zurück zur Übersicht

30.05.2010 | Entwicklungshilfe für Uganda an Einhaltung der Menschenrechte geknüpft

Zur Unterstützung der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsstrategie von Uganda hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Jahre 2010 bis 2012 neue Mittel in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro zugesagt.

Allerdings erfolgt die Auszahlung von allgemeiner Budgethilfe nur nach strenger Prüfung in halbjährlichen Tranchen. "Nur wenn Reformfortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erreicht und die grundlegenden Prinzipien der Zusammenarbeit, zu denen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören, berücksichtigt werden, werden wir die Budgethilfe auch auszahlen", so Staatssekretär Hans-Jürgen Beerfeltz.

Die Bundesregierung hatte ihre Bedenken gegen einen Gesetzentwurf in aller Deutlichkeit geäußert, der eine Verschärfung der Strafrechtsparagraphen gegen Homosexuelle vorsieht und hier in manchen Fällen sogar die Todesstrafe zulässt. Als Reaktion auf die internationale Kritik hat der ugandische Außenminister in einem Schreiben an den Staatssekretär im BMZ, Hans-Jürgen Beerfeltz, versichert, dass die ugandische Regierung den Gesetzesentwurf nicht unterstütze. Beerfeltz betonte dazu: "Wir werten das Schreiben als positives Signal und setzen uns weiter dafür ein, dass der Gesetzesentwurf keine Gesetzeskraft erlangt."
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht