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26.03.2009 | Repräsentantenhaus von New Hamphire verabschiedet Gleichstellungsgesetz für Opferangehörige

Heute hat das Repräsentantenhaus von New Hampshire als erste Legislative der USA ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, das die Diskriminierung von Opferangehörigen untersagt, die die Todesstrafe ablehnen. Mit 213 zu 114 Stimmen wurde die Gesetzesvorlage "Gesetz über die Umgehensweise mit Verbrechensopfern" HB 370 des Repräsentantenhauses verabschiedet. Die auf der im Dignity Denied Report (erstellt von MVFR empfohlenen Modellgesetzgebung basierende Gesetzesvorlage ist eine Ergänzung der Rechte von Opfern von Straftaten in New Hampshire; folgendes neue Recht wird Opfern von Verbrechen künftig zustehen:

'Der Anspruch auf alle Rechte, die sich aus der Bundes- und der Bundesstaatsverfassung ergeben, und die allen Verbrechensopfern gleichermaßen zugesichert werden, ungeachtet der Bestimmungen in den Todesstrafengesetzen, des Rechts auf Freiheit von Diskriminierung oder der Absprechung bzw. Schmälerung, Ausweitung oder Verbesserung von Opferrechten aufgrund der Befürwortung bzw. Ablehnung oder Neutralität der Opfer in Bezug auf die Todesstrafe.'

Die Gesetzesvorlage zollt Lorelei Guilliry, Gus und Audrey Lamm, Rusty Yates, Felicia Floyd und Chris Kellet, SueZann Bozler, Ron Carlson, Johnny Carter, Jeannette Popp und weiteren Personen Anerkennung; ihnen wurden als Opfern von Straftaten zustehende Rechte verweigert, da sie die Todesstrafe ablehnen.
(Quelle: Abgeordneter Robert 'Renny' Cushing, NH House of Representatives, State House, Concord, NH 03301, USA
Renny Cushing ist auch Geschäftsführer und Gründer der amerikanischen Opferorganisation Murder Victim’s Families for Human Rights)

Kurze Hintergrundinfo hierzu:

In Amerika gibt es das sogenannte 'Victim Impact Statement': Opfer eines Verbrechens bzw. (z.B. bei Mord) deren Angehörige werden vor Gericht gehört und sagen aus, welche Auswirkungen dieses Verbrechen auf ihr Leben hatte. In Todesstrafenfällen wird dieses Victim Impact Statement gerne von der Staatsanwaltschaft dazu verwendet, die Geschworenen von der Todesstrafe für den Angeklagten zu überzeugen.

Auch, wenn ein Opferangehöriger gegen die Todesstrafe ist oder weiss, dass das Opfer dagegen gewesen wäre, kann es dem Opferangehörigen passieren, dass er hier zur Aussage gezwungen wird, gleichzeitig aber über seine eigenen Wünsche oder seine Ansichten zur Todesstrafe nicht sprechen darf. Andererseits kann es auch passieren, dass Opferangehörige hier aussagen und ihre Wünsche gegen eine Todesstrafe artikulieren möchten, ihnen dies aber verwehrt wird. Die Entscheidung liegt alleine bei der Staatsanwaltschaft. Opferangehörige werden hier ein zweites Mal zum Opfer gemacht.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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