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06.01.2009 | Kalifornien: Keine Hinrichtungen in absehbarer Zeit

Das kalifornische Berufungsgericht urteilte im November, dass die Gefängnisbehörde mit dem Versuch, den Hinrichtungsablauf bei Exekution mit der Giftspritze ohne öffentliche Anhörungen zu ändern, nicht dem angemessenen Weg gefolgt sei. Gegen dieses Urteil hätte der Staat bis zum 31.12.08 Widerspruch einlegen können, was jedoch nicht geschah.

Bevor nun die in San Quentin neu gebaute Hinrichtungskammer in Betrieb genommen werden kann, müssen öffentliche Anhörungen zum Hinrichtungsablauf erfolgen und dieser muss festgelegt werden. Kalifornien wird demnach in naher Zukunft keine Hinrichtungen durchführen können. Im Moment sind etwa 770 Gefangene im Todestrakt von San Quentin.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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