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28.01.2013 | Deutschland: Bundesbank lädt Chinesen aus

Da in China Geldfälscher zum Tode verurteilt werden können, zieht die Deutsche Bundesbank jetzt Konsequenzen und schränkt die Kooperation mit China und Vietnam deutlich ein.

Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkung auf den Personenkreis, der an Seminaren der deutschen Zentralbank zur Falschgeldbekämpfung teilnehmen darf.

Das Thema Menschenrechte hat bei den Bankern in Frankfurt spätestens seit deren kurzfristiger Absage an Bangladesch spürbar an Gewichtung dazugewonnen. Eigenen Angaben zufolge wollen sie ab sofort ausschließen, dass sie Mitarbeiter von Zentralbanken anderer Länder in Seminaren zur Bekämpfung von Falschgeld schulen oder beraten, sofern Fälschern dort die Todesstrafe droht. Zur Orientierung dienen der Bundesbank dabei die außenpolitischen Leitlinien der Regierung.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben die Schulungen der Deutschen Bundesbank in der Vergangenheit stark kritisiert.

Erst diesen Monat legte die Bundesbank die Zusammenarbeit mit Bangladesch auf Eis, nachdem sie erfahren hatte, dass das Land erwog, künftig Geldfälscher zum Tode zu verurteilen. Nach dieser Absage entschloss sich die Zentralbank in Dhaka, die umstrittene Gesetzesvorlage zurückzuziehen.

In China können Personen für 55 verschiedene Delikte hingerichtet werden, darunter auch Falschgelddelikte. Da die Todesstrafe dort als Staatsgeheimnis behandelt wird, sind relativ wenige Informationen darüber verfügbar. Es wurde jedoch im vergangenen Sommer in staatlichen Medien berichtet, dass ein Mann aus der Provinz Hunan wegen Geldfälscherei zum Tode verurteilt wurde.

Quellen: Zeit Online, GCADP

Weitere Informationen finden sie im Link.

 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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