zurück zur Übersicht

22.11.2010 | Tennessee: Richter erklärt Hinrichtungsmethode für verfassungswidrig

Am Freitag urteilte ein Richter aus Davidson County, dass das in Tennessee verwendete Hinrichtungsmethode mit tödlicher Injektion verfassungswidrig sei.

Richterin Claudia Bonnyman urteilte, dass die Anwälte Wests glaubhaft zeigen konnten, dass das Hinrichtungsprotokoll Tennesees "den Tod durch Ersticken bei Bewusstsein erlaube". Sie sagte, der Staat hätte, nachdem die Hinrichtungsmethode 2007 untersucht wurde, die Möglichkeit gehabt, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, dass dies nicht passieren könne, habe dies aber nicht getan.

Hierdurch ist auch der für den 30. November angesetzte Hinrichtungstermin für Stephen West zunächst aufgeschoben. Das Urteil könnte auch weitere geplante Hinrichtungen in Tennessee und anderen Staaten mit der gleichen Hinrichtungsmethode betreffen. Die endgültige Entscheidung wird durch den Obersten Gerichtshof des Staates fallen, der auch den offiziellen Hinrichtungsaufschub aussprechen muss.

Sharon Curtis-Flair, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, sagte, dass wahrscheinlich gegen das Urteil Berufung eingelegt werden wird.
(Quelle: Tennessean)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht