurde wegen „Luwat“ (homosexuellem Geschlechtsverkehr), Besitz von sexuell eindeutigen Materialen und Erhebens einer Waffe gegen Sicherheitskräfte, die ihn verhaften wollten, verurteilt.

Gerichtsverhandlungen in Saudi-Arabien erreichen laut Amnesty International internationale Standards bei Weitem nicht. Sie finden normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne adäquate rechtliche Vertretung statt. Verurteilungen basieren oft auf „Geständnissen“, die unter Zwang, bis hin zur Folter oder anderer schlechter Behandlung während Isolationshaft, abgelegt wurden. Menschen, die zum Tode verurteilt werden, sind oft über den Ablauf der rechtlichen Verfahren gegen sie oder den Tag ihrer Hinrichtung nicht informiert. Von ihrer Hinrichtung erfahren sie erst am Morgen, wenn sie aus der Zelle geholt und geköpft werden.

Amnesty International zählte im Jahr 2008 insgesamt 102 Hinrichtungen in Saudi-Arabien. Durch die Geheimhaltung im Justizsystem des Landes ist es nicht möglich zu sagen, wie viele zum Tode verurteilt wurden, doch Amnesty International weiss von mindestens 136 Menschen, von denen man glaubt, dass sie auf ihre Hinrichtung warten.

31.5.2009
Troy Davis - Eine Schande
Kommentar von Bob Barr in der NY Times. Bob Barr ist ehemaliges Mitglied des am. Repräsentantenhauses und ehemaliger Staatsanwalt des Northern District von Georgia


Der ungeheuerlichste Machtmissbrauch einer Regierung ist die Hinrichtung eines Unschuldigen. Doch genau das wird wohl geschehen, sollte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Fall Troy Davis nicht einschreiten.

Mr. Davis droht die Exekution wegen Ermordung eines sich gerade nicht im Dienst befindlichen Polizeibeamten im Jahr 1989 in Savannah, Georgia, obschon sieben der neun Zeugen ihre Aussage gegen ihn seither widerrufen haben. Einige der Zeugen geben heute an, sie seien von Polizeibeamten unter Druck gesetzt worden, falsch gegen Davis auszusagen - so verständlich deren Eifer gewesen sein mag, einen Schuldigen zu finden, der einen der ihren getötet hatte. Beweise, die für Mr. Davis' Unschuld sprechen könnten, wurden vor Gericht nie geprüft.

Nachdem das US-Berufungsgericht für den 11. Bundesgerichtsbezirk Mr. Davis nicht gestattete, seinen Klageanspruch der Unschuld einzureichen, beantragten seine Verteidiger vor dem Obersten Gerichtshof einen "original writ of habeas corpus"* - eine ungewöhnliche Maßnahme, die die amerikanische Verfassung grundsätzlich zwar vorsieht, die jedoch seit 1900 nur wenige Male aufgegriffen wurde. Sollte dieser Berufungsantrag abgewiesen werden, dürfte Mr. Davis jedenfalls eine ungewöhnliche und zweifellos endgültige Ungerechtigkeit widerfahren.

Diese Gefahr droht ihm, da untergeordnete Gerichte die Gesetzesänderungen durch den Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act von 1996 falsch interpretiert haben - dieses Gesetz habe ich selber mitgestaltet, als ich Mitglied im Kongress war. Im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses wollte ich in den 90er Jahren den unbegründeten und missbräuchlichen Aufschüben in Kapitalstrafsachen ein Ende setzen, die das Justizwesen zunehmend zu untergraben drohen....
(Bitte lesen Sie hier weiter.)

27.5.2009
Richter ändern Vorschrift zu Polizeibefragungen
Anwälte müssen nicht anwesend sein


Der Oberste Gerichtshof hob gestern eine seit langem gültige Regelung auf, wonach Polizisten einen Verdächtigen nicht vor Eintreffen seines Anwalts beginnen durften ihn zu vernehmen. Den Anklägern wird dadurch die Befragung verdächtiger Personen erleichtert.

Mit 5 zu 4 Stimmen hoben die Richter des Obersten Gerichtshofs die Entscheidung in Michigan v. Jackson aus dem Jahr 1986 auf, die besagte, mit dem Verhör eines Verdächtigen, der einen Anwalt hat oder der um einen Rechtsbeistand gebeten hat, darf erst begonnen werden, wenn sein Anwalt anwesend ist. Die 'Jackson-Vorschrift' galt selbst für diejenigen, die bereit waren, ohne Beisein ihres Anwalts mit den Behörden zu sprechen.

Die konservativen Mitglieder des Gerichtshofs stellten sich nun gegen diese Meinung. Richter Antonin Scalia sagte, sie sei "wenig durchdacht" gewesen. Laut der Jackson-Vorschrift durfte die Polizei nicht einmal dann einen Verdächtigen befragen, dem man einen Verteidiger zugeteilt hatte, wenn der Verdächtige von sich aus reden wollte, so Scalia.

"Es wäre völlig unangebracht anzunehmen, dass das Einverständnis eines Angeklagten in eine polizeiliche Befragung unfreiwillig oder erzwungen war, aufgrund der bloßen Tatsache, dass man ihm zuvor einen Anwalt zugewiesen hatte", so Scalias Ausführungen in der Entscheidung des Gerichts.

Beim Verlesen der Meinung des Gerichts sagte Scalia, die Entscheidung werde aufgrund der in anderen Entscheidungen getroffenen gerichtlichen Vorkehrungen nur "minimale" Auswirkungen für Angeklagte haben. "Die beträchtliche ungünstige Wirkung dieser Vorschrift auf die Befähigung der Gesellschaft, Verbrechen aufzuklären und Straftäter vor Gericht zu bringen, überwiegt deutlich die Möglichkeit, ein tatsächlich erzwungenes Einverständnis zu verhindern, ohne Beisein des Anwalts auszusagen", sagte Scalia.

Die Ausführungen zu Michigan v. Jackson schrieb seinerzeit Richter John Paul Stevens, der einzige auch heute noch amtierende Richter des damaligen Gremiums. Neben ihm stimmten auch David H. Souter, Stephen G. Breyer und Ruth Bader Ginsburg gegen die gestrige Entscheidung. Stevens verlas seine abweichende Meinung von der Richterbank aus. Es war das erste Mal in dieser Periode, dass ein Oberster Richter seine abweichende Meinung laut vortrug.

"Die polizeiliche Vernehmung verletzt in diesem Fall eindeutig das Recht des Angeklagten auf Rechtsbeistand, das ihm aufgrund des Sechsten Zusatzartikels zusteht", sagte Stevens in seiner abweichenden Meinung. Das Aufheben der Jackson-Vorschrift sei dazu geeignet, "das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Zuverlässigkeit und Fairness unseres Justizwesens verringern".

Die Regierung unter Obama hatte den Gerichtshof aufgefordert, Michigan v. Jackson aufzuheben, und sich dadurch den Unmut von Bürgerrechtsgruppen zugezogen.

Das Justizministerium war in einem von Solicitor General Elena Kagan* (sie vertritt die Bundesregierung vor dem Obersten Gerichtshof) unterzeichneten Schriftsatz der Auffassung, die Entscheidung aus dem Jahre 1986 "diene keinem echten Zweck" und biete lediglich "dürftige Vorzüge". Die Regierung sagte, Verdächtige, die vor der Polizei keine Aussage machen wollten, müssen dies auch nicht tun und die Beamten hätten diese Entscheidung auch zu respektieren. Doch sehe man keinen Grund, weshalb ein Verdächtiger nicht die Fragen der Beamten beantworten sollte, wenn er zur Aussage bereit sei.

Auch 11 Bundesstaaten schlossen sich dem Aufruf der Regierung an, die Entscheidung von 1986 zu aufzuheben.

Die Entscheidung wurde im Fall Jesse Jay Montejo getroffen, der 2005 schuldig befunden wurde, am 5. September 2002 Lewis Ferrari in dessen Wohnung erschossen zu haben.

Man hatte Montejo in einer Anhörung am 10. September 2002 einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, er gab jedoch nie zu erkennen, dass er dessen Hilfe in Anspruch nehmen wollte. Montejo begleitete dann die Polizeiermittler, um ihnen bei der Suche nach der Tatwaffe zu helfen. Zurück im Auto schrieb er einen Brief an Ferraris Witwe, mit dem er sich belastete.

Bei der Rückkehr ins Gefängnis wartete bereits der Verteidiger auf Montejo und war äußerst ungehalten, dass sein Mandant ohne seine Anwesenheit befragt worden sei. Die Polizei benutzte den Brief vor Gericht gegen Montejo und er wurde zum Tode verurteilt. Er legte Berufung ein, doch der Oberste Gerichtshof von Louisiana erhielt das Urteil aufrecht.

Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall zurück, damit entschieden wurde, ob noch weitere gerichtlich vorgesehene Schutzmaßnahmen, wie etwa die Miranda-Rechte des Angeklagten (z.B. das Recht zu schweigen) verletzt worden seien.

Nachzulesen bei Montejo v. Louisiana.
(Quelle: Washington Post)

*Elena Kagan vertritt die Bundesregierung vor dem Obersten Gerichtshof

27.5.2009
Hinrichtungsaufschub für David Johnston, Florida


Am 21. Mai gewährte der Oberste Gerichtshof von Florida David Johnston einen Aufschub für die für heute angesetzte Hinrichtung. Die Richter gaben damit einem Antrag der Anwälte Johnstons statt, Zeit zu gewähren, damit die unter den Fingernägeln des Opfers und an anderen Stellen gefundene DNA getestet werden kann.

25.5.2009
Texas: Anwälte mit Kapitalstrafsachen überfrachtet
Nahezu ein Drittel bearbeitet mehr als empfohlene Obergrenze an Verbrechensfällen


Eine Untersuchung des Chronicle über die Zuteilung von 16.000 Verbrechensfällen in Harris County in den Jahren 2004-2009 ergab:

• Mehr als 150 Fälle pro Jahr: Zehn der Anwälte, die von Richtern zur Verteidigung von Angeklagten in Kapitalstrafsachen zugelassen wurden, überschreiten regelmäßig die USA-weit verfügte Obergrenze von 150 Fällen, in denen Angeklagten lebenslange Haft oder die Todesstrafe droht.

• Etwa 200 Verstöße: Anwälte haben offenbar entgegen der Richterverfügung mehr als 200-mal täglich fünf oder mehr zugewiesene Verbrechensfälle übernommen.

• Zahlreiche Kapitalstrafsachen: Ein Dutzend Fälle wurde den gleichen Anwälten mit weniger als 60 Tagen Abstand zugewiesen, was ebenfalls einen Verstoß gegen die Richterverfügung darstellt.

Anwalt Jerome Godinich, der dieses Jahr vom Berufungsgericht für den 5. Bundesgerichtsbezirk bestraft wurde, da er wiederholt Fristen in Todesstrafenfällen hat verstreichen lassen, vertrat in Harris County jährlich durchschnittlich rund 360 Straftäter – eine Zahl, die von keinem anderen erreicht wurde.

Doch selbst bei anderen Anwälten, die in Harris County für Todesstrafenfälle zugelassen sind, ist eine hohe Anzahl von Fällen keine Ausnahme.

Insgesamt überschreiten regelmäßig zehn der 32 dort von Richtern zugelassenen Anwälte von Mandanten, welche lebenslänglich oder die Todesstrafe zu erwarten haben, die empfohlene Höchstgrenze von 150 Straftätern pro Jahr – das ist eine Richtzahl, die 1973 aufgestellt und von der National Legal Aid and Defender Association übernommen wurde. Diese Anwälte, denen jeweils zwischen einer und zehn Kapitalstrafsachen zugewiesen wurden, handhabten jedes Jahr gleichzeitig circa 160 bis 360 derartiger Fälle, wie die Auswertung der offiziellen gerichtlichen Fallzuweisungen von 2004-2009 ergab.

Stephen Bright, ein Fachmann auf dem Gebiet der Anwaltsvertretung in Kapitalfällen, der an den juristischen Fakultäten in Yale und Harvard lehrt und der die Ergebnisse des Chronicle überprüfte, hält es für ein Unding, wenn Anwälte in dieser Kategorie pro Jahr fast 400 Mandanten vertreten. "Das sind viel zu viele Fälle, da ist kein Raum für irgendwelche anderen Fälle, schon gar nicht Kapitalstrafsachen."

Einige Strafsachen können sozusagen innerhalb von Minuten erledigt werden, doch wenn die Todesstrafe droht, kann es auch schon ein Jahr dauern. Viele Mandate gleichzeitig beschränken die Zeit, die Anwälte bedürftiger Angeklagter pro Fall aufwenden können. Entschädigt werden sie aus Steuergeldern.

Richter, die in Harris County Anwälten Fälle zuweisen, überwachen selbst bei Todesstrafenfällen nicht, wie viele Strafsachen ein Anwalt bearbeitet. Durch ihre Verfügungen versuchen Richter zu begrenzen, wie häufig einem Anwalt Verbrechensfälle und Kapitalstrafsachen zugewiesen werden. Doch wie die Ergebnisse zeigen, wird selbst gegen diese Vorgaben verstoßen, die aufgestellt wurden, nachdem ein völlig überlasteter Anwalt in Kapitalfällen Selbstmord beging.[...]
(Quelle: Houston Chronicle)


25.5.2009
Pressemitteilung der Gemeinschaft Sant'Egidio:
Togo schafft die Todesstrafe ab


Der Justizminister von Togo, Kokou Biossey Koné, hat heute während seines Vortrags bei der IV. Internationalen Tagung der Justizminister, die von der Gemeinschaft SantEgidio organisiert wird, verkündet, dass sein Land in den kommenden Tagen die Todesstrafe abschaffen wird.

Der Minister erklärte, dass diese wichtige Entscheidung das Ergebnis des Einsatzes der Gemeinschaft SantEgidio ist, die in den vergangenen Jahren eng mit der togolesischen Regierung und der öffentlichen Meinung im Land zusammengearbeitet hat, indem sie insbesondere den politischen Dialog förderte, der zur aktuellen Übergangsphase zur nationalen Einheit geführt hat. Auf diesem Weg wurden wir treu und geduldig durch die Freunde der Gemeinschaft SantEgidio begleitet, erklärte der Minister.

Bei den letzten beiden Abstimmungen bei der UNO über die Resolution für ein universales Moratorium 2007 und 2008 hatte sich Togo enthalten, sodass es nun seinen Weg zu einer Justiz ohne Todesstrafe zum Abschluss bringt und sich den zahlreichen Ländern anschließt, die in den vergangenen Jahren in Afrika die Todesstrafe abgeschafft haben.

23.5.2009
Weitere Hinrichtungen im Iran


Einem Bericht des Nationalen Widerstandsrats des Iran zufolge, wurden am Samstag vier Menschen gehängt. Unter den Hingerichteten seien eine 29-jährige Frau namens Afsaneh Rahmani, ein 20-jähriger Mann mit Namen Rasoul und ein afghanischer Staatsangehöriger gewesen.

Der 20-jährige Reza Hadadi soll am Mittwoch im Adelabad-Gefängnis von Shiraz hingerichtet werden. Zur angeblichen Tatzeit war Haddidi erst 15 Jahre alt. Außerdem wurden zwei junge Gefangene (23 und 25 Jahre) zur Vorbereitung ihrer Hinrichtung in Einzelhaft in das Dastgerd-Gefängnis, Isfahan, verlegt.

Update 27.5.2009:

Wie der Anwalt von Reza Hadadi heute mitteilte, wurde dessen für heute angesetzte Hinrichtung durch den Obersten Gerichtshof aufgehalten. Der Gerichtshof habe auch den Wunsch geäußert, der Fall solle nochmals überprüft werden.

22.5.2009
Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vom Senat in Connecticut genehmigt


Nach einer elfstündigen Debatte stimmte der Senat von Connecticut um 4 Uhr des Freitag Morgen mit 19:17 Stimmen für einen Gesetzesentwurf, der die Todesstrafe im Staat abschaffen und eine lebenslängliche Haftstrafe ohne Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung zur höchsten Strafe machen würde.

Der Gesetzesentwurf, der vom Repräsentantenhaus bereits mit 90:56 genehmigt ist, wird nun Gouverneurin M. Jodi Rell, einer starken Befürworterin der Todesstrafe, zur Unterschrift vorgelegt. Allerdings scheint es, die Gouverneurin möchte in diesem Fall von ihrem Vetorecht Gebrauch machen. Sollte sie den Gesetzesentwurf allerdings mit ihrer Unterschrift in bestehendes Recht umwandeln, würde Connecticut zum 16. Bundesstaat der Vereinigten Staaten ohne Todesstrafe



21.5.2009
Texas: Gesetzesentwurf zur Komplizenhaftung aus Angst vor Veto des Gouverneurs geändert


Gesetzesentwurf HB2267 sah vor, dass zukünftig die Todesstrafe in Komplizenhaftung nicht mehr ausgesprochen werden könnte. Der Gesetzesentwurf wurde so auch vom texanischen Repräsentantenhaus in der letzten Woche angenommen.

Nachdem das Büro des Gouverneurs jedoch deutlich machte, dass Gouverneur Perry den Entwurf, sollte dieser vom Senat auch angenommen werden, durch sein Veto stoppen würde, hat der Justizausschuss des Senats den Gesetzesentwurf nun dahingehend geändert, dass die Todesstrafe zwar noch immer ausgesprochen werden kann, Komplizen jedoch in einem separaten Verfahren verurteilt werden müssen. Mit dieser Änderung wurde der Gesetzesentwurf nun einstimmig vom Justizausschuss angenommen.

Die Komplizenhaftung sieht vor, dass mehrere Angeklagte in Mordprozessen zum Tode verurteilt werden können, auch wenn sie nicht selbst jemanden ermordet haben. Texas wurde wegen diesem Gesetz in den letzten Jahren in verschiedenen Fällen stark kritisiert, da in diesen Fällen der eigentliche Mörder einen Handel mit der Staatsanwaltschaft einging, selbst im Gegenzug für seine Aussage gegen Mitangeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, während seine Komplizen hingerichtet wurden.

21.5.2009
Arizona: Urteil des zum Tode verurteilten Deutschen Rudi Apelt umgewandelt


Ein vor fast zwei Jahrzehnten wegen Mordes in den USA zum Tode verurteilter Deutscher wird nun doch nicht hingerichtet. Ein Gericht im US-Bundesstaat Arizona habe den 49 Jahre alten Rudi Apelt als geistesschwach eingestuft und seine Verlegung aus dem Todestrakt angeordnet, berichtete die Zeitung "Arizona Republic". Der Hinrichtung seines drei Jahre jüngeren Bruders Michael stehe hingegen nichts im Wege.

Die Brüder waren schuldig gesprochen worden, der amerikanischen Frau von Michael Apelt im Dezember 1988 kurz nach der Heirat die Kehle durchschnitten zu haben, um mehrere hunderttausend Dollar aus einer zuvor abgeschlossenen Lebensversicherung zu kassieren.

(Quelle: tagesschau.de)

20.5.2009
Iranischer Todesstrafengegner mit internationalem Menschenrechtspreis ausgezeichnet


Emad Baghi, der Gründer der „Society for the Defense of Prisoners’ Rights“ (Gesellschaft zur Verteidigung der Rechte Gefangener) wurde als Preisträger 2009 des Martin Ennals Preises für Verteidiger der Menschenrechte ausgewählt.

Baghis Dokumentationen der Todestraktinsassen im Iran, einschließlich der zur Tatzeit jugendlichen Täter, ist eine wichtige Quelle sowohl für die Vereinten Nationen als auch für andere Menschenrechtsgruppen außerhalb des Landes.

Wohnhaft in Teheran, verbrachte Baghi die letzten vier Jahre wegen seines Engagements gegen die Todesstrafe im Gefängnis. Erst als Ärzte seinen kritischen Gesundheitszustand (Baghi hat sowohl ein Herz- als auch ein Nierenleiden) bescheinigten, wurde er im August 2008 aus dem Gefängnis entlassen.

Gegen Baghi wird noch immer im Zusammenhang mit seiner Arbeit für die Rechte Gefangener Anklage erhoben. Unter anderem bezieht sich diese Anklage auf seine Untersuchungen, die zeigten, dass das islamische Recht keine dogmatische Forderung zur Aufrechterhaltung der Todesstrafe enthält.

Der jährlich vergebene Preis ist nach dem britischen Anwalt Martin Ennals genannt, der der erste Generalsekretär von Amnesty International war. Frühere Preisträger waren u.a. Akbar Ganji aus dem Iran, Arnold Tsunga aus Simbabwe und auch der chinesischer Dissident Harry Wu. In der Jury sind z.B. die Organisationen Amnesty International, Human Rights Watch und die International Commission of Jurists.


20.05.2009
Tag des Grundgesetzes
Die Würde des Menschen unantastbar machen – weltweit!

Der 23. Mai 2009 ist der Tag des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 trat unser Grundgesetz in Kraft.

Artikel 1 besagt „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Die Menschenwürde kann als Summe aller Grund- und Menschenrechte betrachtet werden.

Aus ihr leitet sich ab, dass der Mensch niemals zum Objekt staatlichen Handelns degradiert werden darf, denn dies käme einer Versagung der Achtung gleich, auf die jeder Mensch einen Anspruch hat.

Was für uns selbstverständlich sein mag, ist in vielen Teilen der Welt jedoch allerhöchstens eine Utopie!

Die Todesstrafe, ganz gleich ob sie in einem „rechtsstaatlichen“ Verfahren in einem Land wie den USA oder in Ländern wie China und Iran verhängt wird, stellt immer eine Verletzung der Menschenwürde dar. Das Individuum Mensch wird zum Objekt staatlichen Handelns, sein ultimatives und höchstes Gut – das Leben – wird einem überkommenen Rachegedanken und einer höchst zweifelhaften Generalprävention geopfert.

Die Lehren, die wir aus den Schrecken der deutschen Geschichte ziehen mussten, haben den Weg für unser Grundgesetz geebnet. Auch 60 Jahre nach seiner Verkündung, lehrt uns die Geschichte, dass die Tötung eines Menschen weder Heilung noch Prävention bringt, vielmehr den Kreis der Opfer immer weiter vergrößert. Kindern wird ein Vater oder eine Mutter genommen, Eltern ein Sohn oder eine Tochter.

Die Statistiken sind dabei eindeutig: auch die Todesstrafe vermag nicht Kriminalitätsraten zu senken und trifft oft Unschuldige. Dafür kostet sie ein Vielfaches im Vergleich zu einer lebenslangen Haft. Mittel, die wesentlich effizienter in Prävention investiert wären.

Zum Tag des Grundgesetzes wollen wir daran erinnern, dass das von uns als selbstverständlich wahrgenommene Gesetzeswerk keineswegs so selbstverständlich ist.

Stück für Stück müssen wir daran arbeiten und dafür kämpfen, dass die menschliche Würde und all ihre Implikationen nirgendwo mehr auf dieser Welt angetastet werden!

Susanne Cardona
- Vorsitzende -
Intiative gegen die Todesstrafe e.V.

20.5.2009
Wieder ein in den USA ursprünglich unschuldig zum Tode Verurteilter freigesprochen!


Am 14. Mai erklärte eine Geschworenenjury in Alabama Daniel Wade Moore in allen Anklagepunkten für unschuldig.

Moore wurde ursprünglich schuldig gesprochen, die damals 39-jährige Karen Tipton im Jahr 1999 vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Richter setzte sich damals über die Empfehlung der Jury, eine lebenslängliche Haftstrafe auszusprechen, hinweg und verurteilte Moor im Januar 2003 zum Tode.

Im gleichen Jahr wurde ein neues Verfahren angeordnet, da die Staatsanwaltschaft Beweise zurückgehalten hatte: Ein 256-seitiger Bericht, den die Polizei an das FBI gesandt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft der Verteidigung nicht zur Verfügung gestellt. Das zweite Verfahren im Jahr 2008 endete ergebnislos, da die Geschworenen sich nicht auf ein Urteil einigen konnten – die Abstimmung stand bei 8:4 für einen Freispruch.

In einem dritten Verfahren wurde der 34-jährige Daniel Wade Moore schließlich am 14. Mai 2009 in allen Anklagepunkten für unschuldig erklärt.

Damit ist Daniel Moore der 133. Mensch, der in den USA seit Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 ein Todesurteil erhielt und später als Unschuldiger aus dem Gefängnis entlassen wurde.

20.5.2009
Missouri: Dennis Skillicorn, 49, hingerichtet


Dennis Skillicorn wurde um 0.34 Uhr für tot erklärt. Er war der erste Gefangene, der in Missouri nach einer fast 4-jährigen Hinrichtungspause exekutiert wurde.

Skillicorn wurde für schuldig befunden, 1994 an den Morden an Richard Drummond aus Excelsior Springs und einem Ehepaar aus Arizona beteiligt gewesen zu sein und erhielt hierfür 1996 die Todesstrafe.

Richard Drummond hatte Skillicorn und dessen zwei Komplizen mitgenommen, nachdem deren Waten in Missouri liegen geblieben war. Später ermordeten die Drei noch einen Mann und dessen Ehefrau nachdem das Paar ihnen bei Problemen mit dem Auto helfen wollte.

Nicklasson, der Komplize Skillicorns, der die Waffe abdrückte, verbleibt im Todestrakt. Der dritte Komplize, Tim DeGraffenreid, war zur Tatzeit Teenager und erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

19.5.2009
Internationaler Aktionstag für Troy Davis


Amnesty International hatte zu einem internationalen Aktionstag für Troy Davis am 19. Mai aufgerufen. Weltweit fanden mehr als 150 Aktionen für Troy Davis statt - von Arizona bis Wyoming in fast allen US-amerikanischen Bundesstaaten, aber auch in in Argentinien, Holland, Frankreich, Irland, Kanada, der Türkei, Uganda, Wales und vielen anderen.

In Heidelberg folgten über 350 Menschen dem Aufruf für Troy Davis in Heidelberg und bildeten gemeinsam eine Menschenkette über die gesamte Alte Brücke in der Altstadt von Heidelberg. Alle hielten ein Schild mit Troys Gesicht oder der Forderung „No Execution“ hoch, was weithin sichtbar war.

Zur Heidelberger Aktion hatten aufgerufen das Deutsch-Amerikanische Institut, die Gruppe „Freiheit für Mumia Abu-Jamal Heidelberg“ und die Amnesty-Hochschulgruppe der Stadt.

Die Eröffnungsansprache war eine scharfe Kritik gegen die Todesstrafe insgesamt und bezog sich dann ganz konkret auf einzelne Fälle wie den von Kenneth Foster und Mumia Abu-Jamal, der in diesem Sommer seit 28 Jahren in der Todeszelle sitzt. Die Rednerin gab ihrer tiefen Sorge über seine Lage Ausdruck – er ist in größerer Gefahr als je zuvor, denn es kann passieren, dass die Todesstrafe gegen ihn erneut verhängt wird.

Der Mittelpunkt der Aktion an diesem internationalen Aktionstag war aber Troy Davis, dessen unfassbar schreckliche Lage das Mitgefühl und die Empörung der SchülerInnen von acht Heidelberger Schulen erregt hatte, die zur Teilnahme gekommen waren. Unter den TeilnehmerInnen waren StudentInnen vieler Fakultäten, Friedensaktivisten aller Richtungen, KünstlerInnen und einfach interessierte Leute. Zur Überraschung aller reihten sich etliche Touristen spontan in die Menschenkette ein, sobald erkennbar wurde, worum es ging.

Der seit 1989 inhaftierte Afroamerikaner wurde beschuldigt, einen Polizisten ermordet zu haben und dafür zum Tode verurteilt. Er hat stets seine Unschuld beteuert. In den letzten zwei Jahren kam Bewegung in seinen Fall, da sieben der neun Zeugen ihre ursprünglichen Aussagen widerriefen und damit Troy Davis entlasteten. Als Grund für diesen Schritt gaben sie an, damals unter Gewaltandrohungen der Polizei von Savannah zu ihren Aussagen gezwungen worden zu sein.

Bereits dreimal seit dem Sommer 2007 wollten die Behörden des Bundesstaates von Georgia Troy Davis hinrichten. Jedesmal intervenierte auf Druck von Todesstrafengegner_innen eine andere juristische Instanz, zuletzt das 11. Bundesberufungesgericht der USA im Oktober 2008, nur wenige Stunden vor der angesetzten Exekution. Vor wenigen Wochen lehnte das 11. Bundesberufungsgericht jedoch in einer 2:1 Entscheidung ein neues Verfahren aus formalen Gründen ab. In dieser Woche läuft die vorläufige Aufhebung des Hinrichtungsbefehles gegen Troy Davis aus. Seine Verteidigung versucht, die Anhörung des Falles vor dem Obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court (2) zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass Georgias Gouverneur George Perdue (Republikaner) ein erneutes Hinrichtungsdatum ansetzt.

19.5.2009
Texas: Michael Lynn Riley, 51, hingerichtet


In seinen letzten Worten entschuldigte sich Michael Lynn Riley mehrfach bei den Angehörigen seines Opfers. „Ich weiß, ich habe Sie sehr verletzt,“ sagte er. „Ich möchte, dass Sie wissen, dass es mir leid tut. Ich hoffe, dass Sie eines Tages weitergehen können und falls nicht, verstehe ich das.“

Michael Riley entschuldigte sich auch bei seiner Mutter dafür, dass er nicht der große Sohn gewesen wäre, den sie sich gewünscht hätte. Rileys Mutter war bei der Hinrichtung nicht zugegen. Seine anwesenden Freunde erinnerte er daran, dass er schon seit Jahren gesagt habe, er sei bereit zu sterben.

Riley wurde für schuldig befunden, im Jahr 1986 die 23-jährigen Angestellte Harris eines Mini-Markts ermordet zu haben und wurde hierfür zum Tode verurteilt. Harris hatte ihm gesagt, er möge sich sein Eis selbst holen während sie Geld zählte. Statt sich zu bedienen, stach Riley mit einem Metzgermesser fast drei Duzend Mal auf die Frau ein und floh danach mit einer Beute von ungefähr 1000 Dollar.

Michael Riley wurde um 18.18 Uhr, acht Minuten nachdem die tödlichen Drogen anfingen zu fließen, für tot erklärt.

19.5.2009
Iran: Mann wegen Drogenschmuggel hingerichtet


Wie die Zeitung Kayhan am Dienstag berichtete wurde ein Mann in der Stadt Dezful gehängt. Der im Bericht Ahmad A. genannte Mann wurde wegen Schmuggels von 23 Kilogramm Heroin zum Tode verurteilt. Weitere Informationen wurden nicht bekannt.

Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden in diesem Jahr nun mindestens 111 Menschen im Iran hingerichtet.

18.5.2009
Mann in Saudi-Arabien hingerichtet


Nach Aussage des saudischen Innenministeriums wurde am Montag in der Stadt Riyadh Masoud al-Qahtani geköpft. Er wurde für die Erschießung eines anderen Mannes zum Tode verurteilt. Weitere Informationen wurden nicht bekannt gegeben.

Saudi-Arabien folgt einer sehr strengen Auslegung der Scharia. Todesurteile können für Mord, Drogenschmuggel, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall ausgesprochen werden. Hingerichtet wird normalerweise mit dem Schwert.

Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden seit Beginn diesen Jahres in Saudi-Arabien mindestens 33 Menschen geköpft.

18.5.2009
Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland mit Annahme des Grundgesetzes am 8. Mai 1949


Aus dem Beitrag “Geburtsstunde einer Republik des Deutschlandfunks vom 18.5.2009:

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates traten an mit dem Willen, eine echte Grundlage für das neue Staatswesen zu schaffen. Wie ernst es ihnen war, zeigt der Zeitrahmen: Aus den geplanten drei Monaten der Beratung wurden neun. Am 8. Mai 1949 wurde dann in Bonn das Grundgesetz verabschiedet - weitgehend unbeachtet von der Bevölkerung, die sich lieber mit Vehemenz in den Wiederaufbau des Landes stürzte.

[…]Anfangs kontrovers verlief auch die Debatte um die Todesstrafe. Schon auf Herrenchiemsee hatten zwei Teilnehmer vorgeschlagen, sie abzuschaffen, ohne die Mehrheit zu überzeugen. Im Parlamentarischen Rat erhob die Forderung ein Abgeordneter der Deutschen Partei, so Christian Bommarius.

"Herr Seebohm, weil er eben so reaktionär war, wie er war, fand zunächst gar keine Unterstützung bei der SPD, sondern verblüffenderweise bei der KPD. Und erst im weiteren Verlauf gab es dann eine Initiative der SPD, vor allem von Carlo Schmid, die Todesstrafe abzuschaffen. Und erbitterten Widerstand bei einigen, muss man sagen, CDU-Abgeordneten. Nicht bei allen. Und die FDP, ausgenommen Thomas Dehler, stellte sich auch gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Also: Es war ein hartes Ringen. Und es dauerte lange, bis dann die Position, sie abzuschaffen, die Mehrheit errang."

Zu diesem Zeitpunkt wartete eine Frau bereits in der Todeszelle, das nicht gebrauchte Fallbeil landete später im Museum.[…]

17.5.2009
Algerien: Acht Todesurteile in Abwesenheit


Wie ein Mitarbeiter der algerischen Justiz am Sonntag mitteilte, wurden acht militante Islamisten in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Verurteilten befinden sich auf der Flucht. Ein Gericht in Boumerdes (50km östlich von Algier) sprach sie schuldig, einer bewaffneten Terrorgruppe anzugehören, außerdem wurden sie des versuchten Mordes und der Zerstörung öffentlichen Eigentums durch Sprengstoff für schuldig befunden.

Vier weitere, auch auf der Flucht befindliche Islamisten wurden wegen Zugehörigkeit zu einer Terrorgruppe und Entführung zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Seit Anfang des Monats hat der Gerichtshof ungefähr 70 militante Islamisten in Abwesenheit wegen terroristischer Anschläge zum Tode oder Haftstrafen verurteilt.

In Algeria wurde seit 1993 keine Hinrichtung durchgeführt.

16.5.2009
Fünf Hinrichtungen im Iran


Wie die staatliche iranische Zeitung Eternad Daily am Samstag berichtete, wurden am Mittwoch in Shiraz fünf Menschen wegen Mordes gehängt. Nach Zählung der Nachrichtenagentur AFP wurden somit seit Jahresbeginn 107 Menschen im Iran hingerichtet.

14.5.2009
Alabama: Willie McNair, 44, hingerichtet


Willie McNair wurde 1991 für schuldig befunden, Ella Foy Riley am 21. Mai 1990 bestohlen, gewürgt und erstochen zu haben. Er hielt hierfür die Todesstrafe.

Am Donnerstag wurde er in Alabama hingerichtet.

Zeugen der Hinrichtung waren die sechs Kinder des Opfers. Wayne Riley, der jüngste Sohn, gab nach der Hinrichtung eine Erklärung ab:

„Ich danke Gott dafür, dass er mich, meine vier Brüder und meine Schwester am Leben und gesund erhalten hat, damit wir sehen konnten, wie der Gerechtigkeit endlich Genüge getan wurde. Ich bitte Sie in den nächsten Tagen für meine Familie und zu beten und für die Familie von Willie McNair auch, da sie...gelitten haben wegen dem, was er getan hat.“

Willie McNair lehnte es ab, mit dem Pfarrer zu beten, sagte keine letzten Worte und verbrachte seine letzten Minuten damit, an die Decke zu starren. Er wurde um 18.17 Uhr für tot erklärt.

14.5.2009
Oklahoma: Donald Lee Gilson, 48, hingerichtet


Donald Lee Gilson wurde für schuldig befunden, im Jahr 1995 den 8-jährigen Sohn seiner Freundin, Shane Coffman, zu 'Tode geprügelt und dessen Leiche in einem ausrangierten Gefrierschrank versteckt zu haben. Er wurde hierfür zum Tode verurteilt und am Donnerstag im Oklahoma State Penitentiary hingerichtet.

„Ich bin ein unschuldiger Mann, aber.... ich werde in den Himmel kommen und Shane heute Abend sehen,“ sagte Gilson in seinen letzten Worten, „Es ist Gottes Wille, dass dies geschehen wird.“

Gilsons Eltern, Schwester, ein Freund und ein Pfarrer wohnten der Hinrichtung bei. Ungefähr ein Duzend Mitglieder der Opferfamilie waren im Zeugenraum und einige andere sahen über eine gesicherte Fernsehschaltung der Hinrichtung zu.

Die Leiche des Opfers wurde in einem ausrangierten Gefrierschrank in einer ländlichen Gegend gefunden. Die Autopsie zeigte zwei Brüche am Schädel des Opfers, einen fehlenden Zahn und Brüche an seinem Schlüsselbein, Schulterblatt, Rippen, Beinen und Rückrad.

Geschwister Shanes hatten ausgesagt, dass sie ihren Bruder am Tag seines Todes schreien hörten. Eines der Kinder sagte, Gilson hätte den Jungen mit einem Brett geschlagen und Gilson und Bertha Coffman, die Mutter des Opfers, hätten ihn dann als Strafe dafür, dass er sein Geschäft auf dem Teppich des Wohnzimmers verrichtet hatte, in die Badewanne gesteckt. Aus dem Badezimmer seien die Schreie gekommen.

Die Anwälte Gilsons hatten Zweifel daran, ob tatsächlich Gilson den Jungen getötet hatte bei Gericht vorgebracht, auch Bertha Coffman käme als Täter in Betracht. Bertha Coffman ging einen Handel mit der Staatsanwaltschaft ein und wurde zu lebenslänglicher Haft ohne Möglichkeit auf Entlassung auf Bewährung verurteilt.

Donald Gilson wurde um 18.19 Uhr für tot erklärt.

14.5.2009
Iran: Paar wegen Drogenschmuggels gehängt


Azita, 30, und Mohammad, eine Frau und ein Mann, wurden nach einem Bericht einer staatlichen iranischen Zeitung in der Stadt Qazvin gehängt. Sie wurden für schuldig befunden, drei Kilogramm Crack Kokain im Mai 2007 in die Stadt Rasht geschmuggelt zu haben.

14.5.2009
North Carolina: Senat stimmt für Aufhebung der Vorschrift, die zum inoffiziellen Hinrichtungsmoratorium seit 2006 geführt hat


Am Mittwoch sprachen sich die Abgeordneten für einen Weg aus, mit dem die juristische Kontroverse umgangen werden kann, die das Vollstrecken von Todesurteilen in North Carolina verhindert hat.

Der Senat von North Carolina stimmte dafür, eine Regelung außer Kraft zu setzen, wonach ranghohe Beamte das Hinrichtungsprotokoll genehmigen müssen; dies hatte zur Folge, dass eine noch anhängige Klage gegen die Todesstrafe zunichte gemacht wurde. Aufgrund von anhängigen Klagen hinsichtlich der Vorgehensweise sowie der Beteiligung von Ärzten an einer Exekution sind seit August 2006 keine Urteile mehr vollstreckt worden.

Phil Berger, der Sprecher der republikanischen Senatsabgeordneten, sagte, damit werde die letzte Hürde genommen und die Todesstrafe erlange nun wohl wieder Rechtsgültigkeit.

Das Medical Board von North Carolina, eine Ärztekommission, hatte Ärzten Disziplinarmaßnahmen angedroht, die an Hinrichtungen mitgewirkt hatten, indem sie zur Stelle waren, um den Tod festzustellen.

Anfang des Monats beschloss der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats mit 4-3 Stimmen, diese Hürde aus dem Weg zu räumen und verkündete, die Kommission dürfe Ärzte nicht einfach für deren Beteiligung an einer Hinrichtung bestrafen.

Bei einem Richter am Superior Court in Wake ist jedoch noch eine Anfechtung anhängig bezüglich der Art und Weise, wie Gouverneur und Council of State, ein Gremium aus gewählten Beamten, die Vorgehensweise bei Hinrichtungen überprüfen.

Durch den aus den Reihen der Republikaner stammenden Senatsvorschlag würde diese Klage hinfällig, denn eine Überprüfung durch den Council of State würde damit für nicht erforderlich erklärt. Der Senat stimmte dem Zusatz mit 37 zu 11 Stimmen zu.

Seit über einem Jahr versuchten die Republikaner, die im Senat die Minderheit stellen, den Vorschlag zur Abstimmung zu bringen, der für die Wiederaufnahme der Hinrichtungen gesorgt hätte. Bei der Abstimmung am Mittwoch schlugen sich nun einige der Demokraten auf ihre Seite.

Befürworter der Todesstrafe hatten ihren Vorschlag an eine Gesetzesvorlage gehängt, die es Todesstrafenkandidaten ermöglicht einzuwenden, dass die Rassezugehörigkeit ein erheblicher Faktor war, als die Staatsanwaltschaft sich entschied, die Todesstrafe zu fordern, bzw. die Geschworenen darüber abstimmten, ob sie sie verhängen wollen.

Ein Angeklagter konnte die Todesstrafenstatistik ihres County oder Staatsanwaltsbezirk sowie dessen Umlands als Beweismittel anführen.


Wie der Zusatz dort aufgenommen wird, ließ sich am Mittwoch nicht einschätzen, doch immerhin schaffte es die Abstimmung, die Debatte über die Todesstrafe bei den Gesetzgebern zu platzieren. Die Demokraten, die bei den Gesetzgebern die Mehrheit bilden, haben sich bislang nicht eindeutig zu diesem Thema geäußert; sie scheinen es den Gerichten überlassen zu wollen.

Gegner der Todesstrafe, die auf die ursprüngliche Fassung der Gesetzesvorlage drängten, waren erbost, da diese nun Teil eines Vorschlags wurde, der der Wiederaufnahme von Hinrichtungen Tür und Tor öffnen könnte.

Rev. William Barber, der Vorsitzende der NAACP in diesem Bundesstaat, beschreibt seine Einschätzung des Vorgangs mit den Worten: "Es sollte nicht lauten: 'Wir geben euch auf der einen Seite diese Veränderung, aber wir werden sie auch dazu verwenden, die Todesstrafe wieder in Gang zu setzen.' Das ist vom Grundgedanken her falsch."

Die Gegner der Todesstrafe waren sich im Klaren gewesen, dass diese Regelung vermutlich an den Vorschlag drangehängt würde, mit dem Angeklagten gestattet wird, den Faktor Rasse bei der Anfechtung ihres Todesurteils vorzubringen, so Sen Floyd McKissick, der Demokrat aus Durham, der die Gesetzesvorlage einbrachte.

"Das kam nicht unerwartet", sagte McKissick.

Republikanische Senatoren versuchen seit über einem Jahr, einen Vorschlag zur Anhörung zu bringen, mit dem die Hinrichtungen wieder aufgenommen werden könnten.

Seit 18. August 2006 wurde in diesem Bundesstaat keine Hinrichtung vollstreckt. Damals vollstreckte man das Urteil an Samuel Flippin, 36 Jahre, der seine 2-jährige Stieftochter getötet hatte. Es befinden sich 163 Häftlinge im Todestrakt.
(Quelle: Charlotte Observer)

13.5.2009
Repräsentantenhaus stimmt für Abschaffung der Todesstrafe in Connecticut


Am Mittwoch stimmte das Repräsentantenhaus von Connecticut mit 90:56 Stimmen für eine Gesetzesvorlage, die die Todesstrafe im Staat abschaffen würde, das höchstmögliche Strafmaß in Connecticut wäre dann Lebenslänglich ohne Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung.

Trotz des Erfolges am Mittwoch hat der Gesetzesentwurf eine unsichere Zukunft: falls er die Zustimmung vom Senat bekommen sollte, hat Gouverneurin M. Jodi Rell beim letzten Versuch, ein ähnliches Gesetz durchzubringen, versichert, hier ihr Veto einzulegen. Gouverneurin Rell ist Befürworterin der Todesstrafe.

13.5.2009
Iran: die 100. Hinrichtung seit Januar


Mindestens 100 Menschen sind im Iran dieses Jahr bereits hingerichtet worden. Im Norden des Landes wurde laut Medienberichten ein 38-jähriger Mann wegen des Mordes an einem Parkwächter gehenkt. Diese Hinrichtung war Nummer 100 auf der Liste. Im vergangenen Jahr waren im Iran 246 Menschen hingerichtet worden.

Die Zahl der Hinrichtungen steigt seit einigen Jahren infolge einer Kampagne, die die Sicherheitslage im Land verbessern soll. Im Iran können Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Drogenhandel und Ehebruch mit der Todesstrafe belegt werden.
(Quelle: Kleine Zeitung)

Eine kurze Bemerkung zu angegebenen Hinrichtungszahlen:
Es ist auffällig, dass gerade in den letzten Tagen stark abweichende Hinrichtungszahlen im Iran angegeben wurden. Dies erklärt sich durch die unterschiedlichen Quellen, die nach unterschiedlichen Kriterien zu ihren Zahlen kommen. So verwendet z.B. die Nachrichtenagentur AFP bei ihrer Zählung nur Zahlen, die ihr selbst über Medien bekannt wurden. Amnesty International hat zusätzliche Quellen, verwendet nur zuverlässige Quellen und jede Hinrichtung muss von mehreren Seiten bestätigt sein, bevor sie von Amnesty gezählt wird. Es ist nicht bekannt, nach welchen Quellen der NCRI seine Zählung macht.

12.5.2009
Iran: 16 Hinrichtungen in sechs Tagen


Wie die Gruppe NCRI berichtet, richtete der Iran in den vergangenen sechs Tagen insgesamt 16 Gefangene in den Städten Teheran, Isfahan, Shiraz, Kerman, Khash und Zahedan hin:

Berichten aus dem Iran zufolge wurden am Dienstag, 12.3. die beiden Gefangenen Mohsen Sadeghi,35, und Reza Choupani, 40, im Zentralgefängnis von Isfahan gehängt. Die 37-jährige zweifache Mutter Maryam Rezaipur wurde am 10. Mai in eine Einzelzelle verlegt, wo sie auf ihre Hinrichtung wartet. Am 10. und 11. Mai wurden drei weitere Gefangene – Mahmoud Karimi, 27, Hossein Baqeri,32, und Alireza Malek Mohammadi, 35 - im gleichen Gefängnis gehängt.

Weiterhin wurden in den letzten sechs Tagen hingerichtet:

Mehdi Kh. und Reza Gholi S. wurden im Gefängnis von Zahedan am 11. Mai gehängt (ISCA News 11.5.09)

Am 9.5. wurden im Adelabad Gefängnis von Shiraz zwei Gefangene gehängt, von denen nur die Initialen A.M., 29, und A.R., 36, bekannt gegeben wurden. (ISCA News, 9.5.09) Ein 24-jähriger Mann wurde am 7. Mai im Evin-Gefängnis von Teheran hingerichtet.

Am 7. Mai wurden eine Frau und vier Männer - Sorour, Mahmoud Mohammadi, Majid P., Saeed D., und Sattar N. – im Gefängnis von Kerman gehängt (Fars News Agency).

Am 6. Mai wurde Abdolbarat Nourzehi im Gefängnis von Khash hingerichtet.

Der NCRI spricht von 181 Hinrichtungen in diesem Jahr, was einen Anstieg um 70% im Vergleich zum Vorjahr bedeuten würde.

12.5.2009
Anzahl der unschuldig aus dem Todestrakt Entlassenen in den USA steigt auf 132


Der Bundesstaat Tennessee ließ sämtliche Anklagepunkte gegen Paul House fallen, der wegen eines Mordes, der 1985 geschah, zum Tode verurteilt wurde. House war der Vergewaltigung und des Mordes an Carolyn Muncey angeklagt worden, die Verurteilung erfolgte hauptsächlich aufgrund von Indizien. Später stellte sich heraus, dass die im Prozess gegen ihn vorgebrachten DNA-Beweise jemanden anderen zugeordnet werden mussten.

In der Sache House v. Bell hat der Oberste Gerichtshof der USA neuere DNA-Tests sowie Zweifel an Blutflecken auf Kleidungsstücken von House geprüft. Im Jahr 2006 kam der Gerichtshof zum Ergebnis, dass kein besonnener Geschworener House aufgrund dieser neuen Beweise schuldig gesprochen hätte. Dadurch war der Weg für ihn frei, seine Verurteilung aufgrund von verfassungsrechtlichen Aspekten anzufechten, was letztlich zur Aufhebung seines Schuldspruchs führte.

Ein Richter in Tennessee ordnete 2008 die Freilassung von House an, bis ein neuer Prozess anberaumt werde. Der im Gefängnis an Multipler Sklerose erkrankte Paul House ist an den Rollstuhl gefesselt.

Seit 1973 sind 131 weitere Todestrakthäftlinge nachträglich für unschuldig befunden und auf freien Fuß gesetzt worden, darunter ein weiterer aus Tennessee.

11.5.2009
Hinrichtung für Donnerstag angesetzt, obwohl Richter sich über Juryurteil hinwegsetzte


Die Hinrichtung für Willie McNair ist für diesen Donnerstag in Alabama angesetzt. In den meisten Bundesstaaten der USA sind Richter gehalten das Urteil, das die Geschwortenen zum Strafmaß fällen, einzuhalten bzw. in manchen Staaten muss ein Todesurteil sogar einstimmig von der Jury gefällt werden. Nicht so in Alabama:

Die Geschworenen wollten nicht die Todesstrafe für Willie McNair wegen des Überfalls und Mordes an Ella Foy Riley 1990. Ein einzelner Richter setzte sich darüber hinweg und das Urteil soll nun diesen Donnerstag vollstreckt werden.

Bitte lesen Sie hierzu die komplette Übersetzung des Artikels in der Birmingham News hier.

11.5.2009
Hinrichtungsaufschub für John Marek, Florida


Der Oberste Gerichtshof von Florida gewährte John Marek am Montag einen Hinrichtungsaufschub für die für Mittwoch, 13. Mai, angesetzte Hinrichtung.

Marek, 47, wurde für schuldig befunden, gemeinsam mit Ray Wigley im Jahr 1983 die damals 47-jährige Adella Simmons mit Auto mitgenommen und sie während einer Fahrt über 60 Meilen vergewaltigt und geschlagen zu haben, dann hätten sie die Frau erwürgt. Als die Männer von der Polizei gefasst wurden, gestand Wigley, aber sagte aus, Marek hätte die Frau erwürgt. Wigley bekam eine lebenslängliche Haftstrafe, Marek die Todesstrafe.

Die Anwälte Mareks hatten einen Antrag eingereicht, wonach Marek nicht hingerichtet werden solle, da es neue Beweise gäbe, die darauf hindeuteten, dass tatsächlich Wigley die Frau erwürgt habe. Wigley wurde im Jahr 2000 von einem Mitgefangenen im Gefängnis erwürgt.

11.5.2009
Fünf Hinrichtungen in Saudi-Arabien, hiervon zwei zur Tatzeit Minderjährige


Zwei der fünf am Wochenende in Saudi Arabien geköpften Männer waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, so die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die am Montag die Vollstreckungen als "beklagenswert" verurteilte.

Den beiden Männern seien Straftaten zur Last gelegt worden, die sie als 17jährige begangen hatten - darunter Entführung und Vergewaltigung von Kindern, Diebstahl sowie Alkohol- und Drogengenuss.

Philip Luther von der Nahost- und Nordafrikaabteilung bei Amnesty in London sagte zu diesen jüngsten Vollstreckungen: "Es ist grausam und unmenschlich, überhaupt jemanden zu töten, doch es ist umso abscheulicher, wenn den Vollstreckungen sehr unfaire Verfahren vorausgegangen sind, und wenn es darum geht, Personen das Leben zu nehmen, denen Straftaten vorgeworfen werden, die sie als Minderjährige begangen haben."

Die Regierung Saudi Arabiens vermeldete, dass die fünf Straftäter am Sonntag in der Stadt Medina geköpft wurden; dadurch erhöht sich die Zahl der in diesem Jahr in Saudi Arabien Hingerichteten auf 34 gemäß den Angaben von AFP.

Laut Amnesty gehörten Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad aus Saudi Arabien und Issa bin Muhammad Umar Muhammad aus dem Tschad, die zur Tatzeit 17jährigen, bei ihrer Verhaftung 2004 zu sieben Männern, die nach ihrer Festnahme angeblich in Polizeihaft geschlagen wurden, bevor man ihnen in Geheimverfahren im Februar 2008 den Prozess machte.

Zwei weitere Männer dieser Gruppe, Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad aus Saudi Arabien und Ahmad Hamid Muhammad Sabir aus dem Tschad, damals 15 bzw. 13 Jahre alt, wurden wegen der gleichen Vergehen zu harten Prügelstrafen verurteilt.

Nach Einschätzung Amnestys gibt es noch mindestens acht weitere zum Tode Verurteilte in Saudi Arabien, die zur Tatzeit noch Jugendliche waren.

Saudi Arabien hat die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, welche die Hinrichtung Minderjähriger untersagt sowie von Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.
(Quelle: Straits Times)

9.5.2009
Iran will Zahl der Hinrichtungen verringern


Der iranische Justizsprecher, Alireza Jamshidi sagte laut der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA am Samstag, dass der Staat die Anzahl der „unnötigen Hinrichtungen“, die ausgeführt werden, reduzieren will. Das Land versuche einige seiner Gesetze zu verändern, um „Entwicklungen“ gerecht zu werden.

„Wir handeln nach und innerhalb des Rahmens, den unsere Gesetze geben, besonders die islamischen Gesetze. Natürlich gab es eine gewaltige Entwicklung in unseren Gesetzen in den letzten Jahren,“ sagte er.

„Manche Maßnahmen wurden an das Parlament zur Genehmigung gesandt. Dies betrifft besonders Fälle, die unnötige Hinrichtungen beinhalten. Diese Gesetze werden gerade, nach Genehmigung durch das Parlament und den Wächterrat, geändert. Wir hoffen, hierdurch eine Reduzierung solcher Urteile zu haben.“

Nach Zahlen von Amnesty International hat der Iran in diesem Jahr mindestens 140 Menschen hingerichtet.

8.5.2009
South Carolina: Thomas Ivey, 34, hingerichtet


Thomas Treshawn Ivey wurde um 18.15 Uhr für tot erklärt. Er verzichtete auf letzte Worte.

Ivey wurde 1995 für den Mord an dem Polizisten Tommy Harrison zum Tode verurteilt, er hatte den 38-Jährigen 1993 erschossen. Er wurde auch für schuldig befunden, einige Tage vor dem Mord an Harrison einen Geschäftsmann aus South Carolina ermordet zu haben.

7.5.2009
Maryland beschränkt Todesstrafe


Gouverneur Martin O’Malley unterschrieb ein Gesetz, das die Todesstrafe auf die Fälle beschränkt, in denen biologische Beweise wie z.B. DNA, Videobeweise eines Mordes oder ein per Video aufgezeichnetes Geständnis des Mörders vorliegt. Hiermit soll die Chance, einen Unschuldigen zum Tode zu verurteilen, verringert werden. Maryland hat nun eines des engsten Todesstrafengesetze in den USA.

Der Gouverneur ist Todesstrafengegner und hatte einen Gesetzesentwurf, der die Todesstrafe abgeschafft hätte, unterstützt. Leider wurde dieser nicht angenommen. Doch er sagte, das neu in Kraft getretene Gesetz sei ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit.

Allerdings findet dieses Gesetz für die fünf Männer, die sich bereits im Todestrakt von Maryland befinden, keine Anwendung.

6.5.2009
Weitere Hinrichtungen im Iran


Die staatliche Nachrichtenagentur Fras berichtete, dass am Mittwoch im Evin – Gefängnis von Teheran drei Menschen gehängt wurden. Bei den Hingerichteten handelte es sich um eine Frau und zwei Männer, bekannt gegeben wurden die Namen Hamid, Safar Ali und Hassan Ali.

Nach dem Bericht hätten an diesem Morgen insgesamt neun Menschen hingerichtet werden sollen, jedoch wurde die Hinrichtung für sechs von ihnen um sechs Monate verschoben.

Weitere Berichte sprechen von einer vierten Hinrichtung am Mittwoch. Außerdem seien in der Stadt Kerman fünf Drogenhändler hingerichtet worden.

5.5.2009
Neue Steinigung im Iran


Wegen Ehebruchs ist ein Mann im Norden des Irans zu Tode gesteinigt worden. Die Hinrichtung fand einem Gerichtssprecher zufolge bereits im März in der Stadt Rascht am Kaspischen Meer statt. Zur Identität des Mannes wurden keine Angaben gemacht. Der involvierten Frau sei die Steinigung erspart geblieben, weil sie Reue gezeigt habe.
(Quelle: tagesanzeiger.ch)

4.5.2009
Iran: Zwei Jugendliche in unmittelbarer Gefahr hingerichtet zu werden


Nach Aussage des Anwaltes Mohammad Mostafaei haben die jugendlichen Straftäter Amir Khaleghi und Safar Angooti einen Hinrichtungstermin für diesen Mittwoch bekommen.

Der heute 18-jährige Amir Khaleghi wurde vor zwei Jahren für schuldig befunden, Ali Malekpour ermordet zu haben. Amir war betrunken und geriet in einen Streit, hierbei wurde Ali mit dem Messer in die Brust gestochen. Als Amir wieder nüchtern war, erinnerte er sich an die Ereignisse, bereute sie und stellte sich der Polizei. Das Gericht sprach ihn des Mordes schuldig und verurteilte ihn zum Tode.

Safar Angooti wurde mit 17 Jahres des Mordes an einem Rivalen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.

Update 6.5.2009:

Wie der Anwalt der beiden jungen Männer am Mittwoch erfuhr, erhielten beide einen Hinrichtungsaufschub. Der Anwalt weiss noch nicht, wie für welchen Zeitraum dieser ausgesprochen wurde, vermutet aber, dass der Aufschub für vier Wochen Gültigkeit hat.

In den letzten Tagen hatte die Hinrichtung von Delara Darabi im Iran, die zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, eine weltweite Protestwelle ausgelöst. Zusätzlich startete der Anwalt von Amir Khaleghi und Safar Angooti am Montag eine weltweite Eilaktion zur Rettung der beiden Jungen Männer ausgelöst.

In diesem Zusammenhang danken wir allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt und mit ihren Schreiben und Anrufen dazu beigetragen haben, diesen Hinrichtungsaufschub zu erwirken.


4.5.2009
Barbados: Obligatorische Todesstrafe bei Mord soll abgeschafft werden


Wie Justizminister Freundel Stuart gegenüber der Zeitung Sunday Sun bestätigte, wird die Regierung die obligatorische Todesstrafe in Mordfällen abschaffen. Zukünftig soll ein Richter die Möglichkeit haben, bei einem Mord auch Haftstrafen aussprechen zu können.

In Barbados wird die Todesstrafe durch den Strang vollstreckt, es wurde jedoch seit 1984 niemand mehr gehängt.


1.5.2009
Iran: Dalara Darabi, 23, hingerichtet


Am Morgen des 1. Mai wurde im Iran Dalara Darabi gehängt. Der jungen Frau wurde vorgeworfen als 17-jährige gemeinsam mit einem 19-jährigen Komplizen eine Cousine ihres Vaters getötet zu haben. Der Anwalt von Dalara war empört, dass er nicht wie vorgeschrieben, 48 Stunden vor Vollstreckung des Urteils hierüber informiert wurde.

Der Fall Darabi war international bekannt und löste weltweite Empörung aus.


30.4.2009
Iran: Massenvergewaltiger gehängt


Im Gefängnis von Isfahan wurde am Donnerstag ein Mann wegen Massenvergewaltigung gehängt. Bijan, 40, war für schuldig befunden worden, 10 Jungen vor ungefähr zwei Jahren vergewaltigt zu haben.

Hiermit wurden nach einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP in diesem Jahr 74 Menschen im Iran hingerichtet.


30.4.2009
Texas: Derrick Johnson, 28, hingerichtet


In seinen letzten Worte versuchte Derrick Lamone Johnson seine Mutter, die weinend im Zeugenraum stand, zu beruhigen. Neun Minuten später wurde er für tot erklärt.

Johnson wurde 1999 für die Vergewaltigung und den Mord an der damals 25-jährigen LaTausha Curry zum Tode verurteilt.

Curry hatte an einem öffentlichen Telefon mit dem Auto angehalten als Johnson ihr 10$ stahl, sie in ihrem Wagen entführte, vergewaltigte, schlug und mit ihrer eigenen Bluse erstickte.

Die Behörden fanden heraus, dass Johnson zusammen mit einem Komplizen im Januar 1999 über einen Zeitraum von zwei Wochen mehrere Frauen beraubte oder vergewaltigte. Eines der Opfer war LaTausha Curry.

Die Anwälte Johnsons hatten noch versucht, die Hinrichtung wegen geistiger Behinderung zu stoppen, waren jedoch nicht erfolgreich. Auch die American Civil Liberties Union bat Gouverneur Perry, die Hinrichtung zu stoppen, da Curry nie ein faires Verfahren, in dem seine Behinderung untersucht wurde, erhalten habe, doch auch Perry blieb untätig.

Das Verfahren gegen den damaligen Komplizen Johnsons, Marcus Maxwell, damals 15 Jahre alt, lief unter Erwachsenenstrafrecht. Maxwell akzeptierte einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und wurde zu einer Haftstrafe von 40 Jahren verurteilt.

30.4.2009
Steigende Hinrichtungszahlen im Iran


Die Zahl der Hinrichtungen im Iran nimmt nach Angaben der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR) weiter zu. Allein in den ersten zweieinhalb Monaten dieses Jahres wurden mindestens 120 Todesurteile vollstreckt, wie die Organisation am Donnerstag in Paris mitteilte. Im gesamten vergangenen Jahr seien nach Angaben von Amnesty International 346 Hinrichtungen registriert worden, 2007 waren es 335, 2006 nur 177.

[…]«Die EU fordert die Behörden der Islamischen Republik Iran dringend auf, die Praxis der Hinrichtung durch Steinigung effektiv und dauerhaft zu beenden», hieß es in einer in Prag veröffentlichten Erklärung der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft. Darin wurde auf mehrere internationale Abkommen verwiesen, die der Iran ratifiziert habe und die auch Standards definieren für Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt.
(Quelle: mz-web.de)


29.4.2009
Ministerpräsident Zapatero will sich während spanischem EU-Vorsitz gegen die Todesstrafe einsetzen


In einer Rede vor dem Europarat bezeichnete kündigte der spanische Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero die Abschaffung der Todesstrafe als eine der größten Errungenschaften des Europarates und erklärte, seine Regierung setze sich dafür ein, zur allgemeinen Abschaffung der Todesstrafe beizutragen. Die spanische Regierung schlage hierzu die Schaffung einer internationalen Kommission vor, die konkrete Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe erarbeiten soll. Weiterhin solle ab 2015 ein Hinrichtungsmoratorium erreicht werden und Todesurteile für geistig Behinderte und jugendliche Straftäter sollten verboten werden. Eine entsprechende Resolution solle im Herbst des nächsten Jahres der UNO vorgelegt werden.


29.4.2009
Georgia: William Mark Mize, 52, hingerichtet


Nachdem William Mize am Dienstag vom Obersten Gerichtshof des Staats Georgia einen Hinrichtungsaufschub erhalten hatte, der 24 Stunden nach Erstellung eines förmlichen Beschlusses durch das Gericht in Athens über die Ablehnung seines Antrags auf ein neues Verfahren automatisch aufgehoben wurde, wurde Mize am Mittwoch Abend, 24 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Hinrichtungstermin, exekutiert. Das Gericht in Athens hatte den Beschluss nur zwei Stunden nach dem Entscheid des Obersten Gerichtshof gefasst, woraufhin sofort ein neuer Hinrichtungstermin für Mittwoch festgelegt wurde.

Mize wurde 1994 für den Mord an Eddie Tucker, ein Mitglied der gleichen rassistischen Gruppe, der auch Mize angehörte, für schuldig erklärt und hierfür zum Tode verurteilt. Tucker wurde erschossen, nachdem er die Anweisung ein Haus in Athens niederzubrennen, das Mize als Crack Haus bezeichnete, nicht befolgte. Die Staatsanwaltschaft sagt, Mize habe Tucker mit einem Gewehr in den Kopf geschossen nachdem er ihn in einen Wald geführt hatte.


28.4.2009
Palästinenser wegen Landesverrat zum Tode verurteilt


Ein palästinensisches Militärgericht hat einen Mann zum Tode verurteilt, der Land an israelische Siedler verkauft hat. Der Landverkauf an Israelis kann in Paläsina seit einigen Monaten als Landesverrat mit dem Tode bestraft werden.


28.4.2009
Hinrichtungsaufschub für William Mark Mize, GA


Am Dienstag gewährte der Oberste Gerichtshof von Georgia dem 52-jährigen William Mark Mize einen Hinrichtungsaufschub für die am gleichen Abend angesetzte Hinrichtung. Grund des Aufschubs war, dass Richter Lawton Stephens vom Gericht in Athens, das Mizes Antrag auf ein neues Verfahren zu bearbeiten hatte, diesen ohne ein ausdrücklichen Beschluss abgelehnt hatte.

Der Hinrichtungsaufschub wird 24 Stunden nachdem dieser Beschuss in angemessener Weise vorliegt, automatisch aufgehoben. Um 16 Uhr, ca. 2 Stunden nach dem Urteil des Obersten Gerichtshof, wurde dieser Beschluss von Richter Stephens in der geforderten Form gefasst.

27.4.2009
Anzahl öffentlicher Hinrichtungen in Nordkorea nahm ab


Nach dem vom the Korea Institute for National Unification (KINU) am Montag veröffentlichten Weißbuch nahm die Anzahl der öffentlichen Hinrichtungen in Korea leicht ab. Es scheint aber, dass der geheimniskrämerische Staat viele Gefangene zur Strafarbeit in Kohlemienen sendet.

Der Jahresbericht basiert auf Aussage von ungefähr 50 Nordkoreanern, die in den Jahren 2007 und 2008 nach Südkorea überliefen.


26.4.2009
Anstehende Steinigung im Iran


Menschenrechtsgruppen kritisieren die geplante Steinigung von Muhammad Navid Khamami im Iran. Berichten zufolge, die der Organisation Human Rights Watch (HRW) zugingen, bestätigte ein Gericht in Rasht die Todesstrafe durch Steinigung gegen den Mann. Die Berichte lassen vermuten, dass die Hinrichtung bald ausgeführt werden soll.

Falls diese Hinrichtung ausgeführt wird, wäre dies die zweite Steinigung im Iran in diesem Jahr. Opfer der ersten Steinigung war ein Mann in Rasht, der wegen Ehebruchs verurteilt wurde. Laut Berichten weigerten sich die Behörden, der Familie des Mannes nach der Hinrichtung seine Leiche zu übergeben, um die Todesursache verdeckt zu halten.

Auch im letzten Jahr wurden im Iran zwei Männer zum Tode gesteinigt, die Steinigungen wurden nach Aussage von HRW durch die Behörden bestätigt.

Gesteinigt wird normalerweise als Strafe für moralische Vergehen, wie zum Beispiel Ehebruch.

Nach Amnesty hat der Iran ein unfaires Justizsystem, in dem Todesstrafen oft nach unfairen Gerichtsverfahren für gewaltlose Vergehen wie Ehebruch ausgesprochen werden.

24.4.2009
Burundi schafft Todesstrafe ab, aber stellt Homosexualität unter Strafe


Burundi ist das 93. Land in der Welt, das die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft hat. Die zivile Hinrichtung im Land fand 1997 statt, als sechs Menschen nach sehr unfairen Gerichtsverhandlungen zum Tode verurteilt wurden. Eine örtliche Menschenrechtsorganisation sagt, dass Ende 2008 ungefähr 800 Menschen im Todestrakt von Burundi waren. Durch die Adoption eines neuen Strafgesetzes ist die Todesstrafe nun abgeschafft. Gleichzeitig werden Folter, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe gestellt. Andererseits stellt dieses neue Strafgesetz aber auch Homosexualität unter Strafe: wer des gleichgeschlechtlichen Sexualverkehrs für schuldig befunden wird, kann zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 burundischen Francs (ca. 32 bis 64 Euro) verurteilt werden.

24.4.2009
Ohio: Richter stützt Hinrichtungssystem


Ein Bundesrichter urteilte, dass das System der Todesspritze wie es in Ohio angewendet wird, zwar fehlerhaft sei, aber nicht gegen die Verfassung verstoße. Bundesrichter Gregory Frost erklärte, die Schwächen des Systems seien nicht so umfassend, dass sie einen Verstoß zum 8. Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten darstellen.

22.4.2009
Jordanien: Todesstrafe für 6 Straftaten soll abgeschafft werden


Justizminister Ayman Audeh gab bekannt, dass die Todesstrafe für 6 Straftaten, wie Spionage, Anwerben von Söldnern für ein Fremdland, bewaffneter Widerstand und Anstiftung zum Mord abgeschafft werden soll. Die Todesstrafe soll nur als Höchststrafe für Mord bestehen bleiben.

Die Bemühungen der jordanischen Regierung, die Todesstrafe weitestgehend abzuschaffen sind Teil eines Vorhabens, die jordanischen Gesetze internationalen Standards anzupassen. Jordanien ratifizierte 2006 die Internationale Konvention für zivile und politische Rechte.

Diese UN Konvention fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Todesstrafe abzuschaffen, akzeptiert sie aber für schwere militärische Verbrechen.
Im Moment sind 45 Menschen im Todestrakt in Jordanien, davon 5 Frauen. Die letzte Hinrichtung fand im März 2006 statt.

21.4.2009
Colorado: Repräsentantenhaus stimmt für Abschaffung der Todesstrafe


Wie die Zeitung Denver Daily News gestern berichtete, stimmte die Kammer mit 33 zu 32 Stimmen für den Gesetzentwurf, der jetzt dem Senat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Die Befürworter des Gesetzes rechnen mit Einsparungen von 4 Millionen Dollar durch die Aufhebung der Todesstrafe in Colorado. Dieses Geld sei besser angelegt, wenn es in die Aufklärung der über 1000 ungelösten Mordfälle der letzten 40 Jahre investiert würde statt in die Todesstrafe, die in Colorado in den letzten 40 Jahren lediglich einmal angewandt wurde.
Gouverneur Bill Ritter, dessen Unterschrift dem Gesetzentwurf erst Rechtskraft verleihen würde, hat sich bisher noch nicht dazu geäußert, wie er sich verhalten wird.

19.4.2009
Jemen: Frau durch Erschießungskommando hingerichtet


Die 40-jährige Aisha al-Hamzi hatte sieben Kinder. Nach eigener Aussage tötete sie ihren Ehemann im Jahr 2002, weil er ihre damals 7-jährige Tochter sexuell belästigte.

Al-Hamzi wurde hierfür im Jahr 2003 zum Tode verurteilt und nach Aussage ihres Anwalts am Sonntag erschossen.

Nach jemenitischem Recht hätte ihr Gnade gewährt werden können, wenn eines ihrer Kinder dem zugestimmt hätte, doch nach Aussage des Anwaltes geschah dies wegen des Drucks, den die Familie des Vaters auf die Kinder ausübte, nicht. Nach der Zeitung „Yemen Times“ hatte die Tochter die Aussage der Mutter, dass sie von ihrem Vater missbraucht wurde, zuerst bestätigt, dann aber ihre Aussage zurückgezogen.

17.4.2009
Steigende Tendenz in den USA, Jugendliche zu Lebenslänglich ohne Bewährungsmöglichkeit zu verurteilen


Viele Untersuchungen haben ergeben, dass in den 70er und 80er Jahren Minderjährige nur selten das Urteil lebenslänglich erhielten - geschweige denn lebenslänglich ohne Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Anfang der 90er wurde dann laut dem Justizministerium eine alarmierender Anstieg bei Morden durch Jugendliche festgestellt, was im ganzen Land u.a. auch zu der Tendenz führte, Kinder nach Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen.

Einige Zahlen und Fakten:

in den USA wurden 2.225 Minderjährige zu lebenslänglich ohne Möglichkeit der Bewährung verurteilt

- in 42 US-Bundesstaaten können Minderjährige zu lebenslänglich ohne Bewährung verurteilt werden

- in 14 Bundesstaaten ist für das Strafmaß lebenslänglich kein Mindestalter vorgeschrieben

- es sind 73 Fälle dokumentiert, in denen Minderjährige zu lebenslänglich ohne Bewährung verurteilt wurden für Straftaten, die sie als 13- oder 14jährige begangen haben

zwischen 1992 und 1997 haben 44 Bundesstaaten Gesetze verabschiedet, die es erleichtern, Minderjährige nach Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen

Bitte lesen Sie die komplette Übersetzung des Artikels hier

16.4.2009
Berufung von Troy Davis abgelehnt


Das Bundesberufungsgericht in Atlanta wies am Donnerstag Troy Davis Bitte um ein neues Verfahren zurück. Laut seinem Antrag hatte er den Polizisten nicht getötet, für dessen Mord er die Todesstrafe erhielt.

Mit 2:1 Stimmen entschied das Gericht, dass Davis keine klaren und überzeugenden Beweise vorweisen konnte, dass eine Jury ihn für nicht-schuldig erklären würde.

Davis Unschuldsbeteuerungen haben internationale Aufmerksamkeit erlangt. Sie beruhen hauptsächlich auf dem Widerruf der Aussagen von Hauptbelastungszeugen, die während seiner Verhandlung ausgesagt hatten und der Aussage Anderer, die sagen, ein anderer Mann hätte ihnen gesagt, dass er den Polizisten getötet habe.

16.4.2009
China: Xiong Zhenlin hingerichtet


Chinas offizielle Nachrichtenagentur Xinhua News berichtete, dass am Donnerstag ein Mann, der acht Menschen ermordet hatte, in Suizhou, in der Provinz Hubei, hingerichtet wurde.

Der geschiedene Schrottsammler Xiong Zhenlin machte sich Hoffnungen, wieder heiraten zu können, doch wurde sowohl von seiner Ex-Frau als auch von der 43-jährigen Witwe Zhu Deqing zurückgewiesen. Nach der Zurückweisung tötete er die Witwe und deren zweijährigen Enkel.

Auf seinem Schrottplatz fand die Polizei später noch Leichen von drei Frauen und drei Männern. Xioung wurde im Januar festgenommen.

Nach der Zeitung sagte Xioung, er habe die Morde begangen, weil „sein Herz von Schmerz gepeinigt“ sei. Er habe außerdem finanzielle Probleme gehabt.

16.4.2009
Alabama: Jimmy Lee Dill, 49, hingerichtet


Jimmy Lee Dill wurde am 15. August 1989 zum Tode verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, Leon Shaw am 8. Februar 1988 in Birmingham in den Hinterkopf geschossen und Kokain und Geld von ihm gestohlen zu haben. Leon Shaw, ein 33-jähriger Drogendealer, starb ungefähr neun Monate nach der Tat an den Folgen seiner Verletzungen.

Jimmy Lee Dill in der Holman Correctional Facility hingerichtet und um 18.16 Uhr für tot erklärt.

Seine letzten Worte waren: „Ich hoffe nur, dass Gotts Wille geschehen wird und alle den Frieden, den sie brauchen, finden werden. Mir geht es gut.“

Zeugen der Hinrichtung waren u.a. Shaws Frau Junatha Shaw und sein Sohn Leon Shaw jr. Außerdem wohnten zwei von Dills Nichten der Hinrichtung bei. Kurz bevor er das Bewusstsein verlor, sah Dill die Familie des Opfers an und entschuldigte sich. Er formte auch mit den Lippen noch tröstende Worte in Richtung seiner Nichten, von denen eine schluchzte.

Nach der Hinrichtung sagte der Sohn des Opfers, Leon Shaw jr.: „Ich sagte ihm, dass ich ihm vergeben habe. Ich sehe ihn als Opfer, ein Opfer seiner Erziehung, ein Opfer der Umstände. Ich sehe auch meinen Vater als ein Opfer und es geht weiter.“

Jeanette Carr, die Opferanwältin des Justizministeriums von Alabama, die die Shaws zu der Hinrichtung begleitete, sagte, dass Dills Ausdrücken von Reue das sei, was Opfer hören möchten. „Sie bekommen das nicht sehr oft.“

15.4.2009
Texas: Michael Rosales, 35, hingerichtet


Michael Rosales wurde am Mittwoch für den Mord an der damals 67-jährigen Mary Felder hingerichtet. Seine letzten Worte waren: „Ich liebe Euch alle. Möge der Herr mit Euch sein. Friede. Ich bin fertig.“

Rosales wurde um 18.17 Uhr, acht Minuten nachdem die tödlichen Drogen anfingen zu fließen, für tot erklärt.

Der Mord an der älteren Dame, die in der Nachbarschaft nur liebevoll „Miss Mary“ genannt wurde, geschah im Jahr 1997.
Einen Tag nachdem die Leiche von Mary Felder von ihrem Enkel gefunden wurde, gestand Rosales, sie getötet zu haben. Rosales sagte der Polizei, er sei im Kokainrausch gewesen und hatte bei ihr eingebrochen, um Geld zu stehlen. Als Mary Felder aufwachte, griff er sie an.

Mary Felder wurde geschlagen und es wurde mit einer zweizackigen Gabel und einem Steakmesser auf sie eingestochen. Die Akten zeigen, dass sie insgesamt 113 Wunden hatte, davon einige von einer Spitzzange.

13.4.2009
Sudan: Neun Menschen hingerichtet


Am Montag wurden im Sudan neun Menschen hingerichtet, die schuldig befunden worden waren, in Jahr 2006 den Zeitungsredakteur Mohammed Taha Mohammed Ahmed entführt und ermordet zu haben. Die Leiche des Opfers wurde kopflos auf der Straße gefunden.

Der Redakteur hatte im Jahr 2005 Islamisten verärgert, als seine Zeitung einen Internetartikel, in dem die Abstammung des Propheten Mohammed in Frage gestellt wurde. Der Artikel wurde von Muslimen verschiedener Sekten als Blasphemie angesehen, einige forderten sogar die Hinrichtung Ahmeds. Ahmed äußerte sich außerdem kritisch über Truppen in Dafur und hinterfragte Geschichten über die Vergewaltung und sexuelle Gewalt gegen Frauen.

Am Dienstag ging die Polizei mit Tränengas gegen Demonstranten vor, die gegen die Hinrichtung der neun Männer protestierten. Die Protestanten hatten Steine auf Autos geworfen und Läden dazu gezwungen zu schließen während sie sich an der Beerdigungsstätte im Süden Khartoums sammelten.

10.4.2009
Pakistan: Todesstrafe für Frauen und Kinder in Drogenfällen abgeschafft


Der Oberste Gerichtshof von Lahore schaffte am Freitag die Todesstrafe in Drogenfällen für Frauen und Kinder, deren Gerichtsverfahren im Moment laufen, ab. In den Fällen, in denen Menschen bereits wegen Drogenvergehen verurteilt waren, wurde das Strafmaß erhöht.

An dieser Entscheidung haben alle Richter mitgewirkt. Mit der Neuregelung soll insbesondere das Strafmaß im Zusammenhang mit dem „Control of Narcotic Substance Act“ (Bestäubungsmittelkontrollgesetz) von 1997 vereinheitlicht werden.

Nach diesem Gesetz sollten Frauen und Kinder eine um ein Drittel niedrigere Strafe erhalten, um deren Geschlecht bzw. Alter Rechnung zu tragen. Ist eine Frau oder ein Kind vorbestraft, erhält sie bzw. das Kind das gleiche Strafmaß wie ein vorbestrafter männlicher Erwachsener, jedoch stets lediglich eine Haftstrafe. Die Todesstrafe jedoch kann auch gegen vorbestrafte Frauen oder Kinder nicht verhängt werden.

10.4.2009
Pflichtverteidiger erklärt Bankrott in Todesstrafenfall


Die zweitgrößte Kanzlei von Pflichtverteidigern im Staat Illinois bat diese Woche den Richter die Todesstrafe in einem Fall von Doppelmord auszuschließen, da die Kanzlei nicht über die finanziellen Mittel verfügt, den Angeklagten zu verteidigen.

Der Angeklagte Brian Gilbert kann kein faires Verfahren erhalten, das die Pflichtverteidigerkanzlei von Cook County die öffentlichen Mittel, die ihr aus dem staatlichen Fund für Todesstrafenfälle zustehen, bereits aufgebraucht haben, sagte die stellvertretende Pflichtverteidigerin Julie Harmon am Freitag. Nach ihrer Aussage könnte der Antrag vom Mittwoch, die Todesstrafe aufgrund fehlender finanzieller Mittel auszuschließen, der erste einer Reihe ähnlicher Anträge sein.

Die Pflichtverteidigerkanzlei erhielt vom staatlichen Fund 1,75 Millionen Dollar für das Finanzjahr. Die Generalversammlung hatte zwar im letzten Jahr einer Erhöhung auf 2,25 Millionen zugestimmt, dies wurde aber durch ein Veto des damaligen Gouverneurs Rod Blagojevich verhindert. Ungefähr 60% des Geldes wurde verwendet um Schulden zurückzuzahlen, dies könnte sich im nächsten Jahr auf 75% steigern.

Die Anzahl der vertretenen Todesstrafenfälle bleibt ständig auf ca. 120.

Wie Julie Harmon sagte, haben Übersetzer, Psychologen, DNA Spezialisten und andere Experten, die in Todesstrafenfällen benötigt werden, genug davon, bis zu sieben Monate auf ihr Geld zu warten. Viele haben bereits gedroht, ihre Arbeit einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft plant, gegen den Antrag der Verteidigung im Fall von Gilbert anzugehen, Gilbert ist angeklagt, die 12- und 14-jährigen Söhne seiner Freundin erstochen zu haben.

Der ehemalige Gouverneur Ryan hatte im Jahr 2000 ein Moratorium ausgesprochen und 13 unschuldige Menschen aus dem Todestrakt entlassen. Das Moratorium hält noch immer an. Auch der staatliche Verteidigungsfond wurde in Folge dessen eingerichtet.

10.4.2009
Drei Männer im Iran wegen Bombenattentats hingerichtet


Am Freitag wurden lt. einer Meldung der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA drei Männer in der südiranischen Stadt Schiraz gehängt.

Die Männer wurden wegen eines Sprengstoffanschlags auf eine Moschee, der im April des vergangenen Jahres 14 Menschen tötete und mehr als 200 verletzte, zum Tode verurteilt. Zur Zeit der Bombenexplosion befanden in der Moschee rund 1000 Gläubige.

Das Todesurteil wurde vom Iranischen Revolutionsgericht ausgesprochen. Den Männern wurde außerdem vorgeworfen, Verbindungen zu den Vereinigten Staaten unterhalten und die Destabilisierung des iranischen Staates geplant zu haben.

9.4.2009
China: Zwei Männer wegen Terroranschlägen hingerichtet


Insgesamt vier Männer wurden am Mittwoch wegen drei Fällen von Brandstiftung während der Unruhen in Tibet im letzten Jahr zum Tode verurteilt, ein fünfter Beteiligter zu lebenslänglicher Haft. Wie die Nachrichtenagentur Xinhua mitteilte, waren zwei der Todesurteile sofort auszuführen, die beiden anderen nach einer zweijährigen Wartezeit.

Der Bericht gibt keine genaueren Angaben über die Männer bzw. über ihr Vergehen, es wurde allerdings berichtet, dass sie eines „terroristischen Anschlags auf die Grenzpolizei der Stadt, bei dem 17 Menschen umkamen“ für schuldig befunden wurden. Der Anschlag soll während der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen wegen der Olympischen Spiele ausgeführt worden sein.

Die beiden Männer, welche zum sofortigen Tode verurteilt wurden, wurden am Donnerstag hingerichtet.

8.4.2009
Ehemaliger Todestraktinsasse in Wiederaufnahmeverfahren für unschuldig erklärt


Ein ehemaliges hochrangiges Gangmitglied, das durch das Gericht von Cook County wegen eines Doppelmordes schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde, wurde am Mittwoch der Morde, für die er mehr als zwei Jahrzehnte im Gefängnis saß, für unschuldig erklärt.

„Ich habe das Gefühl, als seien meine Gebete erhört worden.“ Sagte Nathson Fields, 55, nachdem Richter Vincent Gaughan das „Nicht-schuldig“ – Urteil im Wiederaufnahmeverfahren aussprach. „Es ist wie ein Traum.“

Fields hatte bereits 11,5 Jahre wegen der 1984er Morde an Mitgliedern einer rivalisierenden Gang im Todestrakt verbracht als 1998 der Oberste Gerichtshof von Illinois ihm und seinen Mitangeklagten Jerome Smith und Talman Hickman ein neues Urteil gewährte. Der Gerichtshof urteilte, dass Fields und sein Mitangeklagter Hawkins ein faires Verfahren verwehrt wurde, da der Richter, Thomas J. Maloney im ursprünglichen Verfahren 10000$ Bestechungsgeld von Hawkins Anwalt dafür annahm, die beiden Männer freizusprechen. Als Maloney herausfand, dass eine Untersuchung gegen ihn lief, gab er das Geld zurück, sprach die Männer schuldig und verurteilte sie zum Tode.

Richter Gaughan sagte am Mittwoch, er fände die Zeugen der Staatsanwaltschaft, insbesondere den Hauptbelastungszeugen Hawkins, unglaubwürdig. Hawkins, der zugab, zwischen 15 und 20 Menschen getötet zu haben, erklärte sich im Gegenzug für seine Aussage gegen Fields einem geringeren Vergehen für schuldig.

Fields wurde bereits im Jahre 2003 auf Kaution freigelassen. Er arbeitet seither am Aufbau von Rehabilitationsmaßnahmen zu arbeiten und spricht mit Jugendlichen würde die Gefahren von Verbrechen.

8.4.2009
Justizausschuss von Alabama unterstützt Forderung nach Moratorium


Zum dritten Mal hat der Justizausschuss des Senats für ein dreijähriges Hinrichtungsmoratorium gestimmt. Der Ausschuss unterstützte den Antrag Senator Hank Sanders mit 6:1 Stimmen.

Der Antrag sieht vor, dass während der Zeit des Moratoriums die Anwendung der Todesstrafe im Staat untersucht und sichergestellt werden soll, dass diese fair und unabhängig angewendet wird.

Der Antrag wird nun dem kompletten Senat zur Abstimmung vorgelegt, wo ähnliche Anträge in den Jahren 2005 und 2006 scheiterten.

7.4.2009
Drei Pakistanis in Saudi – Arabien wegen Mordes geköpft


Am Dienstag wurden drei Pakistanis, die schuldig befunden worden waren, einen anderen Pakistani während eines Juwelenraubes ermordet zu haben, in der Stadt Burida hingerichtet.

Muhammad Akram Shafi, Muhammad Kamran Qassem und Asghar Ali Abdulaziz erstachen den Juwelenhändler Muhammad Firyad Muhammad während eines Einbruchs. Die drei hatten Firyad entführt, um an Geld und das Gold, das er mit sich führte, zu kommen. Sie brachten ihn in eine Wüstengegend und schlugen ihm mit einem Stein auf den Kopf bis er starb.

Mit den Hinrichtungen vom Dienstag wurden in Saudi-Arabien in diesem Jahr 20 Hinrichtungen durchgeführt. 2008 wurden im Königreich 102 Menschen hingerichtet.

7.4.2009
Mumia Abu-Jamal: Neuer Prozess abgelehnt


Washington - Der Oberste Gerichtshof der USA hat es am Montag abgelehnt, den Prozess gegen den prominenten schwarzen Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal wegen Mordes an einem Polizisten neu aufzurollen. Das Gericht wies am Montag in Washington eine Beschwerde des zum Tode verurteilten 54-Jährigen zurück, der gerügt hatte, die Staatsanwaltschaft habe keine Schwarzen als Geschworene zugelassen.
Abu-Jamal ist vermutlich der bekannteste Todeskandidat in den USA, sein Fall hatte international Aufsehen erregt. Er war 1982 wegen Mordes an einem Polizisten verurteilt worden. Laut den Geschworenen hatte er den Beamten 1981 während einer nächtlichen Verkehrskontrolle erschossen.

6.4.2009
Nigeria: Späte Gerechtigkeit für hingerichteten Ken Saro-Wiwa?


New York / Abuja - "Shell Nigeria legt größten Wert darauf ... ein guter Nachbar zu sein und zu Nachhaltigkeitsinitiativen beizutragen" verkündet die nigerianische Niederlassung des Erdölkonzerns auf ihrer Homepage. Vor einem Gericht in New York muss das Unternehmen bald beweisen, dass diese hehren Ziele schon vor 14 Jahren gegolten haben - und man damals nichts mit der Hinrichtung einer Gruppe von Bürgerrechtlern um Ken Saro-Wiwa zu tun hatte.

Der britisch-niederländische Konzern sowie ein einzelner Manager werden im Mai vor einem US-Bundesgericht stehen. Der Vorwurf: Shell soll in den 90er-Jahren Einsätze von Sicherheitskräften gegen die Einwohner des Niger-Deltas finanziert haben und beim Prozess gegen die "Ogoni 9" Zeugen bestochen haben. Die Vorgeschichte dreht sich um die Erdölförderung des Öl-Giganten im Süden des bevölkerungsreichsten Landes Afrikas, in dem die Ogoni leben. Shell überzog des Farmland mit Pipelines und legte Sondermülldeponien an, kritisierten Umweltschützer. Da die Lebensgrundlage der Ogoni zerstört wurde, formte sich Widerstand, angeführt vom Schriftsteller und TV-Produzenten Ken Saro-Wiwa. Widerstand, der der damaligen Militärregierung ein Dorn im Auge war. Mehrmals musste Saro-Wiwa ohne Prozess ins Gefängnis, 1994 wurde ihm und acht anderen Aktivisten schließlich ein Schauprozess wegen Anstiftung zum Mord gemacht. Das Verfahren endete mit Todesurteilen, die auch vollstreckt worden sind. Shell soll dabei die Finger im Spiel gehabt haben. "Es wäre nicht unmöglich, dass die Anklage fallen gelassen wird, wenn die Proteste aufhören", soll einer der Shell-Manager zu Saro-Wiwas Bruder damals gesagt haben. Der Manager, der sich nun in New York verantworten muss, bestreitet die Vorwürfe.

3.4.2009
Sambia: Präsident Rupiah Banda will keine Hinrichtungsbefehle unterschreiben


Präsident Rupia Banda erklärte, er werde, obwohl die Todesstrafe noch immer in der sambischen Verfassung verankert ist, keine Hinrichtungsbefehle für verurteilte Gefangene unterschreiben.

Am Freitag hatte der Präsident eine Treffen mit einer Delegation deutscher Parlamentarier während der er ihnen sagte, er würde seinem Vorgänger, Levy Mwanawasa in dieser Sache folgen. Mwanawasa unterschrieb in den sieben Jahren seiner Amtszeit keinen Hinrichtungsbefehl.

2.4.2009
Hinrichtungsaufschub für Jose Briseno, TX


Am Dienstag gewährte das Berufungsgericht des Staates Texas Jose Briseno einen Hinrichtungsaufschub. Jose Briseno hatte einen Hinrichtungstermin für den 7. April 2009.

Der höchste Strafgerichtshof des Staates akzeptierte die durch Brisenos Anwälte eingereichte Berufung, bei der es darum ging, dass während des ursprünglichen Gerichtsverfahrens die Geschworenen nie eine angemessene Anleitung bekamen, wie man mildernde Umstände wie Brisenos instabile Familienverhältnisse, gestörter Hintergrund, begrenzte intellektuelle Fähigkeiten und Armut mit berücksichtigen soll.

Briseno wurde für den Mord an dem 68-jährigen Sheriff Ben „Doc“ Murray zum Tode verurteilt. Der Mord geschah im Januar 1991.

Briseno hatte bereits zuvor Hinrichtungstermine. So wurde z.B. im Juli 2002 nur vier Stunden vor seiner Hinrichtung diese durch das texanische Berufungsgericht aufgehalten, da seine Anwälte Unterlagen vorlegen konnten, die ihm einen IQ von 67 bescheinigten. Der letzte Hinrichtungstermin war für den 15. Januar 2009 angesetzt, wurde jedoch am 8.1. auf den 7. April verschoben.

Der US-Supreme Court hatte im Juni 2002 geurteilt, dass die Hinrichtung von geistig Behinderten nicht zulässig sei, wobei die Grenze hier allgemein bei einem IQ von 70 gezogen wird.

Ein Richter lehnte es später ab, Briseno als geistig behindert einzustufen, da es seit 2002 mehrere Untersuchungen gab, die Briseno einen IQ von 72 oder höher bescheinigten.

1.4.2009
Palästinensische Autonomiebehörde:
Todesstrafe für alle die Land an Juden verkaufen


Die Palästinensische Autonomiebehörde hat ihre Warnung an Palä