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12.03.2008 | China: Hinrichtungen bleiben Staatsgeheimnis

Chinas Justiz lässt trotz aller Versprechen, für gerechtere Verfahren bei der Verhängung von Todesstrafen zu sorgen, keine Transparenz in ihrer Rechtsprechung zu. Konkrete Angaben zur Anzahl der Hinrichtungen gehören auch 2008 zu den bestgehüteten Staatsgeheimnissen Pekings

Daran änderte sich auch gestern nichts, als Chinas Oberster Richter Xiao Yang vor dem Volkskongress eine Bilanz der vom Obersten Gerichtshof vorgenommenen Überprüfung aller in China ausgesprochenen Todesstrafen zog.

 Seit Januar 2007 müssen alle von den Provinzen verhängten Urteile vom Obersten Gericht in Peking nachkontrolliert werden. Xiao Yang sprach von der wichtigsten von neun Justizreformen, die in den letzten fünf Jahren eingeführt wurden. Der Übergang sei gelungen, die Arbeit verlaufe ordnungsgemäß, Todesurteile würden nur bei den schlimmsten und folgenschwersten Verbrechen verhängt. 'Wir überprüfen alle Fälle nach einheitlichen Kriterien, strikt nach Recht und Gesetz, mit Augenmaß und Gerechtigkeit.'Xiao Yang und der Generalstaatsanwalt Jia Chunwang legten aber ein Jahr nach Einführung dieser Reformen dem Parlament weder Rechenschaft ab, noch machten sie nähere Angaben über die Verurteilungen. Sie gaben nicht einmal bekannt, wie viele Todesurteile ihr Gerichtshof 2007 nachverhandeln musste. Sie machten auch keine Angaben über die neu eingesetzten Berufungsgerichte oder die Zahl neu eingestellter Richter

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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