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Die Todesstrafe in Weißrussland

Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das bis heute Todesurteile vollstreckt.

Im Jahr 2009 wurden zum ersten Mal seit langer Zeit keine Hinrichtungen in Weißrussland durchgeführt, es war das erste hinrichtungsfreie Jahr im Land seit Beginn der Aufzeichnungen durch Amnesty International. Doch bereits im März 2010 wurden wieder zwei Männer exekutiert.

Weißrussland behält sich die Todesstrafe für folgende Straftaten vor: Führung eines Angriffkriegs, Mord an einem Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation mit dem Ziel, internationale Spannungen oder einen Krieg auszulösen, internationaler Terrorismus, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vorsätzlicher Mord unter erschwerenden Umständen, Terrorismus, terroristische Handlungen, Hochverrat in Einheit mit Mord, Verschwörung zur Machtergreifung, Sabotage, Mord an einem Polizeibeamten, Einsatz von Massenvernichtungswaffen, und Mord an einer Person unter Verletzung des Völker- und Gewohnheitsrechts im Krieg.

In allen Fällen ist die Todesstrafe fakultativ, d.h. sie steht im Belieben des Gerichts.

In Weißrussland werden praktisch alle Todesurteile wegen vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen verhängt.

Die Todesstrafe ist als Alternative zu lebenslänglicher oder langjähriger (15-25 Jahre) Haft vorgesehen. Sie wird weder gegen Frauen noch gegen Männer unter 18 und über 65 Jahre verhängt. In den letzten Jahren wurden Todesurteile nur wegen Mord ausgesprochen.

Die Hinrichtungsmethode in Weißrussland ist Erschießen.

In Belarus informiert man Gefangene in der Todeszelle nicht im Vorhinein über ihre Hinrichtung. Sie werden in der Regel wenige Minuten, nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde, hingerichtet. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, des Staatsanwalts und eines weiteren Mitarbeiters des Innenministeriums mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hin zu knien und schießt ihnen in den Hinterkopf.

Die offizielle schriftliche Benachrichtigung über eine Hinrichtung wird von dem Gericht ausgestellt, das die Todesstrafe verhängt hat. Es kann Wochen oder Monate dauern, bis das Gericht diesen Bescheid zustellt.

Die Leichname von Personen, die hingerichtet wurden, werden nicht für die Familien freigegeben, sondern an einem geheimen Ort beerdigt, der den Angehörigen nicht mitgeteilt wird. Hinzu kommt, dass man den Angehörigen keine der persönlichen Gegenstände ihrer hingerichteten Familienangehörigen aushändigt.

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