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08.10.2007 | USA: Richter bringen Bush in Schwierigkeiten - Internationaler Gerichtshof rügt US-Justiz

Wenn sich das Oberste Gericht der USA am Mittwoch mit dem Fall 'Medellin gegen Texas' befasst, findet sich der Präsident der Vereinigten Staaten in einer merkwürdigen Rolle wieder. Ausgerechnet George W. Bush, der als Gouverneur von Texas keine Gnade kannte und 152 Menschen hinrichten ließ, setzt sich für einen ausländischen Todeskandidaten ein. Bush, eigentlich kein Freund des internationalen Rechts, will einem Urteil aus Den Haag Geltung verschaffen. Mit dem Fall des mexikanischen Häftlings Jose Medellin kommt in den USA eine fragwürdige Rechtspraxis auf den Prüfstand, die ausländische Regierungen seit langem beklagen.

Nach der Wiener Konsularrechtskonvention aus dem Jahr 1963 hat jeder im Ausland Inhaftierte das Recht, die Behörden seines Herkunftslandes zu kontaktieren und um Rechtsbeistand zu bitten. US-Behörden aber versäumen es regelmäßig, Betroffene auf dieses Recht hinzuweisen. Auf eine Klage Deutschlands hin hatte sich der Internationale Gerichtshof (IGH) schon vor Jahren diesem Vorgehen der US-Justiz befasst. Damals wurde die Hinrichtung der deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand 1999 im Bundesstaat Arizona vom IGH posthum als Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet. Default Banner Werbung Mexiko folgte im 2003 dem deutschen Beispiel und verklagte die USA in Den Haag. Auch dieses Verfahren endete mit einer schallenden Ohrfeige für Washington: In 51 von 52 geprüften Fällen hätten US-Behörden die Rechte mexikanischer Todeshäftlinge verletzt, urteilte der IGH im März 2004. Weil die Todesurteile anders als bei den Brüdern LaGrand noch nicht vollstreckt waren, ordnete Den Haag eine Überprüfung der Fälle durch US-Gerichte an. Als diese eine Wiederaufnahme der Verfahren ablehnten, schaltete sich Präsident Bush überraschend in die Angelegenheit ein. Im Februar 2005 wies das Weiße Haus die Bundesstaaten an, das IGH-Urteil umzusetzen. Ob Bush damit seine Vollmachten überschritten hat, soll nun ab Mittwoch der Oberste Gerichtshof in Washington auf eine Klage seiner alten Heimat Texas hin klären.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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