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09.04.2013 | Illinois: Ehemaliger Todestraktinsasse akzeptiert Vergleich

Gordon 'Randy' Steidl kann 26 Jahre nach seiner Verurteilung zum Tode die juristischen Auswirkungen der zu Unrecht gegen ihn verhängten Strafe beinahe abhaken - es fehlt lediglich die offizielle Begnadigung. Kurz bevor der Prozess eröffnet werden sollte, schloss Steidl am 27. März gegen die Verantwortlichen für das Fehlurteil einen Vergleich mit den Beklagten in Millionenhöhe.

Für einen Doppelmord an einem jungverheirateten Paar, der nicht von Steidl und Herb Whitlock begangen wurde, einem weiteren Angeklagten, der ebenfalls später freikam, musste Steidl 17 Jahre seines Lebens im Todestrakt verbringen. Deswegen erhob er Klage gegen die Polizei des Bundesstaats, seine Heimatstadt Paris in Illinois, Edgar County und verschiedene Regierungsbeamte, da er sie für seine unrechtmäßige Verurteilung verantwortlich macht. Steidl kam erst 2004 wieder auf freien Fuß.

Kurz bevor das junge Paar ermordet wurde, hatte Steidl dem örtlichen FBI-Büro die Information gegeben, der damalige Staatsanwalt von Edgar County, Michael McFatridge, sei in illegales Glücksspiel und Drogenhandel verwickelt. In seiner Klage beschuldigte er auch einen Geschäftsmann aus Paris, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, der Verantwortliche für die Morde zu sein. Bei den Ermittlungen waren einige Beweismittel außer Acht gelassen worden und Steidl und Whitlock wurden stattdessen mit fabrizierten Beweisen belastet und verurteilt.

Wie zuvor Whitlock, der beinahe 21 Jahre hinter Gittern saß, einigte sich Steidl jetzt mit der Gegenseite auf eine Vergleichszahlung und soll nun umgerechnet ca. 2,7 Millionen Euro von Paris, Edgar County, einer Reihe von Versicherungsanstalten und dem Bundesstaat Illinois erhalten. Die Polizei von Illinois verpflichtete sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch einen Vergleich zur Zahlung von ca. 1,9 Millionen Euro an Steidl. Die Höhe der vereinbarten Zahlung an Whitlock wurde nicht bekannt gegeben.

"Ich bin froh, dass dies nach sechsundzwanzigeinhalb Jahren abgeschlossen ist. Ich möchte endlich mein Leben wieder aufnehmen können", sagte Steidl.

Auch Steidls Anwalt Michael Metnick zeigte sich zufrieden, dass die Ansprüche seines Mandanten schließlich doch gewürdigt wurden, da die Beklagten über die Jahre eine Vielzahl von Versuchen unternommen hatten, die Klage scheitern zu lassen.

Nachdem Steidl freikam und begann, sich um die Reinwaschung seines Namens zu bemühen, begann er sich für die Abschaffung der Todesstrafe in Illinois und andernorts zu engagieren. Wie er sagte, habe er darin eine sinnvolle Tätigkeit gefunden, die er als seine neue Karriere begreife. Als Gouverneur Pat Quinn von Illinois 2011 das Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe in Illinois unterzeichnete, war Steidl einer der Anwesenden.

Nur eines trübt Steidls Zufriedenheit weiterhin - seit 13 Jahren wartet er darauf, dass ein Gouverneur seine Bitte um formelle Begnadigung unterzeichnet. Keiner der Amtsinhaber dieser Zeit habe sich bemüßigt gesehen, das Gesuch zu unterschreiben.

Quelle: Illinois Times

 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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