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17.12.2015 | Colorado: Urteil einer zweiten Jury in einem Todesurteilsfall möglich

Debattiert wird demnächst im US-Bundesstaat Colorado darüber, ob es möglich ist, in einem Todesstrafenprozeß eine zweite Jury zu ernennen, wenn die erste keine einstimmige Entscheidung treffen kann.

Bei einem Prozeß, in dem es um eine mögliche Todesstrafe geht, muß die Jury einstimmig das Todesurteil entscheiden. Ist dem nicht so, wird eine lebenslange Haftstrafe verhängt, ohne Möglichkeit auf Bewährung.

In zwei Fällen in diesem Jahr war sich die jeweilige Jury uneinig im Hinblick auf die Todesstrafe, was somit zu einer lebenslangen Haftstrafe der Delinquenten führte.
In einem Fall ging es um James Holmes, der in einem Kino mehrere Menschen erschoß und im anderen Fall um Dexter Lewis, der fünf Menschen erstach und den Tatort anschließend in Brand setzte.

Sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich zum Gesetz werden, gilt dieses nicht rückwirkend, sondern wird nur für künftige Prozesse zum Tragen kommen.

Quelle und ausführlicher Bericht:
http://www.thedenverchannel.com/news/front-range/denver/legislation-would-allow-prosecutors-to-seat-a-second-jury-to-seek-death-if-the-first-jury-is-hung
(09.12.2015, Marshall Zelinger)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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