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07.04.2013 | Mexiko: Senat fordert Auskunft über Mexikaner in US-Todestrakten

In Mexiko forderte der Senat das Büro für Auswärtige Beziehungen auf, einen Bericht vorzulegen über die Anzahl der in den USA zum Tode verurteilten Mexikaner sowie darüber, welche Anstrengungen es unternehme, diesen Personen juristischen Beistand zu gewähren.

Ohne näher auf die Quelle einzugehen, erklärte einer der Antragsteller, Senator David Monreal, Menschenrechtsaktivisten befürchteten eine „Welle von Hinrichtungen“ von Mexikanern in den Vereinigten Staaten.

Ein Ziel dieser Forderung bestehe darin herauszufinden, wie die Lage der mexikanischen Todestraktinsassen in den USA sei und wie man ihnen besser Beistand leisten könne, damit ihre Menschenrechte nicht verletzt werden, so der Senator.

Vor neun Jahren verfügte der Internationale Gerichtshof (IGH), die Vereinigten Staaten hätten eine Vielzahl von Fällen zu überprüfen, bei denen mexikanische Staatsangehörige in den USA zum Tode verurteilt wurden.

Im März 2004 entschied der IGH im Fall Avena und weiteren mexikanischen Staatsangehörigen, die Rechte von Humberto Leal Garcia seien verletzt worden. Die US-Behörden sollten daraufhin die Todesurteile von 51 Mexikanern überprüfen.

Leal und andere Mexikaner seien nicht auf ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht auf konsularischen Beistand hingewiesen worden, das das Wiener Übereinkommen in Artikel 36 festgeschrieben hat.

Leal wurde im Juli 2011 vom Bundesstaat Texas per Giftinjektion exekutiert, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA einen Hinrichtungsaufschub abgelehnt hatte und Gouverneur Rick Perry in Texas sich geweigert hatte, im Rahmen seiner Befugnisse einen Aufschub von 30 Tagen zu gewähren.

Seinerzeit appellierten die Regierung Mexikos, die Regierung Obama und Dutzende ehemaliger US-Beamter, Diplomaten und Militäroffiziere an Perry, er möge die Hinrichtung aussetzen, bis der Kongress über die anhängige Vorlage abgestimmt habe, die Entscheidung des IGH aus dem Jahre 2004 zu befolgen.

Von den 58 Mexikanern, die 2011 in US-Todestrakten inhaftiert waren, gehörten laut der nationalen Menschenrechtskommission 39 zu den Antragstellern im Fall Avena.

Quelle: La Prensa

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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