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30.06.2015 | Oberster US-Gerichtshof erlaubt Midazolam

Der Oberste Gerichtshof in Washington fällte am vergangenen Montag eine Entscheidung gegen die Klage von drei Todestraktinsassen und erlaubt den Einsatz von Midazolam.

Drei in Oklahoma‘s Todestrakt einsitzende Häftlinge haben gegen den Einsatz von Midazolam als erstes Medikament zur Einleitung einer Hinrichtung geklagt. Es sei ein riskantes Medikament, das schon zu Problemen in vorhergehenden Hinrichtungen geführt  und dem Todeskandidaten einen langen Leidensweg mit starken Schmerzen bereitet habe.

Midazolam wird für die Einleitung und das Erreichen der Bewußtlosigkeit eingesetzt, bevor weitere Medikamente, die Schmerzen auslösen, injiziert werden.
Es wurde von einigen Staaten eingesetzt, weil sich einige europäische und auch amerikanische Medikamentenhersteller weigern, das bisher gängige Mittel zum Erreichen der Bewußtlosigkeit auszuliefern.

Problematisch wurde Midazolam u.a. bei der Hinrichtung von Clayton D. Lockett im April 2014, der eine Dreiviertelstunde lang mit dem Tod rang, um schlußendlich an Herzversagen zu sterben.

Quelle:
www.nytimes.com/2015/06/30/us/supreme-court-execution-drug.html
(29.06.2015, Adam Liptak)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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