zurück zur Übersicht

14.06.2014 | Erste Autopsie-Ergebnisse im Fall Clayton Lockett

Im Fall der verpfuschten Hinrichtung von Clayton Lockett Ende April gibt es erste Autopsie-Ergebnisse - unauthorisiertes Fachpersonal soll verantwortlich sein.

Am 29. April sollte Clayton Lockett mit einer tödlichen Injektion im US-Bundesstaat Oklahoma hingerichtet werden. Die Exekution war nach rund 10 Minuten abgebrochen worden, nachdem Lockett offensichtlich nicht bewusstlos war, sondern sich in Schmerzen wand und gegen die Fesseln wehrte. Eine gute halbe Stunde später starb er an einem Herzinfarkt. Am Freitag wurden erste Autopsie-Ergebnisse veröffentlicht. Eine Stunde lang soll das Exekutionsteam eine passende Vene gesucht haben, was zahlreiche Einstiche in den Armen belegen. Dass man sich dazu gezwungen sah, einen Venenzugang in der Leistengegend zu legen, wird von der Autopsie jedoch mehr als in Frage gestellt. Dr. Joseph Cohen zufolge verfügte Lockett über exzellente und gesunde Venen in den Armen und war auch nicht dehydriert, sodass der riskantere und schmerzhaftere Zugang in der Leistengegend gar nicht erforderlich gewesen sei. Darüber hinaus stellte Dr. Cohen fest, dass nicht etwa - wie bislang vermutet - die Vene kollabiert oder geplatzt sei, sondern dass sie durchstoßen wurde, sodass die Chemikalien nicht in Locketts Blutkreislauf gelangten. Offensichtlich war hier kein medizinisches Fachpersonal am Werk - denn Ärzte dürfen sich von ihrem Berufsstand her nicht an Hinrichtungen beteiligen. Obwohl die Verordnungen in Oklahoma lizensiertes Fachpersonal erfordern, sollen die Dokumente der Gefängnisbehörde zeigen, dass im Fall Lockett ein "Phlebotomist" der Ausführende war, ein "Blutabnehmer", der in Oklahoma weder eine Lizenz braucht, noch im Setzen eines Venenkatheters ausgebildet ist. Phlebotomisten sind lediglich zur Blutabnahme angelernt, aber weder ausgebildete Sanitäter, Pflegekräfte oder medizinsch-technische Assistenten.

Quelle: www.motherjones.com/mojo/2014/06/autopsy-clayton-lockett-botched-execution-oklahoma

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht