zurück zur Übersicht

03.04.2012 | Deutschland: Zoll verhindert Ausfuhr von Thiopental nach Iran

Der Zoll in Bonn hat die Ausfuhr von 2,5 Kilogramm des auch als Wahrheitsserum bekannten Medikaments Thiopental in den Iran vereitelt. Die als Arzneimittel deklarierte Sendung war einem Zollbeamten aufgefallen.


Es habe sich um 5000 Fläschchen gehandelt, teilte das Hauptzollamt Köln am Montag mit. Die Substanz fällt unter die Anti-Folter-Verordnung und bedarf für den Versand ins Ausland der besonderen Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die lag aber nicht vor. Das Mittel kann auch zur Vorbereitung von Hinrichtungen durch die Giftspritze verwendet werden.

Die Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, unter die Thiopental fällt, enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können.

Der einzige Hersteller des Mittels in den USA hat dieses Produkt mittlerweile vom Markt genommen und auch in Europa die Produktion eingestellt, da er die Verwendung des Mittels bei Hinrichtungen ablehnt.

Quellen: dpa, news.de, Welt


Links:

www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer

www.welt.de/regionales/duesseldorf/article106148109/Zoll-verhindert-Ausfuhr-von-Hinrichtungsgift.html

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht