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11.08.2010 | Alabama: Anwaltsfehler gehen zu Lasten von Mandanten

Möglicherweise muss Todestraktinsasse Cory Maples für einen kleinen Schreibfehler mit seinem Leben bezahlen.

Als ein Gericht in Alabama Abschriften einer Entscheidung in Maples' Fall an die New Yorker Anwaltskanzlei senden wollte, die mit dessen Berufung befasst ist, kamen beide Kopien ungeöffnet zurück, da die betreffenden Anwälte inzwischen nicht mehr dort arbeiteten. Als dieser Fehler endlich entdeckt wurde, war die Frist für Maples' Berufung bereits abgelaufen. Die Kanzlei hat sich darum bemüht, einem Bundesberufungsgericht eine Fristverlängerung abzuringen, bisher erfolglos. Maples' neuer Anwalt argumentiert, dass sein Mandant nicht für einen Fehler büßen darf, den nicht er begangen hat. Professor Deborah Rhode von der Universität Stanford, eine Kapazität in Sachen Rechtsethik sowie Verteidigung von sozial Schwachen, äußerte sich wie folgt: "Der Fall Maples ist das beste Beispiel dafür, warum die Lehrmeinung, wonach Mandanten die Verantwortung für die Fehler ihrer Anwälte zu tragen haben, dermaßen weltfremd ist."

Alabama ist der einzige US-Bundesstaat ohne Vorkehrungen, mittellosen Todestraktinsassen einen  Anwalt für ihre Berufungen zur Verfügung zu stellen. Somit sind die Angeklagten notgedrungen auf freiwillige Verteidiger angewiesen, die nicht selten aus einem anderen Bundesstaat sind, was in diesem Fall zur entstandenen Verwirrung zusätzlich beigetragen hat.
(Quelle: New York Times)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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