21.08.2012 | Schweden: Auslieferung von Assange nicht geplant
Die schwedische Regierung versicherte, den Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht ausliefern zu wollen, wenn ihm am Auslieferungsort die Todesstrafe droht.
Assange hatte sich in London in die Botschaft von Ecuador geflüchtet, um nicht von Großbritannien an Schweden überstellt zu werden. In Schweden erwartet ihn seit 2010 eine Anklage wegen sexueller Belästigung bzw. Vergewaltigung. Assange befürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo damit zu rechnen ist, dass man ihn wegen seiner Wikileaks-Veröffentlichungen den Prozess macht, bei dem im schlimmsten Fall die Todesstrafe verhängt werden könnte.
Das schwedische Recht sieht die Auslieferung eines Gefangenen nur dann vor, wenn das Strafmaß für die fragliche Tat auch in Schweden mit mindestens einem Jahr Haft geahndet würde. Derartige Fälle bedürfen der Prüfung durch den Generalstaatsanwalt und das Verfassungsgericht. Abschließend könnte die Regierung eine Überstellung jedoch immer noch ablehnen.
Die Grundrechte-Charta der EU, die auch von Großbritannien und Schweden ratifiziert wurde, verbietet eine Auslieferung, wenn dadurch das Leben des Verhafteten in Gefahr wäre.
Quelle: Frankfurter Rundschau
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