17.07.2009 | Wie kommt es, dass die Todesstrafe so teuer ist?
So gut wie kein Angeklagter in einem Todesstrafenfall kann sich einen eigenen Anwalt leisten. Der jeweilige Bundesstaat ist verpflichtet, ihm zwei Pflichtverteidiger zuzuteilen, darüber hinaus muss der Staat auch die Kosten für die Anklageseite tragen.
Kapitalstrafsachen sind weitaus komplexer als andere Fälle. Häufig müssen zu kriminaltechnischen Beweisen, zur Zurechnungsfähigkeit oder zum persönlichen Hintergrund des Angeklagten Sachverständige zu Rate gezogen werden.
Aufgrund der im Raum stehenden Todesstrafe ist die Auswahl der Geschworenen für Kapitalstrafverfahren deutlich zeitaufwändiger und teurer.
Todesstrafenprozesse können mehr als viermal länger dauern, was sich über die Kosten für Gerichtsbedienstete sowie sonstige damit verbundene Kosten hinaus entsprechend auch auf die Aufwandsentschädigungen für Geschworene und Anwälte auswirkt.
In den meisten Fällen bedeutet Todestrakt Einzelhaft in einer speziellen Einrichtung. Dort bestehen höhere Anforderungen an Sicherheit u.ä.m., da die Häftlinge 23 Stunden des Tages weggesperrt in ihrer Zelle verbringen.
Jeder Häftling hat Anspruch auf eine Reihe von Berufungen, um die Gefahr von Fehlern möglichst gering zu halten. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Steuerzahler. Diese Berufungen sind unerlässlich, da im Falle einiger Häftlinge nur wenige Stunden vor der Urteilsvollstreckung Beweise auftauchten, die den Nachweis ihrer Unschuld erbrachten.
Kosten für einen Todesstrafenfall (Quelle: Death Penalty Information Center)
- Links:
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de