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05.02.2016 | Florida: Aufschub der Hinrichtungen während an neuem System gearbeitet wird

Vor einigen Wochen hat der Oberste US-Gerichtshof das Todesstrafenprozedere in Florida für ungesetzmäßig erklärt, weil der Richter in einem Todesstrafenprozeß die alleinige Entscheidung über die Härte des Urteils treffen durfte und die Jury nur eine beratende Funktion übernahm. Daraufhin wurde nun die Hinrichtung von Michael Lambrix aufgeschoben, die für den 11. Februar angesetzt war.

Nähere Erklärung gab der Gerichtshof nicht heraus, allerdings wurde bekannt, dass Lambrix die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für alle in Florida einsitzenden Todeskandidaten ausweiten möchte, obwohl die getroffene Entscheidung nicht für schon abgeschlossene Fälle gelten soll.

Scott Browne vom Generalstaatsanwaltsbüro in Florida warnte allerdings davor, die Entscheidung auf alle Fälle der knapp 400 Insassen auszuweiten, denn das würde enorme Kosten und einen hohen Zeitaufwand bedeuten.

Ob der Aufschub auch für die für März geplante Hinrichtung von Mark Asay gelten wird, steht bisher noch nicht fest.

Zudem wurde ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der zum einen die Juroren in einem Todesstrafenprozeß dazu verpflichtet, sich bei mind. einem „erschwerenden Faktor“ einig sein zu müssen, um für die Todesstrafe plädieren zu können.
Zum anderen soll es zukünftig so geregelt sein, dass der Richter die Jury nur noch in positiver Hinsicht überstimmen darf: Sollte die Jury für eine Todesstrafe sein, darf der Richter aber dennoch die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung aussprechen.

Quellen:
www.nytimes.com/aponline/2016/02/02/us/ap-us-florida-death-penalty.html
(02.02.2016, Associated Press)

www.tallahassee.com/story/news/2016/02/02/death-penalty-bill-clears-house-committee/79695728/
(02.02.2016, Jeff Burlew)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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