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29.07.2008 | Kommission in Kalifornien hält die Todesstrafe des Staates für 'defekt' und 'dysfunktional'

Im Jahr 2004 schuf der Senat des Staates Kalifornien die 'California Commission on the Fair Administration of Justice'. Der Kommission unter Vorsitz des früheren Justizministers John Van de Kamp gehören Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, gewählte Funktionäre, Beamte der Strafverfolgung sowie Mitglieder von Opferorganisationen an. Die Kommission stellte ihren Bericht über die Todesstrafe in Kalifornien am 30. Juni 2008 vor, nachdem sie in ganz Kalifornien öffentliche Anhörungen durchgeführt hatte.

Auszüge aus dem Bericht:

Wartezeiten: Die zwischen Urteilsspruch und Vollstreckung verstrichene Zeit übersteigt in Kalifornien die jedes anderen Staates mit Todesstrafe. Heute besitzt Kalifornien den größten Todestrakt in den USA, 670 warten auf ihre Hinrichtung.'

In Kalifornien sitzen dreißig Menschen seit über 25 Jahren im Todestrakt, 119 seit mehr als 20 Jahren, und 240 sind seit über 15 Jahren dort.

Unbarmherzig verleitet man die Familien von Mordopfern anzunehmen, dass noch zu ihren Lebzeiten der Gerechtigkeit endgültig Genüge getan wird.

Kosten:

Die Zusatzkosten, die entstehen, wenn man einen Häftling im Todestrakt statt wie üblich bei lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Bewährung in Hochsicherheitsgefängnisse einsperrt, belaufen sich auf jährlich $ 90.000 je Häftling. Bei der gegenwärtigen Belegung des Todestrakts von Kalifornien mit 670 Häftlingen kommt man auf $ 63,3 Millionen pro Jahr.

Bei einer dysfunktionalen Todesstrafengesetzgebung sieht die Realität so aus, dass die meisten Todesurteile in Kalifornien in Wirklichkeit einer lebenslangen Haftstrafe gleichkommen. Der Angeklagte stirbt im Gefängnis, bevor er oder sie hingerichtet werden kann. Das gleiche Ergebnis erhält man, indem man den Angeklagten zu lebenslänglich ohne Möglichkeit der Bewährung verurteilt und hat dabei Einsparungen von weit über Hundert Millionen Dollar.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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