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09.10.2013 | Ohio: Compounding Pharmacies dürfen Gift bereitstellen

Direkt nach Bekanntgabe der überarbeiteten Hinrichtungsmethode am 4. Oktober stellte sich in Ohio die Frage, wer das für Exekutionen auch künftig benötigte Pentobarbital zur Verfügung stellen wird.

Nachdem die Strafjustizbehörde von diesem Medikament nicht abrücken möchte, muss sie neue Bezugsquellen auftun und so bestand eine der wichtigsten Änderungen an der Vorgehensweise darin, dem Bundesstaat einzuräumen, sich in Zukunft Hinrichtungsmedikamente auch von Compounding Pharmacies anmischen zu lassen.

Doch genau das könnte in Ohio ein Problem darstellen, meinte Ernest Boyd, stellvertretender Direktor des Verbands der Pharmazeuten in Ohio: „Welcher Pharmazeut wäre denn bereit, ein Rezept zu beliefern, mit dem ein Patient getötet werden soll?“

Wie auch bei Ärzten gilt unter Pharmazeuten eine ethische Verhaltensnorm, wonach sie geloben 'Vor allem schade nicht' den Patienten, deshalb dürften Pharmazeuten erst einmal mit sich hinsichtlich dieser Frage zu ringen haben, so Boyd.

Quelle: The Columbus Dispatch

 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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