zurück zur Übersicht

28.01.2014 | Pakistan: Mann für Blasphemie zum Tod verurteilt

Am Donnerstagabend verurteilte ein Gericht in Rawalpindi einen Mann aus Schottland wegen Blasphemie zum Tode. Der aus Pakistan stammende Mohammed Asghar soll gegen das Blasphemiegesetz verstoßen haben, heisst es von offizieller Seite.

In Edinburgh war bei Ashgar Schizophrenie diagnostiziert worden, er verbrachte auch einige Zeit in einer Klinik. Er sei 2010 aus Schottland nach Pakistan zurückgegangen, wo er noch Besitz hatte.

Der als geistig verwirrt geltende Mann soll sich auf Visitenkarten als Prophet Mohammed ausgegeben haben. Der 69-Jährige – andere Angaben sprechen von 65 Jahren – habe auch unter dem Namen des Propheten Briefe an Politiker und Polizisten geschrieben. Vor Gericht bezeichnete er sich als Gesandten Allahs.

Auf Anordnung der Richter wurden seine Anwälte entlassen und ein Pflichtverteidiger eingesetzt. Dieser verzichtete weitgehend darauf, die psychischen Störungen seinen Mandanten zur Entlastung anzuführen. Er befragte auch keine Zeugen, die zugunsten Ashgars ausgesagt hätten. Obwohl sich Ashgar in ärztlicher Behandlung befunden hatte, bezeichnete ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten ihn als gesund.

Das Blasphemiegesetz, das in den 80-er Jahren von Zia ul-Haq, dem damaligen Militärdiktator, eingeführt wurde, ist Teil des Strafgesetzbuchs. Paragraf 295-C sieht bei Beleidigung des Propheten Mohammed die Todesstrafe vor.

In der Praxis wird das Gesetz ebenso gegen Muslime angewendet wie gegen Mitglieder religiöser Minderheiten. Es lädt geradezu zum Missbrauch ein und dient oft als Vorwand für persönliche Rache bei Streitereien und zur Diskriminierung von Nichtmuslimen im überwiegend islamischen Pakistan.

Quellen: United Press International, Spiegel

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht