Hinrichtungen 2010: Min. 527 plus 'Tausende' in China

Japan


Das japanische Strafrecht benennt 18 Tatbestände, die die Todesstrafe nach sich ziehen können: u.a. Mord, Raub, Vergewaltigung mit Todesfolge.
Todesurteile können auch gegen Minderjährige (in Japan 20 Jahre alt) verhängt werden.

Der Kontakt zur Aussenwelt wird den Gefangenen verweigert, auch Kontakt zu Mithäftlingen ist nicht erlaubt. In den Zellen gibt es keine Heizung, Klimaanlage oder Tageslicht. Meist sitzen die Häftlinge 10 Jahre und länger bevor sie hingerichtet werden.
Sie erfahren am Morgen des Hinrichtungstages, dass sie an diesem Tag exekutiert werden. Familien erfahren erst im Nachhinein, dass ihre Angehörigen nicht mehr leben.

In Japan werden Hinrichtungen durch Hängen durchgeführt, seit 1945 bereits über 600 Mal. Der Verurteilte wird in einen Raum mit einer Falltür geführt, welche durch einen Knopf im Nebenraum ausgelöst wird. Dieser automatisierte Vorgang ist so ausgedacht, dass 3 Knöpfe betätigt werden müssen, doch nur einer löst die Falltür aus. Die Wärter haben die Exekution als Bestandteil ihres Vertrages und es ist ihnen untersagt, sich der Durchführung zu entziehen.

Die Hinrichtung muss vom Justizminister in Japan genehmigt werden. Ein Gnadengesuch garantiert nicht den Aufschub der Vollstreckung.
Die Regierung hält die Zahlen der Verurteilungen und Hinrichtungen geheim. Laut Amnesty International befinden sich mindestens 107 Menschen im Todestrakt.

Interessanterweise werden bei einem buddhistischen Minister keine Urteile vollstreckt, weil dies mit dem Glauben nicht vereinbar sei und die Angst vor Rachegeistern gross ist.

Bringen Sie sich ein

Eigentlich würden Sie schon gerne etwas gegen die Todesstrafe tun, aber zur aktiven Mitarbeit fehlt Ihnen dann doch die Zeit und eine Brieffreundschaft ist auch nicht das Richtige für Sie?

Es gibt sehr viele verschiedene Arten, wie man hier aktiv werden kann. Ein paar Ideen haben wir auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.