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05.01.2005 | USA: Bunderichter Rakoff erneuert seine Kritik an der Todesstrafe

RichterJed S. Jarkoff entschied im April 2002 im Fall United States v. Quinones, dass die Todesstrafe auf Bundesebene verfassungswidrig sei, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Unschuldige verurteilt würden.
In einem New York Times Interview erläuterte er die Gründe für seine damalige Entscheidung. Er habe seine Entscheidung auf der Grundlage eines intensiven Studiums von Fällen unschuldig aus dem Todestrakt Entlassener getroffen.
Über das Todesstrafensystem insgesamt sagte er: 'Ich werde auch weiterhin denken, dass es tiefgreifend fehlerhaft ist. Es postuliert eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass keine unschuldige Person verurteilt wird. Ich glaube nicht länger, dass das wahr ist.'

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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