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20.07.2014 | Todesstrafe Kaliforniens für verfassungswidrig erklärt

Im US-Bundesstaat Kalifornien hat ein Bundesrichter die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt.

Der behördliche Umgang mit Todesstrafen sei derart "dysfunktional", dass das System "verfassungswidrig" sei, urteilte der konservative Richter Cormac Carney am Mittwoch. Menschenrechtsaktivisten begrüßten die Entscheidung als Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe. Im konkreten Fall wurde das Todesurteil gegen Ernest Dewayne Jones zurückgenommen. Er war 1995 wegen der Ermordung der Mutter seiner Freundin zum Tod verurteilt worden. "Zwei Jahrzehnte später bleibt Herr Jones in einer kalifornischen Todeszelle mit vollständiger Unsicherheit, wann oder ob die Exekution überhaupt kommen wird", schrieb der Richter. Und das sei kein Einzelfall. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1978 seien von den mehr als 900 verhängten Todesurteilen nur 13 vollstreckt worden. Damit seien aus sorgfältigen und gezielten Entscheidungen Strafen geworden, die keine rationale Jury und kein Gesetzgeber verhängen würde: "Ein Leben im Gefängnis mit der entfernten Möglichkeit des Todes", schrieb der Richter. Für die wenigen, die dann tatsächlich hingerichtet würden, wirke die Vollstreckung willkürlich und erfülle "keine abschreckende oder bestrafende Wirkung".

Quelle: www.fr-online.de/panorama/todesstrafe-in-kalifornien-todesstrafe-verfassungswidrig,1472782,27868630.html

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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