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14.06.2015 | Georgia: Zweifel im Fall von Gissendaner's verschobener Exekution

Die in Georgia‘s Todestrakt einsitzende Insassin Kelly Gissendaner behauptet, der Staat Georgia halte vorsätzlich Beweismaterial über die Medikation ihrer im März abgebrochenen Hinrichtung zurück.

Gissendaner sollte am 2. März diesen Jahres hingerichtet werden, doch die Prozedur wurde abgebrochen bzw. verschoben, nachdem in der Medikamentenflüssigkeit kleine schwimmende Partikel gefunden wurden.
Damals wurde seitens der Verantwortlichen behauptet, es sei ein Lagerungsfehler, das Produkt wäre zu kalt gelagert worden.

Mittlerweile liegen Testresultate vor, die zeigen, dass eine falsch temperierte Lagerung keinen Einfluß auf den Aggregatzustand der Injektionsflüssigkeit hat.
„Die einfachste Erklärung ist, dass der Staat Informationen zurückhält, die deren Erklärung untergräbt,“ so Gissendaners Anwalt Gerald King.

Georgia bezieht, wie auch einige andere US-Bundesstaaten, die Medikamente nicht von einem FDA-überprüften (Anm.: FDA = US Food and Drug Administration) Hersteller, sondern von einem nicht bekannten.

Quelle und ausführlicher Bericht:
www.buzzfeed.com/chrismcdaniel/georgia-inmate-accuses-state-of-purposefully-withholding-let

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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