11.10.2005 | Texas: Zum dritten Mal Todesurteil gegen John Paul Penry aufgehoben

In einer 5-4 Entscheidung hob das texanische Berufungsgericht das Todesurteil gegen Penry auf und verwies den Fall an die erste Instanz zurück für eine erneutes Strafzumessungsverfahren.
Als Begründung gab das Gericht an, dass die Jury nicht hinreichend über die Möglichkeit aufgeklärt worden sei, geistige Beeinträchtigung als mildernden Faktor zu werten.Dies war bereits das dritte Todesurteil gegen Penry, dass von einer höheren Instanz wieder aufgehoben wurde.
1989 kippte derUS Supreme Court Penrys erstes Todesurteil, weil die Frage, ob Penry geistig beeinträchtig ist, im Originalverfahren nicht angemessen behandelt worden sei. Daraufhin wurde Penry von einem texanischen Gericht erneut zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde 2001 vom US Supreme Court wiederum aufgehoben, weil die Jury über das Thema mentale Zurückgebliebenheit nicht ordnungsgemäß unterrichtet worden sei. Der Fall wurde ein drittes Mal erstinztanzlich vor einem texanischen Gericht verhandelt. Im Jahre 2002, das Jahr, in dem der US Supreme Court die Hinrichtung geistig Zurückgebliebener als verfassungswidrig einstufte, wurde John Paul Penry ein drittes Mal zum Tode verurteilt. John Paul Penry hat einen gemessenen IQ von unter 70.
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de