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27.03.2006 | Afghanistan: Unzurechnungsfähigkeit statt Todesstrafe

Ein Gericht hatte nach Justizangaben vom Sonntag angeordnet, den 41 Jahre alten Rahman wegen mangelnder Beweise bald freizulassen.

Die Staatsanwaltschaft könne aber trotz vorläufiger Einstellung des Verfahrens weiter ermitteln. Rahman droht bei einer Verurteilung wegen Abtrünnigkeit vom Islam die Todesstrafe. Er war am Freitag nach Todesdrohungen von Mithäftlingen aus einem überfüllten Untersuchungsgefängnis in eine Hochsicherheitsanlage bei Kabul verlegt worden. Der Geisteszustand Rahmans werde am Montag (27.3.) untersucht, sagte Staatsanwalt Semarai. 'Eine Entscheidung wird auf Grundlage dieser Untersuchung getroffen.' Beobachter erwarten, dass Rahman für unzurechnungsfähig erklärt wird und eine Anklage damit abgewendet werden kann, die die Todesstrafe zur Folgen haben könnte. Rahman selbst hat allerdings bestritten, unzurechnungsfähig zu sein. In Afghanistan haben am Montag hunderte Menschen gegen die Entscheidung der Justiz protestiert, den zum Christentum übergetretenen Abdul Rahman freizulassen. An einer Kundgebung in Masar-e-Scharif nahmen nach Polizeiangaben rund 700 Demonstranten teil, darunter islamische Geistliche. Sie riefen 'Tod Bush' und andere antiwestliche Parolen.

' Sollte Rahman für unzurechnungsfähig erklärt werden, würde er zwar einer Bestrafung entgehen, das Problem, wie mit Konvertiten umzugehen ist, wäre aber dadurch nicht gelöst. Wie Afghanistans Wirtschaftsminister in einem Interview letzte Woche (siehe unten) gegenüber dem Deutschlandfunk äußerte, rechne er damit, dass es tausende Fälle gäbe, die ähnlich wie der Rahmans gelagert sind. Millionen Afghanen sind wärend des Jahrzehnte andauernden Kriegs und des anschließenden radikalislamistischen Talibanregimes ins Ausland geflohen. Tausende von ihnen sind zum Christentum übergetreten.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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