22.10.2012 | Florida: Bundesrichter gewährt psychisch Krankem Hinrichtungsaufschub
Bundesrichter Daniel T.K. Hurley erteilte am Samstag dem psychisch kranken Häftling John Errol Ferguson einen Hinrichtungsaufschub. Ferguson sollte nach 34 Jahren im Todestrakt von Florida am Dienstag hingerichtet werden.
Fergusons Anwälte wollen in der für Freitag angesetzten Anhörung darlegen, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Florida auf veralteten Definitionen über die Urteilsfähigkeit von Angeklagten beruhte, als er ihren Mandanten für hinrichtungsfähig erklärte. Seine Auslegung weiche demnach von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2007 ab. Ferguson sei geisteskrank und dürfe laut Verfassung nicht hingerichtet werden. Es genüge jedoch nicht, wenn Ferguson wisse, dass und warum er hingerichtet werden soll ("awareness"), vielmehr müsse er die Zusammenhänge vernunftmäßig begreifen können ("rational understanding").
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2007 in einem konkreten Fall die Vorgabe des "rational understanding" festgelegt. Die obersten Richter Floridas legen diese Entscheidung jedoch nicht als allgemein verbindlich aus, da es dort hieße, man versuche nicht, "eine Vorschrift zu verfassen, die in sämtlichen Fällen Gültigkeit hat, in denen es um Bestimmen der Urteilsfähigkeit geht".
Die Verteidiger Fergusons hatten zuvor gegenüber dem Obersten Gerichtshof der USA die Vorgehensweise beanstandet, wie Gouverneur Scott Fergusons Gnadengesuch abgewiesen hatte. Mit sieben zu einer Stimme lehnte das Gericht jedoch ab, in dieser Sache zu entscheiden und verweigerte einen Aufschub.
Quelle: Associated Press
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