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02.06.2010 | USA: Schwarze in südlichen Bundesstaaten überproportional oft als Geschworene abgewiesen

Nach Angaben von Verteidigungsanwälten und einer neuen Studie der Organisation Equal Justice Initiative werden Schwarze überproportional oft aus einer Geschworenenjury ausgeschlossen. In den meisten Fällen findet hier keine Überprüfung der Ausschlussgründe statt.

Die Zusammensetzung einer Jury variiert sehr stark von Staat zu Staat, dennoch fand die Studie der Equal Justice Initiative gravierende Probleme in acht Staaten: Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Louisiana, Mississippi, Süd Carolina und Tennessee.

In Alabama wurde eine diskriminierende Auswahl der Jury in 25 Todesstrafenfällen festgestellt: hier wurden mehr als 75% der theoretisch zur Verfügung stehenden schwarzen Geschworenen ausgeschlossen.

Eine Analyse des Louisiana Capital Assistance Center stellte fest, dass in den Jahren 1999 bis 2007 Schwarze drei Mal öfter als Geschworene abgewiesen wurden als Weiße.

In Nord Carolina wurden mindestens 26 der momentanen Todestraktinsassen von einer rein weißen Geschworenenjury verurteilt.

Studien haben gezeigt, dass eine gemischtrassige Jury sich durchschnittlich länger berät, Fälle aus mehr verschiedenen Perspektiven begutachtet und weniger Sachfehler macht als rein weiße Jurys. Weiterhin wurde festgestellt, dass überwiegend schwarze Jurys weniger bereit sind die Todesstrafe zu verhängen.

Seit 1875 ist es illegal Geschworene wegen ihrer Rassenzugehörigkeit aus der Jury auszuschließen, doch rein weiße Jurys bleiben im Süden der USA die Norm.

Während der Geschworenenauswahl werden potentielle Geschworene zunächst wegen des Verhandlungsgegenstands ausgeschlossen – Gründe wie z.B. Ablehnung der Todesstrafe oder Interessenskonflikte. Danach können sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Fragen stellen und abwechselnd potentielle Geschworene ausschließen. Die Anzahl der möglichen Ausschlüsse von jeder Seite variiert je nach Staat, doch ist oftmals hoch genug, um es einer Seite zu ermöglichen alle qualifizierten Mitglieder einer Minorität auszuschließen.

1986 entschied zwar der US Supreme Court in Batson vs. Kentucky, dass wenn sich ein während dieser Phase ein Muster der Ausschlüsse aus diskriminierenden Gründen abzeichnet, Anwälte nicht-rassistische Gründe für ihre Ausschlüsse vorbringen müssen, doch die Ausschlussgründe müssen weder überzeugend noch plausibel sein.

Stephen B. Blight, ein Verteidigungsanwalt aus Atlanta, Georgia, meinte hierzu: "Jeder mit ein wenig Verstand kann sich irgendeine rassenneutrale Begründung ausdenken und damit durchkommen."

Staatsanwälte gaben zum Beispiel Begründungen an wie der potentielle Geschworene lebe in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate, sei arbeitslos oder alleinerziehend. In einem Fall in Louisiana erlaubte der Richter die Entlassung eines potentiellen Geschworenen mit der Begründung, er „sah wie ein Drogenhändler aus“.
(Quelle: New York Times)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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