25.03.2010 | Texas: Hinrichtungsaufschub fast in letzter Minute
Mittwochabend verhängte der Oberste Gerichtshof der USA einen Hinrichtungsaufschub für Henry W. Skinner in Texas, der zumindest so lange Gültigkeit hat, bis der Gerichtshof dessen neue Klage entschieden hat, in der er zivilrechtlich klären lassen möchte, dass man ihm verweigert hat, DNA-Tests durchführen zu lassen, die seine Unschuld an einem dreifachen Mord vor 16 Jahren beweisen könnten. Durch diese Entscheidung wurde die ursprünglich für 18 Uhr des gleichen Tages festgesetzte Hinrichtung Skinners blockiert.
Skinner möchte einen Punkt klären lassen, den die Richter vom Obersten Gerichtshof im Fall 'District Attorney's Office v. Osborne' in der letzten Sitzungsperiode zu prüfen beschlossen. Am 18. Juni entschied der Gerichtshof zwar in Sachen Osborne, dieser konkrete Punkt blieb jedoch noch unbeantwortet. Es geht um die Frage, ob ein Häftling eines Bundesstaats Zugang zu Beweisen für DNA-Tests unter einer Zivilrechtsklage verlangen darf anstelle der Anrufung einer Bundesinstanz um Haftprüfung. Die Anwälte Skinners brachten vor, dass es Skinner nicht möglich gewesen war, die DNA-Tests durch die in Texas verwendeten Verfahrensweisen zu erhalten und daher eine Zivilrechtsklage seine einzige Chance sei.Skinner wurde 1995 der Ermordung seiner Freundin und derer beiden geistig behinderten erwachsenen Söhne schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Er war während der Tatzeit im Haus, sagte aber wiederholt aus, dass er wegen Drogen und Alkoholkonsums nicht bei Bewusstsein gewesen wäre. Er brachte außerdem vor, dass neue Beweise über den Ablauf der Morde darauf hindeuten würden, dass er in seiner Verfassung weder die geistige Klarheit noch die Kraft gehabt habe, die Verbrechen zu begehen.Seine Anwälte sagten, er habe seit zehn Jahren vergeblich versucht, DNA Beweise, die niemals von der Staatsanwaltschaft getestet wurden, untersuchen zu lassen. Erst nachdem all diese Versuche zu nichts führten, reichte er Zivilklage ein. Obwohl die Staatsanwaltschaft einige DNA-Beweise hatte untersuchen lassen und die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verurteilung Skinners verwendeten, argumentieren seine Anwälte, dass die Staatsanwaltschaft nur ausgesuchte Beweisstücke habe testen lassen.(Quelle: SCOTUSblog)
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