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31.05.2013 | Iran: Gesetz zu Steinigungen überarbeitet

Das im Ausland viel kritisierte iranische Gesetz über das Steinigen verurteilter Ehebrecher wurde dahingehend überarbeitet, es Richtern künftig zu gestatten, auch eine andere Methode der Exekution festzusetzen, "falls es nicht möglich ist, das Urteil durch Steinigung zu vollstrecken". Dies bedarf der Genehmigung durch die oberste Justizautorität.

Die Nachrichtenagentur AFP konnte die neue Fassung gestern einsehen.

Seit der Revolution von 1979 gilt im Iran eine strikte Anwendung der Scharia, unter der verurteilte Ehebrecher mit Tod durch Steinigung bestraft werden. Frauen werden dafür bis zu den Schultern, Männern bis zur Hüfte eingegraben. Gelingt es ihnen sich zu befreien, werden sie verschont.

Wie örtliche Medien berichteten, hatte das Parlament das Steinigen ganz aus dem Gesetzentwurf gestrichen, doch die Hardliner des Wächterrats, denen jede Gesetzesänderung zur Genehmigung vorgelegt werden muss, hatten den Passus mit dem oben genannten Zusatz wieder eingefügt.

Mindestens 150 Menschen wurden seit 1980 im Iran gesteinigt, diese Angabe veröffentlichten 2010 die International Committees against Execution and Stoning.

Die Uno fordert den Iran seit langem auf, das Steinigen einzustellen. Erst im vergangenen Jahr wiesen Experten darauf hin, dass Ehebruch dem internationalen Rechtsverständnis nach nicht als schwere Straftat erkannt wird.

Als 2011 Sakineh Mohammadi Ashtiani wegen "unerlaubter Beziehungen" zu zwei Männern gesteinigt werden sollte, forderten Stimmen aus der ganzen Welt, das 2006 verhängte Todesurteil gegen sie aufzuheben. Der Iran stoppte die Hinrichtung, doch Mohammadi Ashtiani verbüßt nun eine zehnjährige Haftstrafe für die separat abgeurteilte Beteiligung an der Tötung ihres Ehemanns.

Es steht nicht fest, ob sie nicht doch noch gesteinigt wird, da Ayatollah Sadegh Laridschani als Chef des Justizsystems entschied, noch "die Auffassung anderer Religionsgelehrter abzuwarten", bevor der Fall endgültig geklärt sei.

Die letzte aus dem Iran bekannt gewordene Hinrichtung durch Steinigung fand 2009 statt. Damals wurde ein Mann in Rasht zu Tode gesteinigt, was nicht im Einklang mit einer von Laridschanis Amtsvorgänger Mahmud Hashemi Shahrudi erlassenen Richtlinie stand. Shahrudi hatte 2002 gefordert, diese Methode fallen zu lassen.

In der Regel werden Exekutionen im Iran durch Hängen durchgeführt. Die Todesstrafe kann für Mord, Vergewaltigung, bewaffneten Raub und Drogenhandel verhängt werden. Der Iran hat neben China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit.

Quelle: AFP

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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