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07.11.2008 | Oberster Gerichtshof von Utah besorgt wegen fehlender Anwälte

Am Freitag warnte Richter Michael Wilkins des obersten Gerichtshofs von Utah vor der Gefahr, dass das Gericht gezwungen sein könnte, Todesurteile aufzuheben und hierfür lebenslängliche Haftstrafen zu verhängen.

Grund der Besorgnis ist das Fehlen von qualifizierten Anwälten, die bereit sind, mittellose Angeklagte in Todesstrafen-Fällen zu vertreten. Im Fall von Michael Anthony Archuleta sagte das Gericht einstimmig, dass schlechte Bezahlung und die Komplexität solcher Fälle den Pool von Anwälten, welche bereit wären, sie rechtlich zu vertreten, verkleinert habe.

Das Gericht sagte, der Gesetzgeber hätte die Pflicht, angemessene Mittel zur Ausbildung und Bezahlung von Todesstrafen-Anwälten bereit zu stellen. Der Richter schrieb, ohne angemessene Verteidigung könne die Todesstrafe nicht verfassungsmäßig verhängt werden.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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