Alabama: Hinrichtung von Alan Eugene Miller abgebrochen – erneut Probleme bei der Durchführung

Der 57-jährige Alan Eugene Miller sollte am Donnerstagabend durch den US-Bundesstaat Alabama hingerichtet werden.

Am Montag hatte ein Bundesrichter einen Aufschub verfügt, weil Miller glaubhaft gemacht habe, dass er sich 2018 für eine andere Hinrichtungsmethode als die tödliche Injektion entschied, nämlich für die Stickstoffhypoxie – auf diese ist Alabama aber nicht vorbereitet und wollte Miller am Donnerstag per Giftspritze hinrichten.

Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und beantragte die Wiederaufhebung des Aufschubs. Das zuständige Berufungsgericht jedoch bestätigte in einem 32-seitigen Urteil die Entscheidung des Bundesrichters.

Der Staat Alabama rief daraufhin den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten an – dieser hob rund drei Stunden nach dem geplanten Hinrichtungstermin mit 5 zu 4 Stimmen den Aufschub auf und machte so den Weg frei zur Vollstreckung des Todesurteils. Die Entscheidung des Supreme Court beschränkte sich auf drei kurze Sätze – kein Wort der Begründung.

Die Gefängnisbehörde begann daraufhin mit der Vorbereitung der Exekution. Als Probleme auftraten, bei Miller den intravenösen Zugang zu legen, wurde die Hinrichtung eine halbe Stunde vor Mitternacht (Ortszeit) abgebrochen. Der Hinrichtungsbefehl wäre nur bis Mitternacht gültig gewesen.

In Alabama sind immer wieder Unregelmäßigkeiten und Probleme bei Exekutionen aufgetreten. Erst im Juli hat es mehrere Stunden gedauert, bis bei Joe Nathan James Jr. die Injektionsnadeln gesetzt werden konnten, und eine Autopsie enthüllte die Folter, der er dabei offenbar unterlag.

Quelle: https://www.al.com/news/birmingham/2022/09/alan-miller-awaits-decision-on-whether-alabama-will-execute-him-tonight.html