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24.10.2012 | Florida: Stop and go - Fergusons Hinrichtungstermine

Der erste geplante Hinrichtungstermin von John Ferguson am 16. Oktober war wenige Tage vor Vollstreckung vom Obersten Gerichtshof Floridas um zwei Tage verschoben worden, um Zeit für eine weitere Anhörung zu haben.

In der Anhörung ging es um die Frage, ob Ferguson hinrichtungsfähig ist oder ob, wie seine Anwälte einwenden, der Häftling zu schwer geistesgestört ist und damit laut Verfassung nicht exekutiert werden darf. Als das höchste Gericht Floridas dann gestattete, das Urteil zu vollstrecken, setzte der Gouverneur postwendend als nächsten Termin den 23. Oktober fest. Üblicherweise werden Exekutionen ab 18 Uhr durchgeführt.

Am 20. Oktober stoppte ein Bundesrichter in Miami auch diesen Termin im Hinblick auf eine Anhörung für kommenden Freitag. Dagegen legte die Strafverfolgung unverzüglich Berufung ein, die am 23. tatsächlich zur Aufhebung des Stopps führte. Damit hätte Fergusons Todesurteil noch am gleichen Abend vollstreckt werden können.

Während drei verschiedene Anträge seiner Anwälte nacheinander vom Obersten Gerichtshof der USA abgelehnt wurden - der letzte gegen 19:30 Uhr - war nur noch beim 11th Circuit U.S. Court of Appeals in Atlanta ein Antrag anhängig. Dieses Gericht setzte denn auch einen weiteren Stopp in Kraft.

Über den Antrag Floridas, die Exekution doch noch zuzulassen, wollte der Oberste Gerichtshof der USA, Amerikas höchste Instanz in Sachen Rechtsprechung, jedoch nicht so schnell entscheiden und so wies er kurz vor Mitternacht den Antrag ab. Damit dürfte ein etwaiger neuer Termin erst wieder Anfang November realistisch sein.

Dieses unwürdige Hickhack zwischen dem Staat Florida und einem zum Tode Verurteilten, ob letzterer stark oder nur ein wenig geistesgestört ist, forderte sogar Laurel Bellows, die ansonsten eher zurückhaltende Vorsitzende der American Bar Association (Bundesverband der Anwaltschaft), zu einem Kommentar heraus:

"Die American Bar Association ist alarmiert darüber, dass Florida sich anschickt, John Ferguson hinzurichten, einen Mann, der seit über 40 Jahren als schwer geisteskrank diagnostiziert wird, und zwar noch bevor die Frage der Verfassungsmäßigkeit seiner Hinrichtung vollständig erörtert wurde. Obwohl für Freitag eine Anhörung in einem District Court angesetzt wurde, um die Frage zu klären, ob Ferguson überhaupt hinrichtungsfähig ist, könnte das schon zu spät sein: Seine Hinrichtung könnte sogar bereits heute stattfinden.

Ein Bundesrichter hatte Fergusons Hinrichtung gestoppt und die Anhörung angeordnet, um die Beschwerde von Ferguson "umfassend und umsichtig" zu prüfen, ob dessen verfassungsmäßigen Rechte verletzt werden. Dieser Stopp wurde nun jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben. Im Interesse der Gerechtigkeit ist es unbedingt erforderlich, Fergusons Hinrichtung erneut auszusetzen, bis die Bundesgerichte Gelegenheit hatten, gründlich die geltend gemachte Behauptung auf ihre Substanz zu prüfen und somit sicherzustellen, dass seine Hinrichtung im Einklang mit der Verfassung steht. Anders zu handeln birgt die Gefahr eines furchtbaren Justizirrtums - eines Fehlers, der nie wieder gutzumachen ist."

Quellen: Initiative gegen die Todesstrafe, CNN, Associated Press

 

Links:

news.blogs.cnn.com/2012/10/23/lawyer-files-request-for-emergency-stay-of-execution-for-florida-man-who-killed-8/comment-page-8/

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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