Vor Gericht zählt die Aussage einer Frau nur halb soviel wie die Aussage eines Mannes. Richter sind ausschließlich männlich. Wird eine Frau vergewaltigt, dann hat sie große Probleme, diese Vergewaltigung zu beweisen, denn sieht der Richter den Vergewaltiger als rechtschaffenen Mann, dann steht die "halbe" Aussage der Frau gegen die voll zählende Aussage des Mannes. Unter Umständen muss die Frau befürchten, zusätzlich zur Vergewaltigung noch wegen einer "falschen Anschuldigung" hart bestraft zu werden. Vergewaltigungen werden deshalb häufig gar nicht erst zur Anzeige gebracht.
Die Scharia kennt keine Vergewaltigung in der Ehe; Sexualverkehr ist ein Recht des Ehemannes, das er – auch mit Gewalt – einfordern darf. Häusliche Gewalt ist an der Tagesordnung.
Wehrt sich eine Frau bei ihrer (außerehelichen) Vergewaltigung nicht, so hat sie – nach Ansicht der meisten Richter – willentlich Sexualverkehr gehabt und ist damit zum Tod durch Steinigung zu verurteilen. Wehrt sie sich aber und tötet hierbei versehentlich den Vergewaltiger, dann droht ihr wegen Mordes der Strang.
Frauen werden – im Vergleich zu Männern – überproportional oft zum Tod durch Steinigung verurteilt.
Ein Mann wird dabei bis zur Hüfte im Boden eingegraben, eine Frau bis zur Schulter, danach wird der/die Hinzurichtende so lange mit Steinen beworfen, bis der Tod eintritt; die Steine dürfen laut Vorschrift nicht so groß sein, dass dies schnell geht. Schafft es ein Verurteilter, sich in dieser Zeit aus der Erde zu befreien und den Kreis der Steinewerfer zu verlassen, so gilt dies als Gottesurteil und dieser Mensch darf weiterleben. Dies passiert jedoch nur sehr selten und die Chancen stehen für eine Frau von vornherein wesentlich schlechter als für einen Mann.
Ein Junge gilt nach der Scharia mit 15 Jahren als erwachsen, ein Mädchen hingegen bereits mit 9 Jahren. So können auch junge Mädchen im Iran vor Gericht schon als Erwachsene behandelt und zum Tode verurteilt werden. 2004 wurde die damals 16-jährige Ateqeh Rajabi wegen "unkeuschen Verhaltens" gehängt.
In den letzten Jahren wird wegen der internationalen Proteste zu Hinrichtungen Minderjähriger oft mit der Ausführung des Todesurteils bis zum 18. Geburtstag der Gefangenen gewartet. Die Zeit bis dahin verbringen die Frauen unter fürchterlichen Bedingungen in Haft.
Nach der Scharia darf eine Jungfrau nicht hingerichtet werden. Um diese Regelung zu umgehen, "heiraten" Gefängniswärter junge Gefangene kurz vor ihrer Hinrichtung und vergewaltigen sie dann. Nicht selten fürchten die jungen Frauen diese Vergewaltigungen mehr als die Hinrichtung selbst.
Eine Frau erfährt im Iran eine sehr geringe Wertschätzung. Dementsprechend schlecht sind auch die Haftbedingungen für Frauen. So hatte z.B. Zellentrakt 2 des teheranischen Evin-Gefängnisses im Oktober letzten Jahres für einige Zeit kein Wasser. In diesem Zellentrakt leben nicht nur Frauen, sondern auch deren Babys und Kleinkinder bis zu einem Alter von zwei Jahren.
Seit 28. April 2010 hat der Iran einen Sitz in der Frauenrechtskommission der UNO.
- Susanne Cardona -
Weitere Informationen:
www.capitalpunishmentuk.org/iranfem.html
www.berlinkriminell.de/2/x_extra1.htm
www.menschenrechtsverein.org/index.php/cat/60/title/Zur%20Lage%20der%20Frauen%20im%20Iran
www.menschenrechtsverein.org/index.php/cat/18/title/Stoppt%20die%20Steinigungen!
www.amnesty.de/umleitung/2004/deu01/064
www.ncr-iran.org/de/startseite-mainmenu-1/49-human-rights/4122-iran-frauen-muetter-und-babys-im-evin-gefaengnis-leben-unter-furchtbaren-bedingungen
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