06.12.2012 | Arizona: Richard Stokley hingerichtet
Gestern wurde im Staatsgefängnis von Florence der 60-jährige Richard Dale Stokley mittels Giftinjektion hingerichtet. Er wurde laut dem Justizminister von Arizona um 11:12 Uhr Ortszeit für tot erklärt. Stokley hatte gemeinsam mit einem Komplizen 1991 zwei Mädchen vergewaltigt und ermordet.
Zusammen mit Randy Brazeal hatte Stokley im ländlichen Cochise County die beiden 13-Jährigen Mandy Meyers und Mary Snyder vergewaltigt, sie dann erdrosselt und erstochen. Stokley gab die Ermordung eines der Mädchen zu. Danach habe er sein Opfer in einen wassergefüllten Schacht geworfen.
Der damals 19 Jahre alte Brazeal hatte sich einen Tag nach der Tat den Behörden gestellt und behauptet, Stokley habe ihn als Geisel genommen, während dieser die Mädchen vergewaltigte und ermordete.
Stokleys Anwälte hatten noch vorgestern den Obersten Gerichtshof der USA angerufen, die Exekution aufzuschieben, doch ihr Antrag blieb erfolglos.
Sie hatten auch geklagt, die verfassungsmäßigen Rechte ihres Mandanten seien verletzt worden, da Brazeal im Juli 2011 nach Verbüßen von 20 Jahren Haft für "zweifachen Mord mit bedingtem Vorsatz" wieder freigelassen wurde.
Stokley zufolge habe Brazeal bereitwillig mitgemacht und sich auch daran beteiligt, die Mädchen zu töten, um ihre Tat zu verschleiern.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Oberste Gerichtshof von Arizona habe mildernde Gründe für Stokley geprüft. Das unterschiedliche Strafmaß für die beiden Angeklagten habe sich ergeben, weil sein Komplize sich auf einen Handel mit dem Staatsanwalt eingelassen hatte. Da zu jener Zeit die DNA-Ergebnisse noch nicht vorlagen, hatte die Anklage einem Freispruch mangels Beweisen vorbeugen wollen und Brazeal einen Deal angeboten.
Stokley hatte kurz vor seiner Hinrichtung einen dreiseitigen handschriftlichen Brief an den Begnadigungsausschuss geschrieben. Darin erklärte er, er habe zu häufig erleben müssen, dass selbst Verurteilten mit - objektiv betrachtet - höheren Ansprüchen auf Verschonung diese Gnade verweigert wurde. Es dränge sich der Eindruck auf, der Ausschuss begnadige nur dann jemanden, wenn sich dessen Unschuld beweisen ließe.
Er habe schwere Schuld auf sich geladen und nehme die Hinrichtung an, da dieser Ausschuss ohnehin keinerlei Nachsicht gewähre. Er hoffe jedoch für alle, die nach ihm kämen, dass bei der Entscheidungsfindung künftig weniger der Vergeltungsgedanke sondern vielmehr das Gewähren von echter Gnade im Vordergrund steht.
Quellen: Associated Press, Death Penalty News blogspot
Den gesamten Brief können Sie im Link nachlesen.
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de