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23.10.2013 | Vereinigte Arabische Emirate: Nur eine Lüge ersparte Britin Steinigung

Eine 30-jährige Britin, die in Dubai arbeitete, hatte sich nach einem Treffen unter Landsleuten lediglich ein Taxi mit einem Freund teilen wollen, das sie nacheinander zu Hause abliefern sollte.

Nach ihrer Darstellung hielt der Taxifahrer Rebecca Blake und Conor McRedmond für betrunken und wollte durch Umwege dreist die Fahrtkosten in die Höhe treiben.

Als sie ihm das nicht durchgehen lassen wollten, zeigte er sie bei der Polizei an, in seinem Taxi Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Blake und McRedmond, ein Schweißer aus Irland, wurden auf dem Polizeirevier in Handschellen gelegt. Zwei Tage hielt man Blake in einem verdreckten, überfüllten Gefängnis fest, ohne ihr den Grund für die Verhaftung mitzuteilen.

Der Ernst der Lage wurde der Britin erst klar, als sie eine gynäkologische Untersuchung über sich ergehen lassen musste. Die Ärztin im Krankenhaus schien überrascht, dass die Frau gar nicht wusste, weshalb sie untersucht werden sollte.

Die Ärztin attestierte, die Angeklagte habe seit langem keinen Geschlechtsverkehr gehabt, doch das verhinderte nicht die Verurteilung.

Der Anwalt von Blake und McRedmond habe sie gefragte, ob sie in Erwägung ziehen würden zu heiraten. Da Blake jedoch noch nicht geschieden war, konnte sie nicht zustimmen. Daraufhin geriet der Anwalt in Panik und warnte eindringlich, diesen Umstand keinesfalls zu erwähnen.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe gemäß den strengen Sittengesetzen als strafbare Handlung. Für Blake und McRedmond bedeutete dies 41 Tage hinter Gittern.

Die Britin erklärte, sie habe jedoch sogar 95 Tage in Haft gesessen, da man sie einfach dort vergessen hatte.

Nach ihrer Heimkehr nach Großbritannien erklärte sie, sie habe verheimlichen müssen, dass sie zur Zeit der ihr angelasteten Tat nach dem Gesetz noch verheiratet war. Wäre das bekannt geworden, hätte das Urteil womöglich Tod durch Steinigung wegen Ehebruchs gelautet.

In Dubai können unter anderem Drogenhandel und Ehebruch die Todesstrafe nach sich ziehen. Die gebräuchlichste Hinrichtungsmethode ist Erschießen, doch bei Ehebruch wird auch die Steinigung praktiziert.

Quelle: The Express

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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