11.06.2013 | USA: Richterin des Fehlverhaltens beschuldigt
Richterin Edith Jones wurde von sechs Bürgerrechtsorganisationen und sechs Professoren von renommierten juristischen Fakultäten in einer offiziellen Klageschrift des Fehlverhaltens im Amt bezichtigt. Jones habe sich in einem Vortrag vor Jurastudenten an der Staatlichen Universität von Pennsylvania unstatthaft zu den Themen Rasse, Religion und Todesstrafe geäußert.
Die Klageführer beanstanden, Richterin Jones vom 5th Circuit Court habe am 2. Juni mit ihren vorurteilsbehafteten Äußerungen fundamentale Rechtsprinzipien wie etwa Unvoreingenommenheit missachtet und einen Mangel an richterlichem Verhalten an den Tag gelegt. Jones habe gegen mehrere Grundprinzipien richterlichen Verhaltens verstoßen und mit Klischees und Rassevorurteilen das "Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz" beschädigt.
Vor allem in Texas trafen Jones' Bemerkungen einen Nerv. Dort wurde Duane Buck zum Tode verurteilt, nachdem ein Psychologe in der Strafzumessungsphase ausgesagt hatte, der Angeklagte stelle aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als Afroamerikaner auch künftig eine Gefahr dar. Dieser Fall hatte für Aufruhr gesorgt. Auch der Justizminister und der Generalstaatsanwalt von Texas hatten derartig rassistisch gefärbte Aussagen als unangebracht und nicht im Einklang mit der Verfassung stehend bezeichnet.
Unter anderem folgende Zitate werden Jones vorgehalten:
"Das Justizwesen der Vereinigten Staaten erweist Angeklagten in Todesstrafenfällen mit dem Verhängen der Todesstrafe einen positiven Dienst, da ein Angeklagter voraussichtlich erst im Augenblick vor der Hinrichtung seinen Frieden mit Gott macht."
"Bestimmte Gruppen wie solche afroamerikanischer oder hispanischer Zugehörigkeit haben eine Veranlagung zu Verbrechen", sie "neigen dazu, Gewalttaten zu verüben" und seien an brutaleren und "abscheulicheren" Verbrechen beteiligt als Personen anderer ethnischer Herkunft.
"Die Berufung auf Rassismus, Unschuld, Willkür und internationale Normen sind lediglich von Gegnern der Todesstrafe vorgebrachte Finten."
"Angeklagte in Todesstrafenfällen, die behaupten, 'geistig behindert' zu sein, misbrauchen das System."
"Der Oberste US-Gerichtshof hat in in der Regelung 'Atkins gegen Virginia', die die Hinrichtung von Personen verbietet, die geistig behindert sind, eine unkluge Entscheidung gefällt (...)"
"Mexikanische Staatsbürger sitzen lieber im Todestrakt in den USA statt in einem Gefängnis in Mexiko, (...)"
Quelle: Courthouse News
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de