zurück zur Übersicht

27.05.2016 | Connecticut: Übrige Todestraktinsassen dürfen nicht hingerichtet werden

Der Oberste Gerichtshof in Connecticut entschied am gestrigen Donnerstag, sein Urteil aus dem vergangenen Jahr aufrechtzuerhalten, welches sich gegen die Hinrichtung der seit 2012 im Todestrakt verbliebenen Insassen richtete.

Im April 2012 wurde mit Unterstützung des Gouverneurs Dannel Malloy im Bundesstaat Connecticut die Todesstrafe abgeschafft. Drei Jahre später, 2015, entschied der Oberste Gerichtshof in Connecticut, die noch im Todestrakt verbliebenen Insassen nicht hinzurichten.
Nun wurde in einem weiteren Prozess mit einem Voting von 5-2 das gleiche Ergebnis erzielt; keiner der noch übrig gebliebenen elf Insassen wird hingerichtet. Ihre Todesurteile werden in eine lebenslängliche Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung umgewandelt.

Connecticut hat seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 einen einzigen Insassen hingerichtet.

Quelle und ausführlicher Bericht:
https://www.washingtonpost.com/news/post-nation/wp/2016/05/26/connecticut-supreme-court-upholds-decision-banning-death-penalty-for-remaining-death-row-inmates/
(26.05.2016, Mark Berman)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht