zurück zur Übersicht

21.07.2010 | Texas/Ausländische Todestraktinsassen: Hinrichtung auf Bitte des amerikanischen Außenministeriums aufgeschoben

Nachdem der vorsitzende Richter einen Brief eines hochrangigen Beamten des amerikanischen Außenministeriums erhielt, wurde die angesetzte Anhörung zur Festsetzung des Hinrichtungstags für Humberto Leal auf unbestimmte Zeit verschoben.

Leal, ein mexikanischer Staatsbürger, der 1995 zum Tode verurteilt wurde, war bereits für die Anhörung ins Gefängnis von Bexas County verlegt worden.

Harold Hongju Koh, einer der Rechtsbereiter von Außenministerin Hilary Clinton, schrieb an den Richter und bat um eine Aufschiebung der Anhörung bis der Kongress seine Arbeit an neuer Gesetzgebung beendet habe, die auch den Fall Leals betreffen könnte.

Leal ist einer der 51 Mexikaner in deren Fall 2004 der Internationale Gerichtshof im Avenna-Fall (Mexiko gegen die Vereinigten Staaten) urteilte, dass mexikanische Ausländern in den USA  nicht ausreichend über deren Rechte, ihr Konsulat anzurufen, informiert wurden. Koh sagte, der Fall sei wichtig für die Außenbeziehungen der USA und schrieb, dass die Exekutive in Zusammenarbeit mit dem Kongress und der Regierung von Mexiko darüber berate, wie die Vereinigten Staaten sicherstellen könnten, dass sie ihren Verpflichtungen nach Avenna nachkäme.

Nach dem Richterspruch im Jahr 2004 wies der damalige amerikanische Präsident Bush die texanischen Gerichte an, die Fälle der 51 genannten Mexikaner zu überprüfen. Texas weigerte sich und klagte beim Obersten Gerichtshof der USA. Dieser entschied, dass der Kongress zunächst das Avenna-Zusatzprotokoll zu den Wieder Konventionen in nationales Recht umwandeln müsse bevor Texas an die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof gebunden sei.
(Quelle: DPIC)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht