zurück zur Übersicht

20.01.2013 | Texas: Mögliche Unschuld von Hinrichtungskandidaten

Texas beabsichtigt, am 27. Februar den möglicherweise unschuldigen Larry Swearingen per Giftinjektion hinzurichten. Seine Anwälte kämpfen um sein Leben und verweisen vor allem auf DNA-Spuren zu Swearingens Entlastung.

Larry Swearing bestritt von Anfang an, der Mörder von Melissa Trotter zu sein, auch wenn er wohl einer der letzten war, der am 8. Dezember 1998 mit der damals 19 Jahre alten Melissa gesehen wurde. Er sei drei Tage später aufgrund eines Haftbefehls in einer anderen Sache festgenommen worden und habe sich daher im Gefängnis befunden, als die junge Frau entführt, vergewaltigt und getötet worden sein muss.

Sein Anwalt James Rytting sowie Anwälte des Innocence Project in New York, die von Swearingens Unschuld überzeugt sind, fordern nun zum vierten Mal die Gerichte auf, das umfangreiche DNA-Material gründlich analysieren zu lassen, damit endlich der tatsächliche Täter gefasst und überführt werden könne.

Darüber hinaus stellte Rytting den Antrag, nochmals genau zu überprüfen, ob die wissenschaftlich erbrachten Beweise nicht doch eindeutig belegen, dass Swearingen nicht der Mörder sein konnte. „Nach unserer Meinung hat er seine Unschuld mindestens zehnfach bewiesen“, so Rytting.

Nicht weniger als fünf von den Verteidigern beauftragte Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass die Tatortbeweise und Verwesungsspuren der Leiche Swearingen als Täter ausschlossen, da er zum angeblichen Tatzeitpunkt in Gewahrsam der Polizei war. Die Obduktion ihrer Organe habe klar ergeben, dass der Tod der jungen Frau zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten sein muss und Swearingen damit nichts zu tun haben konnte. Die Staatsanwaltschaft bestellte Gegengutachten, um diese Behauptung zu widerlegen.

Der stellvertretende Staatsanwalt von Montgomery County Bill Delmore erklärte, er habe den Antrag auf weitere Tests noch nicht gesehen, würde ihn jedoch voraussichtlich abweisen. Es gebe keinen Bedarf an zusätzlichen Beweisuntersuchungen.

Die Gerichte lehnten weitere Tests in der Vergangenheit mit Verweis auf ein Gesetz von 2001 ab, das Beschränkungen für DNA-Tests festlegte. Doch 2011 genehmigte Texas durch eine Gesetzesänderung Häftlingen auch nach rechtskräftiger Verurteilung zusätzliche Untersuchungen des vorhandenen DNA-Materials, sofern dieses zuvor noch nicht ausgewertet worden ist oder aber mittlerweile modernere Methoden zur Verfügung stehen.

Darauf stützen sich die Anwälte Swearingens nun bei ihrem Bemühen, die Unschuld ihres Mandanten zu erhärten.

Quelle: Texas Tribune

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht