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14.07.2007 | Deutschland: Abschaffung der Todesstrafe in der DDR vor 20 Jahren

Nicht der Richter entschied im realen Sozialismus, ob einen Angeklagten das Todesurteil traf - dergleichen behielten sich das Politbüro beziehungsweise der Parteichef vor. Auch Urteile gegen gewöhnliche Kriminelle waren in diesem Sinne 'rechtswidrige Mordaufträge', so der Berliner Historiker Falco Werkentin, der die Hinrichtungspraxis der DDR erforscht hat.

Bis 1968 wurden Verurteilte im Namen des Sozialismus guillotiniert; das Schafott, mit dem noch in den Fünfzigern Delinquenten in Dresden vom Leben zum Tode befördert wurden, hatten vor 1945 auch schon die Nazis genutzt. Danach wurden Verurteilte nach sowjetischem Vorbild mit einem "unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf" getötet: Beim Betreten des Hinrichtungsraums trat der Henker unvermittelt von hinten an den Verurteilten heran und gab ihm einen Genickschuss.

Während in den frühen Jahren der DDR stalinistische Schauprozesse mit vielen Todesurteilen noch an der Tagesordnung waren - etwa das Tribunal im sächsischen Waldheim 1950 -, breitete die SED-Führung seit den sechziger Jahren den Mantel des Schweigens über Gerichtsverfahren mit letalem Ausgang. Nur noch in Ausnahmefällen wurden Todesurteile veröffentlicht.nsgesamt 227-mal wurde die Höchststrafe in 40 Jahren DDR verhängt - und in mehr als zwei Dritteln der Fälle auch vollstreckt.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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