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07.08.2005 | Hessisscher Verwaltungsgerichtshof verhindert Abschiebung

Die 'Initiative gegen die Todesstrafe e.V.' unterstützt seit 2002 einen chinesischen Staatsbürger der trotz drohender Folter und Todesstrafe massiv von Abschiebung bedroht war

Wie uns Herr Chang* am 6.8. 2005 mitteilte hat das Gericht im Unterschied zum Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und zum Verwaltungsgericht auf das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach §60 Abs. 2, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes erkannt.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit ist die Abschiebung abgewendet, falls das Bundesamt keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.Herr Chang freut sich sehr über diese Urteil und bedankte sich sehr herzlich für die 'langjährigen Bemühungen' unseres Vereins.

Wir wünschen Herrn Chang alles Gute und freuen uns mit ihm darüber, dass sich letztlich doch noch die Beachtung der Menschenrechte gegenüber dem Trend zur Abschiebung um jeden Preis durchgesetzt hat. *Name auf Wunsch des Betroffenen geändert

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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