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11.11.2012 | Ohio: Arzt hält Giftinjektion bei übergewichtigem Häftling für nicht anwendbar

Ein Arzt, der den zum Tode verurteilten Ronald Post untersuchte, ob dieser wie geplant per Giftinjektion hingerichtet werden kann, hält diese Art von Urteilsvollstreckung bei Post für nicht durchführbar.

Er stellte in seinem letzten Donnerstag bei Gericht eingereichten Bericht dar, die Venen des Häftlings seien aufgrund seines enormen Körpergewichts von über 180 Kilo nicht verwendbar, und zwar weder an den Armen und Händen noch an den Beinen, daher halte er es für unwahrscheinlich, dass der Verurteilte mittels dieser Methode exekutiert werden könne. Zudem weise Post nach einem Selbstmordversuch an beiden Unterarmen Narben auf, die das Einführen einer Kanüle verhindern.

Post versucht, seine für den 16. Januar festgesetzte Hinrichtung abzuwenden und verweist dabei auf seine Fettleibigkeit, die es unmöglich mache, einen ordentlichen Venenzugang zu legen. Der Bundesstaat Ohio kritisierte, dass Post auf die Analyse eines Mediziners verwies, der ihn nicht einmal untersucht habe. Der nun in Form einer eidesstattlichen Erklärung vorgelegte ärztliche Bericht soll die erste Behauptung von Posts Anwälten angemessen untermauern.

Der Anästhesist Sergio Bergese untersuchte den Häftling und befragte ihn ausführlich zu seiner Krankengeschichte. So seien in der Vergangenheit Blutproben des 53-Jährigen nur ausgesprochen schwierig zu erlangen gewesen. Post habe abzunehmen versucht, jedoch hätten Knie- und Rückenprobleme körperliche Betätigung kaum zugelassen. Er dürfe nicht gehen, da er Gefahr läuft zu stürzen. Sein Antrag auf ein Magenband sei abgelehnt worden.

Quelle: Associated Press

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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