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29.08.2015 | Oklahoma: Oberstes Gericht will keine weitere Anhörung

Der Oberste Gerichtshof lehnte die erneute Anhörung von drei Todeskandidaten aus Oklahoma ab, deren Hinrichtung durch die Giftspritze schon im Juni von Gerichten aufgeschoben wurde.

Ohne jeglichen Kommentar, lehnte der Gerichtshof einen Antrag der Anwälte der Gefangenen zur erneuten Anhörung ab, die den Fall so drehten, dass sich daraus ein Kampf über die generelle Verfassungswidrigkeit der Todesstrafe entwickeln sollte.

Richter entschieden am 29. Juni diesen Jahres, dass Oklahoma das Sedativum Midazolam als Teil eines 3-Drogen-Protokolls verwenden dürfe, trotz erhobener und berechtigter Einsprüche.

Aber diese Entscheidung beinhaltete die abweichende Meinung der Richter Breyer und Ginsburg, die die Frage aufwarfen, ob die Todesstrafe überhaupt noch länger verfassungsgemäß sei.
Sie führten zur Bekräftigung die Anzahl der bisher unschuldig entlassenen Todeskandidaten und die geographischen wie auch Rassenunterschiede. Ebenfalls beklagten die liberalen Richter die enorm lange Zeit, die zwischen einer Verurteilung und Hinrichtung läge. Zudem wiesen sie darauf hin, dass der Trend der Staaten und Gerichte eher gegen die Todesstrafe ginge.

Quelle:
http://deathpenaltynews.blogspot.de/2015/08/high-court-wont-rehear-death-penalty.html (28.8.2015)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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