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12.01.2008 | Deutschland: Justiz hebt Todesurteil gegen van der Lubbe auf

Es zählt zu den wichtigsten Ereignissen der deutschen Zeitgeschichte: Im Februar 1933 brannte der Berliner Reichstag. Die Nazi-Justiz verurteilte kurz darauf den kommunistischen Widerstandskämpfer Marinus van der Lubbe als Brandstifter und ließ ihn hinrichten

Jetzt hat die Bundesanwaltschaft das Urteil aufgehoben.Die Annullierung des Richterspruchs gegen den kommunistischen Widerstandskämpfer durch die Generalbundesanwaltschaft beruht auf dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile von 1998, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Anregung hierzu sei von einem Berliner Rechtsanwalt gekommen. Laut Bundesanwaltschaft beruhte die Verhängung der Todesstrafe auf 'spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften', die gegen die Grundvorstellungen von Gerechtigkeit verstießen. Demnach wurde die Todesstrafe für Taten wie Brandanschläge erst einen Tag nach dem Vorfall eingeführt - jedoch auf vorher begangenen Straftaten rückwirkend erstreckt. Durch die Anwendung dieser Vorschrift gelangte das Reichsgericht zu dem Todesurteil gegen van der Lubbe.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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