11.02.2010 | China: Richtlinien zur Begrenzung der Todesstrafe
Das Oberste Volksgericht von China gab am Dienstag bekannt, es habe Richtlinien erlassen, wonach landesweit in Strafsachen mit 'Gerechtigkeit gemildert durch Gnade' vorzugehen sei. Es wurde betont, die Todesstrafe solle dabei nur begrenzt verhängt werden.
Die Richtlinien besagen, die Todesstrafe sei entschlossen gegen Personen zu verhängen, die 'äußerst schwere' Straftaten begangen hätten, diese Strafe müsse jedoch der kleinen Minderheit von Verbrechern vorbehalten bleiben, gegen die stichhaltige und hinreichend Beweise vorlägen.Des weiteren heißt es dort, es sollte in dem Maß Strafaufschub gegen die Vollstreckung gewährt werden, wie es das Gesetz gestattet. Die Richtlinien seien eine Auslegung des Grundsatzes 'Gerechtigkeit gemildert durch Gnade' sowie bestimmter Rechtsprinzipien, die im Umgang mit Kriminalfällen angewendet werden, so Sun Jungong, Sprecher des Obersten Volksgerichts.Der Grundsatz 'Gerechtigkeit gemildert durch Gnade' wurde zum ersten Mal 2006 mit Bestätigung eines Dokuments durch die Sechste Vollversammlung des 16. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas umgesetzt.Mit diesem Grundsatz wird von den Gerichten erwartet, sowohl strenge wie auch milde Urteile zu fällen - je nach Schwere des Verbrechens. Laut den Richtlinien sei bei Straftaten wie Amtsmissbrauch oder auch mafiösem Bandenverhalten 'mit Härte' vorzugehen. Gegen rückfällige Täter müsse ebenfalls mit Strenge vorgegangen werden. Hingegen sei bei straffälligen Minderjährigen und älteren Bürgern die Strafe milde zu bemessen. Bei ehemaligen Funktionären - insbesondere in höheren Positionen -, die ihr Amt zu ihrem Vorteil missbraucht hätten, bedürfe es einer Gerichtsverhandlung, ihre Strafe umzuwandeln oder zur Bewährung auszusetzen.Wurde ein Straftäter eines schweren Verbrechens wie Mord oder Raub schuldig gesprochen, seien den Richtlinien zufolge die Bedingungen für eine etwaige Umwandlung rigoros einzuschränken.(Quelle: China Daily)
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de