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06.06.2013 | Japan: Laienrichter und die Todesstrafe

Seitdem in Japan auch Laienrichter über Angeklagte zu Gericht sitzen, denen die Todesstrafe droht, zeigt sich immer wieder, wie sehr diese Personen mit sich ringen, ob sie tatsächlich die äußerste Strafe verhängen wollen.

Im Hinblick auf den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe wurde im März 2012 unter anderem gefordert, ein Todesurteil dürfe nur verhängt werden, wenn sich die Richter einstimmig dafür aussprechen.

Der Druck, den Laienrichter angesichts ihrer Verantwortung empfinden, lässt sich ein wenig daran erkennen, wieviel Zeit sie benötigen, um zu einem Urteil zu gelangen.

So zeigen Zahlen, die der Oberste Gerichtshof 2012 veröffentlichte, dass Laien sich bei Todesstrafenfällen durchschnittlich 30 Stunden beraten, wenn es hingegen um lebenslange Haft geht, sind es im Schnitt nur 14 Stunden.

Quelle: Mainichi

 

Lesen Sie mehr dazu in den Links.

 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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